Zum Inhalt springen

Liegenschaftskataster

Fachbegriff aus dem Bereich Allgemein

Das Liegenschaftskataster ist das amtliche Verzeichnis aller Flurstücke und Gebäude in Deutschland - es dokumentiert die geometrische Lage, Größe, Nutzungsart und Beschaffenheit jedes Grundstücks und bildet damit die Grundlage für das Grundbuch, die Bodenrichtwertermittlung und zahlreiche Verwaltungs- und Planungsaufgaben. In Bayern wird es als amtliches Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) vom Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) geführt und ständig aktualisiert. Kataster und Grundbuch ergänzen sich: Das Kataster beschreibt das Grundstück, das Grundbuch weist die Eigentumsverhältnisse und Belastungen nach.

Aufbau und Bestandteile des Liegenschaftskatasters

Das Liegenschaftskataster gliedert sich in zwei Kernbestandteile: das Liegenschaftsbuch (beschreibender Teil mit Flurstücksnummern, Flächenangaben, Nutzungsarten und Eigentümerhinweisen) und die Liegenschaftskarte (grafischer Teil mit Lage und Form aller Flurstücke). In ALKIS sind beide Teile digital verknüpft. Das System enthält zudem Gebäudegrundrisse (Hausumringe), tatsächliche Nutzungen (z. B. Wohnbaufläche, Acker, Wald) sowie Bodenschätzungsdaten. Alle Daten werden durch öffentlich bestellte Vermessungsingenieure oder das staatliche Vermessungsamt nach Maßnahmen wie Teilungen oder Grenzfeststellungen aktualisiert.

Die Georeferenzierung im ALKIS erfolgt nach dem Koordinatensystem ETRS89/UTM, das eine einheitliche Darstellung aller Grundstücke in Bayern ermöglicht. Durch die Verknüpfung mit dem Topografischen Informationssystem (ATKIS) entstehen flächendeckende Geobasisdaten, die für Stadtplanung, Naturschutz und Infrastrukturprojekte genutzt werden.

Bedeutung für Immobilientransaktionen

Das Liegenschaftskataster ist unverzichtbarer Bestandteil jeder Immobilientransaktion. Der Notar fordert im Kaufvertrag die exakte Flurstücksbezeichnung aus dem Kataster, und die Grundbucheintragung erfolgt nur bei Übereinstimmung der Katasterdaten. Bei Bauanträgen ist ein aktueller amtlicher Lageplan Pflicht, der auf Katasterdaten basiert. Banken und Finanzierer benötigen die Katasterunterlagen zur Identifizierung der als Sicherheit dienenden Grundstücke. Auch für Erbauseinandersetzungen und Schenkungen müssen die betreffenden Flurstücke eindeutig im Kataster identifizierbar sein.

Bei Verkäufen von Grundstücksteilen ist vorher eine amtliche Teilungsvermessung notwendig: Ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur legt die neue Grenze fest, steckt sie im Gelände aus und trägt das neue Flurstück ins Kataster ein. Erst dann kann der Notar den Kaufvertrag für das Teilgrundstück beurkunden.

Kataster als Grundlage für Bodenrichtwerte

Gutachterausschüsse ermitteln die Bodenrichtwerte auf der Grundlage der Katasterdaten und der tatsächlichen Kaufpreissammlungen. Die Bodenrichtwertkarte - in Bayern über das BORIS-Geoportal abrufbar - zeigt für jede Bodenrichtwertzone einen Orientierungswert je Quadratmeter Grundfläche. Dieser Wert bezieht sich auf die Daten des Liegenschaftskatasters (Lage, Nutzungsart, Erschließung) und ist Grundlage für Kaufpreisverhandlungen, Verkehrswertgutachten und steuerliche Bewertungen.

Praxis-Tipp für Eigentümer in Nürnberg und Franken

In Nürnberg ist das Amt für Geoinformation und Bodenordnung (AGB, früher Vermessungsamt) für das kommunale Liegenschaftskataster zuständig. Eigentümer können Katasterauszüge und Flurkarten online über das GeoPortal Bayern oder den LDBV-Online-Shop abrufen. Tipp: Überprüfen Sie nach jeder Umbaumaßnahme oder Grundstücksteilung, ob das Kataster korrekt aktualisiert wurde - veraltete Katasterdaten können Transaktionen erheblich verzögern und bei der Finanzierung zu Problemen führen.

Wer Grundstücke im Nürnberger Umland kauft - etwa in Wendelstein, Röthenbach an der Pegnitz oder Lauf - sollte prüfen, ob die Katasterdaten mit der tatsächlichen Situation im Gelände übereinstimmen. Bei älteren Grundstücken ohne Neuvermessung seit den 1960er-Jahren können Grenzmarken im Gelände fehlen oder verschoben sein. Eine Grenzfeststellung durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur schafft hier Klarheit und ist vor größeren Baumaßnahmen dringend empfohlen.

Häufig gestellte Fragen

Wer führt das Liegenschaftskataster in Bayern?

In Bayern ist das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) übergeordnet zuständig; die Pflege und Fortführung erfolgt durch die staatlichen Vermessungsämter sowie öffentlich bestellte Vermessungsingenieure. In kreisfreien Städten wie Nürnberg übernehmen kommunale Ämter (das Amt für Geoinformation und Bodenordnung) diese Aufgabe.

