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Beim Privatverkauf veräußert der Eigentümer seine Immobilie ohne die Unterstützung eines Maklers direkt an einen Käufer - mit dem Ziel, die Maklerprovision einzusparen. Dieser Weg erscheint auf den ersten Blick kostengünstig, birgt jedoch erhebliche Risiken: Falsche Preisermittlung, lückenhafte Dokumentation, rechtliche Fallstricke und eine eingeschränkte Käuferreichweite können am Ende mehr kosten als die eingesparte Provision.
Wer ohne Makler verkauft, übernimmt alle Aufgaben selbst: professionelle Fotos und Exposéerstellung, Preisfindung auf Basis von Marktdaten, Schaltung von Inseraten auf Portalen, Koordination und Durchführung von Besichtigungen, Prüfung der Bonität von Kaufinteressenten, Verhandlungsführung, Zusammenstellung aller notarrelevanten Unterlagen (Grundbuchauszug, Energieausweis, Teilungserklärung, Mietverträge etc.) und Begleitung zum Notartermin. Dieser Aufwand sollte realistisch kalkuliert werden.
Die Zeitinvestition wird von vielen Privatverkäufern unterschätzt. Allein die Koordination von Besichtigungsterminen mit einer größeren Anzahl von Interessenten, das Beantworten von Anfragen und die Prüfung der Finanzierungsbestätigungen können mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Hinzu kommen die technischen und rechtlichen Aspekte: Wer die falschen Angaben im Exposé macht, zum Beispiel zur Wohnfläche oder zum Energieausweis, haftet im Schadensfall persönlich. Fehlende oder veraltete Unterlagen können außerdem dazu führen, dass ein geplanter Notartermin kurzfristig abgesagt werden muss, was das Vertrauen des Käufers erschüttert und im schlimmsten Fall den Kaufvertrag platzen lässt.
Zu häufigen Fehlern bei Privatverkäufen zählen: Unterschätzung des Marktwerts (Verkäufer erzielen im Schnitt 5-15 % weniger als beim Maklerverkauf, wie Studien zeigen), mangelnde Reichweite (ohne Maklernetzwerk bleibt der Interessentenkreis kleiner), fehlendes Know-how bei Verhandlungen und rechtlichen Fallstricken (Offenbarungspflichten, arglistige Täuschung, Gewährleistungsausschluss), sowie nicht optimale Verkäuferpräsentation (unprofessionelle Fotos, unvollständige Angaben). Insbesondere das Thema Offenbarungspflicht wird von Privatverkäufern häufig unterschätzt.
Besondere Vorsicht ist beim Thema Bonitätsprüfung geboten. Ohne die Erfahrung eines professionellen Maklers fällt es schwer, echte Kaufbereitschaft von unverbindlichem Interesse zu unterscheiden. Nicht selten investieren Privatverkäufer Wochen in die Begleitung eines Interessenten, der am Ende keine Finanzierungszusage erhält. Eine frühzeitige Anforderung der Finanzierungsbestätigung von der Bank des Käufers kann dieses Risiko reduzieren, wird aber ohne entsprechende Routine oft zu spät eingefordert.
Es gibt Situationen, in denen ein Privatverkauf gut funktioniert: wenn der Käufer bereits bekannt ist (Verkauf innerhalb der Familie oder an Bekannte), wenn ein sehr liquider Markt mit hoher Selbstläufer-Nachfrage besteht, oder wenn der Verkäufer selbst über umfangreiche Immobilien- und Rechtskenntnisse verfügt. In diesen Fällen kann die eingesparte Provision tatsächlich ein echter Vorteil sein.
Entscheidend ist auch die Vorbereitung: Ein Privatverkäufer, der alle erforderlichen Unterlagen vollständig und aktuell bereitstellt, professionelle Fotos und eine ansprechende Objektbeschreibung erstellt sowie die Bonität der Kaufinteressenten sorgfältig prüft, hat deutlich bessere Chancen auf einen erfolgreichen Abschluss. Die Offenbarungspflicht - also die Pflicht, bekannte Mängel dem Käufer mitzuteilen - ist beim Privatverkauf genauso bindend wie bei einem Maklerverkauf. Ein verschwiegener Mangel kann auch nach notariellem Kaufvertragsabschluss zu Schadensersatzansprüchen führen.
