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Wasseranschluss

Fachbegriff aus dem Bereich Allgemein

Wasseranschluss - Der Wasseranschluss (Hausanschluss Trinkwasser) ist die Verbindung zwischen dem öffentlichen Wasserversorgungsnetz und der Trinkwasserinstallation eines Gebäudes. Er wird vom Wasserversorgungsunternehmen (in Nürnberg: N-ERGIE Wasser) hergestellt und umfasst die Anschlussleitung von der Hauptversorgungsleitung bis zur Hauptabsperreinrichtung im Gebäude. Der Wasseranschluss gehört zum Eigentum des Versorgers - der Grundstückseigentümer ist zur Duldung und Kostentragung verpflichtet.

Herstellung und Kosten

Die Herstellung eines neuen Wasseranschlusses umfasst: Anschlussleitung - Verlegung einer Leitung (DN 50-100) von der Hauptleitung in der Straße bis zum Hausanschlussraum (Keller oder EG). Wasserzähler - Einbau der Messeinrichtung am Übergabepunkt. Absperreinrichtungen - Haupt- und Gebäudeabsperrventil. Die Kosten für einen Neuanschluss liegen in Nürnberg bei ca. 3.000-8.000 Euro - abhängig von der Entfernung zur Hauptleitung, der Leitungsdimension und den Tiefbaukosten (Straßenaufbruch, Pflasterarbeiten). Hinzu kommt ein Herstellungsbeitrag (einmaliger Anschlussbeitrag) nach der kommunalen Entwässerungssatzung.

Bei Neubauprojekten in Nürnberger Neubaugebieten wie Lichtenreuth oder Langwasser-Erweiterung ist der Wasseranschluss in der Erschließung durch die Gemeinde enthalten - der Bauherr zahlt die Erschließungskosten als Teil der Kaufnebenkosten. Bei Einzelgrundstücken im Außenbereich oder bei Nachverdichtung in bestehenden Straßenzügen muss der Eigentümer den Anschluss separat beantragen und vollständig finanzieren. Die N-ERGIE Wasser GmbH erstellt auf Anfrage ein verbindliches Angebot.

Pflichten des Grundstückseigentümers

Der Grundstückseigentümer hat verschiedene Pflichten: Anschlusszwang - in den meisten Kommunen besteht eine Pflicht zum Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung (Art. 24 BayGO). Duldungspflicht - der Eigentümer muss die Verlegung der Anschlussleitung über sein Grundstück dulden. Unterhaltungspflicht - die Leitung ab dem Hauptabsperrventil (innerhalb des Gebäudes) ist Eigentum des Grundstückseigentümers - er muss sie instand halten. Zugang - der Versorger muss jederzeit Zugang zum Wasserzähler haben. Bei einem Eigentümerwechsel geht der Wasseranschluss auf den neuen Eigentümer über - eine Ummeldung beim Versorger ist erforderlich.

Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) verpflichtet Eigentümer größerer Gebäude (mehr als 6 Wohneinheiten oder mehr als 400 Liter/Tag Tagesbedarf aus dem Leitungsnetz), regelmäßige Legionellenprüfungen durchzuführen und das Ergebnis dem Gesundheitsamt zu melden. Bei positivem Befund sind unverzüglich technische Maßnahmen einzuleiten. Die Prüfung kostet je nach Anzahl der Probenahmestellen 300-800 Euro und ist alle 3 Jahre vorgeschrieben.

Praxis-Tipp für Eigentümer in Nürnberg

Wir empfehlen Bauherren und Käufern von unerschlossenen Grundstücken in der Metropolregion Nürnberg, den Wasseranschluss frühzeitig bei der N-ERGIE Wasser GmbH zu beantragen - die Bearbeitungszeit beträgt ca. 6-10 Wochen, der Tiefbau weitere 2-4 Wochen. Bei bestehenden Gebäuden: Prüfen Sie das Alter des Wasseranschlusses - bei Blei- oder verzinkten Stahlleitungen (in Nürnberger Altbauten vor 1970 häufig) empfiehlt sich ein Austausch. Bleileistungen sind seit der Trinkwasserverordnung 2013 nicht mehr zulässig (Blei-Grenzwert: 10 µg/l). Die Erneuerung des Hausanschlusses kostet ca. 2.000-5.000 Euro.

