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Zweifamilienhaus ist ein Wohngebäude mit genau zwei rechtlich und baulich voneinander getrennten Wohneinheiten, das entweder vollständig selbst genutzt, teilweise vermietet oder vollständig als Kapitalanlage betrieben wird. Es vereint die Vorzüge des Eigenheims mit denen einer Kapitalanlage: Die vermietete Einheit generiert Mieteinnahmen, die die Finanzierungskosten mitfinanzieren, während die selbstgenutzte Einheit dauerhaftes Wohneigentum schafft. In steuerlicher Hinsicht eröffnet das Zweifamilienhaus interessante Gestaltungsmöglichkeiten durch die Teilung in selbstgenutzten und vermieteten Bereich.
Ein Zweifamilienhaus besteht aus zwei vollständig getrennten Wohneinheiten mit je eigenem Eingang (oder zumindest eigenem Zugang), eigener Küche und eigenem Sanitärbereich. Es kann als klassisches Haus mit Erdgeschoss- und Obergeschosswohnung, als Haus mit Einliegerwohnung (Souterrainwohnung) oder als Doppelhaus konzipiert sein. Baurechtlich gilt es nach § 2 Abs. 4 BauO NW (und analogen Landesbauordnungen) als Wohngebäude geringer Höhe; steuerrechtlich wird zwischen selbstgenutzter und vermieteter Einheit differenziert. Eine Aufteilung in Wohnungseigentum nach dem WEG ist möglich, aber nicht zwingend.
Die Abgrenzung zur Einliegerwohnung ist fließend: Eine Einliegerwohnung ist typischerweise kleiner, nicht vollständig eigenständig nutzbar und mehr dem Haupthaus untergeordnet. Im Baurecht wird sie oft großzügiger genehmigt, da sie als Ergänzung zum Hauptwohngebäude gilt. Ein vollständig gleichgestelltes Zweifamilienhaus hat hingegen in der Regel zwei gleichwertige Einheiten mit eigenem Eingang. Diese Unterscheidung ist bauordnungsrechtlich und steuerlich relevant.
Der große Vorteil des Zweifamilienhauses für Eigentümer-Vermieter: Die Kosten, die auf die vermietete Einheit entfallen, sind steuerlich als Werbungskosten abzugsfähig - Schuldzinsen, Abschreibungen (AfA: 2 % p.a. bei Gebäuden nach 1925), Instandhaltung und anteilige Bewirtschaftungskosten. Auch Teile der gemeinsam genutzten Infrastruktur (Dach, Keller, Außenfassade) können anteilig geltend gemacht werden. Wer das Zweifamilienhaus kauft und teilvermietet, sollte von Beginn an eine saubere Trennung der Kosten durch einen Steuerberater einrichten lassen.
Die steuerliche Aufteilung erfolgt typischerweise nach dem Flächenschlüssel: Beträgt die vermietete Einheit 40 % der Gesamtfläche, können 40 % der anteiligen Gesamtkosten (Schuldzinsen, Gebäudeversicherung, Grundsteuer) als Werbungskosten geltend gemacht werden. Eine akkurate Flächendokumentation - inklusive aller Nebenräume und Gemeinschaftsflächen - ist dafür unverzichtbar. Fehlt diese Dokumentation, kann das Finanzamt bei einer Prüfung Schätzungen vornehmen, die oft ungünstiger ausfallen.
Bei einem Kaufpreis von 600.000 Euro für ein Zweifamilienhaus in Nürnberg mit hälftiger Nutzung (je 50 % Eigen- und Fremdnutzung) ergibt sich folgende grobe Steuerwirkung: Der auf die vermietete Einheit entfallende Kaufpreisanteil von 300.000 Euro (abzüglich Bodenanteil ca. 250.000 Euro) kann mit 2 % p.a. abgeschrieben werden - das sind 5.000 Euro Abschreibung jährlich. Hinzu kommen anteilige Schuldzinsen von beispielsweise 4.000 Euro und sonstige Werbungskosten. Bei einem Steuersatz von 42 % ergibt das eine jährliche Steuerersparnis von rund 3.800 Euro allein durch die AfA.
Das Zweifamilienhaus ist in der Metropolregion Nürnberg eine beliebte Einstiegsform für Immobilieninvestoren und Eigennutzer mit Vermietungskomponente. Die Mietrenditen sind je nach Lage - Nürnberger Stadtteile wie Schweinau, Eibach oder Langwasser versus Altstadt-nahe Lagen - sehr unterschiedlich. Wer kauft, um eine Einheit selbst zu nutzen und eine zu vermieten, profitiert von günstigeren Finanzierungskonditionen (Eigennutzeranteil) bei gleichzeitiger Renditewirkung.
