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Kartasteramt

Fachbegriff aus dem Bereich Grundstück & Erschließung

Kartasteramt - Das Katasteramt (auch Vermessungsamt oder Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung) ist die Behörde, die das amtliche Liegenschaftskataster führt. Dieses Kataster dokumentiert die Lage, Größe, Grenzen und Nutzung aller Grundstücke (Flurstücke) in einem bestimmten Gebiet. Das Kataster bildet zusammen mit dem Grundbuch die Grundlage des deutschen Liegenschaftsrechts - das Grundbuch verweist bei der Grundstücksbeschreibung auf die Daten des Katasters.

Aufgaben und Leistungen

Das Katasteramt erfüllt drei Kernaufgaben: Führung des Liegenschaftskatasters (digitale Erfassung aller Flurstücke mit Lage, Größe und Nutzungsart), Grenzfeststellungen und Vermessungen (Neuvermessung, Teilung von Flurstücken, Grenzwiederherstellung) und Auskunftserteilung (Flurkarten, Liegenschaftskarten, Koordinatennachweise). Darüber hinaus liefert das Katasteramt die Grundlagendaten für die Bodenrichtwertermittlung und die Grundsteuerbewertung.

Seit der bundesweiten Einführung von ALKIS (Amtliches Liegenschaftskataster-Informationssystem) werden alle Katasterdaten digital und einheitlich verwaltet. In Bayern stellt das ADBV diese Daten über den BayernAtlas online zur Verfügung - ein kostenfreies Werkzeug, das Eigentümern, Planern und Kaufinteressenten wichtige Informationen zu Flurstücken und Bodenrichtwerten bietet.

Wann braucht man das Katasteramt?

Eigentümer und Käufer benötigen das Katasteramt typischerweise bei:

  • Grundstücksteilung: Wenn ein Grundstück geteilt und ein Teil verkauft werden soll, muss das Katasteramt die Teilung vermessen und ins Kataster eintragen
  • Grenzvermessung: Bei Streit mit dem Nachbarn über den Grenzverlauf oder wenn die Grenzmarkierungen nicht mehr vorhanden sind
  • Neubauprojekten: Einmessung des Gebäudes nach Fertigstellung (Pflicht in Bayern) sowie Erstellung amtlicher Lagepläne für Baugenehmigungsanträge
  • Kaufabwicklungen: Flurkarte für den Notar; dieser benötigt die genaue Flurstücknummer und Flächenangabe aus dem Kataster für die Kaufvertragsurkunde

Die Kosten richten sich nach der Bayerischen Kostenverordnung für das Vermessungswesen und hängen vom Aufwand und Grundstückswert ab. Für eine Grenzvermessung eines Einfamilienhauses in Nürnberg sind Kosten von 1.000 bis 3.000 € üblich.

Zusammenarbeit mit dem Grundbuchamt

Das Katasteramt und das Grundbuchamt (beim Amtsgericht) arbeiten eng zusammen, obwohl es sich um getrennte Behörden handelt. Das Katasteramt ist für die physische Dimension des Grundstücks zuständig (Lage, Grenzen, Fläche), das Grundbuchamt für die rechtliche Dimension (Eigentum, Belastungen, Dienstbarkeiten). Bei jeder Grundstückstransaktion müssen beide Ämter involviert sein: Der Notar trägt Änderungen beim Grundbuchamt ein; das Katasteramt übernimmt Vermessungsänderungen in den Kataster. Beide Systeme sind über die eindeutige Flurstücksnummer verknüpft.

Praxis-Tipp für Eigentümer in Nürnberg und Franken

In Nürnberg ist das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ADBV) Nürnberg zuständig. Wir empfehlen, bei geplanten Grundstücksteilungen oder Grenzstreitigkeiten frühzeitig einen Termin zu vereinbaren - die Bearbeitungszeiten betragen in Nürnberg aktuell mehrere Wochen. Flurkarten und Liegenschaftsauszüge können online über das BayernAtlas-Portal oder direkt beim ADBV angefordert werden.

Für die Grundstücksbewertung sind die dort abrufbaren Daten unverzichtbar - sie sind die amtliche Basis, auf die sich auch Gutachter und Notare stützen. Wir bei my-home.de besorgen für Sie im Rahmen unserer Maklerdienstleistungen alle erforderlichen Katasterunterlagen und koordinieren bei Bedarf die Zusammenarbeit mit dem ADBV.

