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Punkthochhaus bezeichnet einen Hochhaustyp mit einem kompakten, annähernd quadratischen oder kreisförmigen Grundriss, bei dem alle Wohn- oder Büroeinheiten um einen zentralen Erschließungskern (Aufzüge, Treppenhäuser, Haustechnikschächte) angeordnet sind. Im Gegensatz zur Hochhausscheibe, die lang und schmal ist, wirkt das Punkthochhaus in der Vertikale schlanker und fügt sich städtebaulich als freistehende Scheibe oder Turm in die Silhouette ein. Der Begriff ist vor allem in der deutschen Siedlungs- und Stadtplanungsgeschichte der Nachkriegszeit verankert.
Punkthochhäuser entstanden in Deutschland vor allem in den 1950er- bis 1970er-Jahren als Teil großer Wohnsiedlungskonzepte der Nachkriegsmoderne. Ziel war es, bei hoher Bebauungsdichte dennoch viel Freiraum auf dem Grundstück zu erhalten (Auflockerungsprinzip). Im Gegensatz zur geschlossenen Blockbebauung ermöglicht das freistehende Punkthochhaus Belichtung und Belüftung von allen Seiten. Bekannte Beispiele finden sich in West- und Ostdeutschland gleichermaßen; heute zählen viele dieser Gebäude aus den 1960er- und 1970er-Jahren zum Erneuerungspotenzial der Wohnraummodernisierung.
Das städtebauliche Leitbild, das Punkthochhäuser hervorbrachte, war geprägt von den Ideen der Charta von Athen und den Ideen Le Corbusiers: Licht, Luft und Sonne für alle Bewohner, großzügige Grünflächen zwischen den Gebäuden und klare Trennung von Wohnen, Arbeiten und Freizeit. In der Praxis führten diese Großsiedlungen jedoch oft zu städtebaulichen Problemen: fehlende Nahversorgung, mangelnde soziale Infrastruktur und die Anonymität großer Gemeinschaftsflächen ließen viele Hochhaussiedlungen in sozialen Problemzonen abgleiten, was in der Folge zu einem schlechten Image des gesamten Gebäudetyps führte.
Der Kern (Core) eines Punkthochhauses enthält alle Erschließungs- und Versorgungsfunktionen: Aufzugsschächte, Treppenhäuser, Haustechnik und Leitungen. Dieser Kern nimmt in der Regel 20-35 Prozent der Geschossfläche ein. Um ihn herum ordnen sich je Etage zwei bis acht Wohneinheiten oder Büros an, die dank der umlaufenden Fassade von verschiedenen Seiten belichtet werden können. Typisch für ältere Punkthochhäuser sind Lauben- oder Einspännererschließungen mit relativ kleinen Wohnungsgrößen; moderne Hochhaustürme bieten häufig großzügigere Grundrisse.
Die Tragkonstruktion älterer Punkthochhäuser besteht meist aus Stahlbeton-Skelettbau oder aus Großtafelkonstruktionen (Plattenbau), die in der DDR besonders verbreitet waren. Der zentrale Kern übernimmt dabei nicht nur die Erschließungsfunktion, sondern dient gleichzeitig als Aussteifungskern gegen horizontale Lasten wie Wind und - in erdbebengefährdeten Regionen - Erdbeben. Diese Doppelfunktion macht den Kern zum statischen Herzstück des Gebäudes.
Punkthochhäuser aus der Nachkriegszeit weisen oft erhebliche energetische Mängel auf: schlechte Dämmwerte der Fassade, undichte Fenster und ineffiziente Heizanlagen. Die energetische Sanierung stellt aufgrund der großen Gebäudehülle im Verhältnis zum Volumen (ungünstiges A/V-Verhältnis) und der oft monolithischen Betonbauweise besondere Herausforderungen dar. Wärmedämmverbundsysteme (WDVS) und der Austausch der gesamten Fassade (Vorhangfassade) sind verbreitete Sanierungsstrategien, die zugleich die Wohnqualität erheblich verbessern.
