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A
Immobilienlexikon – Buchstabe A
Abberufung:
Die Abberufung bezeichnet den Widerruf einer Bestellung, beispielsweise von Verwaltern in einer Eigentümergemeinschaft.
Abbruchswert:
Abbruchswert ist der Wert des verbleibenden Grundstücks nach dem Abbruch eines Gebäudes.
Abgabenordnung (AO):
Die Abgabenordnung regelt die allgemeinen Grundlagen der Steuererhebung und Steuerverwaltung.
Abmarkung:
Die Abmarkung beschreibt die Kennzeichnung von Grundstücksgrenzen, üblicherweise durch Grenzsteine oder andere Markierungen.
Abgeltungsklausel:
Eine Abgeltungsklausel ist eine vertragliche Regelung zur endgültigen Abgeltung bestimmter Rechte oder Ansprüche.
Abnahme:
Die Abnahme ist die formale Übergabe des fertigen Bauwerks vom Bauunternehmen an den Bauherrn.
Abschreibung (AfA):
Die Abschreibung (AfA) bezeichnet die steuerliche Absetzung des Wertverlusts einer Immobilie über einen bestimmten Zeitraum.
Altbau:
Ein Altbau ist ein Gebäude, das vor einem festgelegten Stichtag, häufig vor 1950, errichtet wurde.
Altersversorgung:
Die Altersversorgung bezieht sich auf die Nutzung von Immobilien als Baustein der Altersvorsorge, z. B. durch Vermietung oder Verkauf.
Amortisation:
Amortisation beschreibt den Zeitraum, in dem die Investitionskosten einer Immobilie durch Erträge gedeckt werden.
Anderkonto:
Ein Anderkonto ist ein Treuhandkonto, das in der Regel von Notaren für die Abwicklung von Immobiliengeschäften geführt wird.
Ankaufsrecht:
Das Ankaufsrecht ist ein vertraglich eingeräumtes Recht, eine Immobilie zu einem festgelegten Zeitpunkt zu erwerben.
Annuität:
Eine Annuität ist eine gleichbleibende jährliche Rate zur Tilgung eines Darlehens, bestehend aus Zins- und Tilgungsanteilen.
Anschaffungskosten:
Anschaffungskosten umfassen die Gesamtkosten, die beim Erwerb einer Immobilie anfallen, einschließlich Nebenkosten.
Anschlussgebühren:
Anschlussgebühren sind Kosten für den Anschluss einer Immobilie an öffentliche Versorgungseinrichtungen.
Appartement (App.):
Ein Appartement ist eine kleine Wohneinheit mit ein bis zwei Zimmern.
Auflassungsvormerkung:
Die Auflassungsvormerkung ist ein Grundbucheintrag, der den künftigen Eigentumsübergang auf den Käufer sichert.
Ausstattung (Ausst.):
Ausstattung bezieht sich auf die baulichen und technischen Merkmale eines Gebäudes oder einer Wohnung.
Auszahlungsvoraussetzungen:
Auszahlungsvoraussetzungen sind Bedingungen, die erfüllt sein müssen, bevor eine Bank ein Darlehen auszahlt.
Aval (Bürgschaft):
Ein Aval ist eine vertragliche Übernahme einer finanziellen Verpflichtung durch eine Bank oder einen Dritten.
B
Immobilienlexikon – Buchstabe B
Balkon:
Ein Balkon ist ein Freisitz an einer Wohnung oder einem Haus, der nach außen offen ist.
Bauantrag:
Ein Bauantrag ist ein Antrag auf Genehmigung eines Bauvorhabens bei der zuständigen Baubehörde.
Baugenehmigung:
Die Baugenehmigung ist eine offizielle Erlaubnis der Baubehörde, ein Bauvorhaben durchführen zu dürfen.
Bauherr:
Der Bauherr ist die Person oder Institution, die ein Bauprojekt beauftragt und finanziert.
Baukindergeld:
Das Baukindergeld ist eine staatliche Förderung für Familien, die erstmalig Wohneigentum erwerben.
Baukosten:
Baukosten sind die Gesamtkosten, die beim Bau eines Gebäudes anfallen, einschließlich Planung und Ausführung.
Baukostenindex:
Der Baukostenindex bildet die Preisentwicklung von Bauleistungen und Materialien ab.
Bauleistungsversicherung:
Eine Bauleistungsversicherung deckt Schäden während der Bauphase ab.
Baulast:
Eine Baulast ist die öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Grundstückseigentümers zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen.
Bauleitplanung:
Die Bauleitplanung ist ein Planungsverfahren, das die städtebauliche Entwicklung durch Bebauungspläne steuert.
Baumängel:
Baumängel sind Fehler oder Mängel am Bauwerk, die während oder nach der Bauphase auftreten.
Bauordnungsrecht:
Das Bauordnungsrecht regelt die Anforderungen an bauliche Anlagen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit.
Bauplatz:
Ein Bauplatz ist ein Grundstück, das für die Bebauung vorgesehen und genehmigt ist.
Bauvoranfrage:
Eine Bauvoranfrage ist eine vorläufige Anfrage bei der Baubehörde zur Klärung der Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens.
Bauvertrag:
Ein Bauvertrag ist ein Vertrag zwischen Bauherr und Bauunternehmer zur Errichtung eines Bauwerks.
Bebauungsplan:
Der Bebauungsplan regelt die zulässigen baulichen Nutzungen eines Grundstücks.
Befristetes Mietverhältnis:
Ein befristetes Mietverhältnis ist ein Mietverhältnis, das für einen festgelegten Zeitraum abgeschlossen wurde.
Beleihungsgrenze:
Die Beleihungsgrenze gibt den Anteil des Immobilienwertes an, bis zu dem eine Bank eine Hypothek gewährt.
Beleihungswert:
Der Beleihungswert ist der Wert, den die Bank für die Kreditvergabe zugrunde legt.
Belastungsvollmacht:
Eine Belastungsvollmacht ist eine Vollmacht zur Eintragung von Rechten, z. B. Hypotheken, im Grundbuch.
C
Immobilienlexikon – Buchstabe C
Courtage:
Die Courtage ist die Provision, die ein Makler für seine Vermittlungstätigkeit erhält.
Crowdinvesting:
Crowdinvesting ist eine Finanzierungsform, bei der viele Kleinanleger in ein Immobilienprojekt investieren.
Cashflow:
Der Cashflow ist die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben eines Immobilienprojekts.
Cap Rate (Capitalization Rate):
Die Cap Rate ist das Verhältnis des Nettoertrags einer Immobilie zum Kaufpreis und dient als Renditeindikator.
Clusterwohnungen:
Clusterwohnungen sind ein Wohnkonzept, bei dem mehrere Wohneinheiten eine Gemeinschaftsfläche teilen.
Co-Investment:
Ein Co-Investment beim Immobilienkauf bezeichnet die gemeinsame Investition mehrerer Parteien in eine Immobilie. Dabei teilen sich die Investoren die finanziellen Mittel, Risiken und potenziellen Gewinne. Diese Form der Beteiligung wird häufig bei größeren Immobilienprojekten oder Investmentfonds genutzt, um das Eigenkapital jedes Investors zu reduzieren und eine größere Kaufkraft zu erreichen. Co-Investments bieten die Möglichkeit, an lukrativen Immobilienprojekten teilzunehmen, die man allein nicht finanzieren könnte, und ermöglichen eine Risikostreuung.
Corporate Real Estate:
Corporate Real Estate bezeichnet Immobilien, die von Unternehmen für betriebliche Zwecke genutzt werden.
Construction Management:
Construction Management umfasst die Planung, Koordination und Kontrolle eines Bauprojekts von der Konzeption bis zur Fertigstellung.
Change-of-Use:
Change-of-Use bezeichnet die Umnutzung eines Gebäudes, z. B. von Büro zu Wohnraum.
Clear Height:
Die Clear Height ist die nutzbare Innenhöhe eines Gebäudes, insbesondere bei Lager- und Industrieimmobilien.
Crowd-Investment:
Crowd-Investment im Immobilienbereich ermöglicht es vielen Kleinanlegern, gemeinsam in Immobilienprojekte zu investieren. Über Online-Plattformen können Investoren kleinere Beträge beisteuern, um zusammen ein größeres Kapital zu bilden, das in Immobilienprojekte fließt. Die Anleger profitieren dabei von Renditen durch Mieteinnahmen oder Wertsteigerungen der Immobilie. Diese Form der Investition ist besonders attraktiv, weil sie den Zugang zu Immobilienmärkten mit geringen Einstiegssummen ermöglicht. Im Gegenzug tragen die Investoren auch das Risiko eines möglichen Verlusts, sollte das Projekt nicht wie erwartet verlaufen.
Clusteranalyse:
Eine Clusteranalyse ist eine Methode zur Segmentierung von Immobilienmärkten und Zielgruppen.
Cash-on-Cash-Rendite:
Die Cash-on-Cash-Rendite ist die Berechnung der Rendite im Verhältnis zum eingesetzten Eigenkapital.
Co-Living:
Co-Living ist ein Wohnkonzept, bei dem Bewohner Gemeinschaftsräume teilen, aber in separaten Wohneinheiten leben.
D
Immobilienlexikon – Buchstabe D
Dachgeschosswohnung:
Eine Dachgeschosswohnung ist eine Wohnung im obersten Geschoss eines Gebäudes, oft mit Dachschrägen.
Darlehen:
Ein Darlehen ist ein Kredit, der zur Finanzierung einer Immobilie aufgenommen wird.
Deckungsbeitrag:
Der Deckungsbeitrag ist der Betrag, der zur Deckung fixer Kosten nach Abzug der variablen Kosten beiträgt.
Denkmalschutz:
Denkmalschutz bezeichnet den rechtlichen Schutz von historisch wertvollen Gebäuden.
Dienstbarkeit:
Eine Dienstbarkeit ist das Recht zur Nutzung eines fremden Grundstücks, z. B. ein Wegerecht.
Dingliches Recht:
Ein dingliches Recht ist ein Recht, das eine unmittelbare Beziehung zwischen einer Person und einer Immobilie betrifft.
Doppelhaushälfte:
Eine Doppelhaushälfte ist ein Haus, das mit einer anderen Haushälfte durch eine gemeinsame Wand verbunden ist.
