Telefon
Direkt mit einem Experten sprechen.
Anrufen - 0911 / 88 18 73 80Fachbegriff aus dem Bereich Steuern & Finanzen
Grundbesitzabgaben - Grundbesitzabgaben sind die Gesamtheit der kommunalen Abgaben, die Eigentümer von Grundstücken und Gebäuden regelmäßig an die Gemeinde entrichten müssen. Sie fassen Grundsteuer, Abwassergebühren, Straßenreinigung, Müllabfuhr und gegebenenfalls Niederschlagswassergebühr in einem gemeinsamen Abgabenbescheid zusammen.
Die Grundbesitzabgaben setzen sich aus mehreren Einzelposten zusammen, die jeweils auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen beruhen:
Der Bescheid über die Grundbesitzabgaben wird in der Regel einmal jährlich von der Kommune erlassen und ist in vierteljährlichen Raten zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Viele Gemeinden bieten alternativ eine Jahreszahlung zum 1. Juli an. Die Abgaben belasten stets den im Grundbuch eingetragenen Eigentümer - nicht den Mieter. Allerdings können wesentliche Teile der Grundbesitzabgaben als Betriebskosten auf Mieter umgelegt werden, sofern der Mietvertrag eine entsprechende Vereinbarung enthält und die Betriebskostenverordnung (BetrKV) dies zulässt.
Für Vermieter ist die Frage der Umlagefähigkeit besonders wichtig. Nach § 2 der Betriebskostenverordnung sind folgende Bestandteile der Grundbesitzabgaben auf Mieter umlegbar: Grundsteuer (§ 2 Nr. 1 BetrKV), Wasserversorgung und Entwässerung (§ 2 Nr. 2 und 3), Müllbeseitigung (§ 2 Nr. 8) sowie Straßenreinigung (§ 2 Nr. 9). Voraussetzung ist, dass der Mietvertrag entweder auf die BetrKV verweist oder die einzelnen Kostenarten konkret benennt. Wir empfehlen Vermietern, die Grundbesitzabgaben bei der jährlichen Betriebskostenabrechnung sorgfältig aufzuschlüsseln, da Mieter einen Anspruch auf nachvollziehbare Einzelpositionen haben. Pauschalverweise auf den Gesamtbescheid werden von Gerichten regelmäßig als unzureichend beanstandet.
Die Höhe der Grundbesitzabgaben variiert in der Metropolregion Nürnberg erheblich. Die Stadt Nürnberg erhebt derzeit einen Grundsteuer-B-Hebesatz von 555 Prozent, während Nachbarkommunen wie Schwabach (450 Prozent) oder Wendelstein (330 Prozent) deutlich niedrigere Sätze ansetzen. Auch die Abwasser- und Müllgebühren unterscheiden sich spürbar. Für Kaufinteressenten, die zwischen mehreren Standorten in der Region abwägen, empfehlen wir, die jährlichen Grundbesitzabgaben als festen Posten in die Wirtschaftlichkeitsberechnung einzubeziehen. Bei einer vermieteten Eigentumswohnung in Nürnberg können die nicht umlagefähigen Anteile der Grundbesitzabgaben die Nettorendite messbar schmälern. Wir unterstützen unsere Kunden gerne bei der Standortanalyse, damit alle laufenden Kosten von Anfang an transparent kalkuliert sind.
Ja, gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch bei der ausstellenden Gemeinde eingelegt werden. In Bayern ist bei der Grundsteuer jedoch zu beachten, dass der Hebesatz und der Grundsteuermessbetrag getrennt angefochten werden müssen - der Messbetrag wird durch das Finanzamt festgesetzt und ist mit einem eigenen Einspruch anzugreifen. Wir empfehlen, insbesondere nach der Grundsteuerreform 2025 die neuen Bescheide genau zu prüfen, da Neubewertungen zu erheblichen Veränderungen geführt haben.
Nicht umlagefähig sind Verwaltungskosten, Instandhaltungsrücklagen sowie Kosten für die Hausverwaltung. Auch Säumniszuschläge oder Mahngebühren, die durch verspätete Zahlung des Eigentümers entstehen, dürfen nicht an Mieter weitergegeben werden. Die Grundsteuer selbst, Abwasser, Müllabfuhr und Straßenreinigung sind dagegen als Betriebskosten umlagefähig, sofern dies im Mietvertrag wirksam vereinbart ist.
