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Abbruchswert

Fachbegriff aus dem Bereich Allgemein

Abbruchswert - Der Abbruchswert (auch Abrisswert) ist der rechnerische Wert eines bebauten Grundstücks unter der Annahme, dass das bestehende Gebäude abgerissen und das Grundstück als unbebautes Bauland verwertet wird. Er ergibt sich aus dem Bodenwert abzüglich der Abrisskosten und gegebenenfalls anfallender Entsorgungskosten für kontaminierte Baustoffe.

Berechnung und Anwendung

Der Abbruchswert wird nach der Formel berechnet: Bodenwert - Abrisskosten - Entsorgungskosten = Abbruchswert. Der Bodenwert orientiert sich am Bodenrichtwert der Gemeinde multipliziert mit der Grundstücksfläche. Die Abrisskosten hängen von Größe, Bauweise und Zustand des Gebäudes ab und liegen typischerweise bei 50 bis 150 Euro pro Quadratmeter umbauten Raums.

Rechenbeispiel: Ein 800 m² großes Grundstück in einer Nürnberger Innenstadtlage mit einem Bodenrichtwert von 600 Euro/m² hat einen Bodenwert von 480.000 Euro. Das vorhandene Altgebäude (800 m² Wohnfläche) verursacht Abrisskosten von ca. 80.000 Euro und Entsorgungskosten für Asbest-Dachplatten von ca. 20.000 Euro. Der Abbruchswert beläuft sich dann auf 480.000 - 80.000 - 20.000 = 380.000 Euro. Liegt der aktuelle Ertragswert des vermieteten Gebäudes unter 380.000 Euro, ist ein Abriss mit anschließendem Neubau wirtschaftlich sinnvoller.

Der Abbruchswert kommt als Bewertungsmaßstab zum Einsatz, wenn ein Gebäude wirtschaftlich nicht mehr nutzbar ist - etwa bei schweren Bauschäden, Schadstoffbelastung (Asbest, PCB), extremem Sanierungsstau oder wenn die aktuelle Nutzung den Standortwert nicht ausschöpft. In diesen Fällen übersteigt der Bodenwert abzüglich Abrisskosten den Ertragswert oder Sachwert des bebauten Grundstücks.

Für Investoren ist der Abbruchswert eine wichtige Kenngröße bei der Bewertung von Revitalisierungsprojekten: Liegt der Kaufpreis eines bebauten Grundstücks unter dem Bodenwert abzüglich Abrisskosten, kann ein Abriss und Neubau wirtschaftlich sinnvoller sein als eine aufwendige Sanierung.

Abbruchswert in der Immobilienbewertung

In der Verkehrswertermittlung nach ImmoWertV wird der Abbruchswert als ergänzendes Bewertungsverfahren herangezogen, wenn der Verkehrswert eines Gebäudes unterhalb des Bodenwerts liegt. Gutachter sprechen in diesem Zusammenhang von einem negativen Gebäudewert - das Gebäude mindert den Wert des Grundstücks, weil die Abrisskosten den Sachwert des Gebäudes übersteigen.

In solchen Fällen wird der Verkehrswert des Grundstücks als Abbruchswert angesetzt. Dies ist in vielen Altbauvierteln der Fall, wenn die Gebäudesubstanz stark geschädigt, die Grundrisse nicht mehr marktgängig und die Betriebskosten unverhältnismäßig hoch sind.

Schadstoffgutachten vor dem Abriss

Vor jedem geplanten Abriss ist ein Schadstoffgutachten Pflicht. Gebäude, die vor 1995 errichtet wurden, enthalten häufig:

  • Asbest in Wellplatten, Fassadenpaneelen, Bodenbelägen und Brandschutzklappen
  • Künstliche Mineralfasern (KMF) in Dämmstoffen
  • PCB in Fugenmassen und Kondensatoren
  • Teer und PAK in Anstrichen und Dachpappen

Die Entsorgung schadstoffhaltiger Baustoffe unterliegt der Kreislaufwirtschaftsverordnung und muss durch zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe erfolgen. Die Kosten können je nach Schadstoffart und -menge von wenigen Tausend Euro bis zu sechsstelligen Beträgen reichen und den Abbruchswert erheblich drücken.

Praxis-Tipp für Nürnberg und die Metropolregion

In gefragten Nürnberger Lagen wie der Altstadt, Wöhrd oder St. Johannis, wo die Bodenrichtwerte hoch sind, werden heruntergekommene Nachkriegsbauten zunehmend zum Abbruchswert gehandelt. Wir empfehlen Käufern, vor dem Erwerb ein Schadstoffgutachten einzuholen, da Asbest, KMF und andere Schadstoffe die Abrisskosten erheblich steigern können. Die Abbruchgenehmigung ist bei der Bauaufsichtsbehörde zu beantragen. In Nürnberg ist das Bauordnungsamt der Stadt zuständig; im Umland übernehmen die jeweiligen Landratsämter diese Aufgabe.

