Zum Inhalt springen

Quereinsteiger

Fachbegriff aus dem Bereich Allgemein

Quereinsteiger bezeichnet im Immobilienkontext eine Person, die ohne klassische immobilienwirtschaftliche Ausbildung - also ohne Studium der Immobilienwirtschaft, ohne Ausbildung zum Immobilienkaufmann oder ohne langjährige Branchenerfahrung - in einem Bereich der Immobilienwirtschaft tätig wird, etwa als Makler, Hausverwalter, Gutachter oder Projektentwickler. Der Begriff ist wertungsneutral; Quereinsteiger bringen oft wertvolle Fachkenntnisse aus anderen Bereichen mit, müssen aber immobilienspezifisches Fachwissen systematisch nachholen.

Chancen des Querein­stiegs in die Immobilienbranche

Die Immobilienwirtschaft hat eine traditionell niedrige formale Einstiegsbarriere, da für die Maklertätigkeit lediglich eine Erlaubnis nach § 34c GewO erforderlich ist - keine Berufsausbildung oder ein bestimmter Abschluss. Das macht die Branche attraktiv für Menschen mit Hintergrund in Betriebswirtschaft, Ingenieurwesen, Jura oder Architektur, die ihre bestehenden Kenntnisse in einem neuen Berufsfeld einbringen wollen. Quereinsteiger mit technischem Hintergrund (z. B. Bauingenieure) bringen oft einen Vorteil in der technischen Immobilienverwaltung oder Gutachtertätigkeit mit; Juristen sind prädestiniert für Tätigkeiten im Miet- und Grundstücksrecht.

Herausforderungen und Qualifizierungsbedarf

Trotz niedrigschwelliger formaler Hürden ist das Immobilienwissen, das für eine seriöse Berufsausübung erforderlich ist, erheblich: Mietrecht, Baurecht, Bewertungsmethoden, steuerliche Grundlagen, WEG-Recht und Vermarktungsstrategien bilden ein komplexes Gefüge. Quereinsteiger, die diese Kenntnisse nicht systematisch erwerben, riskieren Beratungsfehler, Haftungsrisiken und den Verlust des Vertrauens ihrer Kunden. Die seit 2020 gesetzlich verpflichtende Weiterbildungspflicht von 20 Stunden pro drei Jahren (§ 34c GewO) ist ein Mindeststandard; für einen vollwertigen Berufseinstieg ist eine fundierte Zusatzausbildung empfehlenswert.

Qualifizierungswege für Quereinsteiger

Für Quereinsteiger stehen verschiedene Wege zur Verfügung: IHK-Sachkundekurse und -prüfungen, zertifizierte Maklerakademien (z. B. EIA, Deutsche Makler Akademie), der berufsbegleitende Immobilienfachwirt (IHK) sowie Bachelor- und Masterstudiengänge an Fachhochschulen. Auch RICS-Mitgliedschaft und andere Berufsverbände bieten strukturierte Qualifizierungsprogramme für Seiteneinsteiger. Eine Mitgliedschaft im IVD (Immobilienverband Deutschland) setzt eine Prüfung des Sachkundenachweises voraus.

Der Immobilienfachwirt (IHK) gilt als anerkannter Qualifikationsnachweis und kann berufsbegleitend in zwölf bis achtzehn Monaten erworben werden. Die IHK Nürnberg für Mittelfranken bietet regelmäßig entsprechende Prüfungsvorbereitungskurse an. Alternativ eröffnet ein Bachelor of Arts in Real Estate Management oder ein immobilienwirtschaftlicher Masterstudiengang an der Technischen Hochschule Nürnberg oder der Ohm-Hochschule eine akademische Vertiefung für ambitionierte Quereinsteiger.

Quereinsteiger und Haftungsrisiken

Ein häufig unterschätztes Risiko für Quereinsteiger in der Immobilienbranche ist die Berufshaftpflicht. Fehlerhafte Objektangaben in einem Exposé, eine falsch kalkulierte Mietrendite oder eine übersehene rechtliche Belastung können erhebliche Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Wer als Makler oder Verwalter tätig ist, muss zwingend eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abschließen. Auch die Geldwäscheprävention (GwG) verpflichtet Makler zur Identifizierung von Kunden, zur Risikoklassifizierung und zur Meldung verdächtiger Transaktionen - Regelungen, mit denen viele Quereinsteiger nicht vertraut sind. Ein Verstoß gegen das Geldwäschegesetz kann zu empfindlichen Bußgeldern führen.

Für Eigentümer, die einen Quereinsteiger als Makler oder Hausverwaltung beauftragen möchten, ist die Prüfung des Versicherungsschutzes daher ebenso wichtig wie die Kontrolle der formalen Qualifikationen.

Praxis-Tipp für Eigentümer in Nürnberg und Franken

Als Eigentümer sollten Sie beim Beauftragen eines Maklers oder Verwalters nicht allein auf das Auftreten, sondern auf nachweisbare Qualifikationen achten. Ein Quereinsteiger mit guter Zusatzausbildung und nachweisbaren Referenzen kann durchaus besser geeignet sein als ein langjähriger Branchenvertreter ohne Weiterbildung. Fragen Sie nach IHK-Nachweisen, Verbandsmitgliedschaften und Referenzprojekten. Wir stehen Ihnen mit nachgewiesener Qualifikation und langjähriger Erfahrung in der Metropolregion Nürnberg zur Seite.

