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Katasterauszug

Fachbegriff aus dem Bereich Allgemein

Katasterauszug ist ein amtliches Dokument des Liegenschaftskatasters, das die genaue Lage, Form und Größe eines Grundstücks (Flurstücks) sowie Informationen zur Nutzungsart und den benachbarten Flurstücken enthält. Er wird vom zuständigen Vermessungsamt (in Bayern: Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, ADBV) ausgestellt und ist ein unverzichtbares Unterlagenstück beim Immobilienkauf, bei Finanzierungen, Baugenehmigungsverfahren und Erbauseinandersetzungen. Der Katasterauszug ist die offizielle Beschreibung des Grundstücks in seiner physischen Dimension.

Inhalt und Arten von Katasterauszügen

Ein vollständiger Katasterauszug umfasst typischerweise: den Auszug aus dem Liegenschaftsbuch (Flurstücknummer, Gemarkung, Fläche, tatsächliche Nutzung, Anschrift) und die Flurkarte (grafische Darstellung des Flurstücks mit Grenzen, Gebäudeumrissen und Nachbarflurstücken). In Bayern wird der Katasterauszug aus dem ALKIS (Amtliches Liegenschaftskataster-Informationssystem) erstellt.

Unterschieden werden:

  • Standardauszug: für private Zwecke, ohne Beglaubigung; informationell ausreichend für erste Recherchen
  • Beglaubigter Liegenschaftskatasterauszug: für Notare, Gerichte und Behörden; offiziell beglaubigt und mit Amtssiegel versehen
  • Flurkartenauszug: grafische Darstellung der Flurstücksgrenzen, oft für Baupläne und Lagedarstellungen verwendet
  • Liegenschaftsbuchauszug: tabellarischer Teil mit Flächenangaben, Nutzungsarten und Koordinaten

Katasterauszug beim Immobilienkauf und -verkauf

Im Rahmen eines Immobilienkaufs benötigen Notar, Bank und Käufer den aktuellen Katasterauszug, um die Identität des Kaufobjekts eindeutig festzustellen. Der Notar verwendet ihn für die Beschreibung des Kaufgegenstands im Vertrag; die Bank braucht ihn für das Beleihungsgutachten.

Stimmen Grundbuch und Kataster in der Flächenangabe erheblich ab, kann das auf frühere Vermessungsfehler oder Flurstückszusammenlegungen hinweisen und muss vor Vertragsabschluss geklärt werden. Auch bei Erbauseinandersetzungen ist der Katasterauszug unverzichtbar: Er definiert, was genau zu einer Erblassermasse gehört, und bildet die Grundlage für die Auseinandersetzung unter den Erben.

Besonders bei Grundstücksteilungen und Grenzstreitigkeiten ist der Katasterauszug das entscheidende Dokument. Er zeigt, wo laut amtlichem Stand die Grenzen verlaufen - unabhängig von Zäunen, Hecken oder anderen de-facto-Abgrenzungen, die im Laufe der Zeit von der eingetragenen Grenze abweichen können.

Gültigkeit und Aktualität

Ein Katasterauszug hat kein formales Ablaufdatum, aber die meisten Behörden und Banken akzeptieren nur Auszüge, die nicht älter als drei bis sechs Monate sind. Da das Kataster laufend fortgeschrieben wird - etwa nach Abrisses von Gebäuden, Grenzänderungen oder neuer Vermessung - sollte stets ein aktueller Auszug besorgt werden. Über das bayerische Online-Portal BayernAtlas sind informelle Katasterdaten jederzeit kostenlos einsehbar; amtliche beglaubigte Auszüge sind jedoch beim ADBV zu beantragen.

