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Lüftungskonzept

Fachbegriff aus dem Bereich Bautechnik & Sanierung

Das Lüftungskonzept ist ein Planungsdokument, das beschreibt, wie ein Gebäude mit ausreichend frischer Luft versorgt und Feuchtigkeit sowie Schadstoffe abgeführt werden - insbesondere bei luft­dichter Gebäudehülle, wie sie in Niedrigenergie- und Passivhäusern Standard ist. Es ist seit dem GEG (Gebäudeenergiegesetz) und der DIN 1946-6 für Neubauten und umfassende Sanierungen verbindlich vorgeschrieben. Ein fehlendes oder mangelhaftes Lüftungskonzept kann zu Feuchtigkeitsschäden, Schimmel und Gesundheitsbelastungen führen.

Gesetzliche Anforderungen nach DIN 1946-6

Die DIN 1946-6 (Raumlufttechnik - Lüftung von Wohngebäuden) schreibt vor, dass bei jeder wesentlichen Änderung der Gebäudehülle - Fensteraustausch, Fassadendämmung, Dachsanierung - geprüft werden muss, ob die natürliche Infiltration noch ausreicht, oder ob ein lüftungstechnisches System notwendig ist. Das Ergebnis dieser Prüfung ist das Lüftungskonzept.

Konkret auslösend für die Pflicht zur Erstellung eines Lüftungskonzepts sind: der Austausch von mehr als einem Drittel aller Fenster und Außentüren, die Dämmung von mehr als einem Drittel der Dachfläche oder der Kellerdecke. Es legt fest, ob Fensterlüftung, Abluftanlage, Zu-/Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung oder eine andere Lösung zum Einsatz kommt. Bei Neubauten ist das Lüftungskonzept obligatorischer Bestandteil der Baugenehmigungsunterlagen und wird spätestens beim Blower-Door-Test geprüft.

Lüftungssysteme im Überblick

Je nach Anforderung kommen verschiedene Systeme in Frage. Freie Lüftung (Fenster, Außenwandöffnungen) funktioniert in undichten Altbauten, versagt aber in gedämmten Gebäuden mit luftdichter Hülle. Abluftanlagen saugen verbrauchte Luft aus Küche und Bad ab; Zuluft gelangt über undichte Stellen oder Außenwandventile nach - ausreichend für leicht sanierte Gebäude, aber nicht für dichte Neubauten.

Zentrale Zu-/Abluftanlagen mit Wärmerückgewinnung (WRG) gelten als Optimallösung für Neubauten - sie tauschen Luft kontrolliert aus und gewinnen bis zu 90 % der Wärme zurück, was den Heizbedarf deutlich senkt. Dezentrale Lüftungsgeräte eignen sich für Sanierungen einzelner Räume und können ohne Kanalnetz nachgerüstet werden. Die Wahl des Systems hat erhebliche Auswirkungen auf Energieverbrauch, Komfort und Wartungsaufwand.

Erstellung des Lüftungskonzepts: Wer darf es erstellen?

Das Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 erfordert bauphysikalische Berechnungen und darf nicht von Laien erstellt werden. Berechtigt sind Energieberater, Fachingenieure (Haustechnik, Bauphysik) und Architekturbüros mit entsprechender Kompetenz. Bei Förderprogrammen von KfW oder BAFA ist häufig die Unterschrift eines zertifizierten Energieberaters (gemäß Energieeffizienz-Expertenliste) Pflicht. Die Kosten für ein professionelles Lüftungskonzept liegen je nach Gebäudegröße zwischen 300 und 1.000 €.

Ein korrekt erstelltes Lüftungskonzept bildet die Grundlage für die Auswahl und Dimensionierung der Lüftungsanlage und schützt den Eigentümer im Schadensfall: Wenn trotz ordnungsgemäß ausgelegtem System Schimmel entsteht, liegt die Ursache eher im Nutzerverhalten als in der Planung.