Duldungspflicht:
Die Duldungspflicht ist die Verpflichtung des Mieters, bestimmte Maßnahmen des Vermieters zu dulden.
Durchschnittsmiete:
Die Durchschnittsmiete ist die durchschnittlich gezahlte Miete in einer bestimmten Region oder für eine bestimmte Immobilientypologie.
Duldungsbescheid:
Ein Duldungsbescheid ist ein Bescheid, der die Duldung einer baulichen Maßnahme oder Nutzung vorschreibt.
Dynamische Finanzierung:
Eine dynamische Finanzierung ist ein Finanzierungsmodell, bei dem die Tilgungsraten im Laufe der Zeit steigen.
Doppelbelastung:
Eine Doppelbelastung entsteht durch parallele Zahlungen von Miete und Hypothek.
Disagio:
Disagio bezeichnet einen Abschlag auf den Nennbetrag eines Kredits, der bei der Auszahlung einbehalten wird.
Dachausbau:
Der Dachausbau beschreibt den Ausbau eines ungenutzten Dachraums zu Wohnzwecken.
Dauernutzungsrecht:
Das Dauernutzungsrecht gibt einer Person das Recht, eine Immobilie dauerhaft zu nutzen, ohne Eigentümer zu sein.
Differenzbesteuerung:
Die Differenzbesteuerung ist ein Besteuerungsverfahren, das oft bei gewerblichen Immobilienverkäufen angewendet wird.
Durchschnittsertrag:
Der Durchschnittsertrag ist der durchschnittliche Ertrag einer Immobilie pro Jahr.
Drittverwendungsfähigkeit:
Die Drittverwendungsfähigkeit beschreibt die Möglichkeit, eine Immobilie für andere Zwecke als die ursprünglich geplante Nutzung zu verwenden.
Dachpfandrecht:
Das Dachpfandrecht ist ein Pfandrecht zur Absicherung einer Forderung, das auf das Dach eines Gebäudes beschränkt ist.
Dauerwohnrecht:
Das Dauerwohnrecht gibt das Recht, in einer Immobilie lebenslang zu wohnen, ohne Eigentümer zu sein.
E
Immobilienlexikon – Buchstabe E
Eckgrundstück:
Ein Eckgrundstück ist ein Grundstück, das an zwei Straßen grenzt und oft besonderen Bauvorschriften unterliegt.
Eigentümergemeinschaft:
Die Eigentümergemeinschaft ist die Gemeinschaft der Eigentümer in einer Wohnanlage, die das Gemeinschaftseigentum gemeinsam verwaltet.
Eigentumswohnung:
Eine Eigentumswohnung steht im Sondereigentum eines Eigentümers und kann frei veräußert werden.
Eigenkapital:
Eigenkapital bezeichnet die finanziellen Mittel, die ein Käufer beim Immobilienkauf aus eigenen Ressourcen einbringt, ohne Fremdkapital von Banken oder anderen Kreditgebern aufzunehmen. Es umfasst Ersparnisse, Wertpapiere oder andere Vermögenswerte. Eigenkapital reduziert das Finanzierungsrisiko und beeinflusst die Konditionen eines Kredits positiv, da eine höhere Eigenkapitalquote meist zu günstigeren Zinsen führt. In der Regel empfehlen Banken, mindestens 20 % des Kaufpreises als Eigenkapital einzubringen.
Eigenbedarf:
Das Eigenbedarf ist das Recht des Vermieters, einem Mieter zu kündigen, wenn er die Wohnung selbst nutzen möchte.
Einheitswert:
Der Einheitswert ist ein steuerlicher Wert einer Immobilie, der zur Berechnung der Grundsteuer herangezogen wird.
Energieausweis:
Der Energieausweis ist ein Dokument, das den energetischen Zustand eines Gebäudes darstellt.
Erbbaugrundstück:
Ein Erbbaugrundstück wird im Rahmen eines Erbbaurechts zur Nutzung überlassen, ohne dass der Nutzer Eigentümer wird.
Erbbaurecht:
Das Erbbaurecht ist das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten und zu nutzen.
Erhaltungspflicht:
Die Erhaltungspflicht ist die Pflicht des Eigentümers, die Immobilie in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten.
Erwerbsnebenkosten:
Die Erwerbsnebenkosten sind Nebenkosten, die beim Kauf einer Immobilie anfallen, z. B. Notar- und Maklergebühren.
Ertragwert:
Der Ertragwert einer Immobilie errechnet sich aus den zu erwartenden Erträgen.
Erschließungskosten:
Die Erschließungskosten sind Kosten, die bei der Erschließung eines Grundstücks anfallen, z. B. für Versorgungsleitungen.
Einliegerwohnung:
Eine Einliegerwohnung ist eine separat nutzbare Wohnung innerhalb eines Einfamilienhauses.
Entmietung:
Entmietung bezeichnet Maßnahmen des Vermieters, um Mieter zum Auszug zu bewegen, z. B. durch Bauarbeiten.
Endfinanzierung:
Die Endfinanzierung ist die letzte Phase der Immobilienfinanzierung nach der Zwischenfinanzierung.
Erdgeschosswohnung:
Eine Erdgeschosswohnung liegt im Erdgeschoss und hat oft einen eigenen Zugang oder einen Gartenanteil.
Effektivzins:
Der Effektivzins ist der tatsächlich anfallende Zins bei einem Immobilienkredit, inklusive aller Nebenkosten.
Energieeinsparverordnung (EnEV):
Die Energieeinsparverordnung regelt den Energiebedarf von Gebäuden.
Enteignung:
Enteignung ist ein gesetzlicher Akt, bei dem ein Grundstück zugunsten der öffentlichen Hand enteignet wird.
F
Immobilienlexikon – Buchstabe F
Fachwerkhaus:
Ein Fachwerkhaus ist ein Gebäude mit tragendem Fachwerk aus Holz und oft historisch wertvoll.
Festdarlehen:
Ein Festdarlehen ist ein Darlehen, bei dem während der Laufzeit nur Zinsen gezahlt werden; die Tilgung erfolgt am Ende.
Feuerstättenbescheid:
Der Feuerstättenbescheid wird vom Schornsteinfeger ausgestellt und bestätigt die ordnungsgemäße Funktion von Heizungsanlagen.
Flurstück:
Ein Flurstück ist die kleinste Grundstückseinheit, die im Liegenschaftskataster erfasst ist.
Flurkarte:
Eine Flurkarte ist eine amtliche Karte, auf der Grundstücke und Gebäude in ihrer Lage dargestellt sind.
Fördermittel:
Fördermittel sind öffentliche Gelder zur Unterstützung von Bauprojekten oder energetischen Sanierungen.
Fremdkapital:
Fremdkapital ist der Finanzierungsanteil, der durch Darlehen oder Kredite abgedeckt wird.
Fremdverwaltung:
Fremdverwaltung ist die Verwaltung einer Immobilie durch eine externe Hausverwaltung.
Flächennutzungsplan:
Der Flächennutzungsplan legt die geplante Nutzung von Grundstücken innerhalb einer Gemeinde fest.
Fertigkeller:
Ein Fertigkeller ist ein vorgefertigter Keller, der vor Ort montiert wird.
Fälligkeitsmitteilung:
Eine Fälligkeitsmitteilung ist die Information über die Fälligkeit von Zahlungen im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften.
Fertighaus:
Ein Fertighaus besteht aus vorgefertigten Bauteilen, die auf der Baustelle zusammengesetzt werden.
Feuchtigkeitsmessung:
Die Feuchtigkeitsmessung ist ein Verfahren zur Bestimmung des Feuchtigkeitsgehalts in Wänden oder Böden.
Festhypothek:
Eine Festhypothek ist eine Hypothek mit festem Zinssatz über die gesamte Laufzeit.
Flurabstand:
Der Flurabstand ist der Abstand, der zwischen benachbarten Grundstücken eingehalten werden muss.
Fundament:
Das Fundament ist die tragende Konstruktion eines Gebäudes, auf der es ruht.
Flächenheizung:
Eine Flächenheizung ist ein Heizungssystem, das großflächig in Böden oder Wänden integriert ist.
Fernwärme:
Fernwärme bezeichnet die Energieversorgung über ein zentrales Netz, das Wärme an Gebäude liefert.
Fassadendämmung:
Die Fassadendämmung ist eine Maßnahme zur energetischen Isolierung der Außenwände eines Gebäudes.
Flurstücksnummer:
Die Flurstücksnummer ist eine eindeutige Nummer eines Grundstücks im Liegenschaftskataster.
G
Immobilienlexikon – Buchstabe G
Grundbuch:
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das die Eigentumsverhältnisse und Belastungen von Grundstücken dokumentiert.
Grundschuld:
Eine Grundschuld ist eine dingliche Belastung eines Grundstücks zur Sicherung eines Darlehens.
Grunderwerbsteuer:
Die Grunderwerbsteuer fällt beim Erwerb von Immobilien an.
Grundpfandrecht:
Das Grundpfandrecht ist ein Recht, das als Sicherheit für ein Darlehen in das Grundbuch eingetragen wird, wie z. B. eine Hypothek.
Gutachten:
Ein Gutachten ist eine fachliche Bewertung des Werts oder Zustands einer Immobilie durch einen Sachverständigen.
Gemeinschaftseigentum:
Gemeinschaftseigentum umfasst die Teile einer Wohnanlage, die von allen Wohnungseigentümern gemeinsam genutzt werden.
Gebäudeversicherung:
Eine Gebäudeversicherung deckt Schäden am Gebäude durch Feuer, Sturm oder Leitungswasser ab.
Gewerbeimmobilie:
Eine Gewerbeimmobilie wird gewerblich genutzt, wie z. B. Bürogebäude oder Lagerhallen.
Grundstücksteilung:
Die Grundstücksteilung ist die Aufteilung eines Grundstücks in mehrere Parzellen.
Grunddienstbarkeit:
Eine Grunddienstbarkeit ist die Belastung eines Grundstücks zugunsten eines anderen, z. B. durch ein Wegerecht.
Garagenverordnung:
Die Garagenverordnung ist eine gesetzliche Regelung für den Bau und die Nutzung von Garagen.