Die Kosten einer umfassenden energetischen Sanierung eines Punkthochhauses sind erheblich und können pro Wohneinheit im fünf- bis sechsstelligen Bereich liegen. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Hochhäusern stehen daher vor der Herausforderung, hohe Sanierungsinvestitionen mehrheitlich zu beschließen und die Finanzierung zu organisieren. KfW-Förderprogramme für Eigentümergemeinschaften (BEG Einzelmaßnahmen, Sanierungsfahrplan) und das WEG-Modernisierungsgesetz von 2020 erleichtern solche Beschlüsse, da für energetische Sanierungen nur noch eine einfache Mehrheit erforderlich ist.
Neben der Gebäudehülle sind auch die Heizanlagen und die Aufzugsanlagen in älteren Punkthochhäusern oft sanierungsbedürftig. Aufzugsanlagen aus den 1960er- und 1970er-Jahren entsprechen häufig nicht mehr den aktuellen Sicherheitsanforderungen und müssen nach einer Nutzungsdauer von 20 bis 30 Jahren grundlegend erneuert werden - ein Kostenfaktor, der bei der Bewertung von WEG-Anteilen in Hochhäusern nicht unterschätzt werden darf.
In Nürnberg existieren mehrere Punkthochhäuser aus der Nachkriegszeit, unter anderem in Langwasser (Nürnberg-Süd), Gostenhof und in Teilen von Schniegling. Eigentümer von Wohnungen in solchen Gebäuden sollten auf den energetischen Modernisierungsstand achten: Ist eine Fassadensanierung oder der Austausch der Heizanlage geplant, können KfW-Fördermittel in erheblicher Höhe beantragt werden. Bei Kaufinteresse empfehlen wir, die Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen und die Höhe der Instandhaltungsrücklage genau zu prüfen, da Sanierungen in Hochhäusern kostspielig sind und auf alle Miteigentümer umgelegt werden. Eine gut gefüllte Rücklage ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal - wir helfen Ihnen bei der Einschätzung, ob die Rücklage für den absehbaren Sanierungsbedarf ausreicht.
Besonders wichtig beim Kauf einer Wohnung im Punkthochhaus ist außerdem die Prüfung der Teilungserklärung: Welche Bereiche sind Sondereigentum, welche Gemeinschaftseigentum? In Hochhäusern sind Aufzugsanlagen, Treppenhäuser, Flachdächer und Fassaden immer Gemeinschaftseigentum - die laufenden Betriebskosten und Instandhaltungskosten dafür tragen alle Eigentümer anteilig. Wir unterstützen Sie bei der Analyse der Wirtschaftlichkeit und der Kostenstruktur vor dem Kauf.
Punkthochhäuser aus den 1960er- und 1970er-Jahren genießen teils einen schlechten Ruf, was die Vermarktung erschwert. Modernisierte Einheiten in guten Lagen sind jedoch weiterhin gefragt, weil sie oft größere Grundrisse als neuere Stadtwohnungen bieten und günstigere Einstiegspreise haben. Entscheidend sind Lage, Zustand und Gebäudemanagement.
Ja. Hochhäuser (ab 22 Meter Gebäudehöhe) unterliegen in Bayern der Hochhausrichtlinie (HHR), die besondere Anforderungen an Fluchtwege, Feuerwehraufzüge, Brandmeldeanlagen und feuerhemmende Konstruktionen stellt. Bei Umbauten oder Nutzungsänderungen muss die Erfüllung dieser Anforderungen nachgewiesen werden.
Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe oft synonym verwendet. Im städtebaulich-architektonischen Kontext bezeichnet das Punkthochhaus eher Wohnhochhäuser der Nachkriegsmoderne mit kompaktem Grundriss, während der Begriff Hochhausturm stärker auf repräsentative Büro- oder Hotelgebäude jüngerer Bauzeit mit schlankerem Querschnitt bezogen wird.
Das hängt stark von Lage, Modernisierungszustand und der Qualität der WEG-Verwaltung ab. Gut sanierte Hochhäuser in zentralen Lagen können attraktive Mietrenditen bieten, weil die Einstiegspreise oft günstiger sind als bei Altbauten in vergleichbaren Lagen. Das Risiko liegt in hohen zukünftigen Sanierungskosten, die durch eine unzureichende Instandhaltungsrücklage nicht gedeckt sind. Eine sorgfältige Due Diligence ist daher unerlässlich.
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Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
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