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Fälligkeitshypothek ist eine Form der Hypothek, bei der das Darlehen nicht laufend getilgt wird, sondern der gesamte Kreditbetrag am Ende der Laufzeit auf einmal zurückgezahlt wird. Während der Laufzeit zahlt der Schuldner ausschließlich Zinsen. Die Fälligkeitshypothek ist historisch eine der ältesten Finanzierungsformen und wird heute vor allem im gewerblichen und institutionellen Immobilienbereich eingesetzt.
Bei einer Fälligkeitshypothek gilt:
Unterschied zur Annuitätenhypothek:
| Merkmal | Fälligkeitshypothek | Annuitätendarlehen |
|---|---|---|
| Monatliche Rate | Nur Zinsen | Zins + Tilgung |
| Tilgung | Am Laufzeitende (einmalig) | Monatlich laufend |
| Gesamtzinsbelastung | Höher | Niedriger |
| Risiko am Laufzeitende | Hohe Schlusszahlung nötig | Schulden laufend reduziert |
Typische Einsatzbereiche: Fälligkeitshypotheken werden heute vorwiegend eingesetzt bei:
Risiken: Das größte Risiko der Fälligkeitshypothek liegt im Anschlussfinanzierungsrisiko: Ist der gesamte Betrag am Laufzeitende fällig, muss der Eigentümer entweder ausreichend Kapital angespart haben oder eine Anschlussfinanzierung zu den dann gültigen Zinssätzen abschließen. Sind die Zinsen zwischenzeitlich stark gestiegen, kann dies zur finanziellen Belastung werden.
Zudem ist die Gesamtzinsbelastung bei einer Fälligkeitshypothek deutlich höher als bei einem Annuitätendarlehen, da der volle Kreditbetrag bis zum Schluss verzinst wird.
Ein klassisches Modell, das besonders in den 1980er und 1990er Jahren verbreitet war, kombiniert die Fälligkeitshypothek mit einem separaten Sparprodukt, das zum Zeitpunkt der Fälligkeit die Rückzahlung des Darlehens übernehmen soll. Typische Tilgungsersatz-Produkte waren:
Kapitallebensversicherung: Der Kreditnehmer zahlt monatliche Prämien in eine Lebensversicherung ein. Deren Ablaufleistung soll am Laufzeitende die Darlehenssumme ablösen. In Zeiten hoher Versicherungsrenditen (4-6 %) funktionierte dieses Modell gut - heute sind die Überschussbeteiligungen von Lebensversicherungen deutlich gesunken, was das Defizitrisiko erhöht.
Bausparvertrag: Ein Bausparvertrag wird parallel zur Fälligkeitshypothek angespart. Ist er zuteilungsreif, löst das Bauspardarlehen die Fälligkeitshypothek ab. Das Modell hat den Vorteil festgelegter Zinssätze für das spätere Bauspardarlehen.
Fondssparplan: Risikobereite Kreditnehmer investierten die monatlichen Einsparungen (da keine Tilgung anfällt) in Investmentfonds mit dem Ziel, über Kapitalzuwachs die Rückzahlung zu sichern. Das Risiko liegt auf der Hand: Kurseinbrüche kurz vor Fälligkeit können die Rückzahlungsfähigkeit erheblich beeinträchtigen.
In der Praxis zeigt sich: Viele Kombinationsmodelle aus den 1990er Jahren weisen heute ein Deckungslücke auf, weil Lebensversicherungen und Bausparer nicht die erwarteten Renditen erzielt haben. Eigentümer solcher Altfinanzierungen sollten dringend prüfen, ob der angesetzte Tilgungsersatz die Endfälligkeit abdeckt.
Für Vermieter ist die Fälligkeitshypothek steuerlich interessant: Da die monatliche Rate ausschließlich aus Zinsen besteht und keine Tilgung enthält, kann der gesamte Ratenbetrag als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgesetzt werden. Bei einem Annuitätendarlehen hingegen sinkt der Zinsanteil mit zunehmender Tilgung - der steuerlich abzugsfähige Betrag nimmt also laufend ab.
Diese Überlegung macht die Fälligkeitshypothek für Vermieter in der Hochphase des Investments attraktiv. Allerdings ist die höhere Gesamtzinsbelastung gegenüber dem Annuitätendarlehen in die Steuerplanung einzubeziehen - ein Steuerberater sollte die Nettorendite beider Varianten durchrechnen.
Wir begegnen der Fälligkeitshypothek in der Praxis vor allem bei älteren Finanzierungsstrukturen, die noch aus den 1980er und 1990er Jahren stammen - häufig in Kombination mit Lebensversicherungen, die als Tilgungsersatz dienten. Eigentümer solcher Altfinanzierungen sollten rechtzeitig prüfen, ob der angesetzte Tilgungsersatz tatsächlich die nötige Summe erbringt.
Wir empfehlen, spätestens 5 Jahre vor Fälligkeit eine Bestandsaufnahme zu machen und gegebenenfalls nachzusteuern - entweder durch Zusatztilgungen, durch eine Sonderzahlung aus Eigenkapital oder durch eine frühzeitige Umschuldung in ein Annuitätendarlehen. In Nürnberg vermitteln wir gerne Kontakte zu unabhängigen Finanzierungsberatern, die bei der Analyse und Umstrukturierung bestehender Altfinanzierungen erfahren sind und keine Produktprovisionen erhalten.
Im privaten Bereich kaum noch - die meisten Banken vergeben Annuitätendarlehen, da diese das Rückzahlungsrisiko besser verteilen. Für gewerbliche Finanzierungen und bei institutionellen Investoren (z. B. Immobilienfonds) ist die Fälligkeitshypothek aber weiterhin üblich, da dort die Endfälligkeit durch Objektverkauf oder Refinanzierung geplant ist.
Eine Hypothek ist akzessorisch: Sie ist direkt an die Darlehensforderung gebunden und erlischt mit vollständiger Rückzahlung. Eine Grundschuld ist nicht-akzessorisch und bleibt auch nach Rückzahlung im Grundbuch - sie kann für neue Kredite wiederverwendet werden. In der Praxis dominiert heute die Grundschuld, weil sie für Banken flexibler einsetzbar ist.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen - jedoch kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Bei Festzins-Darlehen richtet sich diese nach dem Zinsdifferenzschaden für die verbleibende Laufzeit. Bei variablen Zinsen ist eine Ablösung in der Regel mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende möglich.
In diesem Fall muss der Kreditnehmer die Differenz aus Eigenmitteln decken oder eine Anschlussfinanzierung aufnehmen. Reicht beides nicht, droht die Zwangsversteigerung der Immobilie durch die Bank. Frühzeitiges Erkennen und Handeln ist entscheidend - wir empfehlen, die Deckungslücke spätestens 5 Jahre vor Fälligkeit zu quantifizieren und alternative Lösungswege zu erarbeiten.
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Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
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