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Wohngebäudeversicherung

Fachbegriff aus dem Bereich Versicherungen

Wohngebäudeversicherung - Die Wohngebäudeversicherung ist eine Sachversicherung, die das Gebäude selbst einschließlich aller fest verbauten Bestandteile gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel absichert und für Immobilieneigentümer zu den wichtigsten Versicherungen zählt. Sie schützt das Vermögen des Eigentümers vor existenzbedrohenden Verlusten, ist Bedingung für nahezu jede Immobilienfinanzierung und bei WEGs gesetzlich vorgeschrieben.

Was bedeutet Wohngebäudeversicherung genau?

Die Wohngebäudeversicherung schützt das Gebäude als Bauwerk, nicht den Hausrat. Versichert sind alle fest mit dem Gebäude verbundenen Bestandteile: Wände, Dach, Böden, Fenster, Türen, fest eingebaute Sanitäranlagen, Heizungsanlagen und Einbauküchen. Auch Nebengebäude auf dem Grundstück wie Garagen, Carports oder Gartenhäuser können in den Versicherungsschutz einbezogen werden.

Der Standardschutz umfasst vier Gefahrengruppen:

  • Feuerversicherung: Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion
  • Leitungswasserversicherung: Schäden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser - Rohrbrüche, defekte Waschmaschinenanschlüsse, Frost- und Rohrbruchschäden
  • Sturmversicherung: Schäden ab Windstärke 8 (mind. 63 km/h)
  • Hagelversicherung: Schäden durch Hagelschlag an Dach, Fassade oder Verglasung

Nicht im Standardschutz enthalten sind Elementarschäden wie Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck oder Starkregen. Diese Risiken lassen sich über eine Elementarschadenversicherung als Zusatzbaustein absichern. Angesichts zunehmender Extremwetterereignisse - in Nürnberg und Franken sind Starkregenereignisse in den letzten Jahren deutlich häufiger geworden - ist dieser Zusatz dringend empfohlen.

Rechtlich ist die Wohngebäudeversicherung keine gesetzliche Pflichtversicherung. Faktisch ist sie jedoch in zwei Konstellationen verpflichtend: Erstens verlangen nahezu alle Banken bei einer Immobilienfinanzierung den Nachweis einer bestehenden Wohngebäudeversicherung als Kreditbedingung. Zweitens ist die Versicherung des Gemeinschaftseigentums bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) nach § 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG Pflicht und wird durch die Hausverwaltung für alle Eigentümer gemeinsam abgeschlossen.

Versicherungswert und Beitragsberechnung

Die Beiträge zur Wohngebäudeversicherung werden auf Basis des sogenannten Werts 1914 berechnet. Dieser fiktive Bauwert drückt die Herstellungskosten des Gebäudes in Goldmark des Jahres 1914 aus und wird über einen jährlich aktualisierten Baupreisindex auf den aktuellen Neubauwert hochgerechnet. Dieses Prinzip des gleitenden Neuwerts stellt sicher, dass die Versicherungssumme stets dem aktuellen Wiederherstellungswert entspricht und eine Unterversicherung vermieden wird.

Die jährlichen Kosten hängen von Gebäudetyp, Bauart, Wohnfläche, Baujahr und Standort ab. Typische Beitragsrahmen in Nürnberg:

  • Einfamilienhaus ohne Elementarschutz: 300-800 Euro/Jahr
  • Einfamilienhaus mit Elementarschutz: 500-1.500 Euro/Jahr (je nach ZÜRS-Risikozone)
  • Mehrfamilienhaus (500 m² Wohnfläche): 800-2.000 Euro/Jahr ohne Elementar

Die Zuordnung zu ZÜRS-Zonen (Zonierungssystem Überschwemmung, Rückstau und Starkregen) durch den Gesamtverband der Versicherer beeinflusst die Prämie erheblich - Gebäude in ZÜRS-Zone 3-4 (hohes Überschwemmungsrisiko) zahlen deutlich mehr oder sind teilweise schwer versicherbar.