Grundstücksschenkung:
Eine Grundstücksschenkung ist die unentgeltliche Übertragung eines Grundstücks an eine andere Person.
Grundflächenzahl (GRZ):
Die Grundflächenzahl gibt das Verhältnis der überbaubaren Fläche eines Grundstücks zur Grundstücksgröße an.
Grundsteuer:
Die Grundsteuer wird jährlich von Eigentümern für Grundstücke oder Immobilien an die Gemeinde gezahlt.
Grenzbebauung:
Eine Grenzbebauung bezeichnet die Bebauung entlang der Grundstücksgrenze, oft mit besonderen baurechtlichen Auflagen.
Gebäudeklasse:
Die Gebäudeklasse ist die Einteilung von Gebäuden nach Höhe und Nutzung, z. B. für den Brandschutz.
Gewerberaummiete:
Die Gewerberaummiete ist die Miete für gewerblich genutzte Räume und unterliegt anderen Regelungen als die Wohnraummiete.
Gewerbesteuer:
Die Gewerbesteuer wird auf den Ertrag eines Unternehmens erhoben und betrifft indirekt auch Immobilien.
Gebäudeenergiegesetz (GEG):
Das Gebäudeenergiegesetz regelt die energetischen Anforderungen an Gebäude.
Grundbesitzabgaben:
Grundbesitzabgaben sind Abgaben an die Gemeinde, die Grundstückseigentümer zahlen müssen, wie Grundsteuer oder Straßenreinigungsgebühren.
H
Immobilienlexikon – Buchstabe H
Hausgeld:
Das Hausgeld ist die monatliche Vorauszahlung auf Betriebskosten, die Eigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft leisten.
Hausordnung:
Die Hausordnung regelt das Zusammenleben in einer Wohnanlage oder einem Mehrfamilienhaus.
Hausverwaltung:
Die Hausverwaltung übernimmt im Auftrag des Eigentümers die Verwaltung einer Immobilie.
Hypothek:
Eine Hypothek ist eine Belastung eines Grundstücks zur Sicherung eines Darlehens.
Hypothekenzinsen:
Die Hypothekenzinsen sind die Zinsen, die für ein Darlehen auf eine Immobilie gezahlt werden.
Heizkostenabrechnung:
Die Heizkostenabrechnung ist die Abrechnung der Heizkosten in einem Mehrfamilienhaus oder einer Eigentümergemeinschaft.
Hausmeister:
Ein Hausmeister ist für kleinere Wartungsarbeiten und die Betreuung eines Gebäudes zuständig.
Hausanschlusskosten:
Die Hausanschlusskosten sind die Kosten für den Anschluss einer Immobilie an öffentliche Versorgungsleitungen.
Haftpflichtversicherung:
Eine Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die durch die Immobilie oder den Eigentümer verursacht werden.
Höhenbegrenzung:
Eine Höhenbegrenzung legt die maximale Höhe eines Gebäudes fest.
Hausrecht:
Das Hausrecht gibt dem Eigentümer oder Mieter das Recht, den Zutritt zu einer Immobilie zu regeln.
Haftung des Verwalters:
Die Haftung des Verwalters bezieht sich auf die rechtliche Verantwortung des Verwalters für Fehler oder Pflichtverletzungen.
Haushaltsnahe Dienstleistungen:
Haushaltsnahe Dienstleistungen sind steuerlich absetzbare Dienstleistungen, die im oder am Haus erbracht werden.
Heizkostenverordnung:
Die Heizkostenverordnung regelt die Abrechnung der Heizkosten in Gebäuden.
Handwerkerrechnung:
Eine Handwerkerrechnung ist die Kostenaufstellung für Handwerksleistungen, oft im Zusammenhang mit Sanierungen.
Heizungsanlage:
Eine Heizungsanlage ist das System zur Beheizung eines Gebäudes.
Hanggrundstück:
Ein Hanggrundstück liegt an einem Hang und erfordert besondere bauliche Anforderungen.
Hausfrieden:
Der Hausfrieden beschreibt das geordnete Zusammenleben in einem Mehrfamilienhaus.
Hausratversicherung:
Eine Hausratversicherung deckt Schäden am Inventar einer Wohnung durch Einbruch, Feuer oder Wasser ab.
Hypothekendarlehen:
Ein Hypothekendarlehen ist ein langfristiges Darlehen zur Immobilienfinanzierung, das durch eine Hypothek gesichert ist.
I
Immobilienlexikon – Buchstabe I
Instandhaltungsrücklage:
Eine Instandhaltungsrücklage ist die finanzielle Rücklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft für zukünftige Reparaturen.
Instandsetzung:
Die Instandsetzung umfasst Maßnahmen zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands einer Immobilie.
Instandhaltungskosten:
Instandhaltungskosten sind die Kosten, die für den Erhalt einer Immobilie anfallen.
Indexmiete:
Eine Indexmiete wird regelmäßig an einen Preisindex angepasst, z. B. den Verbraucherpreisindex.
Investitionskosten:
Die Investitionskosten sind die Gesamtkosten, die beim Bau oder Erwerb einer Immobilie entstehen.
Immobilienfonds:
Ein Immobilienfonds ist eine Anlageform, bei der in Immobilien investiert wird, entweder direkt (offene Fonds) oder indirekt (geschlossene Fonds).
Immobilienbewertung:
Die Immobilienbewertung ermittelt den aktuellen Marktwert einer Immobilie. Sie berücksichtigt verschiedene Faktoren wie Lage, Zustand, Größe, Ausstattung und den aktuellen Immobilienmarkt. Die Bewertung ist wichtig für den Verkauf, die Finanzierung oder für steuerliche Zwecke. Sie kann durch Gutachter, Makler oder Online-Tools durchgeführt werden und liefert eine objektive Einschätzung des Wertes einer Immobilie.
Immobilienmakler:
Ein Immobilienmakler vermittelt professionell den Kauf, Verkauf oder die Vermietung von Immobilien.
Infrastruktur:
Die Infrastruktur umfasst alle für eine Immobilie relevanten Einrichtungen und Dienstleistungen, wie Verkehrsanbindung oder Versorgungseinrichtungen.
Immobilienleasing:
Beim Immobilienleasing wird eine Immobilie ähnlich wie ein Auto über Leasingraten genutzt.
Instandhaltungsvertrag:
Ein Instandhaltungsvertrag regelt die regelmäßige Wartung und Pflege einer Immobilie.
Instandsetzungspflicht:
Die Instandsetzungspflicht ist die Pflicht des Eigentümers, eine Immobilie in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten.
Innenprovision:
Eine Innenprovision ist die Provision, die ein Immobilienmakler vom Verkäufer oder Vermieter erhält.
Immobilienrendite:
Die Immobilienrendite gibt das Verhältnis der Erträge einer Immobilie zu den Investitionskosten an.
Immissionsschutz:
Immissionsschutz sind Maßnahmen zum Schutz von Immobilien vor schädlichen Umwelteinflüssen, wie Lärm oder Abgasen.
Immobilienkaufvertrag:
Der Immobilienkaufvertrag ist ein notarieller Vertrag, der den Kauf und die Übertragung einer Immobilie regelt.
Indexierung:
Die Indexierung ist die Anpassung von Mieten oder Pachten an einen Inflationsindex.
Immobilienfinanzierung:
Die Immobilienfinanzierung umfasst die Finanzierung des Kaufs oder Baus einer Immobilie, oft durch Eigen- und Fremdkapital.
Inventar:
Das Inventar einer Immobilie umfasst die beweglichen Gegenstände, die zur Ausstattung gehören, wie Möbel.
Investmentsteuer:
Die Investmentsteuer ist eine Steuer auf Erträge aus Immobilienfonds.
J
Immobilienlexikon – Buchstabe J
Jahresabrechnung:
Die Jahresabrechnung ist eine Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben eines Mietobjekts oder einer Wohnungseigentümergemeinschaft.
Jahresmiete:
Die Jahresmiete bezeichnet die Summe der Mieten, die innerhalb eines Jahres für ein Mietobjekt gezahlt werden.
Jahresrohertrag:
Der Jahresrohertrag ist die Summe aller Mieteinnahmen einer Immobilie vor Abzug der Betriebskosten.
Jagdrecht:
Das Jagdrecht betrifft das Recht zur Jagd auf einem Grundstück, insbesondere bei ländlichen Immobilien.
Jugendstilimmobilie:
Eine Jugendstilimmobilie ist ein historisches Gebäude im Stil des Jugendstils, erbaut etwa zwischen 1890 und 1910.
Jahressteuerbescheid:
Der Jahressteuerbescheid bezieht sich auf die Steuern, die auf eine Immobilie oder deren Einkünfte gezahlt werden müssen.
Jahresnettomiete:
Die Jahresnettomiete ist der Betrag der Mieteinnahmen nach Abzug der Betriebskosten.
Jahresmietsteigerung:
Die Jahresmietsteigerung beschreibt die jährliche Erhöhung der Miete einer Immobilie, oft in Prozent ausgedrückt.
Jahresendwert:
Der Jahresendwert ist der Wert einer Immobilie oder Investition zum Jahresende, inklusive aller Erträge und Ausgaben.
Jahresrücklage:
Die Jahresrücklage ist eine finanzielle Rücklage zur Finanzierung von Instandhaltungen und Reparaturen in einer Wohnanlage.
Jahresprognose:
Die Jahresprognose ist eine Vorausschau auf die erwarteten Erträge und Kosten einer Immobilie im kommenden Jahr.
Joint Venture:
Ein Joint Venture ist ein Gemeinschaftsunternehmen, oft bei großen Immobilienprojekten, bei dem mehrere Parteien zusammenarbeiten.
Jubiläumsabschreibung:
Die Jubiläumsabschreibung ist eine steuerliche Sonderabschreibung bei bestimmten Immobilieninvestitionen im Zusammenhang mit einem Jubiläum.
Jahresmietvertrag:
Ein Jahresmietvertrag ist ein Mietvertrag, der auf ein Jahr befristet ist.
Jahresendabrechnung:
Die Jahresendabrechnung bezieht sich auf die Abrechnung der Nebenkosten für das abgelaufene Jahr, z. B. bei Mietverhältnissen.
