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Ein Immobilienmakler ist eine gewerbliche Fachkraft, die gegen Provision (Courtage) die Vermittlung von Immobilien - Kauf, Verkauf oder Vermietung - zwischen Eigentümern und Interessenten übernimmt. Der Makler fungiert als neutraler Mittler, der marktgerechte Preise ermittelt, Objekte vermarktet, Besichtigungen organisiert, Kaufinteressenten prüft und beide Parteien bis zum Vertragsabschluss begleitet. In Deutschland ist die Maklertätigkeit nach § 34c GewO erlaubnispflichtig; seit 2020 besteht zudem eine Sachkundepflicht nach dem Makler- und Bauträgergesetz.
Ein qualifizierter Makler bietet weit mehr als die reine Anzeigenschaltung: Er erstellt eine fundierte Marktpreiseinschätzung, entwickelt eine professionelle Vermarktungsstrategie (Exposé, Fotos, virtuelle Rundgänge, zielgruppengerechte Plattformauswahl), prüft die Bonität der Interessenten und koordiniert Notartermin und Abwicklung. Gute Makler verfügen über ein belastbares Netzwerk aus Kaufinteressenten, Investoren, Finanzierungspartnern, Notaren und Handwerkern. Sie erkennen Mängel, die den Kaufpreis beeinflussen können, und beraten zu Verhandlungsstrategien.
Weitere wichtige Leistungen sind: Energieausweis-Organisation, Grundbuchauszüge und Baulastenverzeichnis einsehen, Vorbereitung der Übergabe und Protokollierung, sowie After-Sales-Betreuung. Ein guter Makler begleitet seine Kunden durch den gesamten Prozess und steht auch nach dem Notartermin als Ansprechpartner zur Verfügung.
Seit dem 23. Dezember 2020 gilt das Gesetz zur Provisionsteilung beim Immobilienkauf: Bei der Vermittlung von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher darf der Makler von Käufer und Verkäufer nur gleich hohe Provisionsanteile verlangen. Regelmäßig werden in Bayern 3,57 % des Kaufpreises inklusive MwSt. von jeder Seite gezahlt (insgesamt 7,14 %). Bei Mietobjekten gilt das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, zahlt die Provision. Bei gewerblichen Mietverträgen ist die Provision frei verhandelbar.
Das Provisionsmodell stellt sicher, dass der Makler nur dann eine Vergütung erhält, wenn er seinen Erfolg nachweist - der wirksam abgeschlossene Kaufvertrag. Reine Beratungsleistungen ohne Kaufabschluss sind in der Regel nicht vergütungspflichtig, es sei denn, es wurde ein gesondertes Beratungshonorar vereinbart.
Nicht alle Makler bieten die gleiche Qualität. Entscheidend sind: lokale Marktkenntnis (Kenntnis von Preisniveaus, Nachfragetrends, Käufersegmenten in den einzelnen Stadtteilen), Qualifikation (IHK-Sachkunde, Weiterbildung, Mitgliedschaft in Berufsverbänden wie IVD), Referenzen und nachweisbare Verkaufserfolge, Transparenz bei Vertragsgestaltung und Provision sowie ein professionelles Auftreten und empathische Kommunikation. Ein guter Makler nimmt sich Zeit für eine gründliche Erstberatung und drängt nicht zu einem überstürzten Vertragsabschluss.
Beachten Sie außerdem: Makler müssen seit 2021 eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen und regelmäßige Weiterbildungen absolvieren. Fragen Sie potenzielle Makler nach ihrer IHK-Sachkundeprüfung und ihrer Mitgliedschaft in Berufsverbänden - das sind verlässliche Qualitätsmerkmale.
Der Immobilienmarkt hat sich digitalisiert - und mit ihm die Anforderungen an professionelle Vermarktung. Neben klassischen Portalen wie Immobilienscout24 und Immowelt gehören heute professionelle Drohnenaufnahmen, 3D-Grundrisse, virtuelle Begehungen (Matterport oder ähnliche Technologien) und gezielte Social-Media-Werbung (Facebook, Instagram, LinkedIn für Anlegerimmobilien) zum Standard. Ein guter Makler weiß, welche Zielgruppe für welches Objekt angesprochen werden muss, und steuert den Mix entsprechend.
