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Anrufen - 0911 / 88 18 73 80Fachbegriff aus dem Bereich Versicherungen
Ein Leitungswasserschaden ist ein Sachschaden, der durch bestimmungswidrig austretendes Wasser aus fest installierten Rohrleitungen oder angeschlossenen Geräten entsteht. Er zählt zu den häufigsten Versicherungsschäden im Wohnbereich und ist in aller Regel durch die Wohngebäudeversicherung (für das Gebäude) und die Hausratversicherung (für den Hausrat) gedeckt. Ein schnelles Handeln ist entscheidend: Schimmelbildung nach Wasserschäden kann innerhalb von 24 bis 48 Stunden einsetzen.
Die Wohngebäudeversicherung deckt Leitungswasserschäden durch:
Nicht gedeckt sind in der Regel:
Die genaue Deckung hängt von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab. Viele Gebäudeversicherungen schließen zum Beispiel Schäden durch austretendes Leitungswasser aus Armaturen aus, die nicht fest installiert sind - ein häufiger Streitpunkt bei Schadensfällen. Wer den exakten Deckungsumfang seiner Police kennen will, sollte die Klauseln des Versicherungsvertrags vor dem Schadensfall lesen.
Die Versicherung beauftragt in der Regel einen Sachverständigen zur Schadensfeststellung. Eigenmächtige Reparaturen ohne Rücksprache können die Regulierung erschweren. Als Faustformel gilt: Zunächst die Versicherung informieren, dann auf deren Freigabe warten - ausgenommen Notmaßnahmen, die weiteren Schaden verhindern.
Bei einem Wasserschaden aus einer darüber liegenden Wohnung tritt zunächst die eigene Versicherung ein. Diese kann anschließend beim Verursacher Regress nehmen - sofern diesen ein Verschulden trifft (z. B. unsachgemäße Installation, vernachlässigte Wartung). In einer WEG sind die Haftungsfragen oft komplex: Liegt das defekte Rohr im Gemeinschaftseigentum, haftet die WEG (und damit alle Eigentümer über das Hausgeld) für den Schaden. Liegt es im Sondereigentum des Verursachers, haftet dieser persönlich. Diese Unterscheidung ist in WEG-Gebäuden häufig unklar und sollte im Zweifelsfall von einem Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht geklärt werden.
Viele Leitungswasserschäden lassen sich durch vorausschauende Maßnahmen vermeiden:
In Nürnberger Altbauten (Gründerzeit, Nachkriegsbau) sind alte Blei-, Stahl- oder Gusseisenleitungen verbreitet, die nach 50 bis 70 Jahren zunehmend korrosionsanfällig werden. Wir empfehlen Eigentümern, die Leitungsinfrastruktur regelmäßig prüfen zu lassen - besonders vor dem Kauf eines Bestandsgebäudes. Ein Rohrnetz-Zustandsbericht durch einen Sanitärfachbetrieb kann im Rahmen der Kaufprüfung viel Ärger ersparen. Bleileitungen, die in manchen Nürnberger Altbauten aus der Zeit vor 1970 noch vorhanden sind, sollten aus gesundheitlichen und versicherungstechnischen Gründen prioritär ausgetauscht werden.
Auch die Überprüfung, ob die Gebäudeversicherung aktuell ist und die relevanten Leistungspositionen enthält (insbesondere Schäden durch verbundene Haushaltsgeräte und Schäden durch Frost), sollte vor jedem Kauf erfolgen. Wir prüfen für unsere Käuferkunden die bestehende Gebäudeversicherung als Teil der Immobilien-Due-Diligence.
Ja. Versicherungspolicen schreiben in der Regel eine unverzügliche Schadensmeldung vor. Verspätete Meldungen können zu einer Kürzung der Entschädigung führen, wenn dadurch der Schaden (z. B. durch aufgelaufene Schimmelbildung) größer geworden ist. Informieren Sie die Versicherung sobald möglich - spätestens am nächsten Werktag.
Schäden am Gebäude selbst (Böden, Wände, Decken, fest eingebaute Einbauküche) übernimmt die Wohngebäudeversicherung. Schäden an beweglichen Sachen (Möbel, Elektronik, Kleidung) zahlt die Hausratversicherung. Beide Versicherungen sollten vorhanden sein. Wer nur eine von beiden hat, muss beim anderen Schadensbereich selbst aufkommen.
Ohne Haftpflichtversicherung haftet der Verursacher persönlich mit seinem Privatvermögen. In der Praxis greift zunächst die eigene Versicherung ein; diese kann anschließend den Verursacher in Regress nehmen. Ist dieser mittellos, bleibt der Schaden in der eigenen Versicherung liegen. Deshalb empfehlen wir jedem Eigentümer und Mieter eine eigene Privathaftpflichtversicherung, die Schäden an Dritten durch Leitungswasser abdeckt.
Das hängt vom Schadensausmaß und den betroffenen Materialien ab. Estriche und Betonböden können je nach Aufbau und Feuchtegrad vier bis acht Wochen zum vollständigen Trocknen benötigen. Holzböden trocknen schneller, neigen aber bei Überfeuchtung zu Quellen und Schimmelbildung. Professionelle Messgeräte (Feuchtigkeitsdetektoren) prüfen den Trocknungsfortschritt laufend; erst bei Erreichen der Restfeuchte-Grenzwerte darf der Aufbau geschlossen werden.
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Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
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