Jahresüberschuss:
Der Jahresüberschuss ist der Gewinn, den eine Immobilie nach Abzug aller Kosten und Steuern erwirtschaftet.
Just-in-Time:
Das Just-in-Time Prinzip bezeichnet die Lieferung oder Bereitstellung von Materialien und Dienstleistungen genau zum benötigten Zeitpunkt.
Jubiläumsgebäude:
Ein Jubiläumsgebäude wird im Rahmen eines besonderen Jubiläums errichtet, z. B. bei einem Städtejubiläum.
Jahreskapitaldienst:
Der Jahreskapitaldienst ist die Summe der jährlichen Zins- und Tilgungsleistungen für ein Darlehen.
Jahreszinsbindung:
Die Jahreszinsbindung bezeichnet den Zeitraum, für den der Zinssatz eines Darlehens fest vereinbart ist.
K
Immobilienlexikon – Buchstabe K
Kaufvertrag:
Der Kaufvertrag ist ein notariell beurkundeter Vertrag zur Übertragung des Eigentums an einer Immobilie.
Kaltmiete:
Die Kaltmiete ist die Miete ohne Nebenkosten, wie Heizung oder Wasser.
Kapitalanlageimmobilie:
Eine Kapitalanlageimmobilie wird zur Erzielung von Renditen erworben.
Katasteramt:
Das Katasteramt ist die Behörde, die das Liegenschaftskataster führt und die genauen Flurstücksgrenzen erfasst.
Kaution:
Eine Kaution ist eine Sicherheitsleistung, die der Mieter zur Absicherung möglicher Schäden hinterlegt.
Keller:
Ein Keller ist das Untergeschoss eines Gebäudes, das meist als Lager- oder Technikraum dient.
KfW-Darlehen:
Ein KfW-Darlehen ist ein Förderkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau, oft für energetische Sanierungen.
Klimaaktivpassivhaus:
Ein Klimaaktivpassivhaus ist ein Gebäude mit hoher Energieeffizienz, bei dem Wärmeverluste minimiert werden.
Kostenmiete:
Die Kostenmiete ist die Miete, die aus den tatsächlichen Kosten des Vermieters resultiert, z. B. bei gefördertem Wohnungsbau.
Kapitaldienst:
Der Kapitaldienst umfasst die Gesamtsumme der Zins- und Tilgungszahlungen eines Darlehens.
Kaufnebenkosten:
Die Kaufnebenkosten sind zusätzliche Kosten beim Kauf einer Immobilie, wie Notar- oder Maklergebühren.
Katasterauszug:
Der Katasterauszug ist ein amtliches Dokument, das die genaue Lage und Größe eines Grundstücks dokumentiert.
Kündigungsschutz:
Der Kündigungsschutz schützt den Mieter vor willkürlicher Kündigung.
Kaufpreisfaktor:
Der Kaufpreisfaktor ist das Verhältnis des Kaufpreises zu den jährlichen Mieteinnahmen und dient als Indikator für die Rentabilität.
Kaufoption:
Eine Kaufoption ist das vertragliche Recht, eine Immobilie zu einem späteren Zeitpunkt zu einem festgelegten Preis zu kaufen.
Kommanditgesellschaft (KG):
Eine Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Unternehmensform, die häufig bei großen Immobilieninvestitionen genutzt wird.
Kernsanierung:
Eine Kernsanierung ist eine umfassende Sanierung eines Gebäudes, bei der auch die technische Infrastruktur erneuert wird.
Kostenaufstellung:
Eine Kostenaufstellung ist die detaillierte Aufschlüsselung der Kosten eines Bauprojekts.
KfW-Effizienzhaus:
Ein KfW-Effizienzhaus entspricht den Anforderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau an Energieeffizienz.
Klimaschutzverordnung:
Die Klimaschutzverordnung umfasst gesetzliche Vorgaben zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen von Gebäuden.
L
Immobilienlexikon – Buchstabe L
Lage:
Die Lage bezeichnet die geografische Position einer Immobilie und ist ein entscheidender Faktor für deren Wert.
Liegenschaftskataster:
Das Liegenschaftskataster ist ein amtliches Verzeichnis aller Grundstücke in einem bestimmten Gebiet.
Laufzeit:
Die Laufzeit bezeichnet den Zeitraum, für den ein Darlehen oder Mietvertrag abgeschlossen ist.
Lastenfreistellung:
Eine Lastenfreistellung erklärt, dass eine Immobilie von grundbuchrechtlichen Belastungen befreit ist.
Leibrente:
Die Leibrente ist eine regelmäßige Zahlung gegen die Übertragung einer Immobilie, oft als Altersvorsorge.
Liquidität:
Liquidität beschreibt die Verfügbarkeit von Zahlungsmitteln und ist ein wichtiger Faktor bei Immobilienfinanzierungen.
Löschungsbewilligung:
Eine Löschungsbewilligung ist die Erklärung des Gläubigers, dass eine Grundschuld im Grundbuch gelöscht werden kann.
Luftschutzkeller:
Ein Luftschutzkeller ist ein Untergeschoss, das als Schutzraum gegen Luftangriffe genutzt wurde.
Löschungsantrag:
Ein Löschungsantrag ist der Antrag auf Löschung einer Grundschuld im Grundbuch.
Lageplan:
Ein Lageplan ist ein detaillierter Plan, der die genaue Lage einer Immobilie auf einem Grundstück beschreibt.
Lärmimmissionsschutz:
Lärmimmissionsschutz sind Maßnahmen zum Schutz vor Lärmbelästigung, insbesondere in Wohngebieten.
Leerstand:
Leerstand bezeichnet den Zeitraum, in dem eine Immobilie nicht genutzt oder vermietet ist.
Lasten:
Lasten sind grundbuchlich gesicherte Belastungen einer Immobilie, wie Hypotheken oder Wegerechte.
Lüftungskonzept:
Ein Lüftungskonzept ist die Planung der Belüftung eines Gebäudes, besonders bei energieeffizienten Neubauten.
Luxussanierung:
Eine Luxussanierung ist eine hochwertige Sanierung, die oft zu erheblich höheren Mietpreisen führt.
Liegenschaft:
Liegenschaft ist ein Synonym für Grundstück oder Immobilie.
Liegenschaftssteuer:
Die Liegenschaftssteuer ist eine Steuer auf Grundbesitz, die in Deutschland durch die Grundsteuer geregelt wird.
Leistungsausschreibung:
Eine Leistungsausschreibung ist die Ausschreibung von Bauleistungen, bei der Unternehmen Angebote einreichen.
Luxusimmobilie:
Eine Luxusimmobilie ist eine Immobilie mit exklusiver Ausstattung in erstklassiger Lage.
Lichtschutz:
Lichtschutz umfasst Maßnahmen zum Schutz einer Immobilie vor übermäßiger Sonneneinstrahlung.
M
Immobilienlexikon – Buchstabe M
Maklerprovision:
Die Maklerprovision ist die Vergütung, die ein Makler für die Vermittlung einer Immobilie erhält.
Mietkauf:
Der Mietkauf stellt eine spezielle Form des Immobilienerwerbs dar, bei der der Käufer die Immobilie zunächst mietet und gleichzeitig das Recht erhält, diese zu einem späteren Zeitpunkt zu kaufen. Ein Teil der Mietzahlungen wird dabei häufig auf den Kaufpreis angerechnet, wodurch der Käufer schrittweise Eigenkapital aufbaut. Der Mietkauf ist insbesondere für Personen interessant, die derzeit nicht über ausreichend Eigenkapital oder Bonität verfügen, um eine herkömmliche Finanzierung durchzuführen, jedoch in Zukunft Eigentum erwerben möchten.
Mietkaution:
Eine Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung, die ein Mieter zu Beginn des Mietverhältnisses hinterlegt.
Mietvertrag:
Ein Mietvertrag ist ein Vertrag zwischen Vermieter und Mieter über die Nutzung einer Immobilie gegen Entgelt.
Miteigentumsanteil:
Der Miteigentumsanteil beschreibt den Anteil am Gemeinschaftseigentum in einer Wohnungseigentümergemeinschaft.
Mietpreisbremse:
Die Mietpreisbremse ist eine gesetzliche Regelung zur Begrenzung von Mieterhöhungen in bestimmten Regionen.
Modernisierungsumlage:
Die Modernisierungsumlage erlaubt es dem Vermieter, die Kosten einer Modernisierung auf die Mieter umzulegen.
Mieter Selbstauskunft:
Die Mieter Selbstauskunft gibt Vermietern Auskunft über die persönlichen und finanziellen Verhältnisse des Mietinteressenten, wie Einkommen und Beschäftigung. Sie dient der Einschätzung der Zahlungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Mieters und ist oft entscheidend bei der Wohnungsvergabe.
Mietspiegel:
Ein Mietspiegel ist eine Übersicht der ortsüblichen Vergleichsmieten in einer Stadt oder Gemeinde.
Monatliche Rate:
Die monatliche Rate ist der Betrag, der monatlich für ein Darlehen oder die Miete gezahlt wird.
Mietminderung:
Die Mietminderung ist das Recht des Mieters, die Miete bei Mängeln an der Mietsache zu mindern.
Mieterhöhung:
Eine Mieterhöhung beschreibt die Erhöhung der Miete, z. B. aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen.
Mängelrüge:
Die Mängelrüge ist die schriftliche Mitteilung eines Mieters an den Vermieter über Mängel an der Mietsache.
Makleralleinauftrag:
Ein Makleralleinauftrag ist ein Vertrag, der einem Makler das exklusive Recht zur Vermittlung einer Immobilie einräumt.
Musterhaus:
Ein Musterhaus ist ein Beispielhaus, das Bauträger oder Fertighaushersteller als Anschauungsobjekt nutzen.
Mietfläche:
Die Mietfläche ist die tatsächlich nutzbare Fläche einer Immobilie, die in einem Mietvertrag angegeben ist.
Mehrfamilienhaus:
Ein Mehrfamilienhaus ist ein Wohngebäude mit mehreren Wohneinheiten, die von verschiedenen Parteien bewohnt werden.
Die Mietpreisbremse ist eine gesetzliche Regelung, die den Anstieg von Mieten in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt begrenzt. Vermieter dürfen bei Neuvermietungen die Miete nur bis zu einer bestimmten Obergrenze erhöhen, die meist bei maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Die Mietpreisbremse soll Mieter vor stark steigenden Mieten schützen.
