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Eine Leistungsausschreibung ist das förmliche Verfahren, mit dem ein Bauherr oder Auftraggeber Bau- oder Planungsleistungen öffentlich oder beschränkt ausschreibt, um von Unternehmen vergleichbare Angebote zu erhalten. Sie bildet die Grundlage für den Abschluss eines Bauvertrags und soll sicherstellen, dass Leistungen nach einheitlichen Kriterien bewertet und der wirtschaftlichste Anbieter ausgewählt wird. Im privaten Bereich ist die Ausschreibung freiwillig, bei öffentlichen Auftraggebern ist sie gemäß VOB/A (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) oder EU-Vergaberecht Pflicht.
Je nach Auftraggeber und Auftragswert gibt es verschiedene Verfahren:
Der EU-weite Schwellenwert für die Pflicht zur europaweiten Ausschreibung bei Bauleistungen liegt derzeit bei 5,38 Mio. Euro (Stand 2024). Unterhalb dieser Grenze können öffentliche Auftraggeber nach nationalen Vergaberegeln (UVgO, VOB/A) vorgehen, die weniger formstark sind, aber dennoch Transparenz und Gleichbehandlung erfordern.
Ein vollständiges Ausschreibungspaket enthält:
Besonders wichtig sind die Technischen Vorbemerkungen, die projektspezifische Anforderungen definieren, die nicht aus dem LV selbst ableitbar sind: zum Beispiel besondere Reinigungspflichten der Baustelle, Anforderungen an die Baustelleneinrichtung oder die Zulassung bestimmter Produkte. Unvollständige Vorbemerkungen führen häufig zu Streit über Leistungsumfang und Nebenkosten.
Angebote werden nach dem wirtschaftlichsten Angebot ausgewählt - nicht zwingend nach dem günstigsten Preis. Neben dem Preis können Qualitätskriterien, Referenzen und Ausführungsfristen in die Wertung einfließen. Das Ergebnis wird in einem Preisspiegelprotokoll dokumentiert; bei öffentlichen Ausschreibungen haben nicht berücksichtigte Bieter ein Rüge- und Nachprüfungsrecht, das sie innerhalb kurzer Fristen geltend machen müssen.
Auch ohne rechtliche Verpflichtung ist eine strukturierte Ausschreibung für private Bauherren ein wertvolles Instrument der Kostenkontrolle. Wer mehrere Angebote auf Basis eines einheitlichen Leistungsverzeichnisses einholt, kann nicht nur den günstigsten Preis ermitteln, sondern auch prüfen, ob bestimmte Positionen ungewöhnlich teuer oder günstig sind - ein Hinweis darauf, dass ein Bieter den Umfang anders interpretiert hat. Abweichungen im Preisspiegelvergleich lassen Rückschlüsse auf das Kalkulationsverständnis des Bieters zu und helfen, Nachtragsrisiken frühzeitig zu erkennen.
Auch private Bauherren in Nürnberg und der Region profitieren von einer strukturierten Ausschreibung - besonders bei Sanierungsvorhaben über 50.000 Euro. Der Handwerkermarkt in der Metropolregion Nürnberg ist derzeit stark ausgelastet; es gibt Engpässe bei qualifizierten Betrieben in Bereichen wie Heizungsbau, Dachdecker und Elektro. In diesem Umfeld neigen Handwerker dazu, Angebote ohne detailliertes LV knapp oder mit versteckten Nachtragsrisiken zu kalkulieren.
Ein professionell erstelltes Leistungsverzeichnis vermeidet Nachtragsstreitigkeiten, macht Angebote wirklich vergleichbar und schützt vor bösen Überraschungen. Wir vermitteln gerne geprüfte Architektur- und Planungsbüros aus Nürnberg, Erlangen und Fürth, die Ausschreibungen nach VOB/B für private Bauherren erstellen. Der Aufwand für eine professionelle Ausschreibung amortisiert sich in der Regel durch günstigere Angebotspreise und eingesparte Nachtragsdiskussionen.
