Telefon
Direkt mit einem Experten sprechen.
Anrufen - 0911 / 88 18 73 80Fachbegriff aus dem Bereich Versicherungen
Feuerversicherungssumme ist der in einer Wohngebäude- oder Feuerversicherung vereinbarte Maximalbetrag, den die Versicherungsgesellschaft im Schadensfall (Brand, Blitzschlag, Explosion) auszahlt. Sie entspricht idealerweise dem Wiederbeschaffungswert (Neubauwert) des Gebäudes und sollte regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, um eine Unterversicherung zu vermeiden.
Die Feuerversicherungssumme sollte dem vollständigen Kosten einer Neuerrichtung des Gebäudes im gleichen Umfang und mit gleicher Qualität entsprechen. Maßgeblich sind:
Gleitende Neuwertversicherung: Die meisten modernen Wohngebäudeversicherungen in Deutschland arbeiten mit einer gleitenden Neuwertversicherung. Dabei wird die Versicherungssumme jährlich automatisch anhand des Baupreisindex angepasst. Basis ist oft der Wert 1914 (Reichsmark), multipliziert mit dem aktuellen Anpassungsfaktor - im Jahr 2025 liegt dieser Faktor bei ca. 22-24 (je nach Versicherer).
Berechnung Beispiel:
| Parameter | Wert |
|---|---|
| Wohnfläche | 150 m² |
| Ausstattungsstandard | Mittel |
| Bauwert 1914 | ca. 50 Einheiten / m² |
| Faktor 2025 | ca. 23 |
| Versicherungssumme | 150 × 50 × 23 = 172.500 € (vereinfacht) |
Tatsächliche Berechnungen sind komplexer und werden von den Versicherern individuell ermittelt.
Eine Unterversicherung liegt vor, wenn die vereinbarte Versicherungssumme unter dem tatsächlichen Wiederbeschaffungswert liegt. Im Schadensfall zahlt die Versicherung dann nur anteilig:
Beispiel: Gebäude-Neubauwert: 500.000 Euro, versicherte Summe: 350.000 Euro (70 %). Bei einem Brandschaden von 200.000 Euro zahlt die Versicherung nur 70 % = 140.000 Euro.
Ursachen für Unterversicherung:
Eine der häufigsten Ursachen für Unterversicherung ist die unterbliebene Anpassung der Versicherungssumme nach werterhöhenden Maßnahmen. Folgende Eingriffe erhöhen den Wiederbeschaffungswert und sollten der Versicherung gemeldet werden:
Dachausbau: Ein ausgebautes Dachgeschoss mit zusätzlicher Wohnfläche erhöht den Gebäudewert erheblich. Die Versicherungssumme muss um den Wert der neuen Wohnfläche angepasst werden.
Anbau oder Aufstockung: Jede Erweiterung der Nutzfläche erhöht den Neubauwert und damit den Versicherungsbedarf.
Hochwertige Ausstattungsmerkmale: Einbau eines Swimmingpools, einer Sauna, einer Photovoltaikanlage (fest verbaut auf dem Dach), einer Fußbodenheizung oder einer hochwertigen Badezimmerausstattung - all das erhöht den Wiederbeschaffungswert.
Fassadensanierung mit hochwertigen Materialien: Wird eine Fassade mit teuren Klinkern, Naturstein oder Spezialputz saniert, steigt der Wert über den Standardansatz.
Heizungstausch: Der Einbau einer Wärmepumpe mit Erdwärmesonde, einer Pelletheizung oder einer Solaranlage kann den Neubauwert um 15.000 bis 40.000 Euro erhöhen.
Die Meldung dieser Veränderungen an den Versicherer ist meist unkompliziert - ein kurzes Schreiben oder ein Anruf beim Versicherungsberater genügt. Die Prämie erhöht sich entsprechend, aber der Schutz gegen Unterversicherung ist es wert.
Bei denkmalgeschützten Gebäuden kann der Wiederbeschaffungswert erheblich über dem Neubauwert eines vergleichbaren modernen Gebäudes liegen. Der Grund: Historische Materialien (Naturstein, Sandstein, historische Ziegel), historische Handwerkstechniken und denkmalschutzrechtlich vorgeschriebene Besonderheiten verteuern die Wiederherstellung erheblich.
Für Denkmalimmobilien in Nürnberg (Altstadt, Gründerzeithäuser mit Denkmalstatus, Fachwerkhäuser in fränkischen Ortskernen) empfehlen wir, den Wiederbeschaffungswert durch ein Sachverständigengutachten ermitteln zu lassen und nicht auf Standardformeln zu verlassen. Viele Versicherungsgesellschaften bieten für Denkmalimmobilien Spezialtarife an, die den erhöhten Wiederherstellungsaufwand berücksichtigen.