Besonders wertvoll ist der Off-Market-Ansatz: Erfahrene Makler verfügen über eine eigene Datenbank vorgemerkter Kaufinteressenten. Wenn ein neues Objekt aufgenommen wird, können sie es zunächst im Stillen an diesen Interessentenkreis anbieten - ohne öffentliche Ausschreibung. Das schützt Verkäufer, die diskret agieren möchten, und sorgt häufig für einen schnellen Abschluss zu marktgerechten Preisen.
Vor Beginn der Zusammenarbeit schließen Verkäufer und Makler einen Maklervertrag ab. Dieser regelt Laufzeit, Provision, den vereinbarten Angebotspreiskorridor und eventuelle Sonderbedingungen. Wichtige Punkte im Maklervertrag: Ist es ein qualifizierter Alleinauftrag (der Makler vermarktet exklusiv, der Verkäufer darf nicht selbst verkaufen) oder ein einfacher Alleinauftrag (Eigentümer darf selbst verkaufen, ohne Provision zu schulden)? Wie lange läuft der Vertrag, und gibt es eine Kündigungsfrist? Welche Marketingmaßnahmen werden konkret zugesagt?
Seriöse Makler legen den Vertrag transparent vor, erklären alle Klauseln und vereinbaren realistische Laufzeiten. Von überlangen Bindungsfristen ohne Leistungsgarantien raten wir ab.
Wir bei my-home.de sind auf die Vermittlung von Wohn- und Anlageimmobilien in Nürnberg, Fürth, Erlangen und der gesamten Metropolregion spezialisiert. Unsere Marktkenntnis reicht von der Nürnberger Altstadt über Stadtteile wie St. Johannis, Schweinau und Langwasser bis in den Landkreis Roth, Schwabach und Neumarkt. Eigentümer erhalten bei uns eine kostenlose, unverbindliche Marktwerteinschätzung - als solide Grundlage für ihre Entscheidung, wann und wie sie ihre Immobilie vermarkten möchten.
Wir legen Wert auf Transparenz und klare Kommunikation: Kein Druck, keine überhöhten Erstpreise als Kundenfang, keine Vertragsbindungen ohne gegenseitiges Vertrauen.
Nein, ein Privatverkauf ist jederzeit möglich. Professionelle Vermarktung durch einen Makler erhöht jedoch nachweislich die Wahrscheinlichkeit, einen marktgerechten oder höheren Preis zu erzielen und den Verkaufsprozess schneller und reibungsloser abzuwickeln. Der Mehrerlös kompensiert in der Regel die Maklerprovision.
Das hängt von Immobilie, Marktlage und Preisstrategie ab. Im aktuellen Marktumfeld in Nürnberg dauern gut vermarktete Objekte in der Regel 4-12 Wochen bis zum Notartermin. Wir setzen auf eine realistische Preisstrategie, die den Verkauf beschleunigt.
Im Regelfall wird kein Maklerhonorar fällig, wenn kein Vertragsabschluss zustande kommt (Erfolgsprinzip). Werbungskosten, die der Makler ausgelegt hat, können je nach Vereinbarung von diesem getragen werden. Wir sprechen diese Punkte im Maklervertrag klar an.
Ein Alleinauftrag beschränkt die Vermarktung auf einen Makler, der dafür stärker investiert. Ein einfacher Maklerauftrag erlaubt mehrere parallele Beauftragte - aber auch Privatverkauf - und senkt den Anreiz des einzelnen Maklers, intensiv zu investieren. Wir empfehlen den Alleinauftrag für einen definierten Zeitraum, da er nachweislich zu besseren Ergebnissen führt.
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Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
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Um Ihnen maximale Geschwindigkeit bei der Wertermittlung und Vermarktung zu garantieren, haben wir unsere Prozesse voll digitalisiert. Wir beraten Sie exklusiv und persönlich per Telefon oder Video-Call. Besichtigungstermine und Vor-Ort-Termine an Ihrer Immobilie finden selbstverständlich weiterhin persönlich statt. Besuche in unserer Zentrale in der Weißenburger Str. nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
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