Nein. Die VOB ist für private Bauherren nicht verpflichtend; sie können Aufträge frei vergeben. Empfehlenswert ist es trotzdem, bei größeren Maßnahmen ein Leistungsverzeichnis zu verwenden, um Angebote vergleichbar zu machen und einen klaren Vertragsgegenstand zu definieren. Ohne LV sind spätere Diskussionen über den Leistungsumfang kaum zu vermeiden.
Wurde die Leistung klar und vollständig im Leistungsverzeichnis beschrieben, ist das Unternehmen an seinen Angebotspreis gebunden. Nachtragsforderungen sind nur zulässig, wenn sich der Leistungsumfang nachweislich geändert hat oder unvorhergesehene Umstände eingetreten sind - zum Beispiel wenn beim Abbruch einer Wand unbekannte Altlasten entdeckt werden. Pauschalpreisvereinbarungen schützen den Bauherrn zusätzlich, da sie Mengenrisiken auf den Auftragnehmer verlagern.
Für private Bauherren ja. Öffentliche Auftraggeber hingegen sind bei Ausschreibungen dem Transparenz- und Gleichbehandlungsgrundsatz verpflichtet und dürfen ohne sachlichen Grund keine einzelnen Firmen bevorzugen. Eine Einschränkung auf bestimmte Produkte oder Hersteller ist jedoch auch bei öffentlichen Ausschreibungen möglich, wenn es sachliche Gründe gibt und gleichwertige Alternativen zugelassen werden.
Bei öffentlichen Ausschreibungen sind gesetzliche Mindestfristen einzuhalten (nach VOB/A national: mindestens 10 Tage; EU-weit: mindestens 30 Tage). Private Bauherren können Fristen frei wählen, sollten aber Bietern mindestens zwei bis drei Wochen für die Angebotserstellung lassen - bei komplexen Projekten mehr. Zu kurze Fristen führen zu schlechter Qualität der Angebote oder dazu, dass qualifizierte Betriebe nicht anbieten.
Bei energetischen Sanierungen in Nürnberg und der Metropolregion - von der Dachdämmung über Fensteraustausch bis zur Heizungsumrüstung - ist die Leistungsausschreibung ein besonders wichtiges Instrument. Förderprogramme wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) setzen voraus, dass die Maßnahmen von einem Energieeffizienz-Experten (EEE) begleitet werden. Diese Experten erstellen in der Regel auch das technische Leistungsverzeichnis, das Grundlage für die Ausschreibung ist.
Wer als privater Eigentümer ohne professionelle Begleitung ausschreibt, riskiert, dass Handwerksbetriebe unterschiedliche Leistungsumfänge anbieten - Angebote werden unvergleichbar. Ein einheitliches Leistungsverzeichnis ist deshalb nicht nur sinnvoll, sondern bei geförderten Maßnahmen vielfach Pflicht. Wir empfehlen Eigentümern in Nürnberg, für Sanierungsmaßnahmen ab 30.000 Euro grundsätzlich einen Architekten oder Projektsteuerer hinzuzuziehen, der das Leistungsverzeichnis erstellt und die Ausschreibung betreut. Die Kosten für diese Planungsleistung sind in der Regel über die BEG-Förderung als Sowieso-Kosten anrechenbar.
Drei häufige Fehler bei privaten Ausschreibungen in Nürnberg und der Region: Erstens unvollständige Leistungsverzeichnisse, die wichtige Gewerke oder Nebenleistungen vergessen - was später zu Nachtragsforderungen führt. Zweitens zu kurze Angebotsfristen, die qualifizierte Betriebe abschrecken und die Angebotsqualität senken. Drittens fehlende Nachunternehmerregelungen: Viele Hauptauftragnehmer vergeben Teilleistungen an Nachunternehmer weiter; ohne entsprechende Regelung im Vertrag verliert der Bauherr die Kontrolle über die ausführenden Firmen und deren Qualifikation. Wir empfehlen, alle drei Punkte in der Ausschreibungsplanung explizit zu berücksichtigen.
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Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
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