Wir empfehlen jedem Wohngebäudeeigentümer in Nürnberg und der Metropolregion, seine Feuerversicherungssumme nach größeren Umbau- oder Modernisierungsmaßnahmen (Dachausbau, Anbau, Wärmepumpe, hochwertige Küche) unverzüglich anzupassen. Die Baukosten in der Metropolregion Nürnberg sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen - ein Neubau kostet heute schnell 3.000 bis 4.500 Euro pro Quadratmeter.
Viele ältere Verträge spiegeln diese Werte nicht wider. Nutzen Sie den Jahresbeitrag als Anlass, Ihren Versicherungsberater um einen Check der Versicherungssumme zu bitten. Falls Ihr Gebäude unter Denkmalschutz steht, empfehlen wir ausdrücklich ein Sachverständigengutachten zum Wiederherstellungswert - die Standardkalkulation der Versicherungsgesellschaften bildet den erhöhten Aufwand für historische Materialien und Handwerkstechniken häufig nicht ausreichend ab.
Für Privatpersonen ist die Wohngebäudeversicherung (die die Feuerversicherung einschließt) in Deutschland nicht gesetzlich verpflichtend - von wenigen historischen Ausnahmen abgesehen. Banken verlangen sie jedoch als Bedingung für die Kreditvergabe und treten im Schadensfall in der Regel als Bezugsberechtigte auf. Beim Kauf einer Immobilie sollte die bestehende Wohngebäudeversicherung unmittelbar nach der Eigentumsübertragung überprüft und ggf. angepasst werden.
Die Feuerversicherung ist die älteste Form und deckt ausschließlich Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion ab. Die moderne Wohngebäudeversicherung umfasst zusätzlich Leitungswasserschäden, Sturm- und Hagelschäden und oft weitere Risiken (Elementarschäden optional). Heute bieten fast alle Versicherer kombinierte Wohngebäudeversicherungen an - eine reine Feuerversicherung ist in Deutschland kaum noch erhältlich.
Wir empfehlen eine Überprüfung alle 3 bis 5 Jahre sowie nach jedem baulichen Eingriff, der den Wert des Gebäudes erhöht. Viele Versicherer bieten kostenlose Überprüfungen an - nutzen Sie dieses Angebot aktiv. Bei erheblichen Baukostensteigerungen (wie in den Jahren 2021-2023 mit teilweise 15 % p.a.) kann auch eine jährliche Überprüfung sinnvoll sein.
Ein Unterversicherungsverzicht ist eine optionale Klausel in der Wohngebäudeversicherung, bei der der Versicherer auf das Recht verzichtet, im Schadensfall anteilig zu kürzen - selbst wenn die Versicherungssumme zu niedrig ist. Diese Klausel bietet zusätzliche Sicherheit, setzt aber voraus, dass der Versicherungsnehmer die Versicherungssumme nach bestem Wissen korrekt angegeben hat. Wir empfehlen diese Ergänzung besonders für ältere Gebäude und Denkmalimmobilien, bei denen eine exakte Wertermittlung schwierig ist.
Zurück zum Immobilien-Lexikon.
Sie möchten den Wert Ihrer Immobilie wissen?
Ermitteln Sie in 2 Minuten den realen Marktwert - kostenfrei und unverbindlich.
Fachlich geprüft von der myhome-Redaktion
Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
Wichtiger Hinweis zum Haftungsausschluss
Die in diesem Immobilien-Lexikon enthaltenen Informationen, Einschätzungen und rechtlichen Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Trotz sorgfältigster Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Aufgrund der Komplexität der Materie empfehlen wir ausdrücklich, bei konkreten Vorhaben einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vermittlung eines passenden Fachberaters aus unserem regionalen Netzwerk.
Erhalten Sie eine kostenfreie und unverbindliche Einschätzung - persönlich oder online.
Wir sind dort, wo Ihre Immobilie ist - in der gesamten Metropolregion
Um Ihnen maximale Geschwindigkeit bei der Wertermittlung und Vermarktung zu garantieren, haben wir unsere Prozesse voll digitalisiert. Wir beraten Sie exklusiv und persönlich per Telefon oder Video-Call. Besichtigungstermine und Vor-Ort-Termine an Ihrer Immobilie finden selbstverständlich weiterhin persönlich statt. Besuche in unserer Zentrale in der Weißenburger Str. nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Direkt mit einem Experten sprechen.
Anrufen - 0911 / 88 18 73 80Schicken Sie uns Ihr Anliegen gerne per WhatsApp.
WhatsApp-NachrichtWir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.