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Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personengesellschaft nach deutschem Handelsrecht (§§ 161 ff. HGB), bei der mindestens ein Gesellschafter unbegrenzt haftet (Komplementär) und mindestens ein weiterer Gesellschafter nur mit seiner Einlage haftet (Kommanditist). In der Immobilienwirtschaft wird die KG - insbesondere in der Variante der GmbH & Co. KG - häufig als Hülle für Immobilienprojekte, geschlossene Immobilienfonds und Projektgesellschaften genutzt, da sie steuerliche Transparenz bietet und die persönliche Haftung auf das Einlagekapital begrenzt.
In einer Immobilien-KG ist der Komplementär (oft eine GmbH, daher GmbH & Co. KG) der geschäftsführende Gesellschafter mit unbeschränkter Haftung - die GmbH begrenzt jedoch dessen Haftung auf das GmbH-Vermögen. Die Kommanditisten sind die Investoren, die mit ihrem Anteil am Kommanditkapital haften, aber nicht persönlich über ihre Einlage hinaus. Das Modell verbindet unternehmerische Flexibilität mit Haftungsbegrenzung für die Kapitalanleger.
Die Gründung einer KG erfordert einen Gesellschaftsvertrag und die Eintragung ins Handelsregister. Die Kommanditeinlage wird im Handelsregister als Hafteinlage angegeben - dieser Betrag ist der Höchstbetrag, mit dem der Kommanditist im Außenverhältnis haftet. Werden Gewinne ausgeschüttet, die die Einlage unter die Hafteinlage drücken, lebt die Haftung bis zur Höhe der Differenz wieder auf - ein wichtiger Punkt, den Investoren kennen müssen.
Die GmbH & Co. KG ist die häufigste Rechtsform für geschlossene Immobilienfonds, Projektentwicklungsgesellschaften und Bestandshalter-Strukturen. Anleger zeichnen Kommanditanteile und werden Miteigentümer der KG - und damit wirtschaftlich an den Immobilien beteiligt. Steuerlich ist die KG transparent: Gewinne und Verluste werden direkt den Gesellschaftern zugerechnet und bei diesen versteuert. Das war historisch ein wesentlicher Vorteil, da Verluste (z. B. aus Abschreibungen) mit anderen Einkünften verrechnet werden konnten - diese Verlustverrechnungsmöglichkeiten sind seit 2006 durch die Abgabenordnung (§ 15a EStG) erheblich eingeschränkt.
Im Bereich der Projektentwicklung wird die KG häufig als Einzweckgesellschaft (Special Purpose Vehicle, SPV) eingesetzt: Für jedes Bauprojekt wird eine eigene KG gegründet, die nach Fertigstellung und Verkauf liquidiert wird. Das schützt das übrige Vermögen des Projektentwicklers vor Risiken aus dem jeweiligen Projekt.
Einkünfte aus einer Immobilien-KG können als Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aus Vermietung und Verpachtung qualifiziert werden, abhängig von der Tätigkeit der Gesellschaft. Bei gewerblicher Prägung (GmbH als Komplementär, keine natürliche Person als Komplementär) liegen Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor; dies hat Auswirkungen auf die Gewerbesteuerpflicht und die Verlustverrechnung. Die KG zahlt selbst keine Körperschaftsteuer; die Gesellschafter versteuern ihre Anteile am Ergebnis im Rahmen ihrer persönlichen Einkommensteuer.
Besonders relevant ist die Grunderwerbsteuer: Bei Anteilsübertragungen an einer grundbesitzenden KG kann unter bestimmten Voraussetzungen Grunderwerbsteuer anfallen (Share Deal). Die genauen Schwellenwerte und Gestaltungsmöglichkeiten haben sich durch das Jahressteuergesetz 2021 verändert; fachkundige Beratung ist unerlässlich.
