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Anrufen - 0911 / 88 18 73 80Fachbegriff aus dem Bereich Grundstück & Erschließung
Immissionsschutz bezeichnet die Gesamtheit rechtlicher und technischer Maßnahmen, die Menschen, Tiere, Pflanzen und Sachwerte vor schädlichen Umwelteinwirkungen schützen sollen. Im Immobilienkontext sind damit vor allem Lärm, Luftschadstoffe, Erschütterungen, Licht und elektromagnetische Felder gemeint. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bildet die wichtigste rechtliche Grundlage und regelt sowohl den Betrieb emittierender Anlagen als auch die Schutzansprüche der Betroffenen.
Im Baurecht spielt der Immissionsschutz bei der Bauleitplanung und bei Baugenehmigungen eine zentrale Rolle. Bebauungspläne schreiben Lärmschutzmaßnahmen vor, wenn Wohnbebauung in der Nähe von Gewerbegebieten, Bahntrassen, Autobahnen oder Flughäfen geplant ist. Die TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) legt Grenzwerte für verschiedene Baugebiete fest (z. B. allgemeines Wohngebiet: 55 dB(A) tags, 40 dB(A) nachts). Wer ein Grundstück nahe einer Lärmquelle kauft, sollte vorab prüfen, ob die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden.
Neben Lärm sind auch Luftschadstoffe (Feinstaub, Stickoxide, Gerüche aus Landwirtschaft oder Industrie), Erschütterungen durch Schienenverkehr oder Baustellen sowie Lichtimmissionen durch Gewerbeanlagen oder Straßenlaternen relevante Immissionsformen. In der Planung werden diese durch Fachgutachten bewertet, die vor der Baugenehmigung zu erstellen sind.
Immissionsbelastungen wirken sich direkt auf den Immobilienwert und die Lebensqualität aus. Lärm von Straßen, Schienen oder Gewerbe kann den Verkehrswert einer Immobilie um 5-20 % mindern. Käufer sollten bei der Besichtigung auf folgende Punkte achten: Nähe zu Verkehrsachsen (A3, A9, A73 im Großraum Nürnberg), Bahnlinien, Industriegebieten oder Landwirtschaftsbetrieben. Lärmkarten der Städte und Gemeinden (öffentlich zugänglich) geben Orientierung. Bei gewerblich genutzten Objekten ist die immissionsschutzrechtliche Genehmigungssituation des Betriebs zu prüfen.
Wir empfehlen Kaufinteressenten, Besichtigungen zu verschiedenen Tageszeiten durchzuführen - besonders an Werktagen zwischen 7 und 22 Uhr. Was beim Besichtigungstermin am Sonntagvormittag ruhig wirkt, kann werktags durch Berufsverkehr, Zugdurchfahrten oder Gewerbelärm erheblich belastet sein. Wertminderungen durch Lärm lassen sich im Nachhinein nur schwer in Kaufverhandlungen geltend machen.
Neben dem aktiven Immissionsschutz (Lärmdämmbauwerke, Lärmmindestabstände) gibt es den passiven Schallschutz innerhalb des Gebäudes: Schallschutzfenster, Dämmung der Außenhülle und lärmabgewandte Raumaufteilung. Für neue Wohngebäude gelten die Anforderungen der DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau). Beim Kauf von Bestandsimmobilien sollte geprüft werden, ob das vorhandene Schallschutzniveau den heutigen Anforderungen entspricht - ein relevanter Aspekt auch für die Energieeffizienzklasse, da ältere Fenster oft gleichzeitig schlechten Schall- und Wärmeschutz aufweisen.
Der passive Schallschutz kann den aktiven nicht vollständig ersetzen, aber erheblich ergänzen: Dreifachverglaste Fenster reduzieren den Außenlärm um 40-50 dB - ein erheblicher Beitrag zu Schlafqualität und Wohnkomfort in lärmbelasteten Lagen.
Nürnberg ist als Industrie- und Verkehrsknoten mit verschiedenen Lärmquellen konfrontiert: Bahnstrecken der DB, die Bundesautobahnen A3, A6, A9 und A73, der Nürnberger Hafen und das Industriegebiet im Südwesten sind relevante Emittenten. Die Stadt Nürnberg hat Lärmaktionspläne und Lärmkarten veröffentlicht, die im Internet einsehbar sind.
