Zum Inhalt springen

Wohnungskündigung

Fachbegriff aus dem Bereich Allgemein

Wohnungskündigung - Die Wohnungskündigung ist die einseitige Erklärung von Mieter oder Vermieter, ein bestehendes Wohnraummietverhältnis zu beenden. Das deutsche Mietrecht unterscheidet zwischen der ordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist, der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund und der Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter. Für Vermieter gelten dabei deutlich strengere Anforderungen als für Mieter, da der Gesetzgeber den Bestandsschutz des Mieters besonders schützt.

Kündigungsarten und gesetzliche Fristen

Eine ordentliche Kündigung durch den Mieter ist jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten möglich (§ 573c BGB). Für Vermieter verlängert sich die Kündigungsfrist je nach Mietdauer:

MietdauerKündigungsfrist für Vermieter
Bis 5 Jahre3 Monate
5 bis 8 Jahre6 Monate
Mehr als 8 Jahre9 Monate

Der Vermieter benötigt zudem ein berechtigtes Interesse an der Kündigung, etwa Eigenbedarf, erhebliche Vertragsverletzungen oder wirtschaftliche Verwertung. Die Eigenbedarfskündigung ist der häufigste Kündigungsgrund: Der Vermieter muss konkret darlegen, für welche Person (er selbst, Familienangehörige oder Haushaltsangehörige) die Wohnung benötigt wird.

Eine fristlose Kündigung nach § 543 BGB setzt einen wichtigen Grund voraus - etwa Zahlungsverzug von mindestens 2 Monatsmieten oder eine schwerwiegende Vertragsverletzung. In der Regel ist vorher eine Abmahnung erforderlich. Der Vermieter kann bei fristloser Kündigung wegen Zahlungsverzugs gleichzeitig hilfsweise ordentlich kündigen - beide Erklärungen in einem Schreiben sind zulässig.

Formvorschriften und häufige Fehler

Jede Wohnungskündigung muss schriftlich erfolgen (§ 568 BGB) - eine mündliche Kündigung, eine E-Mail oder eine SMS sind unwirksam. Das Kündigungsschreiben muss von allen Vermietern unterzeichnet und an alle im Mietvertrag genannten Mieter adressiert sein.

Häufige Fehler, die zur Unwirksamkeit führen:

  • Fehlende Unterschrift eines Vermieters oder einer Bevollmächtigten ohne Vorlage der Vollmacht
  • Unzureichende Begründung der Eigenbedarfskündigung (zu vage, kein konkreter Bedarf benannt)
  • Fehlender Hinweis auf das Widerspruchsrecht (§ 574 BGB) des Mieters
  • Falscher Zugang: Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats zugehen, damit die Frist zum Ende des übernächsten Monats läuft
  • Kündigung an nur einen von mehreren Mietern ist unwirksam - alle müssen angeschrieben werden

Bei der Eigenbedarfskündigung muss der Kündigungsgrund detailliert im Schreiben genannt werden; eine nachträgliche Ergänzung ist nicht zulässig. Fehlt der Hinweis auf das Widerspruchsrecht, kann der Mieter sich auch nach Ablauf der Frist auf eine unzumutbare Härte berufen.

Widerspruchsrecht und Sozialklausel

Der Mieter hat das Recht, einer Kündigung zu widersprechen, wenn der Auszug für ihn oder seine Familie eine unzumutbare Härte darstellt (§ 574 BGB). Dies gilt insbesondere bei:

  • Schwerem Alter oder schwerer Krankheit des Mieters oder seiner Familienangehörigen
  • Fehlenden Ersatzwohnraummöglichkeiten im Nahbereich
  • Besonders langer Mietdauer (15 Jahre und mehr)
  • Schulkindern, die kurz vor dem Abitur stehen

Der Widerspruch muss schriftlich und spätestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist beim Vermieter eingehen. Das Gericht entscheidet dann im Streitfall, ob die Härtegründe überwiegen und das Mietverhältnis verlängert oder beendet wird.

Praxis-Tipp für Eigentümer in Nürnberg

Wir beobachten, dass in Nürnberg Eigenbedarfskündigungen besonders häufig vor Gericht landen - das Amtsgericht Nürnberg prüft die Begründung sehr genau. Wir empfehlen Vermietern, den Eigenbedarf frühzeitig und lückenlos zu dokumentieren, etwa durch Meldebescheinigungen oder Arbeitsverträge der Bedarfsperson.

