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KfW-Effizienzhaus ist ein von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) definierter energetischer Gebäudestandard, der für die Vergabe von Förderkrediten und Tilgungszuschüssen maßgeblich ist. Die Bezeichnung kombiniert die Abkürzung „KfW” mit einer Kennzahl, die den Jahres-Primärenergiebedarf des Gebäudes als Prozentsatz des gesetzlichen Referenzgebäudes nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) ausdrückt. Ein KfW-Effizienzhaus 55 benötigt also maximal 55 % des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes - je kleiner die Zahl, desto effizienter das Gebäude.
Die KfW unterscheidet derzeit folgende Stufen (Stand 2024/2025): Effizienzhaus 40: 40 % des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes - höchste Stufe, entspricht einem Niedrigstenergiegebäude. Effizienzhaus 55: 55 % - Standard für den geförderten Neubau (KfW 297/298). Effizienzhaus 70, 85, 100, 115: Stufen für Bestandssanierungen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Zusätzlich gibt es die Sonderkategorie Effizienzhaus Denkmal (EH Denkmal) für denkmalgeschützte Gebäude, bei denen die Anforderungen aufgrund des Bestandsschutzes weniger streng sind. Neben dem Primärenergiebedarf muss auch der Transmissionswärmeverlust (Hüllfläche) einen Grenzwert einhalten.
Der Nachweis der Effizienzhaus-Stufe muss durch einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten (iSFP-Berater oder BEG-Energieberater) erbracht werden. Dieser erstellt vor Beginn der Sanierung die Planung und nach Abschluss der Maßnahmen die Bestätigung nach Durchführung (BnD), die für die Auszahlung des Tilgungszuschusses erforderlich ist. Ohne diesen Nachweis gibt es keine Förderung. Die Liste zugelassener Experten ist über die Deutsche Energie-Agentur (dena) abrufbar.
Je anspruchsvoller die angestrebte Stufe, desto umfangreicher die erforderlichen Maßnahmen. Für ein Bestandsgebäude aus den 1970er Jahren gilt grob:
Die Wahl der Stufe bestimmt die Investitionskosten und den erreichbaren Tilgungszuschuss. Die KfW fördert höhere Stufen mit höheren Zuschüssen: EH 85 erhält 5 % Zuschuss, EH 55 erhält 15 %, EH 40 erhält 20 % der förderfähigen Kosten (bis zur jeweiligen Kreditobergrenze).
Ein zertifiziertes KfW-Effizienzhaus hat am Markt einen klaren Vorteil: Käufer können von günstigeren Finanzierungsbedingungen (KfW-Förderkredit) profitieren, die Energiekosten sind kalkulierbar niedrig, und das Gebäude erfüllt bereits heute künftige energetische Anforderungen. Beim Verkauf eines Effizienzhauses sollte die Effizienzhausstufe im Exposé ausgewiesen und durch den Energieausweis belegt werden - das steigert die Attraktivität und kann den Kaufpreis positiv beeinflussen.
Für Kapitalanleger ist die Energieeffizienz-Stufe außerdem relevant für die Vermietbarkeit: Energetisch sanierte Wohnungen erzielen höhere Mieten (sinkende Warmmiete für Mieter trotz höherer Kaltmiete) und haben eine niedrigere Leerstandsrate. Im Rahmen der diskutierten Mietrecht-Reformen ist zudem eine stärkere Kopplung von Mieterhöhungen an Energieeffizienz-Klassen absehbar.
In Nürnberg und der Metropolregion Franken gibt es zahlreiche Altbauten, die durch eine umfassende energetische Sanierung zur Effizienzhausstufe 70 oder 85 gebracht werden können - eine lohnende Investition, die sowohl Heizkosten spart als auch den Immobilienwert steigert. Typische Altbauten der 1950er bis 1970er Jahre in Nürnberg (z. B. in Langwasser, Gibitzenhof oder Gebersdorf) haben oft Primärenergiebedarfe von 200-300 kWh/(m²a) - eine Vollsanierung auf EH 70 halbiert diesen Wert und reduziert die Heizkosten entsprechend.
Wir bei my-home.de kennen den Markt und können einschätzen, welche Effizienzhausstufe für ein konkretes Objekt erreichbar ist und welche Förderung sich lohnt. Fragen Sie uns auch nach Denkmalschutzobjekten in der Nürnberger Altstadt - hier gibt es die Sonderstufe EH Denkmal mit angepassten Anforderungen, die eine Förderung ermöglicht, ohne die historische Substanz zu gefährden.
Der Energieausweis ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument für alle Wohngebäude und zeigt den Energieverbrauch oder -bedarf in Energieeffizienzklassen (A+ bis H). Die Effizienzhaus-Stufe ist ein KfW-spezifischer Förderstandard, der über den gesetzlichen Mindeststandard hinausgeht und für den Erhalt von Fördermitteln nachgewiesen werden muss.
Ja. Die KfW-Programme für Bestandssanierungen (BEG Wohngebäude, KfW 261) fördern genau das. Je nach Ausgangszustand des Gebäudes und angestrebter Effizienzhaus-Stufe sind umfangreiche Maßnahmen an Dämmung, Fenster, Heizung und Lüftung erforderlich. Ein iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) hilft, die Sanierung etappenweise zu planen.
In der Regel ja. Energetisch hochwertige Gebäude erzielen höhere Kaufpreise und Mieten, da Käufer und Mieter geringere Betriebskosten einkalkulieren. Studien zeigen, dass der Aufschlag je nach Region und Energieeffizienzklasse zwischen 5 % und 20 % betragen kann.
Die Effizienzhaus-Stufe selbst hat keine formale Gültigkeitsdauer - sie beschreibt den Bauzustand zum Zeitpunkt der Fertigstellung oder Sanierung. Der Energieausweis, der die Stufe belegt, ist 10 Jahre gültig. Werden bauliche Veränderungen vorgenommen (z. B. Anbau, Dachausbau, Heizungstausch), verändert sich der Primärenergiebedarf und ein neuer Energieausweis ist erforderlich. Für die Förderantragstellung selbst spielt die nachträgliche Gültigkeit keine Rolle - entscheidend ist die Bestätigung nach Durchführung (BnD) unmittelbar nach Fertigstellung der Sanierung.
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Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
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