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Erwerbsnebenkosten

Fachbegriff aus dem Bereich Steuern & Finanzen

Erwerbsnebenkosten - Als Erwerbsnebenkosten bezeichnet man alle Kosten, die beim Kauf einer Immobilie zusätzlich zum eigentlichen Kaufpreis anfallen. Sie sind ein wesentlicher Faktor bei der Finanzierungsplanung, da sie in der Regel aus Eigenkapital zu bestreiten sind und 10-15 % des Kaufpreises ausmachen können. Zu den wichtigsten Erwerbsnebenkosten zählen Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten sowie die Maklerprovision.

Übersicht der Erwerbsnebenkosten

Die einzelnen Kostenbestandteile in Bayern und speziell in Nürnberg:

KostenartHöhe (Bayern)Anmerkungen
Grunderwerbsteuer3,5 % des KaufpreisesGünstigster Satz in Deutschland
Notarkostenca. 1,0-1,5 %Beurkundung, Auflassung, Grundschuldbestellung
Grundbuchkostenca. 0,3-0,5 %Eigentumsumschreibung, Auflassungsvormerkung
Maklerprovision3,57 % inkl. MwSt. (Käuferanteil)Bei Wohnimmobilien max. 50 % der Gesamtprovision
Summeca. 8,4-9,1 % des KaufpreisesOhne besondere Umstände

Rechenbeispiel für ein Nürnberger Einfamilienhaus (Kaufpreis 550.000 €):

  • Grunderwerbsteuer: 19.250 €
  • Notar: ca. 6.000-7.000 €
  • Grundbuch: ca. 1.800-2.500 €
  • Maklerprovision (Käufer): 19.635 €
  • Gesamte Nebenkosten: ca. 46.685-48.385 €

Finanzierung der Erwerbsnebenkosten

Die Erwerbsnebenkosten müssen bei der Finanzierungsplanung besonders berücksichtigt werden:

  • Eigenkapitaleinsatz: Banken finanzieren in der Regel nur den Kaufpreis (Beleihungswert), nicht die Nebenkosten. Die Nebenkosten müssen daher vollständig aus Eigenkapital bezahlt werden.
  • Gesamtkapitalbedarf: Kaufpreis + Nebenkosten = tatsächlicher Kapitalbedarf. Bei einem Kaufpreis von 550.000 € und Nebenkosten von ca. 48.000 € sind 598.000 € Gesamtkapital erforderlich.
  • Faustregel Eigenkapital: Mindestens 20-25 % des Kaufpreises als Eigenkapital plus die Nebenkosten sollten vorhanden sein.
  • Ausnahme: Einige Banken finanzieren die Nebenkosten mit (“Vollfinanzierung”), verlangen dafür aber deutlich höhere Zinsen und Bonitätsanforderungen.

Steuerliche Behandlung der Erwerbsnebenkosten

Bei selbst genutzten Immobilien sind die Erwerbsnebenkosten steuerlich nicht abzugsfähig. Bei vermieteten Objekten hingegen:

  • Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuchkosten: Als Anschaffungsnebenkosten zu den Herstellungskosten zu aktivieren und über die Abschreibung (AfA) geltend zu machen
  • Maklerprovision: Ebenfalls Anschaffungsnebenkosten bei Vermietungsobjekten (aktivierungspflichtig)
  • Folge: Diese Kosten mindern nicht sofort, sondern über die Nutzungsdauer (Gebäude: 50 Jahre = 2 % AfA p. a.) die steuerliche Bemessungsgrundlage

Unterschiede zwischen Bundesländern: Bayern im Vorteil

Bayern bietet bei der Grunderwerbsteuer den niedrigsten Satz in Deutschland (3,5 %), was einen messbaren Standortvorteil darstellt. Zum Vergleich: In Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen beträgt die Grunderwerbsteuer 6,5 % - fast doppelt so viel wie in Bayern. Bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro bedeutet das einen Unterschied von 15.000 Euro allein bei der Grunderwerbsteuer.

Für Käufer in Grenzregionen (z. B. nahe der bayerisch-thüringischen oder bayerisch-badischen Grenze) lohnt sich ein Vergleich der steuerlichen Rahmenbedingungen bei der Wahl des Standorts. Innerhalb der Metropolregion Nürnberg profitieren alle Käufer von diesem Steuervorteil.

Praxis-Tipp für Eigentümer in Nürnberg und Franken

In Bayern ist die Grunderwerbsteuer mit 3,5 % deutlich günstiger als in den meisten anderen Bundesländern (Spitze: 6,5 % in Schleswig-Holstein, Thüringen). Das ist ein echter Standortvorteil für Immobilienkäufer in Nürnberg und der Metropolregion. Wir empfehlen, bei der Finanzierungsplanung die Nebenkosten stets von Anfang an einzukalkulieren - viele Erstimmobilienkäufer unterschätzen diesen Posten erheblich. Wir helfen Ihnen, alle anfallenden Kosten vor der Kaufentscheidung transparent darzustellen.

