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Haftungsfreistellung bezeichnet die vertragliche oder gesetzliche Freistellung einer Person oder eines Unternehmens von Haftungsansprüchen, die aus einem bestimmten Sachverhalt entstehen könnten. Im Immobilienbereich begegnet der Begriff vor allem in Kaufverträgen, Bauträgerkonstruktionen, WEG-Verwalterverträgen und bei der steuerlichen Nachhaftung nach dem Umwandlungs- oder Grunderwerbsteuerrecht. Ziel ist es, das wirtschaftliche Risiko einer Partei klar zu begrenzen und Streitigkeiten über Schadenszuordnungen zu vermeiden.
Im Kaufvertrag für ein gebrauchtes Haus oder eine Eigentumswohnung wird in der Regel eine umfassende Haftungsfreistellung des Verkäufers für bekannte und unbekannte Mängel vereinbart (§ 444 BGB). Der Verkäufer schließt dadurch die Gewährleistung aus - außer bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder zugesicherten Eigenschaften. Käufer sollten sich bewusst sein, dass eine solche Klausel sie in der Beweislast schwächt: Sie müssen im Streitfall nachweisen, dass der Verkäufer einen Mangel kannte und arglistig verschwiegen hat.
Bei Grundschuldbestellungen werden Haftungsfreistellungserklärungen zugunsten der finanzierenden Bank verwendet, wenn mehrere Grundstücke oder Miteigentumsanteile als Sicherheit dienen. Durch die Freistellung erklärt eine Partei (z. B. ein Mitschuldner), auf die Geltendmachung von Regressansprüchen gegen den anderen zu verzichten. Im Bauträgergeschäft können Käufer eine Freistellungserklärung von der finanzierenden Bank verlangen, die bestätigt, dass das Kaufobjekt nach Kaufpreiszahlung aus der Globalgrundschuld des Bauträgers entlassen wird (§ 3 MaBV).
Im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht sowie bei der Grunderwerbsteuer gibt es Konstellationen, in denen ein Erwerber für Steuerschulden des Veräußerers nachhaftet. Durch eine Haftungsfreistellungserklärung im Kaufvertrag oder eine Freistellungsbescheinigung des Finanzamts (§ 48b EStG bei Bauleistungen) lässt sich das Risiko begrenzen. Bei Unternehmenskäufen mit Immobilien (Share Deals) sind Haftungsfreistellungen für latente Steuerrisiken ein zentraler Verhandlungspunkt.
Wir empfehlen Verkäufern und Käufern in der Metropolregion Nürnberg, die Haftungsfreistellungsklauseln im Kaufvertrag nicht als Standardformulierung zu behandeln, sondern individuell auf das Objekt abzustimmen. Bei Altbauten mit bekannten Sanierungsrückständen oder bei Objekten in Sanierungsgebieten (z. B. im Nürnberger Gostenhof oder in der Erlanger Altstadt) sollten Käufer auf spezifische Ausnahmen für bestimmte Mängelgruppen bestehen. Wir unterstützen Sie dabei, gemeinsam mit dem Notar rechtssichere Formulierungen zu entwickeln.
Nein. Eine Freistellung von der Haftung für arglistig verschwiegene Mängel ist nach § 444 BGB stets unwirksam. Auch für zugesicherte Eigenschaften haftet der Verkäufer trotz vereinbartem Haftungsausschluss.
Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) schreibt in § 3 vor, dass ein Bauträger vom Käufer erst dann Kaufpreisraten fordern darf, wenn er entweder eine Baugenehmigung vorweisen kann und das Grundstück lastenfrei oder durch eine Bankbürgschaft abgesichert ist. Die Freistellungserklärung der finanzierenden Bank bestätigt, dass nach vollständiger Kaufpreiszahlung die Globalgrundschuld des Bauträgers auf die gekaufte Einheit nicht mehr erstreckt wird.
Durch eine gründliche Due Diligence vor dem Kauf: Beauftragung eines Bausachverständigen zur Zustandsbegutachtung, Einsicht in vorhandene Gutachten, Protokolle der WEG-Versammlung und den Grundbuchauszug. Auch eine Kaufpreisminderung als Risikoausgleich ist möglich.
Im WEG-Kontext gibt es Situationen, in denen einzelne Eigentümer oder die Gemeinschaft bestimmte Haftungen übernehmen oder freigestellt werden wollen. Beispielsweise kann ein Eigentümer, der einen baulichen Eingriff ins Gemeinschaftseigentum vornimmt, gegenüber der Gemeinschaft eine Freistellungserklärung abgeben: Er verpflichtet sich, alle Kosten und Ansprüche zu tragen, die aus dem Eingriff entstehen - auch zukünftige. Solche Erklärungen sollten schriftlich und möglichst notariell beglaubigt abgefasst sein, um auch gegenüber späteren Eigentümern der Einheit zu wirken.
Wer in Nürnberg eine Eigentumswohnung kauft und nach dem Kauf Einbauten oder Umbauten plant, sollte vorab klären, welche Zustimmungen der Eigentümergemeinschaft erforderlich sind und welche Haftungsfreistellungen er gegenüber der Gemeinschaft abgeben muss. Wir unterstützen Sie dabei, diese Fragen im Vorfeld zu klären.
Die Haftungsfreistellung ist kein Freifahrtschein. Das deutsche Recht setzt ihr klare Grenzen:
Diese Grenzen gelten auch für professionelle Vertragspartner wie Bauträger, Architekten oder Projektsteuerer. Im Zweifel sollte vor Unterzeichnung eines Vertrags mit umfangreichen Freistellungsklauseln ein Fachanwalt für Immobilienrecht hinzugezogen werden.
Für Käufer ist die Haftungsfreistellungsklausel im Kaufvertrag ein Signal, die eigene Sorgfaltspflicht besonders ernst zu nehmen. Da der Verkäufer für die meisten Mängel nicht haftet, liegt das Entdeckungsrisiko vollständig beim Käufer. Eine professionelle Immobilienbesichtigung durch einen unabhängigen Bausachverständigen ist daher keine Ausgabe, sondern eine Investition in Rechtssicherheit. In Nürnberg und der Metropolregion empfehlen wir unseren Käuferkunden stets, vor dem Notartermin einen anerkannten Bausachverständigen zu beauftragen. Die Kosten hierfür liegen typischerweise zwischen 500 und 1.500 Euro - ein verschwindend kleiner Betrag im Verhältnis zum Kaufpreis einer Immobilie, aber ein wirksamer Schutz vor teuren Überraschungen nach dem Kauf.
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Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
Wichtiger Hinweis zum Haftungsausschluss
Die in diesem Immobilien-Lexikon enthaltenen Informationen, Einschätzungen und rechtlichen Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Trotz sorgfältigster Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Aufgrund der Komplexität der Materie empfehlen wir ausdrücklich, bei konkreten Vorhaben einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vermittlung eines passenden Fachberaters aus unserem regionalen Netzwerk.
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