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Elementarschadenversicherung

Fachbegriff aus dem Bereich Versicherungen

Elementarschadenversicherung - Die Elementarschadenversicherung ist eine Zusatzversicherung zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung, die Schäden durch Naturgefahren wie Hochwasser, Starkregen, Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, Lawinen und Schneedruck absichert. Sie schließt damit eine Deckungslücke, die in der klassischen Gebäudeversicherung bewusst ausgeklammert wird.

Was deckt die Elementarschadenversicherung ab?

Die Standard-Wohngebäudeversicherung schützt gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel - Naturgefahren wie Überschwemmungen durch Flusshochwasser oder Starkregen, Rückstau aus der Kanalisation, Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkung, Schneedruck und Lawinen sind jedoch ausdrücklich ausgeschlossen. Genau diese Risiken übernimmt die Elementarschadenversicherung als Zusatzbaustein.

In Deutschland ordnet das Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS) jede Adresse einer von vier Gefährdungsklassen zu. Die ZÜRS-Zone 1 (geringes Risiko) umfasst rund 92 % aller Gebäude und ist in der Regel problemlos versicherbar. Zone 2 beschreibt ein mittleres Risiko, Zone 3 ein erhöhtes und Zone 4 ein sehr hohes Überschwemmungsrisiko - hier verlangen Versicherer deutlich höhere Prämien oder lehnen den Schutz im Einzelfall sogar ab.

Die Beiträge hängen neben der ZÜRS-Zone vom Gebäudewert, der Bauweise, der Lage des Kellergeschosses und individuellen Schutzmaßnahmen wie Rückstauklappen oder Hochwasserschutzwänden ab. Eine Selbstbeteiligung von 500 bis 5.000 Euro pro Schadenfall ist marktüblich und reduziert die Jahresprämie spürbar. Typische Kosten liegen für ein Einfamilienhaus in Zone 1 zwischen 100 und 300 Euro jährlich.

Politisch wird in Deutschland seit Jahren über eine gesetzliche Pflichtversicherung gegen Elementarschäden diskutiert. Die Justizministerkonferenz hat sich mehrfach dafür ausgesprochen, ein entsprechendes Gesetz befindet sich im politischen Prozess. Für Eigentümer bedeutet das: Wer heute noch keine Elementarschadenversicherung hat, sollte zeitnah handeln - denn bei einer möglichen Pflichteinführung könnten die Prämien durch die sprunghaft steigende Nachfrage anziehen.

Rückstau als häufig unterschätztes Risiko

Ein besonders relevanter Schadenfall ist der Rückstau: Bei Starkregen kann die Kanalisation die Wassermassen nicht mehr aufnehmen, sodass Abwasser durch die Hausanschlüsse in Kellerräume drückt. Rückstauschäden sind nur dann versichert, wenn eine funktionierende Rückstausicherung - also eine Rückstauklappe oder Hebeanlage - eingebaut und gewartet ist. Fehlt diese Sicherung, kann der Versicherer die Leistung kürzen oder verweigern. Wir empfehlen daher, die Rückstausicherung regelmäßig durch einen Fachbetrieb prüfen zu lassen und den Wartungsnachweis aufzubewahren.

Präventive Schutzmaßnahmen und deren Wirkung auf die Prämie

Wer aktiv in den Schutz seines Gebäudes investiert, kann nicht nur das Schadenrisiko senken, sondern auch bessere Versicherungskonditionen aushandeln. Zu den wirksamsten baulichen Maßnahmen zählen: der Einbau zertifizierter Rückstauklappen (Kosten: 500-1.500 €), hochwassersichere Lichtschächte mit Abdeckungen, das Abdichten von Kellerwänden und -böden gegen drückendes Wasser (Kellerabdichtung: 5.000-15.000 € je nach Größe und Zustand), wasserresistente Fußbodenbeläge und Heizungsanlagen im Untergeschoss sowie mobile Hochwasserschutzsysteme (Türdammsysteme, Sandsackersatz). Versicherer bewerten diese Maßnahmen positiv: Ein Gebäude mit nachgewiesenen Schutzmaßnahmen kann in manchen Fällen in eine niedrigere Gefährdungsklasse eingestuft werden, was die Jahresprämie um 20-40 % reduzieren kann. Dokumentieren Sie alle Schutzmaßnahmen mit Rechnungen und Fotos und legen Sie diese dem Versicherer bei der Antragstellung vor.