Konkret empfehlen wir folgende Prüfpunkte vor der Beauftragung: Liegt die Erlaubnis nach § 34c GewO vor? Besteht eine aktive Berufshaftpflichtversicherung? Sind Weiterbildungsnachweise (mindestens 20 Stunden in drei Jahren) vorhanden? Gibt es nachprüfbare Referenzen aus der Region? Im Nürnberger Markt - mit seinen spezifischen Milieus, Stadtteilen und Preisspannen - sind Ortskenntnisse und ein belastbares lokales Netzwerk entscheidende Qualitätsmerkmale, die formale Qualifikationen allein nicht ersetzen können.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als Quereinsteiger sofort als Makler arbeiten?

Nach Beantragung der Erlaubnis nach § 34c GewO und dem Abschluss einer Berufshaftpflicht­versicherung ist dies formal möglich. Für eine seriöse und rechtssichere Tätigkeit empfehlen wir jedoch den vorherigen Erwerb von Grundkenntnissen in Mietrecht, Kaufvertragsrecht und Immobilienbewertung - zum Schutz Ihrer Kunden und zu Ihrer eigenen Absicherung.

Welche Branchen-Hintergründe sind besonders vorteilhaft für den Querein­stieg?

Bau- und Architekturberufe, Rechts- und Steuerfachkräfte sowie Finanz- und Bankwesenerfahrung sind besonders wertvoll. Auch kaufmännische Hintergründe aus dem Handel, der Hotellerie oder der Unternehmensberatung können im Makler- oder Verwaltungsbereich nützlich sein. Entscheidend ist die Bereitschaft, die spezifischen Immobilienkenntnisse systematisch zu erwerben.

Was ist die schnellste Möglichkeit, sich als Quereinsteiger zu qualifizieren?

Intensive Vollzeitlehrgänge bei spezialisierten Maklerakademien dauern drei bis sechs Monate und vermitteln praxisnahes Grundwissen. Diese können mit dem IHK-Sachkundekurs für § 34c-Berufe kombiniert werden. Eine Mitgliedschaft im IVD erleichtert zudem den Zugang zu Netzwerk und Weiterbildungsangeboten.

Welche Weiterbildungspflichten gelten ab 2026 für Immobilienmakler?

Seit 2020 sind Immobilienmakler, Darlehensvermittler und Wohnimmobilienverwalter nach § 34c GewO verpflichtet, sich in einem Zeitraum von drei Jahren mindestens 20 Stunden beruflich weiterzubilden. Die Weiterbildung muss bei anerkannten Bildungsträgern absolviert werden; Nachweise sind auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen. Thematische Schwerpunkte können frei gewählt werden, solange sie einen Bezug zur Berufsausübung haben - etwa Mietrecht, Bewertungsverfahren, Datenschutz oder Energieeffizienz. Für Quereinsteiger ohne immobilienwirtschaftliche Vorbildung empfehlen wir, die 20-Stunden-Pflicht gezielt für Lücken im Fachwissen zu nutzen, statt allgemeine Auffrischungskurse zu belegen. Zertifizierte Seminare der IHK Nürnberg für Mittelfranken sowie online verfügbare Kurse von Maklerakademien wie der Deutschen Makler Akademie (DMA) erfüllen die gesetzlichen Anforderungen und decken gleichzeitig praxisrelevante Themen für den fränkischen Immobilienmarkt ab.

Zurück zum Immobilien-Lexikon.

Sie möchten den Wert Ihrer Immobilie wissen?

Ermitteln Sie in 2 Minuten den realen Marktwert - kostenfrei und unverbindlich.

Fachlich geprüft von der myhome-Redaktion

Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026

FOCUS Online Medien-Partner 2026

Wichtiger Hinweis zum Haftungsausschluss

Die in diesem Immobilien-Lexikon enthaltenen Informationen, Einschätzungen und rechtlichen Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Trotz sorgfältigster Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Aufgrund der Komplexität der Materie empfehlen wir ausdrücklich, bei konkreten Vorhaben einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vermittlung eines passenden Fachberaters aus unserem regionalen Netzwerk.

Was ist Ihre Immobilie wert?

Erhalten Sie eine kostenfreie und unverbindliche Einschätzung - persönlich oder online.

Wir sind dort, wo Ihre Immobilie ist - in der gesamten Metropolregion

Kontaktaufnahme

Um Ihnen maximale Geschwindigkeit bei der Wertermittlung und Vermarktung zu garantieren, haben wir unsere Prozesse voll digitalisiert. Wir beraten Sie exklusiv und persönlich per Telefon oder Video-Call. Besichtigungstermine und Vor-Ort-Termine an Ihrer Immobilie finden selbstverständlich weiterhin persönlich statt. Besuche in unserer Zentrale in der Weißenburger Str. nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Schreiben Sie uns

Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.