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Anrufen - 0911 / 88 18 73 80Fachbegriff aus dem Bereich Grundstück & Erschließung
Sanierungsgebiet - Ein Sanierungsgebiet ist ein von der Gemeinde förmlich festgelegtes Gebiet, in dem städtebauliche Missstände durch gezielte Sanierungsmaßnahmen behoben werden sollen, geregelt in den §§ 136 bis 164 BauGB.
Die Festlegung eines Sanierungsgebiets erfolgt durch eine Sanierungssatzung der Gemeinde nach § 142 BauGB. Voraussetzung ist, dass im betreffenden Gebiet städtebauliche Missstände vorliegen - etwa eine veraltete Bausubstanz, funktionale Mängel der Infrastruktur oder eine unzureichende Durchgrünung. Die Gemeinde führt vor der Festlegung vorbereitende Untersuchungen durch, um Art und Umfang der notwendigen Maßnahmen zu ermitteln.
Für Grundstückseigentümer innerhalb eines Sanierungsgebiets ergeben sich weitreichende rechtliche Konsequenzen. Im Grundbuch wird ein Sanierungsvermerk in Abteilung II eingetragen. Dieser Vermerk signalisiert jedem potenziellen Käufer, dass das Grundstück besonderen Regelungen unterliegt. Grundstücksverkäufe und grundstücksgleiche Rechte bedürfen der Genehmigung der Gemeinde nach § 144 BauGB. Die Gemeinde prüft dabei, ob die Veräußerung den Sanierungszielen zuwiderläuft, und kann die Genehmigung verweigern, wenn der vereinbarte Kaufpreis über dem sanierungsunbeeinflussten Wert liegt.
Zudem steht der Gemeinde ein Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB zu. Wird ein Grundstück im Sanierungsgebiet verkauft, kann die Gemeinde unter bestimmten Voraussetzungen in den Kaufvertrag eintreten und das Grundstück zum vereinbarten Preis selbst erwerben. Dieses Vorkaufsrecht dient dazu, die Sanierungsziele planerisch umzusetzen und spekulativen Grundstückshandel zu unterbinden.
Eigentümer, die im Sanierungsgebiet Modernisierungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen an ihren Gebäuden durchführen, profitieren von einer erhöhten steuerlichen Abschreibung nach §§ 7h und 10f EStG. Herstellungskosten für Modernisierungen können bei vermieteten Objekten über acht Jahre mit jährlich 9 Prozent und in den folgenden vier Jahren mit 7 Prozent abgeschrieben werden. Bei selbstgenutzten Immobilien ist ein Sonderausgabenabzug in gleicher Höhe möglich. Diese Vergünstigungen machen Sanierungsgebiete für Kapitalanleger besonders attraktiv.
Im Gegenzug wird nach Abschluss der Sanierung ein Ausgleichsbetrag nach § 154 BauGB fällig. Dieser entspricht der sanierungsbedingten Bodenwerterhöhung - also der Differenz zwischen dem Bodenwert vor und nach der Sanierung. Die Gemeinde erhebt diesen Betrag von den Grundstückseigentümern, um einen Teil der Sanierungskosten zu refinanzieren. Der Ausgleichsbetrag wird durch ein Gutachten des Gutachterausschusses ermittelt und kann je nach Lage und Wertsteigerung erheblich ausfallen.
Das Sanierungsverfahren folgt einem klar geregelten Ablauf: Zunächst führt die Gemeinde vorbereitende Untersuchungen durch und stellt Missstände fest. Dann beschließt der Stadtrat die Sanierungssatzung, die im Bundesanzeiger und im Amtsblatt der Gemeinde veröffentlicht wird. Im Grundbuch wird der Sanierungsvermerk eingetragen. Während des Sanierungsverfahrens führt die Gemeinde Maßnahmen durch (Straßenerneuerung, Freiflächen, öffentliche Einrichtungen) und begleitet private Sanierungsmaßnahmen durch Beratung und Förderung. Nach Abschluss der Sanierung werden die Sanierungsvermerke gelöscht und die Ausgleichsbeträge erhoben.
Die Dauer eines Sanierungsverfahrens kann 10-25 Jahre betragen. Eigentümer, die in dieser Zeit investieren, profitieren von den Steuervorteilen; bei Verkauf innerhalb des Verfahrens ist die Genehmigungspflicht zu beachten.