Häufige Schadensfälle und Schadensabwicklung

Nach einem Schadensereignis gelten folgende Grundregeln:

  1. Sofortmaßnahmen ergreifen, um den Schaden zu minimieren (Absperren, Abdecken) - Verletzung der Schadensminderungspflicht kann zur Leistungskürzung führen
  2. Schadensmeldung unverzüglich beim Versicherer - bei größeren Schäden innerhalb von 24-72 Stunden
  3. Schaden dokumentieren (Fotos, Video) vor Beginn der Reparatur
  4. Versicherer schickt einen Gutachter zur Schadensbewertung; Eigentümer können einen eigenen Sachverständigen hinzuziehen
  5. Abrechnung erfolgt zum Neuwert (Wiederherstellungswert), nicht zum Zeitwert - sofern der Neuwert vertraglich vereinbart ist

Praxis-Tipp für Eigentümer in Nürnberg und Franken

In der Metropolregion Nürnberg sind Leitungswasserschäden die mit Abstand häufigste Schadenursache bei Wohngebäuden. Besonders in Altbaubeständen in Stadtteilen wie Gostenhof, Johannis oder der Südstadt, wo teilweise noch Leitungen aus den 1950er- bis 1970er-Jahren verbaut sind, ist das Risiko erhöht. Wir empfehlen Eigentümern älterer Gebäude, den Zustand der Wasserleitungen regelmäßig prüfen zu lassen und dies bei der Versicherungswahl zu berücksichtigen - manche Versicherer verlangen bei Altleitungen einen Selbstbehalt oder schließen diese aus.

Beim Thema Elementarschutz sollten Eigentümer in Franken besonders aufmerksam sein: Die Starkregenereignisse der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass auch Lagen abseits klassischer Hochwassergebiete betroffen sein können. Wir empfehlen, die ZÜRS-Zoneneinstufung des eigenen Grundstücks beim Versicherer zu erfragen und den Elementarschutz in jedem Fall ergänzend abzuschließen - der Preisunterschied ist überschaubar, das Risiko hingegen erheblich.

Häufig gestellte Fragen

Ist die Wohngebäudeversicherung Pflicht?

Gesetzlich vorgeschrieben ist die Wohngebäudeversicherung nicht. In der Praxis ist sie jedoch nahezu unverzichtbar: Banken verlangen sie als Voraussetzung für eine Immobilienfinanzierung, und bei Wohnungseigentümergemeinschaften ist die Versicherung des Gemeinschaftseigentums gesetzliche Pflicht. Angesichts der existenzbedrohenden Schadenshöhen bei Feuer- oder Leitungswasserschäden ist der Abschluss auch für schuldenfreie Eigentümer dringend zu empfehlen.

Was deckt die Elementarschadenversicherung ab?

Die Elementarschadenversicherung ist ein Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung und schützt gegen Naturgefahren, die nicht im Standardschutz enthalten sind: Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkung, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Angesichts zunehmender Starkregenereignisse in Franken empfehlen wir diesen Zusatzschutz unbedingt, auch wenn die Immobilie nicht in einem klassischen Überschwemmungsgebiet liegt.

Wie kann die Versicherungssumme korrekt ermittelt werden?

Die zuverlässigste Methode ist die Ermittlung über den Wert 1914 in Verbindung mit dem aktuellen Baupreisindex. Dieser Wert findet sich häufig in älteren Versicherungspolicen oder kann durch einen Sachverständigen berechnet werden. Viele Versicherer bieten alternativ Wertermittlungsrechner an. Eine korrekte Versicherungssumme ist entscheidend: Bei Unterversicherung kürzt der Versicherer im Schadenfall die Leistung anteilig - wer für 80 % des Werts versichert ist, erhält auch nur 80 % des Schadens erstattet.

Was passiert mit der Wohngebäudeversicherung beim Immobilienkauf?

Die Wohngebäudeversicherung geht beim Kauf einer Immobilie automatisch auf den neuen Eigentümer über (§ 95 VVG). Der Käufer tritt in den bestehenden Versicherungsvertrag ein und kann diesen nach Eigentumsübergang mit einer Frist von einem Monat kündigen. Wir empfehlen Käufern, den bestehenden Versicherungsschutz unmittelbar nach dem Kauf zu prüfen und ggf. anzupassen oder zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln.

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