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Bauleistungsversicherung - Die Bauleistungsversicherung (früher: Bauwesenversicherung) schützt den Bauherrn und die am Bau beteiligten Unternehmen vor unvorhergesehenen Schäden an der Bauleistung während der Bauzeit. Versichert sind Schäden durch Witterungseinflüsse, Vandalismus, Konstruktionsfehler unbekannter Ursache, Diebstahl fest eingebauter Teile und höhere Gewalt. Die Versicherung endet mit der Abnahme des Bauwerks.
Die Bauleistungsversicherung deckt unvorhergesehene Beschädigungen oder Zerstörungen an der im Bau befindlichen Leistung ab. Im Einzelnen umfasst sie:
Nicht versichert sind Mängel, die auf fehlerhafter Planung oder Ausführung beruhen (normale Gewährleistung), Schäden durch normalen Verschleiß sowie Schäden an Baumaschinen, Werkzeug und lose gelagertem Baumaterial.
Die Bauleistungsversicherung ist Teil eines sinnvollen Versicherungspakets während der Bauphase. Jede Versicherung deckt ein eigenes Risikofeld ab:
| Versicherung | Gedecktes Risiko | Abschluss durch |
|---|---|---|
| Bauleistungsversicherung | Sachschäden am eigenen Bauwerk | Bauherr oder GU |
| Bauherrenhaftpflicht | Schäden an Dritten (Passanten, Nachbarn) | Bauherr |
| Feuer-Rohbauversicherung | Brandschäden am Rohbau | Oft kostenlos in WGV enthalten |
| Bauhelfer-Unfallversicherung | Unfälle privater Helfer | Bauherr (Pflichtmeldung BG BAU) |
| Baufertigstellungsversicherung | Insolvenz des Bauunternehmers | Bauherr |
Die Feuer-Rohbauversicherung ist in vielen Wohngebäudeversicherungen für die Rohbauphase kostenlos inklusive - prüfen Sie dies bei Ihrem Versicherer, bevor Sie sie separat abschließen. Die Bauhelfer-Unfallversicherung ist bei der BG BAU anzumelden, sobald private Helfer (Verwandte, Freunde) auf der Baustelle tätig werden.
Die Prämie richtet sich nach der Bausumme und der kalkulierten Bauzeit. Richtwerte:
| Bausumme | Prämie (0,15-0,30 %) | Beispiel (0,20 %) |
|---|---|---|
| 200.000 € | 300-600 € | 400 € |
| 400.000 € | 600-1.200 € | 800 € |
| 600.000 € | 900-1.800 € | 1.200 € |
| 800.000 € | 1.200-2.400 € | 1.600 € |
Die Versicherung beginnt mit dem ersten Spatenstich und endet mit der Bauabnahme. Bei Bauzeitverlängerungen muss der Versicherungsschutz rechtzeitig verlängert werden - eine versäumte Verlängerung kann im Schadensfall zur Leistungsablehnung führen. Wir empfehlen, die Verlängerung mindestens vier Wochen vor Ablauf zu beantragen, da Bauzeitverzögerungen in der Region Nürnberg aufgrund von Handwerkermangel und Materialbeschaffungszeiten häufig auftreten.
Aus der Praxis zeigen sich folgende Schadensbilder besonders häufig:
Wir empfehlen Bauherren in der Metropolregion Nürnberg, eine Bauleistungsversicherung vor Baubeginn abzuschließen - insbesondere bei Bauvorhaben, die über die Wintermonate laufen, da Frostschäden an frischem Mauerwerk oder Estrich erhebliche Kosten verursachen können. In der Nürnberger Region sind Starkregen- und Sturmereignisse in den letzten Jahren häufiger geworden; der Klimawandel erhöht das Risiko entsprechender Schäden an Baustellen ohne Dacheindeckung.
Achten Sie darauf, dass die Versicherungssumme die gesamten Baukosten inklusive Eigenleistungen abdeckt. Bauherren, die Teile der Arbeit in Eigenregie erbringen, sollten prüfen, ob die Eigenleistungen mitversichert sind - dies ist nicht bei allen Tarifen der Fall. Fragen Sie auch nach einer Mitversicherungsklausel für Subunternehmer, damit Schäden durch Nachunternehmer des Generalunternehmers ebenfalls abgedeckt sind.
Eine gesetzliche Pflicht besteht nicht, aber die Versicherung ist dringend empfohlen. Ohne sie trägt der Bauherr das volle Risiko für unvorhergesehene Schäden während der Bauzeit. Ein einziger Starkregenschaden an einem offenen Rohbau kann Kosten in fünfstelliger Höhe verursachen - das Verhältnis von Prämie (600-1.200 Euro bei 400.000 Euro Bausumme) zu potenzieller Schadenssumme rechtfertigt die Versicherung nahezu immer. Bei Projekten mit Fremdfinanzierung verlangen manche Banken außerdem den Nachweis einer Bauleistungsversicherung als Auszahlungsvoraussetzung.
In der Regel schließt der Bauherr die Versicherung ab, da er als Eigentümer des Bauwerks das größte wirtschaftliche Interesse am Schutz hat. Bei Generalunternehmer-Verträgen kann auch der Generalunternehmer die Versicherung stellen - in diesem Fall sollte der Bauherr prüfen, ob er als Mitversicherter im Vertrag aufgeführt ist, die Versicherungssumme die gesamten Baukosten abdeckt und die Laufzeit mit dem Bauablauf übereinstimmt. Im Zweifelsfall ist eine eigene Bauherrenpolice die sicherere Lösung, auch wenn sie Mehrkosten bedeutet.
Die Bauleistungsversicherung deckt Sachschäden am eigenen Bauwerk, die Bauherrenhaftpflicht deckt Schäden an Dritten - etwa wenn ein Passant durch herabfallendes Material verletzt wird, ein Nachbargebäude beschädigt wird oder ein Besucher der Baustelle stürzt. Beide Versicherungen decken unterschiedliche Risiken und ergänzen sich. Wer nur eine der beiden Versicherungen hat, ist in einer relevanten Schadenskategorie nicht abgesichert. Wir empfehlen, beide Versicherungen als Paket abzuschließen - viele Versicherer bieten kombinierte Bautarife an, die günstiger sind als einzelne Policen.
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Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
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