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Fördermittel

Fachbegriff aus dem Bereich Steuern & Finanzen

Fördermittel sind finanzielle Unterstützungsleistungen der öffentlichen Hand - in Form von Zuschüssen, zinsgünstigen Darlehen oder Steuervergünstigungen - die Bauherren, Käufer und Eigentümer bei bestimmten Immobilienvorhaben in Anspruch nehmen können. Sie dienen politischen Zielen wie der Schaffung bezahlbaren Wohnraums, der energetischen Gebäudesanierung oder der Barrierefreiheit. Im Unterschied zu Förderdarlehen müssen Zuschüsse nicht zurückgezahlt werden.

Arten von Fördermitteln im Immobilienbereich

Fördermittel lassen sich in drei Hauptkategorien einteilen:

  1. Zuschüsse: Direkte, nicht rückzahlbare Geldleistungen, z. B. der BAFA-Zuschuss für Wärmepumpen oder der KfW-Tilgungszuschuss im Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
  2. Zinsgünstige Darlehen: Kredite unterhalb des Marktzinses von KfW oder LfA Förderbank Bayern.
  3. Steuerliche Förderung: Erhöhte Abschreibungen (z. B. §7h EStG für Sanierungsgebiete), Steuerbefreiungen oder Sonderabschreibungen für Neubauwohnungen (§7b EStG, wenn aktiv).

Bundesweite und bayerische Förderprogramme

Die wichtigsten Anlaufstellen für Fördermittel in Bayern:

  • KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau): Bundesebene, Programme für Neubau, Sanierung, Kauf, Barrierefreiheit
  • BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle): Zuschüsse für Heizungsoptimierung und erneuerbare Energien
  • LfA Förderbank Bayern: Bayerische Programme für Wohnraumförderung, Modernisierung, Barrierefreiheit
  • Bayerisches Wohnraumförderungsprogramm: Über die Regierung von Mittelfranken für Nürnberg und Umland beantragbar

Aktuelle Förderlandschaft 2025/2026

Die Förderlandschaft im Immobilienbereich ändert sich regelmäßig. Derzeit besonders relevant:

BEG Wohngebäude (KfW): Fördert die energetische Sanierung zu einem Effizienzhaus-Standard mit zinsgünstigen Krediten und Tilgungszuschüssen. Je besser der erreichte Standard, desto höher der Zuschuss. Ein iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) bringt 5 % Zusatzbonus auf alle Einzelmaßnahmen.

BEG Einzelmaßnahmen (BAFA): Fördert einzelne energetische Maßnahmen wie Heizungsaustausch (Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie), Dämmung und Fenstererneuerung mit Zuschüssen von 15 bis 70 % der förderfähigen Kosten.

Steuerliche Förderung nach § 35c EStG: Für selbstgenutztes Wohneigentum können Sanierungskosten über drei Jahre mit 20 % (maximal 40.000 Euro) von der Einkommensteuer abgezogen werden - alternativ zur BAFA-Förderung.

Wohnraumförderung Bayern: Besonders relevant für Familien mit Kindern und mittleren Einkommen - zinsgünstige Darlehen für den Erwerb oder Bau von selbstgenutztem Wohnraum über die BayernLabo.

Wichtige Grundregel: Antrag vor Maßnahmenbeginn

Ein häufiger Fehler: Eigentümer beauftragen Handwerker, bevor der Förderantrag gestellt ist. Nahezu alle Fördermittelgeber verbieten den vorzeitigen Maßnahmenbeginn. Wer vor Bewilligung beginnt, verliert den Förderanspruch vollständig. Deshalb gilt: Erst beraten lassen, dann Antrag stellen, dann beauftragen.

Praxis-Tipp für Eigentümer in Nürnberg und Franken

In Nürnberg bietet die Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Bayern (Lorenzer Platz) eine kostenlose oder günstige Energieberatung an, die häufig Voraussetzung für BEG-Fördermittel ist. Darüber hinaus fördert die Stadt Nürnberg über das Amt für Wohnen und Stadtentwicklung bestimmte Modernisierungsmaßnahmen in ausgewiesenen Sanierungsgebieten mit ergänzenden kommunalen Mitteln. Wir informieren unsere Kunden im Verkaufsprozess stets über mögliche Förderpotenziale, die den Kaufpreis oder Sanierungsaufwand erheblich reduzieren können. Besonders bei Käufen von Bestandsimmobilien mit schlechter Energieeffizienzklasse (F, G, H) lohnt sich eine vollständige Fördermittelprüfung: In manchen Fällen können Sanierungskosten von 50.000 bis 80.000 Euro durch Zuschüsse und steuerliche Vergünstigungen um 20.000 bis 40.000 Euro reduziert werden.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich Fördermittel für eine gebrauchte Immobilie beantragen?