Wie oft wird das Liegenschaftskataster aktualisiert?

Das Kataster wird laufend - also anlassbezogen - aktualisiert: nach Grundstücksteilungen und -zusammenlegungen, nach Grenzfeststellungen, nach Neuvermessungen und nach baulichen Veränderungen. Es gibt keinen fixen Aktualisierungsrhythmus; die Aktualität hängt davon ab, ob die jeweiligen Eigentümer oder Behörden Änderungen melden. Neubauten werden nach Fertigstellung auf Grundlage von Einmessungen in das Kataster aufgenommen.

Ist das Liegenschaftskataster öffentlich einsehbar?

Ja, grundsätzlich sind Katasterdaten öffentlich. Jedermann kann einen Flurkartenauszug oder einen Flurstücksnachweis beantragen - für ein konkretes Grundstück, ohne besonderen Nachweisbedarf. Umfassendere Auszüge oder beglaubigte Dokumente sind kostenpflichtig. Die Eigentümerauskunft (wer Eigentümer eines bestimmten Grundstücks ist) erfordert hingegen ein berechtigtes Interesse und wird nicht jedem erteilt.

Was passiert, wenn Katasterdaten und Grundbuch nicht übereinstimmen?

Bei Abweichungen - zum Beispiel wenn die Katasterfläche einer Liegenschaft von der im Grundbuch genannten Fläche abweicht - ist zu prüfen, ob eine Neuvermessung durchgeführt und ins Kataster eingetragen, aber noch nicht im Grundbuch nachgezogen wurde. Notar und Grundbuchamt können die Berichtigung veranlassen. In manchen Fällen ist eine Neuvermessung erforderlich, um den tatsächlichen Bestand zu klären.

Wie lese ich einen Flurkartenauszug richtig?

Ein Flurkartenauszug zeigt das Flurstück in seiner geometrischen Form mit den benachbarten Flurstücken. Die aufgedruckte Nummer identifiziert jedes Flurstück innerhalb einer Gemarkung eindeutig. Die Grenzlinien sind maßgeblich - nicht die augenscheinlichen Zäune oder Mauern auf dem Grundstück, die manchmal von der Katastergrenze abweichen. Farbige Schraffierungen oder Signaturen geben Hinweise auf die tatsächliche Nutzung (Gebäude, Grünfläche, Verkehrsfläche). Beim Kauf eines Grundstücks empfehlen wir, die im Katasterauszug eingezeichneten Grenzen mit der Situation im Gelände abzugleichen und bei Unklarheiten eine Grenzfeststellung durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur zu beantragen. Fehlende oder verschobene Grenzmarkierungen sind vor allem bei älteren Grundstücken im Nürnberger Umland keine Seltenheit.

Liegenschaftskataster und Baurecht: Wechselwirkungen

Das Liegenschaftskataster liefert die grundlegenden Geodaten, auf die das Baurecht aufsetzt. Bebauungspläne werden auf Basis der Katasterkarte erstellt; Baugrenzen und Flurstücksgrenzen orientieren sich an den amtlichen Katasterdaten. Für Grundstückseigentümer, die eine Bebauung oder Nachverdichtung planen, ist daher die Aktualität und Genauigkeit des Katasters von unmittelbarer wirtschaftlicher Bedeutung. Eine fehlerhafte Grenze im Kataster kann dazu führen, dass ein Bauantrag abgelehnt wird, weil die Baugrenzen falsch ausgewertet werden. Wer in Nürnberg oder im Nürnberger Umland ein Bauvorhaben plant, sollte die Katasterdaten stets als Teil der Planungsgrundlage dem Architekten oder Bauingenieur zur Verfügung stellen und bei Zweifeln durch eine Neuvermessung absichern lassen.

Zurück zum Immobilien-Lexikon.

Sie möchten den Wert Ihrer Immobilie wissen?

Ermitteln Sie in 2 Minuten den realen Marktwert - kostenfrei und unverbindlich.

Fachlich geprüft von der myhome-Redaktion

Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026

FOCUS Online Medien-Partner 2026

Wichtiger Hinweis zum Haftungsausschluss

Die in diesem Immobilien-Lexikon enthaltenen Informationen, Einschätzungen und rechtlichen Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Trotz sorgfältigster Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Aufgrund der Komplexität der Materie empfehlen wir ausdrücklich, bei konkreten Vorhaben einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vermittlung eines passenden Fachberaters aus unserem regionalen Netzwerk.

Was ist Ihre Immobilie wert?

Erhalten Sie eine kostenfreie und unverbindliche Einschätzung - persönlich oder online.

Wir sind dort, wo Ihre Immobilie ist - in der gesamten Metropolregion

Kontaktaufnahme

Um Ihnen maximale Geschwindigkeit bei der Wertermittlung und Vermarktung zu garantieren, haben wir unsere Prozesse voll digitalisiert. Wir beraten Sie exklusiv und persönlich per Telefon oder Video-Call. Besichtigungstermine und Vor-Ort-Termine an Ihrer Immobilie finden selbstverständlich weiterhin persönlich statt. Besuche in unserer Zentrale in der Weißenburger Str. nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Schreiben Sie uns

Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.