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Baukindergeld - Das Baukindergeld war eine staatliche Förderung für Familien mit Kindern beim Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum. Es wurde von der KfW als nicht rückzahlbarer Zuschuss ausgezahlt. Das Programm lief zum 31. März 2021 aus und ist nicht mehr beantragbar. Bereits bewilligte Förderungen laufen bis 2031 weiter.
Das Baukindergeld (KfW 424) gewährte 1.200 Euro pro Kind und Jahr über zehn Jahre - insgesamt 12.000 Euro pro Kind. Anspruchsberechtigt waren Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren und einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 90.000 Euro (plus 15.000 Euro je weiteres Kind). Insgesamt wurden rund 310.000 Anträge bewilligt; die Auszahlung läuft für bewilligte Fälle weiter bis 2031.
Das Baukindergeld galt für den Ersterwerb einer selbstgenutzten Immobilie - also für Familien, die erstmals Wohneigentum erwerben oder bauen. Es konnte für Neubauten ebenso wie für Bestandsimmobilien beantragt werden. Die Förderobergrenze war auf Haushaltseinkommen bezogen, nicht auf den Immobilienwert - so konnten auch Familien in teuren Ballungszentren wie Nürnberg oder München profitieren, sofern das Einkommen die Grenze nicht überschritt.
Gesamtförderung nach Kinderzahl:
| Anzahl Kinder | Förderung pro Jahr | Gesamtförderung (10 Jahre) |
|---|---|---|
| 1 Kind | 1.200 € | 12.000 € |
| 2 Kinder | 2.400 € | 24.000 € |
| 3 Kinder | 3.600 € | 36.000 € |
| 4 Kinder | 4.800 € | 48.000 € |
Seit dem Auslaufen des Baukindergelds haben Bund und Bayern verschiedene Alternativprogramme aufgelegt, die zwar das Baukindergeld nicht vollständig ersetzen, aber in Kombination attraktive Förderung bieten:
KfW-Programm „Wohneigentum für Familien” (KfW 300): Zinsgünstige Kredite bis 270.000 Euro für klimafreundliche Neubauten (Effizienzhaus 40). Das Programm richtet sich gezielt an Familien mit Kindern und ist auf Neubauten begrenzt. Wer ein Effizienzhaus 40 baut, erhält einen Tilgungszuschuss von bis zu 170.000 Euro.
Bayerische Eigenheimzulage: Ein einmaliger Zuschuss von 10.000 Euro für Familien, die erstmals selbstgenutztes Wohneigentum erwerben, plus 1.500 Euro Kinderbonus je Kind. Die Zuschüsse sind nicht rückzahlbar.
Wohnungsbauprämie: Für Bausparer mit einem zu versteuernden Einkommen bis 35.000 Euro (70.000 Euro für Verheiratete) gibt es 10 % der jährlichen Sparleistung als Prämie auf bis zu 700 Euro (1.400 Euro für Verheiratete) jährliche Einzahlung.
Arbeitnehmersparzulage: Wer vermögenswirksame Leistungen in einen Bausparvertrag einzahlt, erhält unter bestimmten Einkommensgrenzen eine staatliche Zulage von 9 % auf maximal 470 Euro jährlich.
Wohn-Riester (§ 10a EStG): Riester-Zulagen und Steuervorteile können für den Aufbau von Eigenkapital oder die Tilgung eines Baudarlehens genutzt werden. Die Grundzulage beträgt 175 Euro jährlich, für jedes Kind zusätzlich 185 Euro (300 Euro für nach 2007 geborene Kinder).
Familien in Nürnberg: Kombination der Programme
Bei einem Nürnberger Einfamilienhaus mit Kaufpreis 500.000 Euro (KfW-Effizienzhaus 40, 2 Kinder):
Wir empfehlen Familien in der Metropolregion Nürnberg, vor dem Immobilienerwerb eine umfassende Fördermittelberatung in Anspruch zu nehmen. Die Kombination verschiedener Programme - Bayerische Eigenheimzulage, KfW-Förderung für Effizienzhaus 40 und Bausparförderung - kann die Finanzierungsbelastung spürbar reduzieren. Gerade in Nürnberg, wo Kaufpreise für Einfamilienhäuser zwischen 400.000 und 600.000 Euro liegen, macht jeder Fördereuro einen Unterschied.
Wichtig: Die meisten Programme müssen vor dem Erwerb oder dem Baubeginn beantragt werden - ein nachträglicher Antrag ist in der Regel nicht möglich. Wenden Sie sich für eine individuelle Beratung an die KfW, die L-Bank Bayern oder eine lokale Sparkasse (Sparkasse Nürnberg, Volksbank Raiffeisenbank Bayern Mitte) - diese haben alle Programme im Blick und können eine passgenaue Förderempfehlung geben.
Nein, das Programm ist seit dem 31. März 2021 geschlossen. Antragsberechtigt waren nur Familien, die einen notariell beurkundeten Kaufvertrag oder eine Baugenehmigung bis zum 31. März 2021 erhalten hatten und die Antragstellung innerhalb von sechs Monaten nach Einzug vornahmen. Bereits bewilligte Anträge werden über die volle Laufzeit von zehn Jahren weiter ausgezahlt - bis spätestens 2031. Falls Sie unsicher sind, ob für Ihr Objekt ein Baukindergeld-Antrag bewilligt wurde, können Sie den Status bei der KfW abfragen.
Das KfW-Programm „Wohneigentum für Familien” (KfW 300) ist die direkteste Nachfolgeregelung für Neubauten nach Effizienzhaus-40-Standard - mit deutlich höheren Fördermöglichkeiten als das alte Baukindergeld, aber auch strengeren energetischen Anforderungen. Für den Bestandserwerb bietet die Bayerische Eigenheimzulage eine attraktive Einmalhilfe. Darüber hinaus kommen KfW-Förderung für energieeffiziente Sanierung (BEG), die steuerliche Abzugsfähigkeit nach § 35c EStG für Selbstnutzer sowie kommunale Programme der Stadt Nürnberg in Betracht. Wir empfehlen eine persönliche Beratung, da die Kombination der Programme je nach Einzelfall unterschiedlich optimal ist.
Nein, es ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss. Allerdings kann die KfW anteilig zurückfordern, wenn die Immobilie innerhalb des Förderzeitraums von zehn Jahren verkauft, vermietet oder nicht mehr dauerhaft selbst genutzt wird. Wer innerhalb des Förderzeitraums umzieht und das Haus vermietet, muss dies der KfW unverzüglich melden. Die Rückforderung erfolgt anteilig für die verbleibenden Förderjahre - bei Aufgabe der Eigennutzung nach fünf Jahren wären das noch fünf Jahresraten à 1.200 Euro je Kind. Pflege-Umzug oder berufsbedingte Versetzungen können besondere Regelungen auslösen - sprechen Sie in diesem Fall direkt mit der KfW.
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Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
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