Praxis-Tipp für Eigentümer in Nürnberg und Franken

In der Metropolregion Nürnberg (Nürnberg, Fürth, Erlangen, Schwabach und Umlandgemeinden) ist das zuständige ADBV über die Geschäftsstellen oder online erreichbar. Wir empfehlen Verkäufern, den Katasterauszug frühzeitig - idealerweise vor dem ersten Vermarktungsschritt - zu besorgen: Er hilft dabei, die korrekte Grundstücksfläche im Exposé anzugeben und spätere Diskussionen über Flächenabweichungen zu vermeiden.

Bei Altbauten in Nürnberg (insbesondere im Bereich vor dem Zweiten Weltkrieg) kann es vorkommen, dass Gebäudegrundrisse im Kataster nicht mehr mit dem tatsächlichen Bestand übereinstimmen - etwa weil Anbauten oder Umbauten nicht nachvermessen wurden. Wir empfehlen, solche Abweichungen vor dem Verkauf durch eine Nachtragsvermessung zu bereinigen, um rechtliche Unsicherheiten im Kaufvertrag zu vermeiden.

Auch für die Ermittlung des Bodenrichtwerts (über BORIS Bayern) ist die genaue Flurstücknummer aus dem Katasterauszug hilfreich.

Häufig gestellte Fragen

Wo beantrage ich einen Katasterauszug für eine Immobilie in Nürnberg?

Zuständig ist das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Nürnberg (ADBV Nürnberg). Auszüge können persönlich, schriftlich oder über das Online-Portal des Freistaats Bayern beantragt werden. Notare und Makler können bevollmächtigt werden, den Auszug stellvertretend zu besorgen.

Wie lange ist ein Katasterauszug gültig?

Formal gibt es kein Ablaufdatum. Praktisch verlangen Banken, Notare und Behörden meist Auszüge, die nicht älter als drei bis sechs Monate sind. Da das Kataster laufend aktualisiert wird, empfiehlt sich stets ein frischer Auszug.

Was kostet ein amtlicher Katasterauszug in Bayern?

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung des Freistaats Bayern. Einfache Auszüge kosten je nach Umfang zwischen 10 und 30 Euro. Beglaubigte Auszüge und komplexere Dokumente (z. B. Grenzprotokolle) sind teurer. Über das BayernAtlas-Portal sind informelle Ansichten kostenlos abrufbar, aber nicht beglaubigt.

Was passiert, wenn Grundbuch und Kataster bei der Flächenangabe abweichen?

Kleinere Abweichungen (wenige Quadratmeter) sind in der Praxis häufig und unproblematisch. Erhebliche Abweichungen (mehr als 5-10 % der Grundstücksfläche) müssen vor dem Kaufabschluss geklärt werden - entweder durch eine Nachtragsvermessung oder durch eine Erläuterung der historischen Entstehung der Differenz. Im Kaufvertrag wird in solchen Fällen häufig ausdrücklich geregelt, welche Flächenangabe maßgeblich ist (Kataster oder Grundbuch) und ob eine Flächenabweichung einen Preisanpassungsanspruch begründet.

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Katasterauszugs beim ADBV Nürnberg?

Einfache Standardauszüge können über das bayerische Online-Portal in der Regel innerhalb weniger Werktage digital abgerufen werden. Amtlich beglaubigte Auszüge, die beim ADBV Nürnberg persönlich oder schriftlich beantragt werden, benötigen je nach Auftragslage typischerweise eine bis zwei Wochen. Bei komplexeren Unterlagen - etwa Grenzpunktprotokollen oder Abmarkungsunterlagen - kann die Bearbeitungszeit vier bis sechs Wochen betragen. Wer einen Katasterauszug im Rahmen eines bevorstehenden Immobilienverkaufs oder einer Finanzierung benötigt, sollte die Beantragung daher frühzeitig einplanen, um Verzögerungen im Transaktionsprozess zu vermeiden. Das ADBV Nürnberg ist unter den offiziellen Kontaktdaten der bayerischen Vermessungsbehörden erreichbar und bietet telefonische Vorabauskunft zu den benötigten Unterlagen.

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