Praxis-Tipp für Eigentümer in Nürnberg und Franken

Wer in Nürnberg oder der Metropolregion sein Haus energetisch saniert - etwa Fenster tauscht und die Fassade dämmt - muss laut DIN 1946-6 ein Lüftungskonzept erstellen lassen. Diesen Schritt übersehen viele Eigentümer, was später zu Schimmelschäden führt. Beauftragen Sie vor oder gleichzeitig mit der Sanierungsplanung einen Energieberater, der das Lüftungskonzept erstellt. Fördermittel der KfW und BAFA für energetische Sanierung setzen ein korrektes Lüftungskonzept häufig voraus.

Besonders in den Gründerzeitquartieren Nürnbergs - etwa in Gostenhof, der Südstadt oder St. Leonhard - werden ältere Gebäude mit neuen Fenstern ausgestattet, ohne dass ein Lüftungskonzept in Auftrag gegeben wird. Das Ergebnis sind Schimmelprobleme in Schlaf- und Wohnräumen, die nicht nur Substanzschäden verursachen, sondern auch zu Mietminderungen führen können. Wir helfen Ihnen, kompetente Energieberater in der Region zu finden.

Häufig gestellte Fragen

Wann ist ein Lüftungskonzept Pflicht?

Immer dann, wenn bei Bestandsgebäuden mehr als 1/3 der Fenster ausgetauscht oder 1/3 der Dach- oder Kellerdecke gedämmt werden. Bei Neubauten ist es immer Pflicht. Die genauen Grenzwerte regelt DIN 1946-6.

Was kostet die Erstellung eines Lüftungskonzepts?

Die Kosten für ein professionelles Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 liegen je nach Gebäudegröße und Komplexität zwischen 300 und 1.000 €. Bei größeren Objekten oder Mehrfamilienhäusern können die Kosten höher ausfallen.

Kann ich als Eigentümer das Lüftungskonzept selbst erstellen?

Technisch möglich, aber nicht empfehlenswert. DIN 1946-6 erfordert bauphysikalische Berechnungen. Fehler im Konzept können zu unzureichender Lüftung oder Schimmelbildung führen. Für Förderprogramme ist oft die Unterschrift eines zertifizierten Energieberaters erforderlich.

Muss das Lüftungskonzept bei der Baugenehmigung eingereicht werden?

Bei Neubauten ja - es ist fester Bestandteil der Bauantragsunterlagen. Bei Sanierungen mit wesentlichen Hülländerungen muss es erstellt werden, wird aber nicht zwingend bei der Baubehörde eingereicht. Es dient primär als Planungsgrundlage und Haftungsabsicherung für den Planenden.

Was kostet eine kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung?

Die Investitionskosten für eine zentrale Zu-/Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung liegen je nach Hausgröße und Ausbauaufwand in der Regel zwischen 8.000 und 20.000 Euro. Bei Neubauten fällt die Installation günstiger aus, da die Kanäle von Anfang an geplant werden. In Bestandsgebäuden müssen Kanalschächte nachträglich eingebaut oder dezentrale Geräte ohne Kanalnetz verwendet werden, was den Aufwand erhöht. Die laufenden Betriebskosten sind gering: Strom für die Ventilatoren liegt typischerweise unter 100 Euro jährlich; der Filterwechsel (alle sechs bis zwölf Monate) kostet 30 bis 80 Euro pro Filter. Dem stehen Energieeinsparungen gegenüber, die bei einem gut gedämmten Haus mit effizienter WRG-Anlage einige Hundert Euro jährlich ausmachen können. Förderprogramme der KfW unterstützen die Installation von Lüftungsanlagen mit WRG als Teil energetischer Sanierungen.

Welche Wartung benötigt eine Lüftungsanlage?

Eine kontrollierte Wohnraumlüftung muss regelmäßig gewartet werden, damit sie hygienisch und effizient arbeitet. Dazu gehören der regelmäßige Filterwechsel (Grob- und Feinstaubfilter alle 6-12 Monate), die jährliche Reinigung der Wärmetauscher-Einheit sowie bei Kanalnetzen die regelmäßige Überprüfung und ggf. Reinigung der Luftkanäle. Vernachlässigte Wartung führt zu erhöhtem Energieverbrauch, verminderter Luftqualität und im schlimmsten Fall zur Verbreitung von Keimen und Schimmelsporen über das Kanalnetz. Wir empfehlen, bei der Anlagenplanung einen Wartungsvertrag mit dem Installationsbetrieb zu vereinbaren.

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