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Die Hausratversicherung schützt den gesamten beweglichen Besitz eines Haushalts - Möbel, Elektrogeräte, Kleidung, Wertsachen und sonstige Gegenstände - vor finanziellen Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Sturm, Hagel, Leitungswasser und Vandalismus. Im Schadensfall erstattet sie den Neuwert der beschädigten oder gestohlenen Gegenstände. Die Hausratversicherung ist von der Gebäudeversicherung strikt zu trennen: Letztere schützt das Gebäude selbst, die Hausratversicherung den Inhalt.
Standardmäßig umfasst eine Hausratversicherung folgende Schadensereignisse:
Nicht automatisch eingeschlossen sind: Fahrraddiebstahl (häufig gegen Aufpreis), Elementarschäden wie Hochwasser und Starkregen (Zusatzbaustein nötig) sowie grobe Fahrlässigkeit (manche Tarife schließen sie ein).
Die Versicherungssumme sollte dem tatsächlichen Neuwert des gesamten Hausrats entsprechen. Als Faustregel gilt ein Betrag von 650-750 € pro Quadratmeter Wohnfläche. Wer zu niedrig versichert ist (Unterversicherung), erhält im Schadensfall nur einen anteiligen Ersatz. Ein Unterversicherungsverzicht - den viele moderne Tarife bieten - schützt vor dieser Gefahr, wenn die Versicherungssumme nach der Faustformel des Versicherers ermittelt wurde.
Mieter sind besonders auf die Hausratversicherung angewiesen, da sie kein Gebäude besitzen, das über eine Gebäudeversicherung des Eigentümers geschützt wäre. Eigentümer benötigen beide Versicherungen: die Gebäudeversicherung für Dach, Wände, Böden und fest eingebaute Einrichtungen sowie die Hausratversicherung für den beweglichen Inhalt. Wohnungseigentümer sollten prüfen, ob ihre Einbauküche unter die Hausrat- oder die Gebäudeversicherung fällt - das hängt von der Klausel ab.
In Nürnberg und der Region - besonders in Stadtteilen mit älterem Gebäudebestand wie Gostenhof, St. Leonhard oder Langwasser - empfehlen wir Mietern dringend den Abschluss einer Hausratversicherung mit Einbruchdiebstahlschutz. Wer in einem Erdgeschoss oder mit Terrasse lebt, sollte auf ausreichende Absicherung gegen Einbruch achten. Außerdem raten wir Eigentümern, den Zusatzbaustein Elementarschäden zu prüfen: Starkregen-Ereignisse haben in den letzten Jahren auch in Franken zugenommen.
Nein, nicht automatisch. Schäden durch eindringendes Regenwasser über Fenster, Türen oder aus einem überfluteten Kanal sind klassische Elementarschäden und nur über einen gesonderten Elementarschutz-Zusatzbaustein versichert. Dieser muss explizit vereinbart werden.
Standardmäßig ist Fahrraddiebstahl nur versichert, wenn das Fahrrad aus einem versperrten Gebäude gestohlen wird. Diebstahl auf der Straße oder aus einem nicht abgeschlossenen Keller ist in der Regel nur durch einen Zusatzbaustein „Fahrraddiebstahl” abgedeckt, der häufig die Versicherungsprämie erhöht und bestimmte Schlossanforderungen stellt.
Nein. Der Abschluss einer Hausratversicherung liegt im Ermessen des Mieters; eine Verpflichtung kann nicht im Mietvertrag festgelegt werden. Manche Vermieter weisen Mieter auf die Empfehlung hin, bleiben aber ohne rechtlichen Durchsetzungsanspruch.
Vermieter haben aus Sicht der Hausratversicherung eine andere Perspektive als Mieter oder Eigennutzer. Ihre Gebäudeversicherung schützt das Gebäude selbst einschließlich fest verbauter Einbauten, nicht aber den Hausrat des Mieters. Dennoch gibt es Berührungspunkte: Kommt es beispielsweise durch einen Rohrbruch im Gemeinschaftseigentum zu einem Wasserschaden, der auch den Hausrat des Mieters beschädigt, kann der Mieter unter Umständen Schadenersatz vom Vermieter verlangen - sofern dieser den Schaden zu verantworten hat. Der Mieter wiederum kann den Schaden über seine Hausratversicherung regulieren und der Versicherer kann in einem solchen Fall Regress beim Vermieter nehmen.
Vermieter sollten ihre Mieter daher bei der Wohnungsübergabe ausdrücklich auf die Empfehlung einer Hausratversicherung hinweisen - nicht aus rechtlicher Pflicht, sondern weil es im gemeinsamen Interesse liegt, Schäden unkompliziert regulieren zu können. Ein Merkblatt über die wichtigsten Versicherungen rund um das Wohnen ist eine einfache Geste, die langfristig Konflikte vermeidet.
Ein besonderes Risiko entsteht, wenn Wohnungen längere Zeit leer stehen - zum Beispiel bei Renovierungen, Erbfällen oder saisonalen Ferienwohnungen. Viele Hausratversicherungen enthalten eine Klausel, die den Versicherungsschutz einschränkt oder ausschließt, wenn die Wohnung mehr als 60 oder 90 Tage ununterbrochen unbewohnt ist. Wer eine Ferienwohnung besitzt oder eine Wohnung zwischen zwei Mietverhältnissen leer stehen lässt, sollte seinen Versicherer rechtzeitig informieren und gegebenenfalls einen angepassten Tarif wählen.
In Nürnberg und der Metropolregion wächst das Angebot an Ferienwohnungen kontinuierlich. Eigentümer, die ihre Wohnung über Plattformen wie Airbnb kurzzeitig vermieten, sollten außerdem klären, ob die Kurzzeitvermietung in ihrer Police abgedeckt ist - das ist bei Standard-Hausratversicherungen oft nicht der Fall und erfordert eine gesonderte Regelung oder Ergänzung. Wir empfehlen, vor der erstmaligen Kurzzeitvermietung sowohl mit dem Versicherer als auch mit einem Steuerberater zu sprechen, da auch steuerliche Besonderheiten zu beachten sind.
Ein häufig übersehener Aspekt: Bei einem Umzug besteht die Hausratversicherung in der Regel für einen Übergangszeitraum von bis zu drei Monaten für Gegenstände in beiden Wohnungen - also am alten und am neuen Wohnort. Dieser Schutz ist jedoch begrenzt und deckt häufig nicht den Transport selbst ab. Wer umzieht, sollte den Versicherer frühzeitig informieren und die neue Adresse und Wohnfläche melden, da sich die Versicherungssumme und der Tarif ändern können. Nürnberger Haushalte, die in größere Wohnungen ziehen - etwa im Zuge einer Familiengründung oder eines Eigentumsübergangs - riskieren eine Unterversicherung, wenn die Police nicht angepasst wird. Wir empfehlen, bei jedem Umzug einen vollständigen Versicherungscheck durchzuführen: Hausrat, Haftpflicht und gegebenenfalls die Wohngebäudeversicherung sollten stets dem aktuellen Lebensstand entsprechen.
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Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
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Die in diesem Immobilien-Lexikon enthaltenen Informationen, Einschätzungen und rechtlichen Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Trotz sorgfältigster Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Aufgrund der Komplexität der Materie empfehlen wir ausdrücklich, bei konkreten Vorhaben einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vermittlung eines passenden Fachberaters aus unserem regionalen Netzwerk.
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