Telefon
Direkt mit einem Experten sprechen.
Anrufen - 0911 / 88 18 73 80Fachbegriff aus dem Bereich Allgemein
Auszahlungsvoraussetzungen - Auszahlungsvoraussetzungen sind die von der finanzierenden Bank definierten Bedingungen, deren Erfüllung die Auszahlung eines Immobiliendarlehens auslöst. Sie stellen sicher, dass die Bank vor der Kreditauszahlung über ausreichende Sicherheiten verfügt. Die vollständige Erfüllung aller Voraussetzungen ist zwingende Voraussetzung für den Mittelfluss - ohne sie bleibt das Darlehen trotz Zusage gesperrt.
Obwohl sich die konkreten Anforderungen je nach Bank und Finanzierungsart unterscheiden, gehören folgende Punkte zum Standard:
Bei Neubauten und Sanierungen kommen zusätzliche Voraussetzungen hinzu: Baugenehmigung, Bautenstandsbericht eines Sachverständigen für Teilauszahlungen und eine Fertigstellungsanzeige für die Schlussrate.
Der Zeitraum zwischen Darlehenszusage und tatsächlicher Auszahlung ist oft unterschätzt. Ein typischer Ablauf sieht so aus:
| Schritt | Verantwortlich | Typische Dauer |
|---|---|---|
| Notarbeurkundung Kaufvertrag | Notar | Einzeltermin |
| Einreichung der Unterlagen bei der Bank | Käufer / Notar | 1-3 Tage nach Beurkundung |
| Grundschuldbestellung beim Notar | Notar | 1-2 Wochen nach Beurkundung |
| Eintragung Grundschuld im Grundbuch | Amtsgericht | 3-8 Wochen |
| oder: Notarbestätigung (Rangbestätigung) | Notar | 3-7 Werktage nach Beurkundung |
| Prüfung und Auszahlungsfreigabe durch Bank | Kreditinstitut | 2-5 Werktage nach Vollständigkeit |
| Gesamtdauer (mit Notarbestätigung) | ca. 2-4 Wochen |
In der Praxis scheitert die rechtzeitige Auszahlung häufig an vermeidbaren Verzögerungen:
Bei Neubauten vom Bauträger gelten zusätzlich die Auszahlungsregelungen der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Die Zahlungen sind an maximal 13 Teilraten geknüpft, die sich am Baufortschritt orientieren. Für jede Rate muss der Bauträger den Bautenstand nachweisen - die Bank des Käufers zahlt dann ebenfalls nur in dem Maß aus, wie dieser Nachweis erbracht ist. Dies schützt den Käufer vor Vorauszahlungen ohne Gegenleistung.
Wir empfehlen Immobilienkäufern in der Metropolregion Nürnberg, unmittelbar nach dem Notartermin eine Auszahlungs-Checkliste gemeinsam mit ihrem Bankberater zu erstellen und die Fristen realistisch zu planen. Bitten Sie Ihren Notar, die Rangbestätigung so früh wie möglich auszustellen - die meisten Nürnberger Notariate senden diese innerhalb weniger Werktage nach Beurkundung an die Bank.
Vereinbaren Sie im Kaufvertrag ein Zahlungsziel von mindestens vier bis sechs Wochen nach Beurkundung - das verschafft ausreichend Zeit, alle Auszahlungsvoraussetzungen zu erfüllen, ohne in Zahlungsverzug gegenüber dem Verkäufer zu geraten. Informieren Sie den Verkäufer oder Makler frühzeitig, wenn sich absehbar Verzögerungen ergeben.
Nach Eingang aller Unterlagen zahlen die meisten Banken innerhalb von drei bis fünf Bankarbeitstagen aus. Bei einigen Instituten ist eine Auszahlung bereits am nächsten Werktag möglich, wenn alle Voraussetzungen elektronisch vorliegen. Planen Sie dennoch einen Puffer ein - insbesondere vor Feiertagen oder zum Quartalsende, wenn Banken ein erhöhtes Bearbeitungsvolumen haben. Im Nürnberger Raum haben wir gute Erfahrungen damit gemacht, eine persönliche Ansprechpartnerin bei der Finanzierungsabteilung zu haben, die den Status proaktiv kommuniziert.
In Ausnahmefällen ja - etwa wenn sich zwischen Darlehenszusage und Auszahlung die wirtschaftlichen Verhältnisse des Darlehensnehmers wesentlich verschlechtern (z. B. Verlust des Arbeitsplatzes, Insolvenz, wesentliche Verschlechterung der Bonität) oder wenn sich herausstellt, dass die Immobilie wertgemindert ist (z. B. durch einen Brand oder durch neu bekannt gewordene Schäden). Die Bank hat in solchen Fällen ein außerordentliches Rücktrittsrecht nach § 490 Abs. 1 BGB. In der Praxis ist dieses Szenario selten - empfehlenswert ist es dennoch, zwischen Darlehenszusage und Auszahlung keine wesentlichen Veränderungen der wirtschaftlichen Situation herbeizuführen.
Bei einer Vollauszahlung wird der gesamte Darlehensbetrag auf einmal überwiesen - das ist der Regelfall beim Kauf einer Bestandsimmobilie. Sobald alle Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind, überweist die Bank den vollen Betrag an den Verkäufer oder auf ein Notaranderkonto. Bei einer Teilauszahlung wird das Darlehen in mehreren Raten entsprechend dem Baufortschritt ausgezahlt - üblich bei Neubauten oder umfangreichen Sanierungsmaßnahmen. Für jede Teilauszahlung müssen die Voraussetzungen der jeweiligen Tranche (z. B. MaBV-Bautenstandsbericht) separat erfüllt sein. Auf den noch nicht abgerufenen Betrag laufen Bereitstellungszinsen, bis die Tranche abgerufen wird.
Zurück zum Immobilien-Lexikon.
Sie möchten den Wert Ihrer Immobilie wissen?
Ermitteln Sie in 2 Minuten den realen Marktwert - kostenfrei und unverbindlich.
Fachlich geprüft von der myhome-Redaktion
Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
Wichtiger Hinweis zum Haftungsausschluss
Die in diesem Immobilien-Lexikon enthaltenen Informationen, Einschätzungen und rechtlichen Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Trotz sorgfältigster Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Aufgrund der Komplexität der Materie empfehlen wir ausdrücklich, bei konkreten Vorhaben einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vermittlung eines passenden Fachberaters aus unserem regionalen Netzwerk.
Erhalten Sie eine kostenfreie und unverbindliche Einschätzung - persönlich oder online.
Wir sind dort, wo Ihre Immobilie ist - in der gesamten Metropolregion
Um Ihnen maximale Geschwindigkeit bei der Wertermittlung und Vermarktung zu garantieren, haben wir unsere Prozesse voll digitalisiert. Wir beraten Sie exklusiv und persönlich per Telefon oder Video-Call. Besichtigungstermine und Vor-Ort-Termine an Ihrer Immobilie finden selbstverständlich weiterhin persönlich statt. Besuche in unserer Zentrale in der Weißenburger Str. nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Direkt mit einem Experten sprechen.
Anrufen - 0911 / 88 18 73 80Schicken Sie uns Ihr Anliegen gerne per WhatsApp.
WhatsApp-NachrichtWir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.