Mietrecht:
Das Mietrecht umfasst die Rechtsvorschriften, die das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter regeln.
Mietsicherheit:
Die Mietsicherheit ist die Sicherheit, die der Mieter dem Vermieter für die ordnungsgemäße Nutzung der Mietsache leistet.
Mietausfallversicherung:
Eine Mietausfallversicherung schützt den Vermieter vor Mietausfällen.
Modernisierungsankündigung:
Die Modernisierungsankündigung ist die Mitteilung des Vermieters an den Mieter über geplante Modernisierungen.
Miteigentümer:
Ein Miteigentümer ist eine Person, die mit anderen zusammen Eigentum an einer Immobilie hat.
N
Immobilienlexikon – Buchstabe N
Nebenkosten:
Nebenkosten sind zusätzliche Kosten, die neben der Miete oder dem Kaufpreis anfallen, z. B. Betriebskosten.
Notar:
Ein Notar ist ein Jurist, der für die Beurkundung von Immobilienkaufverträgen und Eigentumsübertragungen zuständig ist.
Nachfinanzierung:
Eine Nachfinanzierung wird nötig, wenn die ursprünglichen Mittel für ein Bauprojekt nicht ausreichen.
Nachbarrecht:
Das Nachbarrecht regelt das Verhältnis zwischen Nachbarn, z. B. bei Bauvorhaben.
Nachhaltigkeit:
Nachhaltigkeit bezieht sich auf die umweltfreundliche und ressourcenschonende Nutzung und Bebauung von Immobilien.
Nettokaltmiete:
Die Nettokaltmiete ist die Miete ohne Nebenkosten und Heizkosten.
Nachmieter:
Ein Nachmieter ist eine Person, die eine Wohnung übernimmt, nachdem der bisherige Mieter ausgezogen ist.
Nutzfläche:
Die Nutzfläche bezeichnet die Fläche, die für die vorgesehene Nutzung zur Verfügung steht, z. B. in Wohn- oder Gewerbeimmobilien.
Niedrigenergiehaus:
Ein Niedrigenergiehaus ist ein Gebäude, das durch eine besonders energieeffiziente Bauweise einen geringen Energiebedarf hat.
Notarkosten:
Notarkosten sind die Gebühren für die Beurkundung von Immobiliengeschäften durch den Notar.
Nachverdichtung:
Die Nachverdichtung beschreibt die Schaffung zusätzlichen Wohnraums in bestehenden Siedlungen durch Neubauten.
Nachlassimmobilie:
Eine Nachlassimmobilie ist eine Immobilie, die im Rahmen einer Erbschaft übertragen wird.
Nutzungsänderung:
Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der Nutzung einer Immobilie, z. B. von Gewerbe- zu Wohnraum.
Neubau:
Ein Neubau ist ein neu errichtetes Gebäude, das erstmalig genutzt wird.
Nettoinventarwert:
Der Nettoinventarwert ist der Wert aller Vermögensgegenstände eines Immobilienfonds abzüglich Verbindlichkeiten.
Nachfrist:
Die Nachfrist ist eine Frist, die einem Vertragspartner zur Erfüllung seiner Leistung nachträglich gesetzt wird.
Neubaugebiet:
Ein Neubaugebiet ist ein Gebiet, das für Neubauten freigegeben ist.
Notverwalter:
Ein Notverwalter ist eine gerichtlich eingesetzte Person, die die Verwaltung einer Immobilie übernimmt, wenn der ordnungsgemäße Betrieb nicht gewährleistet ist.
Notverkauf::
Ein Notverkauf beschreibt den schnellen Verkauf einer Immobilie unter Zeitdruck, oft zu einem niedrigeren Preis als dem Marktwert. Gründe für einen Notverkauf können finanzielle Schwierigkeiten, wie Schulden oder drohende Zwangsversteigerungen, sein. Auch persönliche Gründe, wie eine Scheidung oder berufliche Veränderungen, können einen Notverkauf erforderlich machen. Der Verkäufer nimmt dabei häufig finanzielle Verluste in Kauf, um kurzfristig Liquidität zu schaffen.
Nachsorge:
Nachsorge bezeichnet Maßnahmen, die nach der Übergabe oder dem Verkauf einer Immobilie vom Verkäufer oder Bauträger übernommen werden.
Nettorendite:
Die Nettorendite ist die Rendite, die eine Immobilie nach Abzug aller laufenden Kosten abwirft.
O
Immobilienlexikon – Buchstabe O
Objektbeschreibung:
Die Objektbeschreibung ist eine detaillierte Beschreibung einer Immobilie, z. B. in einem Exposé.
Ortsübliche Vergleichsmiete:
Die ortsübliche Vergleichsmiete ist die durchschnittliche Miete für vergleichbare Wohnungen in einer bestimmten Region.
Offene Immobilienfonds:
Offene Immobilienfonds sind eine Anlageform, bei der in Immobilien investiert wird und die Anteile jederzeit handelbar sind.
Option:
Eine Option ist ein vertragliches Recht, eine Immobilie zu einem späteren Zeitpunkt zu kaufen oder zu mieten.
Offenlegungsbescheid:
Der Offenlegungsbescheid ist eine behördliche Mitteilung über die Nutzung eines Grundstücks oder einer Immobilie.
Objektbetreuung:
Objektbetreuung umfasst Dienstleistungen zur Verwaltung und Pflege von Immobilien.
Objektnachweis:
Der Objektnachweis ist der Nachweis über den Kauf oder die Vermittlung einer Immobilie, z. B. durch einen Makler.
Offmarket-Immobilie:
Eine Offmarket-Immobilie ist eine Immobilie, die nicht öffentlich vermarktet, sondern über private Netzwerke verkauft wird.
Objektunterhaltung:
Die Objektunterhaltung umfasst Maßnahmen zur Pflege und Instandhaltung einer Immobilie.
Obligatorische Versicherung:
Eine obligatorische Versicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung, z. B. die Gebäudeversicherung bei Hypotheken.
Ordnungswidrigkeit:
Eine Ordnungswidrigkeit ist ein Verstoß gegen baurechtliche Vorschriften, der zu Bußgeldern führen kann.
Objektlage:
Die Objektlage beschreibt die geografische Lage einer Immobilie, z. B. in Bezug auf Infrastruktur oder Verkehrsanbindung.
Objektbewertung:
Eine Objektbewertung ist die fachliche Einschätzung des Werts einer Immobilie durch einen Sachverständigen.
Option auf Mieterhöhung:
Die Option auf Mieterhöhung ist ein vertraglich festgelegtes Recht des Vermieters, die Miete zu erhöhen.
Obliegenheit:
Die Obliegenheit bezeichnet die Verpflichtung des Mieters oder Eigentümers zur Erfüllung bestimmter Pflichten.
Objektmiete:
Die Objektmiete ist die Miete, die für eine spezifische Immobilie festgelegt ist.
Objektauswahl:
Die Objektauswahl ist die Auswahl geeigneter Immobilien nach den Anforderungen des Käufers oder Mieters.
Objektmanager:
Ein Objektmanager ist der Verantwortliche für die Verwaltung und Bewirtschaftung von Immobilien.
Objektive Eignung:
Die objektive Eignung beschreibt die Eignung einer Immobilie für bestimmte Nutzungen, z. B. gewerblich oder privat.
Obergeschoss:
Das Obergeschoss ist die Bezeichnung für Stockwerke eines Gebäudes, die sich oberhalb des Erdgeschosses befinden.
P
Immobilienlexikon – Buchstabe P
Provision:
Die Provision ist das Entgelt, das ein Makler für die Vermittlung einer Immobilie erhält.
Pachtvertrag:
Ein Pachtvertrag regelt die Nutzung einer Immobilie oder eines Grundstücks gegen Entgelt.
Penthouse:
Ein Penthouse ist eine luxuriöse Wohnung im obersten Geschoss eines Gebäudes, oft mit Terrasse.
Pfandrecht:
Das Pfandrecht ist das Recht zur Sicherung einer Forderung durch Verpfändung einer Immobilie.
Passivhaus:
Ein Passivhaus ist ein besonders energieeffizientes Gebäude, das kaum externe Energiezufuhr benötigt.
Parkettboden:
Parkettboden ist ein beliebter Bodenbelag aus Holz, der in Wohnimmobilien häufig verwendet wird.
Planungsrecht:
Das Planungsrecht umfasst Regelungen, die die Planung und Nutzung von Immobilien betreffen, z. B. durch Bebauungspläne.
Patio:
Ein Patio ist ein Innenhof eines Gebäudes, der oft als Freisitz genutzt wird.
Projektentwicklung:
Die Projektentwicklung ist die Planung und Realisierung von Bauprojekten durch Entwickler.
Privilegiertes Bauen:
Privilegiertes Bauen bezeichnet das Bauen im Außenbereich, das nur bestimmten Nutzungen vorbehalten ist, z. B. Landwirtschaft.
Pachtzins:
Der Pachtzins ist das Entgelt, das im Rahmen eines Pachtvertrags für die Nutzung einer Immobilie gezahlt wird.
Parzellierung:
Die Parzellierung ist die Aufteilung eines Grundstücks in kleinere Parzellen.
Pflichtteil:
Der Pflichtteil ist der Anteil, der einem gesetzlichen Erben trotz Enterbung zusteht, z. B. bei Immobilien.
Putz:
Putz ist eine Außen- oder Innenbeschichtung von Wänden, die der Optik und dem Schutz vor Witterung dient.
Parkraumbewirtschaftung:
Die Parkraumbewirtschaftung umfasst die Verwaltung und Vermietung von Parkflächen, z. B. in Parkhäusern oder Tiefgaragen.
Privatverkauf:
Ein Privatverkauf ist der Verkauf einer Immobilie ohne Einschaltung eines Maklers.
Planungskosten:
Planungskosten sind Kosten, die bei der Planung eines Bauvorhabens durch Architekten oder Ingenieure anfallen.
Plandarstellung:
Eine Plandarstellung ist die grafische Darstellung eines Bauvorhabens in Plänen oder Grundrissen.
Punkthochhaus:
Ein Punkthochhaus ist ein Hochhaus mit quadratischem oder rundem Grundriss.