Ein Verkauf innerhalb des Familienkreises oder an langjährige Bekannte erfordert trotzdem eine sorgfältige rechtliche Absicherung. Auch bei vertrauensvollen Verhältnissen sollte der Kaufvertrag notariell beurkundet und der Kaufpreis auf Basis aktueller Marktdaten festgelegt werden. Zu niedrige Preise unter Angehörigen können steuerliche Konsequenzen haben; ein Gutachten eines vereidigten Sachverständigen schafft hier Klarheit.
Der Nürnberger Immobilienmarkt ist komplex: Preisunterschiede zwischen den Stadtteilen sind erheblich, und Kaufinteressenten kommen oft gut vorbereitet mit klaren Preisvorstellungen. Wer hier ohne Marktkenntnisse verkauft, verschenkt leicht Kaufpreispotenzial. Besonders in gefragten Vierteln wie St. Johannis, Gostenhof oder der Altstadt, wo die Nachfrage das Angebot deutlich übersteigt, lässt sich durch professionelle Vermarktung ein signifikant höherer Kaufpreis erzielen.
Wir bieten Eigentümern auf Wunsch auch eine reine Bewertungsdienstleistung an, damit Sie zumindest mit einer fundierten Marktpreisbasis in einen Privatverkauf gehen können. Darüber hinaus unterstützen wir gerne bei der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen für den Notar - damit der Abschluss dann reibungslos funktioniert, wenn Sie den Käufer gefunden haben. Denn auch beim Privatverkauf sollte die notarielle Vorbereitung nicht unterschätzt werden: Ein schlecht vorbereiteter Notartermin kann den Abschluss um Wochen verzögern.
Außerdem empfehlen wir, den Energieausweis rechtzeitig zu aktualisieren, falls er älter als zehn Jahre ist oder das Gebäude seitdem saniert wurde. In Nürnberg gibt es mehrere dena-zugelassene Energieberater, die kurzfristig einen aktualisierten Ausweis ausstellen können. Ein moderner, korrekt ausgestellter Energieausweis mit günstiger Energieeffizienzklasse ist beim Privatverkauf ein wichtiges Verkaufsargument, das ohne professionellen Rat oft nicht ausreichend genutzt wird.
Das hängt vom Einzelfall ab. Studien zeigen, dass Privatverkäufer im Durchschnitt 5-15 % unter dem Preis verkaufen, den ein professionell vermarktetes Objekt erzielt hätte. Rechnet man die eingesparte Provision dagegen, ergibt sich häufig kein oder nur ein geringer Nettovorteil. Bei höherwertigen Immobilien ist die Differenz besonders spürbar.
Notwendig sind mindestens: aktueller Grundbuchauszug, Energieausweis (Pflicht nach GEG), Lageplan und Grundrisse, bei Eigentumswohnungen Teilungserklärung und aktuelle WEG-Protokolle, bei vermieteten Objekten Mietverträge und Betriebskostenabrechnungen. Das Fehlen von Unterlagen verzögert den Notartermin und kann Kaufpreisabzüge erzwingen.
Ja. Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind Verkäufer verpflichtet, spätestens bei der Besichtigung den Energieausweis vorzulegen. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 15.000 € geahndet werden. Der Ausweis muss entweder als Bedarfs- oder Verbrauchsausweis vorliegen.
Der sicherste Weg ist die Anforderung einer aktuellen Finanzierungsbestätigung einer Bank oder eines Kreditvermittlers, die bestätigt, dass der Käufer das Darlehen in der erforderlichen Höhe erhalten kann. Diese Bestätigung sollte nicht älter als drei Monate sein. Bei Barzahlern empfiehlt sich die Vorlage eines Kontoauszugs oder einer Bankbescheinigung über das vorhandene Kapital. Auf unverbindliche Zusagen oder allgemeine Einkommensangaben sollten sich Privatverkäufer nicht verlassen - erst eine schriftliche Finanzierungszusage bietet ausreichende Sicherheit.
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Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
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