Wer eine Immobilie in lärmbelasteten Bereichen kauft oder verkauft, sollte die Lärmkarte prüfen und ggf. Schallschutznachweise vorlegen. Wir berücksichtigen Immissionsbelastungen bei der Preisfindung und Vermarktungsstrategie systematisch. Besonders bei Objekten in der Nähe von Bahntrassen oder Hauptverkehrsstraßen empfehlen wir, den Schallschutz im Exposé ehrlich darzustellen und Käufern aktiv Informationen über Lärmschutzmaßnahmen (z. B. Schallschutzfenster, Lärmschutzwälle) bereitzustellen.
Ja, wenn die Immissionswerte der TA Lärm überschritten werden, haben Betroffene zivilrechtliche Abwehransprüche (§ 906 BGB) sowie die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Immissionsschutzbehörde einzureichen. Im Einzelfall hilft ein Gutachten zur Lärmbelastung.
Verkäufer müssen alle wesentlichen Mängel offenbaren, die den Wert oder die Nutzbarkeit der Immobilie beeinträchtigen. Bekannte erhebliche Lärmbelastungen (z. B. bevorstehende Straßenbauarbeiten, Industriegeräusche) gehören dazu. Wer dies verschweigt, riskiert Schadensersatz oder Rückabwicklung des Kaufvertrags.
Lärmschutzanlagen zeigen, dass die Gemeinde eine Lärmbelastung erkannt und Schutzmaßnahmen umgesetzt hat. Sie können die Lärmbelastung deutlich reduzieren; allerdings sind die direkt hinter der Anlage liegenden Grundstücke oft gut geschützt, weiter entfernte weniger. Eine Messung oder Berechnung im Einzelfall ist bei Kaufentscheidungen empfehlenswert.
Die Stadt Nürnberg sowie das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) stellen Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen, Bahnstrecken und Industrie im Internet bereit. Der Umweltatlas Bayern bietet einen Überblick über verschiedene Immissionsarten.
In der Metropolregion Nürnberg gibt es an den Randlagen - besonders in den Landkreisen Roth, Neumarkt i.d.OPf. und Ansbach - eine relevante Zahl von Immobilien, die in der Nähe landwirtschaftlicher Betriebe liegen. Geruchsimmissionen aus Tierhaltungsanlagen, Biogasanlagen oder Feldbearbeitung können die Wohnqualität erheblich beeinträchtigen. Die Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) legt fest, bis zu welchem Grad der Geruchsstundenhäufigkeit eine Belästigung noch als zumutbar gilt (10 % in Wohngebieten). Wer ein Grundstück im ländlichen Raum kauft, sollte die unmittelbare Umgebung auf Tierhaltungsanlagen und Biogasanlagen prüfen - sowohl bestehende als auch solche, für die möglicherweise bereits ein Genehmigungsverfahren läuft. Auskünfte erteilt das zuständige Landratsamt.
Elektrische und magnetische Felder von Hochspannungsleitungen und Mobilfunkantennen sind im Immobilienkauf ein sensibles Thema. Die Grenzwerte der 26. BImSchV schützen vor nachgewiesenen gesundheitlichen Wirkungen; eine gesundheitliche Gefährdung durch Anlagen, die diese Grenzwerte einhalten, ist nach aktuellem Stand der Wissenschaft nicht belegt. Dennoch empfinden viele Käufer die Nähe zu Hochspannungstrassen oder Mobilfunkmasten als Wertminderer - und der Markt bestätigt dies: Objekte in unmittelbarer Sichtweite einer Hochspannungsleitung erzielen messbar niedrigere Preise. Wer eine solche Immobilie verkauft, sollte dies in der Vermarktung transparent kommunizieren; wer kauft, sollte abwägen, ob der entsprechende Preisabschlag die Einschränkung rechtfertigt.
Bei Neubauprojekten in gemischten oder gewerblichen Lagen ist ein Immissionsschutzgutachten regelmäßig Bestandteil der Bauantragsunterlagen. Das Gutachten weist nach, dass die Grenzwerte der TA Lärm und anderer Regelwerke eingehalten werden und das Vorhaben keine unzumutbaren Immissionen verursacht oder selbst unzumutbaren Immissionen ausgesetzt ist. Bei der Überplanung ehemaliger Gewerbegebiete zu Wohnnutzung - in Nürnberg z. B. im Zuge von Konversionsprojekten - ist der Immissionsschutz oft die zentrale planungsrechtliche Hürde. Der Konflikt zwischen heranrückender Wohnnutzung und bestehendem Gewerbe ist eine der häufigsten Ursachen für Verzögerungen bei Bebauungsplanverfahren.
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Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
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