Prolongation:
Die Prolongation bezeichnet die Verlängerung eines Darlehensvertrags nach Ablauf der Zinsbindungsfrist.
Q
Immobilienlexikon – Buchstabe Q
Quadratmeterpreis:
Der Quadratmeterpreis ist der Preis pro Quadratmeter Wohn- oder Nutzfläche einer Immobilie.
Qualitätsmangel:
Ein Qualitätsmangel bezeichnet einen Mangel, der die Qualität einer Immobilie beeinträchtigt, z. B. durch bauliche Defizite.
Qualitätsstandard:
Ein Qualitätsstandard ist der Maßstab für die bauliche und technische Ausstattung einer Immobilie.
Querschnittsbetrachtung:
Eine Querschnittsbetrachtung ist die Analyse von Immobilienmärkten oder -preisen in verschiedenen Regionen oder Segmenten.
Quartiersentwicklung:
Die Quartiersentwicklung ist die Planung und der Bau von neuen Stadtteilen oder gemischt genutzten Quartieren.
Quotierung:
Die Quotierung ist die Verteilung von Kosten oder Erlösen nach festgelegten Anteilen, z. B. in einer Eigentümergemeinschaft.
Quasi-Bestandsschutz:
Quasi-Bestandsschutz beschreibt den Schutz für bauliche Anlagen, die vor einer Gesetzesänderung errichtet wurden.
Quellennachweis:
Ein Quellennachweis ist der Nachweis der Herkunft von Informationen, z. B. in einem Immobiliengutachten.
Querbauweise:
Die Querbauweise ist eine Bauweise, bei der tragende Elemente quer zur Gebäuderichtung verlaufen.
Qualitätszirkel:
Ein Qualitätszirkel ist eine Expertengruppe, die die Qualität von Immobilienprojekten überwacht.
Quartiersmanagement:
Das Quartiersmanagement umfasst Maßnahmen zur Förderung und Entwicklung eines Stadtteils, z. B. durch Infrastrukturprojekte.
Quereinsteiger:
Ein Quereinsteiger ist eine Person, die ohne branchenspezifische Ausbildung in den Immobilienbereich wechselt.
Quartiersgaragen:
Quartiersgaragen sind zentrale Parkanlagen zur Entlastung von Wohngebieten.
Quadrantenmodell:
Das Quadrantenmodell ist eine Methode zur Analyse von Immobilienmärkten anhand von Marktsegmenten in einem Koordinatensystem.
Qualifizierung:
Die Qualifizierung umfasst die Schulung oder Weiterbildung im Immobilienbereich, z. B. zum Sachverständigen.
Quartalsmiete:
Die Quartalsmiete ist die Miete, die vierteljährlich gezahlt wird, insbesondere bei Gewerbeimmobilien.
Qualifizierter Mietspiegel:
Ein qualifizierter Mietspiegel erfüllt die gesetzlichen Anforderungen zur Berechnung der ortsüblichen Miete.
Querulantenmieter:
Ein Querulantenmieter ist ein Mieter, der häufig in Konflikte mit dem Vermieter oder anderen Mietern gerät.
Quaderbau:
Ein Quaderbau ist eine Gebäudeform mit einem rechteckigen, quaderförmigen Grundriss.
Quartierszentrum:
Ein Quartierszentrum ist der zentrale Bereich eines Stadtteils, in dem Geschäfte und Dienstleistungen konzentriert sind.
R
Immobilienlexikon – Buchstabe R
Rendite:
Die Rendite ist das Verhältnis zwischen den Erträgen einer Immobilie und den Investitionskosten.
Rücklage:
Eine Rücklage ist eine finanzielle Rückstellung für künftige Instandhaltungen oder Reparaturen.
Renovierung:
Eine Renovierung umfasst Maßnahmen zur Erneuerung oder Modernisierung einer Immobilie.
Reallast:
Eine Reallast ist die dingliche Belastung eines Grundstücks, die regelmäßige Leistungen des Eigentümers an einen Dritten vorsieht.
Rechtskräftiger Mietvertrag:
Ein rechtskräftiger Mietvertrag ist ein Mietvertrag, der alle rechtlichen Anforderungen erfüllt und wirksam ist.
Restschuld:
Die Restschuld ist der Betrag, der nach Ablauf der Zinsbindungsfrist eines Darlehens noch offen ist.
Rückmietverkauf:
Der Rückmietverkauf ist ein Modell, bei dem der Eigentümer eine Immobilie verkauft und sie anschließend zurückmietet.
Rohbaubesichtigung:
Eine Rohbaubesichtigung ist die Besichtigung eines Gebäudes während der Rohbauphase, um den Baufortschritt zu prüfen.
Raumordnungsplan:
Ein Raumordnungsplan steuert die langfristige Entwicklung einer Region im Hinblick auf Siedlungen und Infrastruktur.
Rücktrittsrecht:
Ein Rücktrittsrecht ist ein vertragliches Recht, von einem Immobilienkauf oder Mietvertrag zurückzutreten.
Rückbauverpflichtung:
Die Rückbauverpflichtung ist die Verpflichtung, eine bauliche Anlage nach Ablauf der Nutzungszeit zurückzubauen.
Rechtsmangel:
Ein Rechtsmangel ist ein Mangel, der im rechtlichen Status einer Immobilie, z. B. durch ungeklärte Eigentumsverhältnisse, begründet ist.
Rohertrag:
Der Rohertrag beschreibt die Einnahmen einer Immobilie vor Abzug der laufenden Kosten.
Residenzpflicht:
Die Residenzpflicht ist die Verpflichtung zur ständigen Nutzung einer Immobilie als Hauptwohnsitz, z. B. bei gefördertem Wohnungsbau.
Räumungsklage:
Eine Räumungsklage ist die Klage eines Vermieters, um einen Mieter zur Räumung der Wohnung zu zwingen.
Rückgewähranspruch:
Ein Rückgewähranspruch ist der Anspruch auf Rückgabe einer Immobilie nach Ablauf eines vereinbarten Zeitraums.
Reihenhaus:
Ein Reihenhaus ist ein Haus, das in einer Reihe gleichartiger Gebäude steht und mit den Nachbarhäusern durch gemeinsame Wände verbunden ist.
Rohbau:
Ein Rohbau ist ein Bauwerk, das sich im Grundbau befindet, aber noch keine Innenausstattung besitzt.
Restwert:
Der Restwert ist der Wert einer Immobilie nach Ablauf der wirtschaftlichen Nutzungsdauer.
Raumprogramm:
Ein Raumprogramm ist ein Plan, der die Funktionen und Nutzung der Räume eines Bauprojekts beschreibt.
S
Immobilienlexikon – Buchstabe S
Sondereigentum:
Sondereigentum ist das Eigentum an einer einzelnen Wohnung in einem Mehrparteienhaus, das im Grundbuch eingetragen ist.
Sondernutzungsrecht:
Ein Sondernutzungsrecht gibt einem Eigentümer das exklusive Recht, einen bestimmten Teil des Gemeinschaftseigentums, z. B. einen Garten, allein zu nutzen.
Sachwert:
Der Sachwert einer Immobilie ergibt sich aus den Herstellungskosten abzüglich der Abnutzung.
Sanierung:
Eine Sanierung ist eine umfassende Modernisierung oder Wiederherstellung einer Immobilie.
Schallschutz:
Schallschutz umfasst Maßnahmen zur Reduzierung von Lärm innerhalb und außerhalb eines Gebäudes.
Schadenersatz:
Schadenersatz ist eine Entschädigung, die bei Vertragsverletzungen oder Mängeln an einer Immobilie fällig ist.
Schlüsselfertig:
Ein schlüsselfertiges Bauwerk ist fertiggestellt und sofort bezugsfertig.
Sachverständiger:
Ein Sachverständiger ist ein Experte, der den Wert oder Zustand einer Immobilie begutachtet.
Scheidungsimmobilie:
Eine Scheidungsimmobilie ist eine Immobilie, die im Rahmen einer Scheidung aufgeteilt oder verkauft wird.
Sicherheitsleistung:
Eine Sicherheitsleistung ist die Hinterlegung von Geld oder Wertgegenständen zur Absicherung vertraglicher Verpflichtungen.
Schufa-Auskunft:
Eine Schufa-Auskunft ist eine Bonitätsprüfung, die vor dem Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrags durchgeführt wird.
Spekulationsfrist:
Die Spekulationsfrist ist der Zeitraum, in dem der Verkauf von Immobilien steuerpflichtig ist, meist 10 Jahre.
Spekulationssteuer:
Die Spekulationssteuer fällt an, wenn eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf mit Gewinn verkauft wird. Sie ist eine Steuer auf den erzielten Veräußerungsgewinn, der als privates Veräußerungsgeschäft im Sinne des Einkommensteuergesetzes gilt. Es gibt jedoch Ausnahmen, beispielsweise wenn die Immobilie in den letzten zwei Jahren vor dem Verkauf selbst genutzt wurde.
Staffelmiete:
Eine Staffelmiete ist ein Mietvertrag, bei dem die Miete in festgelegten Zeiträumen schrittweise erhöht wird.
Stellplatz:
Ein Stellplatz ist eine Abstellmöglichkeit für Fahrzeuge auf einem Grundstück oder in einer Garage.
Sonderumlage:
Eine Sonderumlage ist eine einmalige Zahlung, die von Wohnungseigentümern zur Deckung unvorhergesehener Kosten verlangt wird.
Schlussrate:
Die Schlussrate ist die letzte Rate, die beim Kauf oder der Finanzierung einer Immobilie gezahlt werden muss.
Sozialbindung:
Die Sozialbindung verpflichtet, eine Immobilie bestimmten sozialen Zwecken zuzuführen, z. B. geförderter Wohnungsbau.
Schwarzbau:
Ein Schwarzbau ist eine ungenehmigte bauliche Anlage, die nicht den baurechtlichen Vorschriften entspricht.
Sondereigentumsverwaltung:
Die Sondereigentumsverwaltung bezieht sich auf die Verwaltung einzelner Eigentumswohnungen durch einen Verwalter.
Sanierungsgebiet:
Ein Sanierungsgebiet ist ein Gebiet, das zur städtebaulichen Erneuerung vorgesehen ist und in dem besondere Fördermaßnahmen gelten.