Wer in Nürnberg eine Bestandsimmobilie kauft, sollte im Rahmen der Gebäudeprüfung explizit das Material der Trinkwasserleitungen abfragen. Viele Nürnberger Gebäude aus den 1950er bis 1970er Jahren haben noch verzinkte Stahlleitungen, die korrodieren und zu Druckverlusten, Verfärbungen und mikrobieller Belastung führen. Eine Leitungserneuerung im gesamten Gebäude (Steigstränge + Wohnungsleitungen) kostet bei einem Mehrfamilienhaus mit 8 Einheiten typischerweise 20.000-40.000 Euro - ein wichtiger Faktor für die Kaufpreisverhandlung.

Häufig gestellte Fragen

Wem gehört der Wasseranschluss?

Die Anschlussleitung von der Hauptleitung bis einschließlich des Wasserzählers gehört in der Regel dem Wasserversorgungsunternehmen (N-ERGIE in Nürnberg). Die Leitung ab dem Wasserzähler (Hauswasserinstallation) gehört dem Grundstückseigentümer. Die genaue Eigentumsgrenze ist in der Wasserversorgungssatzung der Kommune geregelt. Der Eigentümer haftet für Schäden an seiner Installation, der Versorger für die Anschlussleitung.

Kann ich den Wasseranschluss stilllegen oder abmelden?

Ja, eine Stilllegung ist auf Antrag beim Versorger möglich - z. B. bei Abriss oder dauerhaftem Leerstand. Die Stilllegung kostet ca. 500-1.500 Euro (Absperrung, ggf. Rückbau). Eine Wiederherstellung ist möglich, verursacht aber erneut Anschlusskosten. Bei kurzzeitigem Leerstand empfiehlt sich keine Stilllegung, sondern das regelmäßige Spülen der Leitungen (Vermeidung von Legionellen und Stagnationsproblemen).

Sind die Kosten für den Wasseranschluss steuerlich absetzbar?

Bei vermieteten Immobilien sind die Anschlusskosten Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten und werden über die AfA abgeschrieben. Die laufenden Wasserkosten (Verbrauch + Grundgebühr) sind als Betriebskosten umlagefähig (§ 2 Nr. 2 BetrKV). Bei selbstgenutzten Immobilien sind die Anschlusskosten nicht absetzbar. Handwerkerleistungen im Zusammenhang mit dem Wasseranschluss (Arbeitskosten, nicht Material) können als haushaltsnahe Handwerkerleistungen mit 20 % absetzbar sein (§ 35a EStG, max. 1.200 Euro/Jahr).

Wie beantrage ich einen neuen Wasseranschluss in Nürnberg?

Der Antrag wird direkt bei der N-ERGIE Wasser GmbH gestellt - entweder online über das Kundenportal oder schriftlich. Für den Antrag benötigen Sie die Lageplan-Kopie des Grundstücks (maßstabsgerecht), Angaben zum geplanten Tagesbedarf und die Adresse des Objekts. Nach Eingang des Antrags erstellt N-ERGIE ein Angebot mit Kostenvoranschlag. Stimmen Sie zu, folgt die technische Planung und die Koordination der Tiefbauarbeiten - in der Regel innerhalb von 8-12 Wochen.

Welche Anforderungen stellt die Trinkwasserverordnung an Vermieter?

Vermieter größerer Wohngebäude sind unmittelbar von den Pflichten der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) betroffen. Gebäude mit mehr als sechs Wohneinheiten oder mit Großanlagen zur Trinkwassererwärmung (ab 400 Litern Speichervolumen oder mehr als drei Litern Leitungsinhalt zwischen Abgang Trinkwassererwärmer und Zapfstelle) gelten als Großanlagen nach TrinkwV und müssen alle drei Jahre auf Legionellen untersucht werden. Die Untersuchung muss durch ein nach §§ 14a, 15 TrinkwV zugelassenes Labor durchgeführt werden; die Ergebnisse sind dem zuständigen Gesundheitsamt Nürnberg zu melden. Bei einer Überschreitung des technischen Maßnahmenwerts (100 KBE/100 ml) sind unverzüglich technische Sofortmaßnahmen und eine Gefährdungsanalyse einzuleiten. In der Metropolregion Nürnberg führen spezialisierte Sanitärbetriebe diese Untersuchungen für typischerweise 300 bis 600 Euro durch. Wer als Vermieter die Legionellenprüfung versäumt, riskiert Bußgelder und haftet für Schäden, die durch eine unterlassene Untersuchung entstehen.

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