Beim Kauf einer Immobilie in einem Sanierungsgebiet sollten Käufer folgende Fragen klären: Ist das Grundstück tatsächlich im förmlichen Sanierungsgebiet (erkennbar am Sanierungsvermerk in Abteilung II des Grundbuchs)? Welche Sanierungsziele verfolgt die Gemeinde konkret? Sind bereits Maßnahmen geplant oder beschlossen, die das Umfeld der Immobilie verändern werden? In welcher Phase befindet sich das Sanierungsverfahren - am Anfang (lange Bindungsdauer) oder kurz vor dem Abschluss (Ausgleichsbetrag steht bevor)?
Der Sanierungsvermerk allein ist noch kein Problem; er zeigt nur, dass das Grundstück besonderer Kontrolle unterliegt. Die steuerlichen Vorteile können das Investition in einem Sanierungsgebiet sogar besonders attraktiv machen.
In Nürnberg bestehen und bestanden mehrere förmlich festgelegte Sanierungsgebiete, darunter in der Altstadt (St. Lorenz und St. Sebald), in Gostenhof sowie in Teilen von St. Johannis. Auch in umliegenden Städten wie Fürth, Erlangen und Schwabach gibt es Sanierungsgebiete mit laufenden Maßnahmen. Wer in diesen Bereichen eine Immobilie kaufen oder sanieren möchte, sollte frühzeitig beim Stadtplanungsamt oder der zuständigen Sanierungsstelle nachfragen, ob das Grundstück im Geltungsbereich einer Sanierungssatzung liegt.
Wir empfehlen, die Höhe des zu erwartenden Ausgleichsbetrags bereits vor dem Kauf einzuschätzen und in die Kalkulation einzubeziehen - gleichzeitig können die steuerlichen Vorteile die Gesamtbelastung deutlich reduzieren. In Nürnberger Sanierungsgebieten haben viele Investoren in den vergangenen Jahren attraktive steuerliche Vorteile genutzt und gleichzeitig vom Aufwertungstrend der Stadtteile profitiert.
Nein, für die Veräußerung eines Grundstücks im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet ist eine Genehmigung der Gemeinde nach § 144 BauGB erforderlich. Die Gemeinde prüft unter anderem, ob der Kaufpreis dem sanierungsunbeeinflussten Verkehrswert entspricht. Ein überhöhter Kaufpreis kann zur Versagung der Genehmigung führen. Zusätzlich kann die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht ausüben.
Die Höhe des Ausgleichsbetrags richtet sich nach der sanierungsbedingten Bodenwerterhöhung und wird durch den Gutachterausschuss ermittelt. Je nach Lage, Umfang der Sanierungsmaßnahmen und Wertsteigerung kann der Betrag von wenigen Euro pro Quadratmeter bis hin zu zweistelligen Eurobeträgen pro Quadratmeter reichen. Eine frühzeitige Anfrage beim Stadtplanungsamt gibt erste Orientierung über die zu erwartende Größenordnung.
Kapitalanleger können Modernisierungskosten an vermieteten Gebäuden im Sanierungsgebiet nach § 7h EStG erhöht abschreiben - in den ersten acht Jahren jeweils 9 Prozent und in den folgenden vier Jahren jeweils 7 Prozent der begünstigten Herstellungskosten. Voraussetzung ist eine Bescheinigung der Gemeinde, dass die Maßnahmen den Sanierungszielen entsprechen. Diese steuerliche Förderung kann die Rendite einer Investition in Sanierungsgebieten erheblich verbessern.
Nach formaler Aufhebung des Sanierungsverfahrens durch die Gemeinde werden die Sanierungsvermerke aus dem Grundbuch gelöscht. Die Eigentümer erhalten eine Löschungsbewilligung; die Eintragung beim Grundbuchamt erfolgt auf Antrag. Damit entfallen die Genehmigungspflichten und das gemeindliche Vorkaufsrecht. Der Ausgleichsbetrag wird in der Regel zum Zeitpunkt der Aufhebung oder kurz davor durch Ablösevereinbarungen geregelt. Die Löschung des Sanierungsvermerks bedeutet für Eigentümer die Rückkehr zur freien Verfügbarkeit über ihr Grundstück.
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Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
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