T
Immobilienlexikon – Buchstabe T
Tilgung:
Die Tilgung bezeichnet die Rückzahlung eines Darlehens in regelmäßigen Raten.
Teileigentum:
Teileigentum ist das Eigentum an einer nicht zu Wohnzwecken dienenden Einheit, z. B. einem Büro oder Ladenlokal.
Teilungserklärung:
Eine Teilungserklärung ist die Erklärung, durch die ein Gebäude in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum aufgeteilt wird.
Treuhandkonto:
Ein Treuhandkonto dient zur sicheren Verwaltung von Geldern, die im Zusammenhang mit einem Immobilienkauf stehen.
Tiefgarage:
Eine Tiefgarage ist eine unterirdische Parkgarage, die oft in Mehrfamilienhäusern oder Bürogebäuden zu finden ist.
Teilungsversteigerung:
Eine Teilungsversteigerung ist eine Zwangsversteigerung einer Immobilie, die sich im Miteigentum befindet, um diese aufzuteilen.
Tilgungsplan:
Ein Tilgungsplan stellt die Rückzahlung eines Darlehens über die gesamte Laufzeit dar.
Trockenbau:
Trockenbau ist eine Bauweise, bei der nicht tragende Wände mit Leichtbauelementen errichtet werden.
Thermische Sanierung:
Eine thermische Sanierung umfasst Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz eines Gebäudes, z. B. durch Dämmung.
Trittschalldämmung:
Trittschalldämmung sind Maßnahmen zur Reduzierung von Geräuschen durch Schritte oder Bewegungen innerhalb eines Gebäudes.
Transparenz:
Transparenz bedeutet die Offenlegung relevanter Informationen über eine Immobilie, z. B. in Bezug auf Mängel oder Rechte.
Terrasse:
Eine Terrasse ist eine ebenerdige Außenfläche, die an ein Gebäude anschließt und als Freisitz genutzt wird.
Treppenhausreinigung:
Die Treppenhausreinigung umfasst die regelmäßige Reinigung des gemeinschaftlichen Treppenhauses, z. B. durch Dienstleister oder Mieter.
Teilrückzahlung:
Eine Teilrückzahlung ermöglicht es, ein Darlehen vorzeitig teilweise zurückzuzahlen und die Restschuld zu reduzieren.
Teillieferung:
Eine Teillieferung ist die Lieferung von Bauleistungen in mehreren Abschnitten.
Transportkosten:
Transportkosten sind Kosten, die für den Transport von Baumaterialien oder den Umzug anfallen.
Tiefbauarbeiten:
Tiefbauarbeiten sind Bauarbeiten, die unter der Erdoberfläche stattfinden, z. B. für Fundamente oder Leitungen.
Thermografie:
Thermografie ist ein Verfahren zur Sichtbarmachung von Wärmeverlusten an Gebäuden mittels Infrarotbildern.
Teilverkauf:
Der Teilverkauf ist der Verkauf eines Teils einer Immobilie, z. B. von Miteigentumsanteilen.
Treuhandvertrag:
Ein Treuhandvertrag regelt die treuhänderische Verwaltung von Immobilien oder Geldern, oft im Zusammenhang mit Kaufverträgen.
U
Immobilienlexikon – Buchstabe U
Umsatzsteuer:
Die Umsatzsteuer fällt bei gewerblichen Immobilienverkäufen und -vermietungen an.
Untermiete:
Eine Untermiete ist ein Mietverhältnis, bei dem der Mieter einen Teil seiner Wohnung an einen Dritten weitervermietet.
Umwandlung:
Die Umwandlung ist die Änderung der Nutzungsart einer Immobilie, z. B. von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen.
Untergeschoss:
Das Untergeschoss ist das Stockwerk, das unter dem Erdgeschoss liegt, oft für Lagerflächen oder Tiefgaragen genutzt.
Umlagefähigkeit:
Die Umlagefähigkeit beschreibt die Kosten, die der Vermieter auf den Mieter umlegen darf, z. B. Betriebskosten.
Unterhaltspflicht:
Die Unterhaltspflicht ist die Verpflichtung des Eigentümers, eine Immobilie in einem gebrauchsfähigen Zustand zu erhalten.
Untervermietungserlaubnis:
Die Untervermietungserlaubnis ist die Zustimmung des Vermieters zur Untervermietung einer Wohnung durch den Mieter.
Umbaumaßnahmen:
Umbaumaßnahmen sind bauliche Änderungen an einer Immobilie, z. B. Erweiterungen oder Modernisierungen.
Umlaufvermögen:
Das Umlaufvermögen eines Unternehmens umfasst Vermögenswerte, die kurzfristig umgeschlagen werden, z. B. Vorräte.
Umkehrhypothek:
Eine Umkehrhypothek ist ein Finanzierungsmodell, bei dem ältere Immobilieneigentümer ihre Immobilie beleihen, ohne sie zu verkaufen.
Unverbaubare Aussicht:
Eine unverbaubare Aussicht ist die Zusicherung, dass der Ausblick von einer Immobilie nicht durch zukünftige Bauten eingeschränkt wird.
Umzugsunternehmen:
Ein Umzugsunternehmen übernimmt den Transport von Möbeln und Hausrat bei einem Umzug.
U-Wert:
Der U-Wert ist eine Kennzahl, die den Wärmedurchgangskoeffizienten eines Bauteils angibt, ein Maß für die Dämmung.
Unterlassungsklage:
Eine Unterlassungsklage ist eine Klage zur Verhinderung bestimmter Handlungen, z. B. bei Lärmbelästigung durch Nachbarn.
Umsatzmiete:
Die Umsatzmiete ist ein Mietmodell, bei dem die Höhe der Miete von den Umsätzen des Mieters abhängt, oft im Einzelhandel.
Umnutzung:
Eine Umnutzung ist die Änderung der Nutzungsart eines Gebäudes, z. B. von Büro zu Wohnraum.
Unbedenklichkeitsbescheinigung:
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine Bescheinigung des Finanzamts, dass der Kauf einer Immobilie steuerlich unbedenklich ist.
Umlegungsverfahren:
Ein Umlegungsverfahren ist ein Verfahren zur Neuordnung von Grundstücken, z. B. zur Erschließung von Bauland.
Unterpacht:
Eine Unterpacht ist ein Pachtverhältnis, bei dem der Pächter das gepachtete Objekt an einen Dritten weiterverpachtet.
Umweltbelastung:
Eine Umweltbelastung ist die Belastung einer Immobilie durch Umwelteinflüsse, wie Lärm, Abgase oder Altlasten im Boden.
V
Immobilienlexikon – Buchstabe V
Verkehrswert:
Der Verkehrswert ist der Marktwert einer Immobilie, der den Preis darstellt, der im freien Handel erzielt werden kann.
Vorkaufsrecht:
Das Vorkaufsrecht gibt einem Mieter oder der Gemeinde das Recht, eine Immobilie vor anderen Interessenten zu erwerben.
Verwalter:
Ein Verwalter ist eine Person oder ein Unternehmen, das die Verwaltung einer Immobilie im Auftrag der Eigentümer übernimmt.
Vermieter:
Der Vermieter ist eine Person, die eine Immobilie an einen Mieter zur Nutzung überlässt.
Vorvertrag:
Ein Vorvertrag ist ein Vertrag, der eine zukünftige Vereinbarung, wie einen Immobilienkauf, vorbereiten soll.
Verfügungsberechtigung:
Die Verfügungsberechtigung ist das Recht, über eine Immobilie zu verfügen, z. B. durch Verkauf oder Vermietung.
Vermögensverwalter:
Ein Vermögensverwalter ist eine Person oder ein Unternehmen, das das Vermögen eines Eigentümers, einschließlich Immobilien, verwaltet.
Vermessungsamt:
Das Vermessungsamt ist eine Behörde, die für die Vermessung von Grundstücken und die Erstellung von Flurkarten zuständig ist.
Vermietungsgarantie:
Eine Vermietungsgarantie ist die Zusicherung des Verkäufers oder Bauträgers, dass eine Immobilie vermietet wird.
Versorgungsleitungen:
Versorgungsleitungen sind Leitungen, die eine Immobilie mit Strom, Wasser, Gas oder Internet versorgen.
Vermarktung:
Die Vermarktung ist der Prozess der Bewerbung und des Verkaufs oder der Vermietung einer Immobilie.
Verkehrswertgutachten:
Ein Verkehrswertgutachten ist ein Gutachten, das den Marktwert einer Immobilie durch einen Sachverständigen feststellt.
Vertragsstrafe:
Eine Vertragsstrafe ist eine Strafe, die bei Nichteinhaltung von Vertragspflichten, z. B. im Bauvertrag, fällig wird.
Versammlungsprotokoll:
Ein Versammlungsprotokoll ist die schriftliche Aufzeichnung der Beschlüsse und Diskussionen einer Eigentümerversammlung.
Verjährung:
Verjährung ist der Ablauf der Frist, nach der Ansprüche im Zusammenhang mit einer Immobilie nicht mehr geltend gemacht werden können.
Vertragsabschluss:
Ein Vertragsabschluss ist die Finalisierung eines Kauf- oder Mietvertrags durch die Unterschriften der Vertragsparteien.
Verkehrssicherungspflicht:
Die Verkehrssicherungspflicht verpflichtet den Eigentümer, seine Immobilie in einem verkehrssicheren Zustand zu halten.
Versicherungspflicht:
Eine Versicherungspflicht ist die gesetzliche Verpflichtung, eine Immobilie gegen bestimmte Risiken zu versichern.
Verbrauchsausweis:
Ein Verbrauchsausweis ist ein Energieausweis, der den Energieverbrauch einer Immobilie angibt.
Vermarktungsstrategie:
Eine Vermarktungsstrategie ist die Planung und Durchführung von Maßnahmen zur erfolgreichen Vermarktung einer Immobilie.
W
Immobilienlexikon – Buchstabe W
Wohnfläche:
Die Wohnfläche beschreibt die Fläche einer Wohnung oder eines Hauses, die zur Nutzung zur Verfügung steht.
Wegerecht:
Das Wegerecht erlaubt es, ein fremdes Grundstück zu betreten oder zu überqueren, um ein eigenes Grundstück zu erreichen.
