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Aval (Bürgschaft) - Ein Aval ist eine Garantie oder Bürgschaft, bei der eine Bank (Avalkreditgeber) die Haftung für eine Verbindlichkeit ihres Kunden gegenüber einem Dritten übernimmt. Im Immobilienbereich werden Avale häufig als Mietkaution, Gewährleistungsbürgschaft oder Bietungsgarantie eingesetzt. Die Bank zahlt nicht sofort Geld aus, sondern stellt ihre Bonität als Sicherheit zur Verfügung - der Avalkreditnehmer zahlt dafür eine jährliche Avalprovision.
Je nach Verwendungszweck kommen verschiedene Avaltypen zum Einsatz:
Die Avalprovision wird als Prozentsatz der verbürgten Summe berechnet und ist jährlich an die Bank zu zahlen. Die Höhe hängt von der Bonität des Kunden, der Art des Avals und der Laufzeit ab:
| Avalart | Typische Provision | Typische Laufzeit |
|---|---|---|
| Mietkautionsbürgschaft | 2,0-5,0 % p.a. der Kautionssumme | Mietlaufzeit |
| Gewährleistungsaval | 0,5-2,0 % p.a. der Bürgschaftssumme | 5 Jahre (VOB/B) |
| Vertragserfüllungsaval | 1,0-2,5 % p.a. der Auftragssumme | Bauzeit + Gewährleistung |
| Bietungsaval | 0,5-1,5 % p.a. | bis zum Vergabeentscheid |
Da die Bank kein Geld auszahlt, belastet der Aval nicht die Liquidität des Kreditnehmers - er belastet jedoch seine Kreditlinie, da die Bank das Ausfallrisiko in ihrer Bilanz berücksichtigen muss. Für Unternehmen sind Avale unter der Bilanz als Eventualverbindlichkeiten auszuweisen (§ 251 HGB).
Aus Mietersicht bietet der Mietaval einen klaren Liquiditätsvorteil: Statt drei Monatsmieten (z. B. 2.400 Euro bei 800 Euro Kaltmiete) als Kaution zu hinterlegen, zahlt der Mieter lediglich eine jährliche Provision von z. B. 3 % = 72 Euro. Das gebundene Kapital bleibt frei für andere Verwendungszwecke.
Aus Vermietersicht gibt es jedoch Unterschiede: Die Barkaution kann der Vermieter bei Schadensfall unmittelbar verwenden; beim Aval muss er die Bank in Anspruch nehmen und die Bürgschaftsbedingungen einhalten. Formale Fehler bei der Inanspruchnahme können zum Verlust des Anspruchs führen.
Bei Bauträgerverträgen sieht die MaBV vor, dass der Bauträger entweder eine Freistellungserklärung der Grundpfandrechtsgläubiger oder alternativ eine Fertigstellungsbürgschaft beistellt. Diese Bürgschaft sichert den Käufer für den Fall, dass der Bauträger insolvent wird und das Haus nicht fertiggestellt werden kann. Die Bürgschaft muss auf erstes Anfordern stellbar und auf die Vorauszahlungen des Käufers abgestimmt sein.
Für Vermieter in der Metropolregion Nürnberg empfehlen wir, bei der Akzeptanz einer Mietbürgschaft statt einer Barkaution auf eine selbstschuldnerische Bürgschaft unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage zu bestehen. Nur dann können Sie im Schadensfall direkt die Bank in Anspruch nehmen, ohne zuerst den Mieter verklagen zu müssen.
Prüfen Sie außerdem folgende Punkte vor der Annahme eines Mietavals:
Für Bauherren und Auftraggeber gilt: Akzeptieren Sie Gewährleistungsavale nur von Banken mit ausreichendem Rating - ein Aval eines schwachen Kreditinstituts bietet keine verlässliche Sicherheit.
Eine Bankbürgschaft bietet grundsätzlich eine hohe Sicherheit, da die Bank als solventer Schuldner eintritt. Allerdings ist die Bürgschaftssumme auf den im Aval genannten Betrag begrenzt, während eine Barkaution mit Zinsen anwachsen kann. Zudem muss der Vermieter bei Inanspruchnahme die Bürgschaftsbedingungen genau einhalten - formale Fehler wie eine fehlende Begründung, die falsche Empfangsadresse oder ein abgelaufenes Bürgschaftsdokument können zum Verlust des Anspruchs führen. In der Praxis empfehlen wir, die Bürgschaftsurkunde sorgfältig zu prüfen und im Schadensfall einen Anwalt hinzuzuziehen, bevor die Inanspruchnahme erklärt wird.
Der Mieter kann den Avalvertrag mit seiner Bank kündigen - dies führt jedoch nicht automatisch zur Beendigung der Bürgschaft gegenüber dem Vermieter. Die Bürgschaft endet gegenüber dem Vermieter erst, wenn die Bank die Bürgschaftsurkunde zurückerhält oder wenn der Vermieter schriftlich auf seine Rechte aus der Bürgschaft verzichtet. In der Praxis muss der Mieter daher zunächst eine alternative Sicherheit stellen (z. B. Barkaution), bevor die Bank die Bürgschaft zurückzieht. Vermieter sollten Kündigung des Avals durch den Mieter nicht einfach hinnehmen, ohne eine Ersatzsicherheit zu fordern.
Der Auftraggeber richtet seine Forderung schriftlich an die Bank und legt die Bürgschaftsurkunde im Original vor. Bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern muss die Bank sofort zahlen, ohne die Berechtigung der Forderung zu prüfen - die Prüfung findet ggf. in einem späteren Rückforderungsprozess statt. Bei einer gewöhnlichen selbstschuldnerischen Bürgschaft kann die Bank die Berechtigung der Forderung prüfen; sie muss aber nicht die Vorausklage gegen den Hauptschuldner verlangen (das ist gerade der Unterschied zur einfachen Bürgschaft mit Einrede der Vorausklage nach § 771 BGB). Die genauen Anforderungen ergeben sich aus der Bürgschaftsurkunde - lesen Sie diese vor Annahme sorgfältig.
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Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
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