Ja. Sanierungsförderung über KfW-BEG, BAFA und LfA gilt ausdrücklich auch für Bestandsimmobilien. Wer ein Haus kauft und energetisch saniert, kann Fördermittel kombinieren - vorausgesetzt, der Antrag wird vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen gestellt.

Wie viele Förderprogramme darf ich gleichzeitig nutzen?

Grundsätzlich können mehrere Programme kombiniert werden, solange die Gesamtförderquote die tatsächlichen förderfähigen Kosten nicht übersteigt (Kumulierungsgebot). Die genauen Kombinationsregeln variieren je nach Programm - eine unabhängige Beratung durch einen Energieeffizienz-Experten oder Finanzierungsberater ist empfehlenswert.

Wo beantrage ich bayerische Fördermittel für Wohnraum?

Bayerische Wohnraumfördermittel werden über die zuständige Regierung beantragt. Für Nürnberg und den Großteil Frankens ist die Regierung von Mittelfranken in Ansbach zuständig. Für Bauherren und Käufer ist dort das Sachgebiet Wohnraumförderung der erste Ansprechpartner.

Was passiert, wenn ein Förderprogramm während meiner Bauphase ausläuft?

In der Regel gilt das Programm zum Zeitpunkt der Antragstellung. Bereits bewilligte Fördermittel bleiben gültig, auch wenn das Programm später geändert oder eingestellt wird. Wichtig: Einen Antrag stellen, solange das Programm läuft - und Änderungen der Förderbedingungen beobachten. Wir halten unsere Kunden über aktuelle Änderungen bei KfW und BAFA auf dem Laufenden.

Fördermittel für Familien und einkommensschwächere Haushalte

Neben den allgemeinen Energie- und Bauförderprogrammen gibt es in Bayern spezielle Fördermittel, die gezielt Familien mit Kindern und Haushalte mit mittleren oder niedrigeren Einkommen unterstützen. Das Bayerische Wohnraumförderungsprogramm (BayWoFöG) stellt über die BayernLabo zinsgünstige Darlehen für den Erwerb oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum zur Verfügung. Anspruchsvoraussetzungen sind unter anderem Einkommensgrenzen, die von der Haushaltsgröße abhängen, sowie die Pflicht zur Eigennutzung über eine bestimmte Bindungsfrist.

Ergänzend dazu bietet das Bundesjustizministerium über das Programm „Jung kauft Alt” eine Förderung für Familien an, die denkmalgeschützte oder ältere Bestandsimmobilien erwerben und energetisch sanieren. In Nürnberg, wo viele Gründerzeit- und Nachkriegsgebäude auf dem Markt sind, ist dieses Programm besonders relevant - es kombiniert Kaufkraftunterstützung mit energetischer Sanierungspflicht.

Fördermittel optimal nutzen: Checkliste für Käufer und Sanierer

Um keine Fördermittel zu verschenken, empfehlen wir folgende Schritte:

  1. Beratung einholen: Energieberater (Energieeffizienz-Experte, EEE) oder Verbraucherzentrale kontaktieren, bevor Handwerker beauftragt werden.
  2. Förderprogramme vergleichen: KfW, BAFA, LfA und kommunale Programme prüfen - Kombinationen sind häufig möglich.
  3. Antrag vor Maßnahmenbeginn stellen: Kein Programm fördert rückwirkend begonnene Maßnahmen.
  4. Verwendungsnachweise vorbereiten: Rechnungen und Nachweise für den Abschlussbericht sammeln - ohne vollständige Nachweise gibt es keinen Tilgungszuschuss.
  5. Steuerliche Alternativen prüfen: § 35c EStG (Steuergutschrift für selbstgenutzte Immobilien) kann in manchen Fällen die bessere Wahl als ein Zuschuss sein - besonders wenn die Einkommensteuer hoch ist.

Wir begleiten unsere Kunden durch diesen Prozess und sorgen dafür, dass kein Förderanspruch verfällt.

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Wichtiger Hinweis zum Haftungsausschluss

Die in diesem Immobilien-Lexikon enthaltenen Informationen, Einschätzungen und rechtlichen Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Trotz sorgfältigster Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Aufgrund der Komplexität der Materie empfehlen wir ausdrücklich, bei konkreten Vorhaben einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vermittlung eines passenden Fachberaters aus unserem regionalen Netzwerk.

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