Wohnungseigentümergemeinschaft:
Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) besteht aus allen Eigentümern in einem Mehrparteienhaus, die gemeinschaftlich das Gemeinschaftseigentum verwalten.
Wärmedämmung:
Wärmedämmung bezeichnet Maßnahmen zur Isolierung eines Gebäudes, um Wärmeverluste zu minimieren und Energieeffizienz zu steigern.
Wertermittlung:
Die Wertermittlung einer Immobilie erfolgt durch spezielle Verfahren, um ihren aktuellen Marktwert zu bestimmen.
Wohnungskündigung:
Eine Wohnungskündigung erfolgt durch den Vermieter oder Mieter, um das Mietverhältnis zu beenden.
Wohnungseigentumsgesetz (WEG):
Das Wohnungseigentumsgesetz regelt die Rechte und Pflichten von Eigentümern in Mehrfamilienhäusern.
Wohngeld:
Wohngeld ist die monatliche Zahlung für Betriebskosten und Rücklagen, die von den Eigentümern einer Wohnung in einer WEG geleistet werden.
Wärmebrücke:
Eine Wärmebrücke ist eine Stelle am Gebäude, an der vermehrt Wärme nach außen abgegeben wird und somit Energie verloren geht.
Wohneigentum:
Wohneigentum bezeichnet das Eigentum an einer Wohnung, das im Grundbuch eingetragen ist.
Werbeverbot:
Ein Werbeverbot verhindert die öffentliche Bewerbung einer Immobilie, z. B. bei denkmalgeschützten Objekten.
Wohnraummiete:
Wohnraummiete ist die Miete, die für Wohnräume gezahlt wird und den Regelungen des Mietrechts unterliegt.
Wertsteigerung:
Eine Wertsteigerung einer Immobilie tritt durch Modernisierungsmaßnahmen oder positive Marktentwicklungen ein.
Wohnrecht:
Ein Wohnrecht gewährt einer Person das Recht, eine Immobilie zu bewohnen, ohne deren Eigentümer zu sein, z. B. bei Nießbrauch.
Wasseranschluss:
Der Wasseranschluss ist die Verbindung einer Immobilie an das öffentliche Wasserversorgungsnetz.
Wertminderung:
Eine Wertminderung tritt auf, wenn der Wert einer Immobilie durch Abnutzung oder äußere Einflüsse sinkt.
Wohnlage:
Die Wohnlage einer Immobilie beschreibt die Qualität der Umgebung in Bezug auf Infrastruktur, Sicherheit und Attraktivität.
Wohngebäudeversicherung:
Die Wohngebäudeversicherung schützt das Gebäude vor Schäden durch Feuer, Sturm oder Leitungswasser.
Wärmeschutzverordnung:
Die Wärmeschutzverordnung legt gesetzliche Vorgaben zur Dämmung und Energieeffizienz von Gebäuden fest.
Wohnberechtigungsschein:
Ein Wohnberechtigungsschein ermöglicht es, Zugang zu staatlich gefördertem Wohnraum zu erhalten.
X
Immobilienlexikon – Buchstabe X
XPS-Dämmung:
XPS-Dämmung ist eine Dämmstoffart aus extrudiertem Polystyrol, die oft im Bauwesen verwendet wird, um Wärmeverluste zu minimieren.
X-förmige Bauweise:
Die X-förmige Bauweise beschreibt eine architektonische Gestaltung, bei der ein Gebäude in Form eines „X“ errichtet wird.
Xenonlicht:
Xenonlicht wird in der Immobilienbeleuchtung zur Akzentuierung von Außen- oder Innenbereichen genutzt.
X-fach verglast:
X-fach verglast bedeutet, dass Fenster mit besonders vielen Verglasungen ausgestattet sind, um die Energieeffizienz und den Schallschutz zu erhöhen.
Xenonheizung:
Eine Xenonheizung ist ein Heizsystem, das auf der Basis von Xenon-Gas betrieben wird, um effiziente Wärmeleistung zu erzielen.
Xenondichtungen:
Xenondichtungen werden in modernen Gebäuden eingesetzt, um die Energieeffizienz durch bessere Abdichtungen zu erhöhen.
X-treme Building:
X-treme Building ist ein Konzept für besonders langlebige, widerstandsfähige und innovative Gebäude.
X-Direction-Planung:
Bei der X-Direction-Planung werden spezielle Richtungen für Licht und Energieflüsse bei der Immobilienplanung berücksichtigt.
X-fache Immobilie:
Eine X-fache Immobilie ist eine Immobilie von besonderer Bedeutung, sei es durch ihre Größe, Lage oder den Marktwert.
X-Klasse Immobilienbewertung:
Die X-Klasse Immobilienbewertung ist eine Kategorie zur Bewertung besonders hochwertiger und exklusiver Immobilien.
X-förmiger Grundriss:
Ein X-förmiger Grundriss beschreibt die Anordnung der Räume in einem Gebäude in Form eines „X“.
X-bracing:
X-bracing ist eine Technik zur Verstärkung von Gebäuden, insbesondere bei Hochhäusern oder industriellen Bauten.
X-Panel-Dämmung:
X-Panel-Dämmung bezieht sich auf spezielle Dämmplatten, die in Neubauten eingesetzt werden, um Energieeffizienz zu gewährleisten.
X-fach gestaffelte Miete:
Eine X-fach gestaffelte Miete beschreibt einen Mietvertrag, bei dem die Miete in vielen kleinen Stufen erhöht wird.
Y
Immobilienlexikon – Buchstabe Y
Yield (Rendite):
Der Yield ist eine zentrale Kennzahl in der Immobilienbewertung und bezeichnet das Verhältnis von Ertrag zu Investitionskosten.
Ytong-Steine:
Ytong-Steine sind Porenbetonsteine, die im Bauwesen weit verbreitet sind und sich durch ihre Leichtigkeit und Wärmedämmfähigkeit auszeichnen.
Y-förmige Bauweise:
Die Y-förmige Bauweise beschreibt eine spezifische Architekturform, bei der Gebäude in Y-Form errichtet werden.
Y-förmiger Grundriss:
Ein Y-förmiger Grundriss wird häufig in modernen Wohnanlagen verwendet und sorgt für eine optimierte Raumaufteilung.
Ytong-Dämmung:
Ytong-Dämmung ist ein Dämmmaterial auf Basis von Porenbeton, das zur Wärmedämmung von Gebäuden genutzt wird.
Y-förmige Architektur:
Y-förmige Architektur steht für innovative Bauformen, bei denen Gebäude in Y-Form geplant und realisiert werden.
Y-förmige Tragstruktur:
Eine Y-förmige Tragstruktur bezeichnet eine Bauweise, bei der tragende Elemente in Form eines „Y“ ausgeführt sind.
Ytong-Haus:
Ein Ytong-Haus ist ein Gebäude, das vollständig oder überwiegend aus Ytong-Steinen errichtet wurde, häufig als energieeffizientes Gebäude beschrieben.
Z
Immobilienlexikon – Buchstabe Z
Zinsbindung:
Die Zinsbindung bezeichnet den Zeitraum, in dem der Zinssatz eines Immobilienkredits fest vereinbart ist.
Zweifamilienhaus:
Ein Zweifamilienhaus ist ein Wohngebäude mit zwei separaten Wohneinheiten.
Zwangsversteigerung:
Eine Zwangsversteigerung ist ein gerichtliches Verfahren zur Verwertung einer Immobilie, wenn der Eigentümer seine Schulden nicht begleichen kann.
Zinshaus:
Ein Zinshaus ist ein Wohngebäude, das zur Erzielung von Mieteinnahmen genutzt wird.
Zwangsräumung:
Eine Zwangsräumung erfolgt durch den Gerichtsvollzieher, wenn ein Mieter die Wohnung trotz Kündigung nicht verlässt.
Zinssatz:
Der Zinssatz gibt an, wie viel Prozent jährlich für ein Darlehen oder eine Hypothek an Zinsen gezahlt werden müssen.
Zuwendung:
Eine Zuwendung ist die Schenkung oder Übertragung von Immobilienwerten, oft im familiären Kontext.
Zahlungsausfall:
Ein Zahlungsausfall tritt ein, wenn der Schuldner oder Mieter seine Darlehens- oder Mietzahlungen nicht leistet.
Zinserhöhung:
Eine Zinserhöhung erfolgt nach Ablauf der Zinsbindungsfrist, wenn der Zinssatz eines Darlehens steigt.
Zuteilungsreife:
Die Zuteilungsreife ist der Zeitpunkt, ab dem ein Bauspardarlehen ausgezahlt werden kann.
Zwischenfinanzierung:
Eine Zwischenfinanzierung ist eine kurzfristige Finanzierung, die bis zur endgültigen Finanzierung einer Immobilie genutzt wird.
Zweiterwerb:
Der Zweiterwerb bezeichnet den Kauf einer Immobilie, die bereits zuvor von einem anderen Eigentümer genutzt wurde.
Zustandsgutachten:
Ein Zustandsgutachten beschreibt den baulichen Zustand einer Immobilie und dient oft als Grundlage für Kaufentscheidungen.
Zugangsrecht:
Das Zugangsrecht ist das Recht, ein fremdes Grundstück zu betreten, z. B. zur Wartung von Versorgungsleitungen.
Zuzug:
Der Zuzug beschreibt das Bevölkerungswachstum in einer Stadt oder Region, das oft Einfluss auf die Immobilienpreise hat.
Zulassung:
Die Zulassung ist die Genehmigung zur Nutzung einer Immobilie, z. B. für gewerbliche Zwecke.
Zielrendite:
Die Zielrendite ist die Rendite, die bei einer Immobilieninvestition angestrebt wird.
Zuschlag:
Der Zuschlag erfolgt bei einer Zwangsversteigerung und macht den Bieter zum Eigentümer der Immobilie.
Zinsniveau:
Das Zinsniveau beschreibt die Höhe der allgemeinen Zinssätze auf dem Kapitalmarkt, die auch Immobilienkredite beeinflussen.
Zinsabschlag:
Ein Zinsabschlag ist ein Nachlass auf den Zinssatz eines Darlehens, z. B. durch Sondertilgungen oder andere Maßnahmen.