In Nürnberg und der Metropolregion Franken nutzen vor allem Projektentwickler und professionelle Investoren die GmbH & Co. KG als Trägergesellschaft für Immobilienprojekte. Für private Immobilieneigentümer, die mehrere Objekte besitzen, kann die KG-Struktur ebenfalls steuerlich und haftungsrechtlich sinnvoll sein - etwa wenn der Immobilienbestand in eine vermögensverwaltende GmbH & Co. KG eingebracht wird. Wir empfehlen, die Wahl der Gesellschaftsform mit einem Steuerberater und Rechtsanwalt abzustimmen. Wir bei my-home.de unterstützen Investoren dabei, professionell strukturierte Immobilienobjekte in der Region zu erwerben - und erklären, welche Gesellschaftsstruktur dahintersteckt.
In der Regel nein. Der Kommanditist haftet maximal mit seiner im Handelsregister eingetragenen Hafteinlage. Sobald diese voll eingezahlt ist, besteht keine weitere persönliche Haftung gegenüber Gläubigern der KG. Eine Ausnahme gilt, wenn die Einlage durch Ausschüttungen zurückgezahlt wurde.
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist formloser und für kleinere Gemeinschaftseigentum geeignet, aber alle Gesellschafter haften unbeschränkt. Die KG bietet durch die Kommanditistenstellung eine Haftungsbegrenzung und ist für größere Investitionen besser geeignet. Die GmbH & Co. KG kombiniert die Vorteile beider Strukturen.
Ja. Kommanditanteile sind vererblich und gehen auf die Erben über, sofern der Gesellschaftsvertrag keine abweichende Regelung enthält (z. B. Einziehungsklausel oder Abfindungsregelung). Im Erbfall kann die KG-Beteiligung der Erbschaftsteuer unterliegen; Freibeträge und Steuervergünstigungen für Betriebsvermögen können genutzt werden.
Ab etwa drei bis vier Mietobjekten mit nennenswertem Jahresgewinn lohnt es sich, die steuerliche und haftungsrechtliche Optimierung durch eine GmbH & Co. KG zu prüfen. Entscheidend sind die persönliche Steuersituation, das Haftungsrisiko und die langfristige Nachfolgeplanung. Eine individuelle Beratung durch einen auf Immobilien spezialisierten Steuerberater ist zwingend erforderlich.
Neben den steuerlichen Erklärungspflichten - Gewerbesteuererklärung, Feststellungserklärung für die Gesellschaft, Einkommensteuererklärungen der Gesellschafter - muss eine KG eine ordnungsgemäße Buchführung nach Handelsrecht führen und jährlich einen Jahresabschluss aufstellen. Die Komplementär-GmbH muss zusätzlich ihren eigenen Jahresabschluss im Bundesanzeiger veröffentlichen. Bei Immobilien-KGs im gewerblichen Bereich fallen außerdem Gewerbesteuererklärungen und ggf. Umsatzsteuererklärungen (bei gewerblichen Mietverhältnissen mit Optionsmöglichkeit) an. Diese laufenden Pflichten erzeugen feste Kosten - Steuerberatung, Buchführung, Veröffentlichungspflichten - die bei einer kleinen Immobilien-KG mit nur einer oder zwei Einheiten die steuerlichen Vorteile schnell aufzehren können. Für Investoren in der Metropolregion Nürnberg empfehlen wir, die Wirtschaftlichkeit einer KG-Struktur realistisch zu kalkulieren: Ab einem vermieteten Bestand von rund 1 Million Euro Immobilienwert sind die laufenden Verwaltungskosten der Gesellschaft in der Regel durch Steuer- und Haftungsvorteile überkompensiert.
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Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
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Die in diesem Immobilien-Lexikon enthaltenen Informationen, Einschätzungen und rechtlichen Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Trotz sorgfältigster Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Aufgrund der Komplexität der Materie empfehlen wir ausdrücklich, bei konkreten Vorhaben einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vermittlung eines passenden Fachberaters aus unserem regionalen Netzwerk.
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