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Anrufen - 0911 / 88 18 73 80Fachbegriff aus dem Bereich Grundstück & Erschließung
Ein Infrastrukturbeitrag ist ein finanzieller Beitrag, den Grundstückseigentümer oder Bauträger an die Gemeinde oder andere Träger öffentlicher Infrastruktur leisten müssen, wenn ihre Immobilie von neu geschaffener oder ausgebauter öffentlicher Infrastruktur profitiert. Infrastrukturbeiträge können als Erschließungsbeitrag (Erschließung von Straßen, Kanälen, Beleuchtung), als Kanalanschluss- oder Wasseranschlussbeitrag oder im Rahmen städtebaulicher Verträge erhoben werden. Sie sind für Grundstückseigentümer und Käufer von Neubaugebieten ein relevanter Kostenfaktor, der bei der Finanzierungsplanung oft unterschätzt wird.
Der klassische Infrastrukturbeitrag im deutschen Baurecht ist der Erschließungsbeitrag gemäß §§ 127-135 BauGB. Wenn eine Gemeinde eine Straße neu baut oder ausbaut und anliegende Grundstücke dadurch erstmals oder verbessert erschlossen werden, können bis zu 90 % der beitragsfähigen Erschließungskosten auf die Anlieger umgelegt werden. Die Gemeindekosten verbleiben beim Träger, der Rest wird nach Grundstücksfläche und Geschossflächenzahl auf die anliegenden Grundstücke verteilt.
In Bayern regeln die Erschließungsbeitrags-Satzungen der Gemeinden die genaue Berechnung. Die beitragsfähigen Erschließungskosten umfassen Fahrbahn, Gehweg, Beleuchtung, Straßenentwässerung und in manchen Satzungen auch Grünanlagen entlang der Straße. Für Käufer von Grundstücken in Neubaugebieten können Erschließungsbeiträge je nach Grundstücksgröße und Lage mehrere Tausend bis zehntausend Euro betragen - ein Betrag, der nicht selten mehr als 5 % des Grundstückswerts ausmacht.
Städtebauliche Verträge (§ 11 BauGB) ermöglichen es Gemeinden, Bauträger und Investoren an den Kosten der durch ihr Projekt erforderlichen Infrastruktur zu beteiligen. Typische Gegenstände solcher Verträge in der Metropolregion Nürnberg sind: Anlage von Kinderspielplätzen, Finanzierung von Kitaplätzen im Quartier, Bau von Gehwegen und Radwegen, Finanzierung von Schallschutzmaßnahmen an angrenzenden Wohngebäuden sowie Beiträge zu Grünflächen und Versickerungsanlagen.
Diese Beiträge werden nicht im Wege des Beitragsrechts erhoben, sondern freiwillig durch Vertrag vereinbart - was in der Praxis aber häufig Voraussetzung für die Baugenehmigung oder die Aufstellung eines Bebauungsplans zugunsten des Projekts ist. Bauträger kalkulieren diese Beiträge in die Grundstückskosten ein; sie wirken sich also letztlich auf den Endverkaufspreis der Wohnungen aus.
Neben Erschließungsbeiträgen müssen Grundstückseigentümer beim erstmaligen Anschluss an die öffentliche Kanalisation und Wasserversorgung entsprechende Anschlussbeiträge (auch Herstellungsbeiträge) entrichten. Diese werden von den kommunalen Versorgungs- und Abwassergesellschaften oder Zweckverbänden auf Basis kommunaler Satzungen erhoben. In der Metropolregion Nürnberg sind die Stadtwerke Nürnberg, der Abwasserzweckverband sowie die örtlichen Stadtwerke und Gemeindewerke in den Umlandgemeinden die relevanten Ansprechpartner.
Die Höhe der Beiträge variiert je nach Gemeinde erheblich: In manchen Umlandgemeinden können Kanalherstellungsbeiträge mehrere Tausend Euro je angeschlossenem Grundstück betragen. Wer ein Grundstück kauft, das noch nicht vollständig erschlossen ist, sollte diese Kosten explizit in die Due-Diligence-Prüfung einbeziehen.
