Zum Inhalt springen

Kreisverwaltungsbehörde

Fachbegriff aus dem Bereich Grundstück & Erschließung

Die Kreisverwaltungsbehörde ist in Bayern die untere staatliche Verwaltungsbehörde auf Landkreis- oder kreisfreier Stadtebene, die eine Vielzahl von Aufgaben des staatlichen Vollzugs wahrnimmt - darunter das Bauwesen, das Ordnungsrecht und die Grundstücksverkehrsgenehmigung. In kreisfreien Städten wie Nürnberg, Erlangen oder Fürth nimmt die jeweilige Stadtverwaltung diese Funktion wahr. Die Kreisverwaltungsbehörde ist für Eigentümer und Investoren ein zentraler Ansprechpartner, wenn es um behördliche Genehmigungen rund um Grundstücke und Immobilien geht.

Aufgaben im Bereich Grundstück und Erschließung

Im Kontext von Grundstück und Erschließung ist die Kreisverwaltungsbehörde unter anderem zuständig für:

  • Grundstücksverkehrsgenehmigungen: Bei landwirtschaftlichen Grundstücken prüft die Behörde, ob der Verkauf dem Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG) entspricht
  • Erschließungsbeiträge: Mitwirkung bei der Feststellung der Erschließungsreife und Erhebung von Beiträgen nach BauGB
  • Straßenrechtliche Genehmigungen: Zufahrten, Einfriedungen an öffentlichen Straßen
  • Immissionsschutz: Erste Ansprechpartnerin für gewerbliche Nutzungsänderungen mit Lärmwirkung

Darüber hinaus ist die Kreisverwaltungsbehörde in Bayern für das Gewerberecht und damit verbundene Nutzungserlaubnisse zuständig, was bei der Umnutzung von Gewerbeflächen zu Wohnzwecken oder bei gemischt genutzten Immobilien relevant werden kann. Auch die Überwachung baurechtlicher Auflagen und die Durchsetzung von Abbruchverfügungen bei illegalen Bauten fallen in ihr Zuständigkeitsbereich.

Abgrenzung zur Gemeinde und zum Landratsamt

Das bayerische Verwaltungsgefüge kann verwirrend sein:

  • Gemeinden (Städte, Märkte, Dörfer): zuständig für örtliche Bauleitplanung (Flächennutzungs- und Bebauungsplan), Erschließungsverträge und gemeindliche Vorkaufsrechte
  • Kreisverwaltungsbehörde / Landratsamt: staatliche Aufgaben im Landkreis - u. a. untere Bauaufsichtsbehörde und Baugenehmigungsbehörde für Vorhaben außerhalb kreisfreier Städte
  • Regierung von Mittelfranken (Ansbach): höhere Baubehörde, Aufsicht über Landkreise und Städte

In kreisfreien Städten wie Nürnberg ist das Stadtplanungsamt und das Bauordnungsamt der Stadt die untere Bauaufsichtsbehörde - funktional also die Kreisverwaltungsbehörde. Für das Nürnberger Umland (Landkreis Nürnberger Land, Landkreis Erlangen-Höchstadt, Landkreis Fürth, Landkreis Roth) sind die jeweiligen Landratsämter zuständig. Diese räumliche Zuständigkeitsaufteilung ist für Investoren wichtig, die Projekte in mehreren Landkreisen der Metropolregion umsetzen.

Relevanz für den Grundstückskauf

Wer ein Grundstück im Umland von Nürnberg kaufen möchte - z. B. im Landkreis Nürnberger Land oder im Landkreis Erlangen-Höchstadt - muss prüfen, ob der geplante Nutzungszweck genehmigungsfähig ist. Die Kreisverwaltungsbehörde erteilt Auskunft über baurechtliche Zulässigkeit, Erschließungszustand und ggf. bestehende Belastungen. Eine Bauvoranfrage ist oft der schnellste Weg.

Bei landwirtschaftlichen Grundstücken greift das Grundstücksverkehrsgesetz: Der Kauf bedarf der Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde, wenn das Grundstück über einer bestimmten Größe liegt oder wenn der Käufer kein Landwirt ist. Die Behörde prüft, ob der Kauf dem Agrarstrukturgesetz entspricht und kein Vorkaufsrecht der Gemeinde oder eines Landwirts besteht.

Praxis-Tipp für Eigentümer in Nürnberg und Franken

Wer im Landkreis rund um Nürnberg (z. B. Nürnberger Land, Roth, Neumarkt) ein Grundstück kauft oder erschließt, sollte frühzeitig das zuständige Landratsamt kontaktieren. Dort sitzen die Fachbereiche Bauwesen, Naturschutz und Wirtschaftsförderung oft unter einem Dach. Wir begleiten Sie bei der Vorbereitung auf Behördengespräche und klären vorab, welche Unterlagen benötigt werden - das spart Wartezeiten im Genehmigungsverfahren erheblich. Besonders bei Projekten in der Nähe von Landschaftsschutzgebieten oder in Außenbereichslagen ist eine frühzeitige Klärung mit der Kreisverwaltungsbehörde unerlässlich.