Digitalisierung und ALKIS

Mit der flächendeckenden Einführung von ALKIS (Amtliches Liegenschaftskataster-Informationssystem) wurde das Katasterwesen in Deutschland grundlegend modernisiert. ALKIS vereint das früher getrennte Liegenschaftsbuch (tabellarische Daten) und die Liegenschaftskarte (grafische Darstellung) in einem einheitlichen, bundesweit einheitlich strukturierten Datensystem. In Bayern ist das ADBV für die Pflege und Ausgabe der ALKIS-Daten zuständig.

Für Eigentümer und Käufer bedeutet die Digitalisierung konkrete Vorteile: Auszüge können schneller bestellt und oft online abgerufen werden. Der BayernAtlas ermöglicht es, Flurstücksgrenzen, Gebäudeumrisse und Bodenrichtwerte ohne behördlichen Umweg zu erkunden. Diese informellen Online-Recherchen ersetzen zwar nicht den amtlich beglaubigten Auszug, liefern aber wertvolle Vorabinformationen, bevor man in Behördenbesuche oder kostenpflichtige Abfragen investiert.

Übereinstimmung von Kataster und Realität

Bei älteren Gebäuden und lange unveränderten Grundstücken kommt es vor, dass die im Kataster verzeichneten Grenzen oder Gebäudegrundrisse nicht mehr dem tatsächlichen Bestand entsprechen. Anbauten, Gartenhäuser oder Carports, die ohne Einmessungspflicht errichtet wurden, fehlen im Kataster. Umgekehrt können abgerissene Gebäude noch eingetragen sein. Solche Abweichungen sind bei der Kaufpreisfindung relevant und können nachträgliche Vermessungskosten für den Käufer bedeuten. Wir empfehlen, die Katasterunterlagen vor dem Notartermin sorgfältig mit dem Bestand vor Ort abzugleichen.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Grundstücksvermessung?

Die Kosten hängen vom Aufwand und Grundstückswert ab. Für eine Grenzvermessung eines durchschnittlichen Wohngrundstücks in Nürnberg liegen die Gebühren bei 1.000 bis 3.000 Euro. Eine Grundstücksteilung ist aufwendiger und kostet entsprechend mehr. Die genauen Gebühren sind in der Bayerischen Vermessungskostenverordnung geregelt.

Kann ich die Grundstücksgrenzen selbst bestimmen?

Nein. Die Feststellung und Abmarkung von Grundstücksgrenzen ist eine hoheitliche Aufgabe, die nur durch das Katasteramt oder einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) durchgeführt werden darf. Selbst gesetzte Markierungen (Zäune, Pflöcke) haben keine rechtliche Bindungskraft.

Wo finde ich die Flurkarte meines Grundstücks?

Die Flurkarte (Liegenschaftskarte) kann beim ADBV Nürnberg beantragt oder über den BayernAtlas online eingesehen werden. Für eine amtlich beglaubigte Flurkarte (z. B. für den Notar) fallen geringe Gebühren an. Der Grundbuchauszug verweist auf die Flurstücksnummer, die Sie in der Flurkarte verorten können.

Kann ich Katasterdaten online einsehen?

Ja. Das bayerische BayernAtlas-Portal (geoportal.bayern.de/bayernatlas) bietet kostenfreien Zugang zu Luftbildern, Flurstücksgrenzen, Bodenrichtwerten und Liegenschaftskarten. Diese informellen Einsichten sind für erste Recherchen und Lageeinschätzungen sehr nützlich. Für amtlich beglaubigte Dokumente (z. B. für den Notar oder eine Baugenehmigung) ist jedoch ein kostenpflichtiger Auszug beim ADBV erforderlich.

Was ist ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI)?

Ein ÖbVI ist ein staatlich zugelassener privater Vermessungsunternehmer, der hoheitliche Vermessungsaufgaben (Grenzvermessung, Grundstücksteilung) alternativ zum staatlichen Katasteramt übernehmen darf. Sein Ergebnis hat die gleiche Rechtswirkung wie eine Amtsvermessung. In Bayern sind ÖbVIs über die Bayerische Ingenieurekammer registriert. Sie sind oft schneller verfügbar als das ADBV und empfehlen sich bei zeitkritischen Projekten wie Grundstücksteilungen vor einem Notartermin.

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