Häufig gestellte Fragen

Wann muss ich die Grunderwerbsteuer zahlen?

Nach Kaufvertragsabschluss stellt das Finanzamt den Grunderwerbsteuerbescheid aus. Die Steuer ist in der Regel innerhalb eines Monats nach Bescheidzustellung zu zahlen. Erst nach Zahlung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die für die Grundbuchumschreibung erforderlich ist.

Kann ich die Maklerprovision verhandeln?

Die Maklerprovision ist in Deutschland nicht gesetzlich festgelegt - sie ist verhandelbar. Bei Wohnimmobilien gilt seit 2020 das Gesetz zur Provisionsteilung: Der Makler darf vom Käufer nicht mehr als die Hälfte der vereinbarten Gesamtprovision verlangen. In der Metropolregion Nürnberg sind 7,14 % Gesamtprovision (inkl. MwSt.) üblich, also 3,57 % für den Käufer.

Fallen Erwerbsnebenkosten auch bei einer Schenkung an?

Bei reinen Schenkungen entfällt die Grunderwerbsteuer (§ 3 GrEStG). Allerdings fallen Schenkungsteuer (je nach Verwandtschaftsgrad und Wert), Notarkosten und Grundbuchgebühren an. Bei gemischten Schenkungen (z. B. Übertragung gegen Übernahme von Schulden) kann teilweise Grunderwerbsteuer anfallen.

Wie lange im Voraus sollte ich die Erwerbsnebenkosten einplanen?

Die Erwerbsnebenkosten sind sofort bei Kaufabschluss fällig - die Grunderwerbsteuer innerhalb eines Monats nach Bescheiderlass, Notarkosten kurz nach Beurkundung. Wer ein Haus kauft, sollte daher das benötigte Eigenkapital für Nebenkosten bereits vor dem Notartermin flüssig haben. Fehlende Liquidität bei den Nebenkosten ist ein häufiger Grund, der Kaufprozesse verzögert oder gefährdet.

Erwerbsnebenkosten sind ein oft unterschätzter Finanzierungsfaktor - wer sie nicht von Beginn an vollständig in die Kalkulation einbezieht, riskiert Liquiditätsengpässe beim Notartermin oder eine fehlerhafte Eigenkapitalquotenberechnung. Wir empfehlen Käufern in der Metropolregion Nürnberg, vor dem ersten Exposé-Gespräch eine vollständige Kostenkalkulation inklusive aller Nebenkosten zu erstellen und diese mit der finanzierenden Bank abzustimmen.

Erwerbsnebenkosten bei mehrfachem Kauf: Optimierungsstrategien

Wer mehrere Immobilien kauft oder verkauft - etwa im Rahmen einer Portfoliostrategie - sollte die Nebenkosten als strategische Größe betrachten. Bei Direktübertragungen im Familienkreis (Schenkung, Erbfolge) entfällt die Grunderwerbsteuer nach § 3 GrEStG, wenn die Übertragung an Ehegatten, Kinder oder Eltern erfolgt. Das kann bei hohen Immobilienwerten erhebliche Steuerersparnisse bedeuten. In Bayern entfallen dadurch bei einer Immobilie im Wert von 500.000 Euro rund 17.500 Euro Grunderwerbsteuer. Notarkosten und Grundbuchgebühren fallen jedoch auch bei Schenkungen an, da eine notarielle Beurkundung erforderlich ist.

Bei gewerblichen Immobilientransaktionen und dem Kauf von Gesellschaftsanteilen (Share Deal) statt des direkten Immobilienerwerbs (Asset Deal) können die Grunderwerbsteuer-Regelungen komplexer sein. Das sogenannte Share-Deal-Privileg - bei dem unterhalb bestimmter Beteiligungsschwellen keine Grunderwerbsteuer anfällt - wurde durch die Reform 2021 deutlich eingeschränkt. Wir empfehlen Investoren, die strukturierten Transaktionen planen, frühzeitig steuerrechtliche Beratung einzuholen.

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Wichtiger Hinweis zum Haftungsausschluss

Die in diesem Immobilien-Lexikon enthaltenen Informationen, Einschätzungen und rechtlichen Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Trotz sorgfältigster Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Aufgrund der Komplexität der Materie empfehlen wir ausdrücklich, bei konkreten Vorhaben einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vermittlung eines passenden Fachberaters aus unserem regionalen Netzwerk.

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