Bauvoranfrage als schnelles Klärungsinstrument

Wer ein Grundstück kaufen oder eine bestehende Immobilie umnutzen möchte, ohne den aufwendigen vollständigen Baugenehmigungsantrag zu stellen, kann bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde eine Bauvoranfrage (auch: Bauvorbescheid) einreichen. Dabei werden gezielt einzelne planungsrechtliche Fragen geklärt - etwa ob eine bestimmte Nutzungsänderung genehmigungsfähig ist oder ob ein Vorhaben im Außenbereich nach § 35 BauGB zulässig wäre. Der Bauvorbescheid bindet die Behörde für drei Jahre und schafft damit Planungssicherheit, bevor größere Investitionen getätigt werden.

In der Praxis der Metropolregion Nürnberg nutzen Investoren und Projektentwickler die Bauvoranfrage systematisch, um das Risiko von Fehlinvestitionen zu minimieren. Besonders bei Umlandgemeinden, deren Bebauungspläne lückenhaft sind oder ältere Datierungen aufweisen, ist der Bauvorbescheid ein effizientes Mittel, um die tatsächliche Bebaubarkeit eines Grundstücks verbindlich zu klären. Wir bei my-home.de bereiten für unsere Kunden auf Wunsch die Unterlagen für eine Bauvoranfrage vor und koordinieren die Behördenkommunikation.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Landratsamt und Kreisverwaltungsbehörde?

In Bayern ist das Landratsamt gleichzeitig die Kreisverwaltungsbehörde. Der Begriff „Kreisverwaltungsbehörde” ist die rechtliche Bezeichnung; im Alltag sagt man einfach „Landratsamt” oder - in Nürnberg - „Stadtamt”.

Brauche ich für jeden Grundstückskauf eine Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde?

Nein, nur in bestimmten Fällen. Landwirtschaftliche Grundstücke ab einer gewissen Größe unterliegen dem Grundstücksverkehrsgesetz. Beim Kauf gewöhnlicher Baugrundstücke oder Wohnimmobilien entfällt diese Genehmigung in der Regel.

Wie lange dauert eine Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde?

Die gesetzliche Frist für baurechtliche Genehmigungen beträgt in Bayern je nach Verfahrensart zwei Monate (vereinfachtes Verfahren) bis drei Monate (reguläres Verfahren). In der Praxis können Unterlagenrückfragen die Verfahren verlängern.

An wen wende ich mich, wenn ich nicht weiß, welche Behörde zuständig ist?

Als erste Anlaufstelle empfiehlt sich das jeweilige Landratsamt oder - in kreisfreien Städten - das Stadtplanungsamt. Dort wird man an die zuständige Stelle weitergeleitet. Alternativ gibt das Bayerische Behördenforum (bay.de) eine Übersicht der Zuständigkeiten nach Standort und Anliegen.

Was kostet eine Bauvoranfrage?

Die Gebühren für einen Bauvorbescheid richten sich nach dem Bayerischen Kostengesetz und dem Wert des Vorhabens. Als Richtwert: Eine Voranfrage für ein mittleres Wohnbauprojekt kostet in der Regel zwischen 200 und 1.000 Euro. Verglichen mit einer fehlgeschlagenen Investition in ein nicht bebaubares Grundstück ist das eine kostengünstige Absicherung.

Zurück zum Immobilien-Lexikon.

Sie möchten den Wert Ihrer Immobilie wissen?

Ermitteln Sie in 2 Minuten den realen Marktwert - kostenfrei und unverbindlich.

Fachlich geprüft von der myhome-Redaktion

Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026

FOCUS Online Medien-Partner 2026

Wichtiger Hinweis zum Haftungsausschluss

Die in diesem Immobilien-Lexikon enthaltenen Informationen, Einschätzungen und rechtlichen Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Trotz sorgfältigster Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Aufgrund der Komplexität der Materie empfehlen wir ausdrücklich, bei konkreten Vorhaben einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vermittlung eines passenden Fachberaters aus unserem regionalen Netzwerk.

Verwandte Fachbegriffe

Aus dem Bereich Grundstück & Erschließung könnten diese Begriffe für Sie interessant sein.

Immobilie verkaufen in der Metropolregion: Nürnberg · Fürth · Erlangen

Was ist Ihre Immobilie wert?

Erhalten Sie eine kostenfreie und unverbindliche Einschätzung - persönlich oder online.

Wir sind dort, wo Ihre Immobilie ist - in der gesamten Metropolregion

Kontaktaufnahme

Um Ihnen maximale Geschwindigkeit bei der Wertermittlung und Vermarktung zu garantieren, haben wir unsere Prozesse voll digitalisiert. Wir beraten Sie exklusiv und persönlich per Telefon oder Video-Call. Besichtigungstermine und Vor-Ort-Termine an Ihrer Immobilie finden selbstverständlich weiterhin persönlich statt. Besuche in unserer Zentrale in der Weißenburger Str. nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Schreiben Sie uns

Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.