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Hausverwaltung - Die Hausverwaltung (auch Immobilienverwaltung) übernimmt im Auftrag des Eigentümers die kaufmännische, technische und organisatorische Betreuung einer Immobilie. Je nach Art des Verwaltungsobjekts unterscheidet man zwischen der Mietverwaltung für vermietete Objekte, der WEG-Verwaltung für Wohnungseigentümergemeinschaften und der Sondereigentumsverwaltung für einzelne Eigentumswohnungen.
Die Mietverwaltung (auch SEV - Sondereigentumsverwaltung bei einzelnen Eigentumswohnungen oder Mietverwaltung bei ganzen Häusern) betreut vermietete Immobilien im Auftrag des Eigentümers. Der Verwalter kümmert sich um die Mietersuche, den Abschluss und die Kündigung von Mietverträgen, die Mietenbuchhaltung, die Erstellung der Betriebskostenabrechnung, das Mahnwesen bei Zahlungsrückständen und die Koordination von Instandhaltungsmaßnahmen. Für den Eigentümer übernimmt er die Kommunikation mit den Mietern und entlastet damit insbesondere Vermieter, die nicht vor Ort wohnen oder mehrere Objekte besitzen.
Die WEG-Verwaltung betreut Wohnungseigentümergemeinschaften nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Hier verwaltet der Verwalter das Gemeinschaftseigentum, erstellt Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung, beruft die Eigentümerversammlung ein und setzt deren Beschlüsse um. Die WEG-Verwaltung ist gesetzlich vorgeschrieben und wird durch die Eigentümerversammlung bestellt.
Die Gewerbe- und Sonderimmobilienverwaltung umfasst die Betreuung von Bürogebäuden, Einzelhandelsflächen, Logistikimmobilien oder gemischt genutzten Objekten. Sie erfordert besondere Expertise in gewerblichen Mietverträgen, Flächenmanagement und technischem Gebäudebetrieb.
Das Leistungsspektrum einer Hausverwaltung wird im Verwaltervertrag individuell vereinbart. Typische Grundleistungen umfassen die Buchhaltung und Mietenkontrolle, die Erstellung der jährlichen Betriebskostenabrechnung, die Organisation von Reparaturen und Wartungsarbeiten, die Korrespondenz mit Mietern, Behörden und Versorgern sowie die Überwachung von Versicherungsverträgen.
Die Vergütung richtet sich nach Art und Umfang der Verwaltung. Für die Mietverwaltung liegen die Kosten typischerweise zwischen 20 und 35 Euro pro Einheit und Monat. Bei der WEG-Verwaltung sind 25 bis 40 Euro pro Einheit und Monat marktüblich. Sonderleistungen wie die Begleitung umfangreicher Sanierungsmaßnahmen, Gerichtsverfahren oder außerordentliche Eigentümerversammlungen werden gesondert vergütet.
Eigentümer sollten darauf achten, dass der Verwaltervertrag einen klaren Leistungskatalog enthält, der Grund- und Sonderleistungen transparent voneinander abgrenzt. Unklare Vertragsformulierungen führen in der Praxis häufig zu Streitigkeiten über Nachvergütungen.
In der Metropolregion Nürnberg ist die Nachfrage nach professioneller Hausverwaltung hoch, insbesondere in gefragten Stadtteilen wie St. Johannis, Gostenhof und der Südstadt, wo viele Altbauten mit komplexen Eigentümerstrukturen und hohem Instandhaltungsbedarf stehen. Die Auswahl einer qualifizierten Verwaltung hat direkten Einfluss auf den Werterhalt und die Rendite einer Immobilie.
Wir empfehlen, bei der Verwalterauswahl Referenzobjekte in vergleichbarer Größe und Lage zu erfragen, den Leistungskatalog detailliert zu vergleichen und auf die IHK-Zertifizierung des Verwalters zu achten, die seit der WEG-Reform 2020 vorgeschrieben ist. Auf Wunsch beraten wir Sie bei der Auswahl einer geeigneten Verwaltung für Ihr Objekt.
Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Verwaltung nur bei Wohnungseigentümergemeinschaften. Für ein einzelnes Mietobjekt besteht keine Pflicht. Eine professionelle Verwaltung lohnt sich jedoch, wenn Sie mehrere Einheiten vermieten, nicht in der Nähe des Objekts wohnen oder die laufende Betreuung zeitlich nicht leisten können. Die Verwaltungskosten sind als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung steuerlich absetzbar.
Bei der WEG-Verwaltung wird der Verwalter durch Beschluss der Eigentümerversammlung bestellt und abberufen. Die Abberufung ist seit der WEG-Reform 2020 jederzeit mit einfacher Mehrheit möglich, der Verwaltervertrag endet spätestens sechs Monate danach. Bei der Mietverwaltung richtet sich die Kündigung nach den Regelungen im Verwaltervertrag - achten Sie auf Laufzeiten und Kündigungsfristen.
In der Metropolregion Nürnberg liegen die monatlichen Verwaltungskosten für Mietwohnungen bei 20 bis 35 Euro pro Einheit, für WEG-Verwaltungen bei 25 bis 40 Euro pro Einheit. Entscheidend ist nicht der niedrigste Preis, sondern das Preis-Leistungs-Verhältnis. Eine günstige Verwaltung, die Instandhaltungsmaßnahmen vernachlässigt oder Mietrückstände nicht konsequent verfolgt, kann den Eigentümer langfristig deutlich teurer kommen als ein qualifizierter Verwalter mit angemessener Vergütung.
Nicht jede Hausverwaltung hält, was sie verspricht. Die Qualität zeigt sich im Alltag: Werden Schäden zeitnah behoben? Sind Betriebskostenabrechnungen pünktlich, nachvollziehbar und rechtlich korrekt? Gibt es eine klare Kommunikation mit Eigentümern und Mietern? Und werden Rücklagen so gebildet, dass das Objekt langfristig substanzerhaltend bewirtschaftet wird?
Seit der WEG-Reform 2020 besteht eine Zertifizierungspflicht für WEG-Verwalter. Ab Dezember 2022 können Eigentümergemeinschaften einen zertifizierten Verwalter verlangen - dieser muss eine Sachkundeprüfung bei der IHK bestanden haben. Das schafft erstmals einen gesetzlichen Mindeststandard. Eigentümer in Nürnberg sollten bei der Verwalterauswahl darauf achten, dass der Anbieter diese Zertifizierung nachweisen kann oder aktiv anstrebt.
Darüber hinaus lohnt ein Blick auf die digitale Aufstellung des Verwalters. Moderne Hausverwaltungen arbeiten mit Eigentümerportalen, über die Abrechnungen, Protokolle, Wartungsnachweise und aktuelle Korrespondenz jederzeit einsehbar sind. Diese Transparenz erhöht das Vertrauen und reduziert den Kommunikationsaufwand erheblich. In der Metropolregion Nürnberg gibt es Verwaltungsunternehmen unterschiedlichster Größe und Digitalisierungsreife - ein direkter Vergleich der angebotenen Tools ist Teil unserer Empfehlungsarbeit.
Ein Verwalterwechsel ist eine wichtige Entscheidung, die gut vorbereitet sein will. Bei der WEG-Verwaltung ist der Beschluss der Eigentümerversammlung erforderlich; nach der WEG-Reform 2020 kann der Verwalter mit einfacher Mehrheit jederzeit abberufen werden. Der bestehende Verwaltervertrag läuft dann spätestens sechs Monate nach der Abberufung aus.
Kritisch ist die Übergabe der Verwaltungsunterlagen: Konten, Verträge, Wartungsprotokolle, Beschluss-Sammlung, Hausakte und laufende Korrespondenz müssen vollständig an den Nachfolger übergeben werden. Nicht kooperative Altverwaltungen verzögern diese Übergabe mitunter - dagegen kann die Gemeinschaft notfalls gerichtlich vorgehen. Wir empfehlen Nürnberger Eigentümergemeinschaften, beim Verwalterwechsel frühzeitig eine Checkliste für die Unterlagenübergabe zu erstellen und dies im Abberufungsbeschluss zu verankern. Gerne unterstützen wir bei der Suche nach einem geeigneten Nachfolgeverwalter in der Metropolregion.
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Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
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