Praxis-Tipp für Eigentümer in Nürnberg und Franken

Die Metropolregion Nürnberg ist durch die Flüsse Pegnitz, Rednitz und Regnitz sowie zahlreiche kleinere Bäche geprägt. Stadtteile wie Werderau, Mögeldorf oder St. Johannis liegen in Flussufernähe und können je nach Adresse der ZÜRS-Zone 2 oder höher zugeordnet sein. Auch in höher gelegenen Lagen wie Erlenstegen oder Ziegelstein verursachen Starkregenereignisse regelmäßig Rückstauschäden in Kellergeschossen. Wir raten allen Eigentümern in der Metropolregion, ihre individuelle ZÜRS-Einstufung über das GDV-Portal zu prüfen und Angebote mindestens dreier Versicherer - darunter regionaler Anbieter wie die Versicherungskammer Bayern und überregionaler Anbieter - zu vergleichen. Bei Immobilien in Fürth (Nähe Rednitz) und Erlangen (Nähe Regnitz) empfehlen wir besonders aufmerksam vorzugehen: Diese Städte hatten in der Vergangenheit wiederholt Überschwemmungsereignisse, was sich in der ZÜRS-Einstufung niederschlagen kann. Bei Fragen zur Risikobewertung Ihrer Immobilie stehen wir gerne beratend zur Seite.

Häufig gestellte Fragen

Ist eine Elementarschadenversicherung Pflicht?

Stand 2026 gibt es in Deutschland noch keine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Elementarschadenversicherung, obwohl die politische Debatte weit fortgeschritten ist. Einige Bundesländer wie Baden-Württemberg hatten bis 1994 eine Pflichtversicherung, die dann abgeschafft wurde. Unabhängig von der aktuellen Gesetzeslage empfehlen wir den Abschluss dringend - denn ein einziger Hochwasser- oder Starkregenschaden kann die finanziellen Rücklagen eines Eigentümers vollständig aufzehren. Schadensummen von 20.000 bis 100.000 € sind bei schwerwiegenden Ereignissen keine Seltenheit und ohne Versicherungsschutz vollständig selbst zu tragen.

Wie viel kostet eine Elementarschadenversicherung?

Die Kosten variieren stark je nach Standort, ZÜRS-Zone, Gebäudetyp und gewählter Selbstbeteiligung. Für ein typisches Einfamilienhaus in der Metropolregion Nürnberg mit ZÜRS-Zone 1 liegen die Jahresprämien als Zusatzbaustein zur bestehenden Wohngebäudeversicherung zwischen 100 und 300 Euro. In ZÜRS-Zone 2 steigen die Beiträge auf 300-700 € jährlich, in Zone 3 können sie 1.000 € und mehr erreichen. Eine höhere Selbstbeteiligung - etwa 2.500 € statt 500 € - kann die Prämie um 20-30 % senken und ist eine sinnvolle Option für Eigentümer mit ausreichenden liquiden Rücklagen.

Kann die Versicherung nach einem Schadenfall gekündigt werden?

Ja, sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer haben nach einem regulierten Schadenfall ein Sonderkündigungsrecht. In der Praxis nutzen Versicherer dieses Recht bei Gebäuden in hohen ZÜRS-Zonen nach Großschäden gelegentlich, was den Abschluss eines neuen Vertrags erheblich erschweren kann. Präventive Schutzmaßnahmen wie Rückstauklappen, hochwasserangepasste Bauweise und Kellerabdichtungen verbessern die Verhandlungsposition gegenüber dem Versicherer erheblich und senken das Risiko einer Kündigung nach einem Schadenfall.

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