Ein wichtiger Aspekt bei Grundstücksgeschäften: Erschließungsbeiträge und Anschlussbeiträge können nach Kaufvertragsabschluss noch bescheiderteilt werden, wenn die Erschließungsanlage zum Zeitpunkt des Kaufs noch nicht fertiggestellt und abgerechnet war. Der neue Eigentümer wird dann beitragspflichtig, nicht der Verkäufer - es sei denn, der Kaufvertrag sieht eine anderweitige Regelung vor. Wir empfehlen, den Erschließungsstand und noch offene Beitragsverfahren vor dem Kauf beim zuständigen Tiefbauamt der Gemeinde zu erfragen.
Wer in einem neu erschlossenen Gebiet in Nürnberg oder der Metropolregion baut oder kauft, sollte die noch offenen oder zu erwartenden Infrastrukturbeiträge im Kaufpreis und in der Finanzierungsplanung berücksichtigen. Beim Kauf eines unerschlossenen Grundstücks sind diese Kosten oft nicht im Kaufpreis enthalten. Wir empfehlen, die Erschließungssituation und anfallende Beiträge vor dem Kauf beim zuständigen Bauordnungsamt oder Tiefbauamt zu erfragen. Wir unterstützen unsere Kunden dabei, die Gesamtkosten einer Immobilieninvestition realistisch einzuschätzen - inklusive aller einmaligen Neben- und Erschließungskosten.
Erschließungsbeiträge werden fällig, sobald die Erschließungsanlage fertiggestellt und abgerechnet ist. Der Bescheid ergeht an den Grundstückseigentümer zum Fälligkeitszeitpunkt. Bei Grundstückskäufen vor der Erschlossenstellung können noch offene Beiträge auf den Käufer übergehen, sofern nicht vertraglich anderes vereinbart ist.
Für selbst genutzte Immobilien sind Erschließungsbeiträge in der Regel nicht direkt abzugsfähig, erhöhen aber die Anschaffungskosten des Grundstücks. Bei vermieteten Immobilien gehören sie zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und wirken sich über Abschreibungen steuermindernd aus. Ein Steuerberater kann prüfen, ob im Einzelfall eine sofortige Abzugsfähigkeit als Erhaltungsaufwand in Betracht kommt.
Ja, das Beitragsrecht setzt Obergrenzen: Bei Erschließungsbeiträgen dürfen maximal 90 % der Kosten auf die Anlieger umgelegt werden. Die Berechnung muss dem Äquivalenzprinzip entsprechen - der Beitrag darf den Vorteil, den die Erschließung dem Grundstück bringt, nicht übersteigen. Überhöhte Beitragsbescheide können durch Widerspruch und Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht angefochten werden.
In vielen Gemeinden ist auf Antrag eine Stundung oder Ratenzahlung von Erschließungsbeiträgen möglich. Die genauen Konditionen richten sich nach der kommunalen Satzung. Für größere Erschließungsprojekte kann es sinnvoll sein, schon früh das Gespräch mit der Gemeindeverwaltung zu suchen, um die Zahlungsmodalitäten zu klären.
Für Bauherren und Grundstückskäufer in der Metropolregion Nürnberg ist es wichtig, Infrastrukturbeiträge von Beginn an in die Gesamtfinanzierung einzuplanen. Banken berücksichtigen diese Kosten bei der Kreditvergabe nur dann, wenn sie vom Darlehensnehmer ausdrücklich benannt und belegt werden. Ein Grundstückkauf in einem Neubaugebiet - etwa in den Erweiterungsflächen von Wendelstein, Schwarzenbruck oder Neumarkt i.d.OPf. - kann mit Erschließungs- und Anschlussbeiträgen von zusammen 8.000 bis 20.000 Euro belastet sein, die erst nach Fertigstellung der Infrastruktur bescheiderteilt werden.
Wer diese Summe nicht in die Kreditplanung einbezieht, riskiert eine Finanzierungslücke zu einem Zeitpunkt, an dem das Darlehen bereits vollständig ausgeschöpft ist. Die my-home.de Redaktion empfiehlt, bereits beim Notartermin im Kaufvertrag eine Klausel aufzunehmen, die klärt, wer offene oder noch nicht bescheiderteilte Erschließungsbeiträge trägt. Ist der Erschließungsstand unklar, kann beim zuständigen Tiefbauamt eine schriftliche Auskunft über bereits geleistete und noch ausstehende Beiträge angefordert werden - dieser Schritt dauert in der Regel ein bis zwei Wochen und kann teure Überraschungen nach dem Kauf verhindern.
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Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
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