Darüber hinaus empfehlen wir, frühzeitig die bauplanungsrechtliche Situation zu klären: Was darf auf dem Grundstück nach Abriss neu gebaut werden? Zulässige Geschossfläche, Bebauungstiefe und Abstandsflächen bestimmen maßgeblich das Neubau-Potenzial und damit den tatsächlichen wirtschaftlichen Wert des abgebrochenen Grundstücks.

Häufig gestellte Fragen

Wann ist ein Abriss wirtschaftlich sinnvoller als eine Sanierung?

Wenn die Sanierungskosten den Neubau übersteigen oder das Gebäude den baurechtlich möglichen Nutzungsgrad des Grundstücks nicht ausschöpft. Als Faustregel gilt: Übersteigen die Sanierungskosten 75 Prozent der Neubaukosten, lohnt sich der Abriss in der Regel. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob ein Neubau höhere Mieterträge oder Verkaufserlöse erzielen kann als die sanierte Bestandsimmobilie. Beide Szenarien sind sorgfältig durchzurechnen und mit einem Sachverständigen zu besprechen.

Brauche ich eine Genehmigung für den Abriss?

In Bayern ist der Abbruch von Gebäuden grundsätzlich genehmigungsfrei, muss aber der Gemeinde vorab angezeigt werden (Abbruchanzeige nach Art. 57 Abs. 5 BayBO). Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist der Abbruch nur mit Genehmigung der Denkmalschutzbehörde zulässig und wird in der Regel nur bei nachgewiesener Einsturzgefahr genehmigt. Auch der Abbruch von Gebäuden, die unter die Abbruchanzeigepflicht fallen, erfordert die vorherige Einbeziehung des zuständigen Abfallentsorgungsunternehmens.

Was kostet ein Gebäudeabriss?

Die Kosten liegen je nach Gebäudegröße, Bauweise und Schadstoffbelastung zwischen 15.000 und 80.000 Euro für ein Einfamilienhaus, bei schadstoffbelasteten Objekten auch deutlich darüber. Kellerentfernung, Entsorgung belasteter Baustoffe und Baugrubenverfüllung sind wesentliche Kostentreiber. Wir empfehlen stets, mindestens drei Angebote von spezialisierten Abbruchunternehmen einzuholen und dabei die Schadstoffsituation offen zu kommunizieren, um später keine bösen Überraschungen zu erleben.

Abbruchswert und Denkmalschutz

Eine besondere Situation entsteht, wenn das Abbruchobjekt unter Denkmalschutz steht. Denkmalgeschützte Gebäude in Nürnberg - von der mittelalterlichen Altstadt bis zu Nachkriegsmoderne in den äußeren Stadtteilen - können grundsätzlich nicht ohne Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde abgerissen werden. In diesen Fällen ist ein negativer Abbruchswert möglich: Die Abrisskosten können den Bodenwert übersteigen, wenn das Denkmal schwer beschädigt, aber nicht abrissfähig ist. Eigentümer solcher Objekte sind in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage - Sanierung ist teuer, Abriss ist verboten. In Nürnberg ist das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege zuständig, das in enger Abstimmung mit dem städtischen Denkmalschutzamt agiert.

Für Käufer, die ein Objekt zum Abbruchswert erwerben und einen Neubau planen, ist die denkmalrechtliche Vorprüfung deshalb unverzichtbar. Wir empfehlen, vor dem Notartermin beim Denkmalschutzamt eine informelle Anfrage zu stellen, ob baurechtliche oder denkmalrechtliche Hindernisse gegen einen Abriss bestehen. Diese Auskunft ist kostenlos und kann den Kaufpreis und die Finanzierungsstruktur erheblich beeinflussen.

Wie wirkt sich der Abbruchswert auf die Kaufpreisverhandlung aus?

Wenn das bebaute Grundstück zum Abbruchswert gehandelt wird, ist der Verhandlungsrahmen klar: Der maximal sinnvolle Kaufpreis liegt beim Abbruchswert, da jeder höhere Preis den Gewinn des Investors nach Abriss und Neubau schmälert. Verkäufer, die mehr als den Abbruchswert erzielen möchten, müssen entweder eine alternative Nutzung nachweisen oder den Käufer von einem höheren Bodenpotenzial überzeugen. In Nürnberger Hochpreislagen kann der Abbruchswert bei Bodenrichtwerten von 600-900 Euro/m² trotz Abrisskosten erheblich sein und macht selbst sanierungsbedürftige Altgebäude zu attraktiven Kaufobjekten für Projektentwickler.

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