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Liegenschaft ist die im Immobilien- und Rechtswesen gebräuchliche Bezeichnung für ein Grundstück einschließlich aller darauf befindlichen Gebäude, Anlagen und Rechte - im Wesentlichen ein Synonym für Immobilie oder Grundstück im weiteren Sinne. Der Begriff entstammt dem deutschen und österreichischen Rechtssprachgebrauch und wird insbesondere in amtlichen Kontexten, Bewertungsgutachten und dem Katasterwesen verwendet. Er umfasst sowohl bebaute als auch unbebaute Grundstücke sowie landwirtschaftliche und gewerbliche Flächen.
Im deutschen Recht ist der Begriff „Liegenschaft” kein gesetzlich definierter Terminus; das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) spricht von „Grundstück”. Dennoch ist „Liegenschaft” fester Bestandteil des Kataster- und Vermessungswesens, der Wertermittlung nach Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) sowie des öffentlichen Liegenschaftsrechts. Liegenschaften werden im Grundbuch erfasst und sind nach Flur und Flurstücknummer im amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) geführt. Alle sachenrechtlichen Vorgänge - Kauf, Belastung, Teilung - beziehen sich auf das im Grundbuch eingetragene Grundstück.
Die exakte Abgrenzung einer Liegenschaft ergibt sich aus der Flurstücksnummer im Liegenschaftskataster. Mehrere Flurstücke können zu einem Grundstück (im Sinne des Grundbuchs) zusammengefasst sein; umgekehrt kann ein Grundstück auch aus einem einzigen Flurstück bestehen. Bei Transaktionen ist es wichtig zu prüfen, ob das gehandelte Objekt mit dem Grundbucheintrag und dem Katasterstand übereinstimmt - Abweichungen kommen bei älteren Liegenschaften vor und können teuer sein.
Je nach Nutzung und Bebauungszustand unterscheidet man verschiedene Liegenschaftstypen:
In der öffentlichen Verwaltung spricht man auch von öffentlichen oder kommunalen Liegenschaften, also Grundstücken im Eigentum der öffentlichen Hand - etwa Schulen, Verwaltungsgebäude oder Grünflächen der Stadt Nürnberg. Das Kommunale Liegenschaftsmanagement (KLM) der Stadt Nürnberg verwaltet den städtischen Grundstücksbestand, führt Bewertungen durch und begleitet Transaktionen.
Bei der Verkehrswertermittlung nach ImmoWertV ist der Begriff Liegenschaft allgegenwärtig. Gutachter erstellen Liegenschaftsbewertungen, in denen Bodenrichtwert, Bebauung, Ertragserwartungen und Liegenschaftszinssatz zusammenfließen. Auch im Bereich der gewerblichen Immobilienfinanzierung - Projektentwicklung, Grundstückstransaktionen, Erbauseinandersetzungen - ist der Begriff etabliert und präziser als das umgangssprachliche „Immobilie”.
Bei Erbauseinandersetzungen und Schenkungsverträgen wird häufig von der „Übertragung einer Liegenschaft” gesprochen. Steuerrechtlich (Erbschaft- und Schenkungsteuer) ist der Begriff relevant, weil Liegenschaften nach dem Bewertungsgesetz mit dem Grundbesitzwert (nach § 138 ff. BewG) angesetzt werden. Dieser Wert kann erheblich vom Marktwert abweichen.
Im fränkischen Raum begegnet uns der Begriff Liegenschaft besonders häufig in Erbschaftssituationen und bei Transaktionen mit gewerblichen oder landwirtschaftlichen Grundstücken. Wenn Ihnen in einem Gutachten, Erbschein oder notariellen Vertrag von einer „Liegenschaft” die Rede ist, bezieht sich das stets auf ein konkretes, im Grundbuch verzeichnetes Grundstück mit exakter Flurstücknummer.
Wir empfehlen Eigentümern und Käufern in der Metropolregion Nürnberg, vor jedem größeren Liegenschaftstransfer die aktuellen Katasterdaten zu prüfen. In Franken gibt es zahlreiche Liegenschaften, die seit Jahrzehnten nicht neu vermessen wurden und deren Grenzen im Gelände nicht mehr mit dem Kataster übereinstimmen. Wir helfen Ihnen, die zugehörigen Dokumente - Grundbuchauszug, Liegenschaftskarte, Flurstücksnachweis - zu beschaffen und zu interpretieren, und vermitteln auf Wunsch öffentlich bestellte Vermessungsingenieure für die Grenzfeststellung.
Juristisch sind beide Begriffe nahezu identisch. „Liegenschaft” ist der im Kataster- und Bewertungswesen bevorzugte Begriff, während das BGB und Notarverträge von „Grundstück” sprechen. Im Alltag sind beide Terme austauschbar. Fachlich gesehen umfasst „Liegenschaft” oft auch die aufstehenden Gebäude und Anlagen, während „Grundstück” die Bodenfläche in den Vordergrund stellt.
Liegenschaften sind im Grundbuch (beim Amtsgericht) und im amtlichen Liegenschaftskataster (ALKIS, geführt vom Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung in Bayern) verzeichnet. Beide Register ergänzen sich: Das Grundbuch dokumentiert Eigentum und Rechte, das Kataster die geometrischen und topografischen Daten. Bei Widersprüchen zwischen Grundbuch und Kataster hat das Grundbuch in der Regel Vorrang für Eigentumsfragen.
Ja. Ein Grundstück im rechtlichen Sinne kann aus mehreren Flurstücken bestehen, wenn diese im Grundbuch zu einem Grundstück zusammengefasst wurden. Bei Teilungsmaßnahmen oder Verkäufen von Teilflächen ist eine Vermessung und Neueintragung im Kataster erforderlich. Die Kosten einer Grundstücksteilung in Bayern umfassen Vermessungsgebühren und Grundbuchgebühren - in der Regel 1.000 bis 5.000 Euro je nach Größe und Lage.
Der aktuelle Eigentümer ist in Abteilung I des Grundbuchs eingetragen. Einsicht in das Grundbuch ist nur für Personen mit berechtigtem Interesse möglich (Eigentümer, Notare, Gerichte, Kreditinstitute). Über das Grundbuchamt oder einen Notar kann ein aktueller Grundbuchauszug beschafft werden, der Eigentümer, Belastungen (Abt. II) und Grundpfandrechte (Abt. III) ausweist.
Der Liegenschaftszinssatz ist eine wichtige Kennzahl in der Immobilienbewertung nach dem Ertragswertverfahren. Er gibt die marktübliche Verzinsung des in einer Liegenschaft gebundenen Bodenwertes an und wird vom Gutachterausschuss auf Basis tatsächlich gezahlter Kaufpreise statistisch abgeleitet. Je höher der Liegenschaftszinssatz, desto niedriger der Ertragswert bei gleicher Miete - und umgekehrt. Für Wohngrundstücke in Nürnberg liegen die vom Gutachterausschuss veröffentlichten Liegenschaftszinssätze je nach Lage und Objekttyp typischerweise zwischen 2,5 und 4,5 Prozent. Verkäufer und Käufer sollten den aktuellen Liegenschaftszinssatz kennen, da er direkten Einfluss auf den gutachtlich ermittelten Verkehrswert hat - besonders bei Mehrfamilienhäusern und gemischtgenutzten Liegenschaften, die nach dem Ertragswertverfahren bewertet werden.
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Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
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