In gefragten Stadtteilen wie Gostenhof oder St. Johannis sollten Sie außerdem prüfen, ob die Wohnung in einem Gebiet mit Milieuschutzsatzung liegt, da hier zusätzliche Einschränkungen gelten können. In Nürnberg gibt es aktuell keine flächendeckende Milieuschutzsatzung, aber einzelne Stadtteile mit erhöhtem Verdrängungsdruck werden regelmäßig geprüft.

Besonders wichtig: Wer nach einer Eigenbedarfskündigung die Wohnung doch nicht selbst nutzt oder weitervermietet, riskiert Schadensersatzansprüche des ausgezogenen Mieters (Umzugskosten, Differenz zum teureren Ersatzwohnraum). Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Vorbereitung und Abwicklung.

Häufig gestellte Fragen

Kann der Vermieter ohne Grund kündigen?

Nein. Im deutschen Wohnraummietrecht benötigt der Vermieter stets ein berechtigtes Interesse an der Kündigung (§ 573 BGB). Die drei anerkannten Gründe sind Eigenbedarf, erhebliche Pflichtverletzungen des Mieters und die wirtschaftliche Verwertung des Grundstücks. Eine grundlose Kündigung ist bei unbefristeten Mietverträgen unwirksam. Ausnahme: Bei Zeitmietverträgen (§ 575 BGB) endet das Mietverhältnis automatisch mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, wenn ein sachlicher Grund bei Vertragsabschluss vorlag.

Wie lange hat der Mieter nach einer Eigenbedarfskündigung Zeit?

Die Kündigungsfrist richtet sich nach der bisherigen Mietdauer: Bei bis zu 5 Jahren Mietzeit beträgt sie 3 Monate, ab 5 Jahren 6 Monate und ab 8 Jahren 9 Monate. Zusätzlich kann der Mieter der Kündigung widersprechen, wenn der Auszug für ihn oder seine Familie eine unzumutbare Härte darstellen würde - etwa bei schwerer Krankheit, hohem Alter oder fehlendem Ersatzwohnraum. Über den Widerspruch entscheidet im Streitfall das Gericht.

Was passiert bei einer unwirksamen Kündigung?

Eine formell oder inhaltlich fehlerhafte Kündigung entfaltet keine Wirkung - das Mietverhältnis besteht unverändert fort. Häufige Unwirksamkeitsgründe sind fehlende Schriftform, unzureichende Begründung des Eigenbedarfs oder das Fehlen des Hinweises auf das Widerspruchsrecht. Der Vermieter muss in diesem Fall eine neue, formgerechte Kündigung aussprechen, was den Räumungszeitpunkt um mehrere Monate verzögern kann.

Kann der Mieter selbst fristlos kündigen?

Ja. Der Mieter kann fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt - etwa wenn die Wohnung nicht in vertragsgemäßem Zustand übergeben wird, wenn Gesundheitsgefährdungen (schwerer Schimmel, defekte Heizung im Winter) nicht beseitigt werden oder wenn der Vermieter den Hausfrieden nachhaltig stört. Vor einer fristlosen Kündigung sollte der Mieter den Mangel schriftlich anzeigen und eine angemessene Frist zur Behebung setzen. Wir empfehlen in solchen Fällen immer die Konsultation eines Fachanwalts für Mietrecht.

Zurück zum Immobilien-Lexikon.

Sie möchten den Wert Ihrer Immobilie wissen?

Ermitteln Sie in 2 Minuten den realen Marktwert - kostenfrei und unverbindlich.

Fachlich geprüft von der myhome-Redaktion

Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026

FOCUS Online Medien-Partner 2026

Wichtiger Hinweis zum Haftungsausschluss

Die in diesem Immobilien-Lexikon enthaltenen Informationen, Einschätzungen und rechtlichen Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Trotz sorgfältigster Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Aufgrund der Komplexität der Materie empfehlen wir ausdrücklich, bei konkreten Vorhaben einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vermittlung eines passenden Fachberaters aus unserem regionalen Netzwerk.

Was ist Ihre Immobilie wert?

Erhalten Sie eine kostenfreie und unverbindliche Einschätzung - persönlich oder online.

Wir sind dort, wo Ihre Immobilie ist - in der gesamten Metropolregion

Kontaktaufnahme

Um Ihnen maximale Geschwindigkeit bei der Wertermittlung und Vermarktung zu garantieren, haben wir unsere Prozesse voll digitalisiert. Wir beraten Sie exklusiv und persönlich per Telefon oder Video-Call. Besichtigungstermine und Vor-Ort-Termine an Ihrer Immobilie finden selbstverständlich weiterhin persönlich statt. Besuche in unserer Zentrale in der Weißenburger Str. nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Schreiben Sie uns

Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.