Die Abgabenpflicht geht mit dem Eigentumsübergang im Grundbuch auf den neuen Eigentümer über. Die Gemeinde erfährt vom Eigentümerwechsel über das Grundbuchamt und stellt den Bescheid ab dem Folgejahr auf den neuen Eigentümer um. Im Kaufvertrag wird üblicherweise geregelt, welcher Vertragspartner die Abgaben für das laufende Kalenderjahr trägt - in der Praxis wird häufig taggenau zum wirtschaftlichen Übergang (Nutzen-Lasten-Wechsel) abgegrenzt.
Die Grundbesitzabgaben sollten jährlich geprüft werden, insbesondere wenn Änderungen am Grundstück oder an der Nutzung stattgefunden haben. Seit der Grundsteuerreform 2025 (Bundesmodell/Bayern-Modell) sind viele Bescheide neu berechnet worden. In Bayern gilt das Flächenmodell, das sich von der Bundesregelung unterscheidet und auf Grundlage von Grundstücksfläche, Gebäudefläche und Nutzungsart berechnet. Einige Eigentümer wurden durch die Reform höher belastet als erwartet - hier lohnt sich ein genauer Blick auf den Messbetragsbescheid des Finanzamts und die Berechnung der Gemeinde.
Bei der Prüfung sollte folgendes kontrolliert werden: Stimmt die im Bescheid angegebene Grundstücksfläche mit dem Grundbuch und dem Kataster überein? Ist die Nutzungsart korrekt erfasst? Wurden abgerissene oder neu errichtete Gebäudeteile zeitnah gemeldet? Fehler in der Datenbasis des Finanzamts oder der Gemeinde führen regelmäßig zu falschen Bescheiden.
Für Kapitalanleger, die in der Metropolregion Nürnberg Mietimmobilien erwerben, sind die Grundbesitzabgaben ein fester Bestandteil der Bewirtschaftungskostenrechnung. Bei einem vermieteten Mehrfamilienhaus in Nürnberg mit sechs Wohneinheiten können die jährlichen Grundbesitzabgaben je nach Grundstücksgröße, Gebäudefläche und Abfuhrrhythmus 3.000 bis 8.000 Euro betragen. Der auf Mieter umlegbare Anteil (Grundsteuer, Abwasser, Müll, Straßenreinigung) fließt durch die Betriebskostenabrechnung zurück; der nicht umlegbare Rest (Verwaltungsanteile, Säumniszuschläge) mindert die Nettorendite.
Wer Objekte in verschiedenen Kommunen der Metropolregion vergleicht, sollte den Grundsteuer-Hebesatz als differenzierendes Kriterium einbeziehen: Die Spanne zwischen dem Nürnberger Hebesatz von 555 Prozent und dem Hebesatz einer Umlandgemeinde wie Wendelstein (330 Prozent) oder Schwanstetten (360 Prozent) kann bei einem größeren Mietobjekt einen jährlichen Unterschied von mehreren hundert Euro ausmachen. Bei einem Kaufpreis von 800.000 Euro und einer angestrebten Nettorendite von 3,5 Prozent entsprechen 500 Euro mehr oder weniger Jahressteuer immerhin 0,06 Prozentpunkten Renditedifferenz - ein Wert, der in der Standortanalyse nicht ignoriert werden sollte.
Zurück zum Immobilien-Lexikon.
Sie möchten den Wert Ihrer Immobilie wissen?
Ermitteln Sie in 2 Minuten den realen Marktwert - kostenfrei und unverbindlich.
Fachlich geprüft von der myhome-Redaktion
Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
Wichtiger Hinweis zum Haftungsausschluss
Die in diesem Immobilien-Lexikon enthaltenen Informationen, Einschätzungen und rechtlichen Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Trotz sorgfältigster Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Aufgrund der Komplexität der Materie empfehlen wir ausdrücklich, bei konkreten Vorhaben einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vermittlung eines passenden Fachberaters aus unserem regionalen Netzwerk.
Erhalten Sie eine kostenfreie und unverbindliche Einschätzung - persönlich oder online.
Wir sind dort, wo Ihre Immobilie ist - in der gesamten Metropolregion
Um Ihnen maximale Geschwindigkeit bei der Wertermittlung und Vermarktung zu garantieren, haben wir unsere Prozesse voll digitalisiert. Wir beraten Sie exklusiv und persönlich per Telefon oder Video-Call. Besichtigungstermine und Vor-Ort-Termine an Ihrer Immobilie finden selbstverständlich weiterhin persönlich statt. Besuche in unserer Zentrale in der Weißenburger Str. nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Direkt mit einem Experten sprechen.
Anrufen - 0911 / 88 18 73 80Schicken Sie uns Ihr Anliegen gerne per WhatsApp.
WhatsApp-NachrichtWir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.