In der Praxis liegt die Brutto-Mietrendite bei typischen Zweifamilienhäusern in Nürnberg zwischen 3,5 % und 5,5 % - je nach Lage, Bauzustand und Ausstattung. Der Eigennutzeranteil reduziert die Eigenkapitalrendite, verbessert aber die Finanzierbarkeit und Lebensqualität. Für viele Familien ist das Zweifamilienhaus daher das optimale Modell: Wohneigentum kombiniert mit einem steuerlich geförderten Vermögensbaustein.
Ein besonderer rechtlicher Vorteil des Zweifamilienhauses: § 573a BGB gewährt dem Eigentümer eines Zweifamilienhauses, der selbst darin wohnt, ein erleichtertes Kündigungsrecht. Er kann dem Mieter der anderen Einheit ohne besonderen Kündigungsgrund (kein Eigenbedarf, keine Vertragsverletzung erforderlich) kündigen - allerdings verlängert sich die gesetzliche Kündigungsfrist um drei Monate. Dieses Privileg gibt Eigentümern mehr Flexibilität, ist aber an die eigene tatsächliche Bewohnung des Gebäudes geknüpft.
Zieht der Eigentümer aus und vermietet auch die zweite Einheit, entfällt das Privileg für zukünftige Kündigungen - es gilt dann das reguläre Mietrecht mit den üblichen Voraussetzungen (Eigenbedarf, Vertragsverletzung, Hinderung der wirtschaftlichen Verwertung).
In Nürnberg und dem Umland (Fürth, Erlangen, Schwabach) sehen wir eine anhaltend hohe Nachfrage nach Zweifamilienhäusern - besonders von Familien, die Eltern oder Schwiegereltern in der Nähe wohnen lassen möchten, ohne ganz zusammenzuziehen. Das “Mehrgenerationenwohnen” im Zweifamilienhaus hat klare praktische und steuerliche Vorteile. Wir begleiten unsere Kunden sowohl beim Kauf als auch beim Verkauf solcher Objekte und kennen die relevanten Lagen und Preise in der gesamten Metropolregion.
Beim Kauf eines Zweifamilienhauses empfehlen wir frühzeitig zu prüfen, ob eine Abgeschlossenheitsbescheinigung für beide Einheiten vorhanden ist - und ob eine Aufteilung in Wohnungseigentum nach WEG möglich und sinnvoll wäre. Letzteres kann später den Wiederverkauf wesentlich flexibler gestalten: Statt das gesamte Haus verkaufen zu müssen, können beide Einheiten separat veräußert werden.
Ja. Die Aufteilung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist möglich, erfordert jedoch einen Aufteilungsplan, eine Abgeschlossenheitsbescheinigung und die notarielle Begründung von Wohnungseigentum. Nach der Aufteilung können die Einheiten separat verkauft oder belastet werden - was bei einem späteren Verkauf erhebliche Preisvorteile bringen kann, da Eigentumswohnungen pro Quadratmeter oft deutlich höhere Preise erzielen als Einheiten in unaufgeteilten Zweifamilienhäusern.
Banken bewerten Zweifamilienhäuser nach dem Sachwertverfahren und berücksichtigen bei vermieteten Einheiten auch den Ertragswert. Die Mieteinnahmen aus der zweiten Einheit können bei der Bonitätsprüfung positiv angerechnet werden und erhöhen so die Tragbarkeit der Finanzierung. Unterschiedliche Banken handhaben diese Anrechnung verschieden - manche rechnen nur 70 % der Nettokaltmiete an (Sicherheitsabschlag), andere bis zu 90 %.
Als Eigentümer, der selbst in einem Zweifamilienhaus wohnt, haben Sie nach § 573a BGB ein erleichtertes Kündigungsrecht: Sie können dem Mieter der zweiten Einheit ohne besonderen Grund kündigen - allerdings verlängert sich die gesetzliche Kündigungsfrist um drei Monate. Dieses Privileg gilt nur, wenn Sie tatsächlich im selben Gebäude wohnen.
Beim Verkauf gilt der Grundsatz „Kauf bricht Miete nicht” (§ 566 BGB): Der Käufer tritt automatisch als neuer Vermieter in den bestehenden Mietvertrag ein. Das kann den Kaufpreis beeinflussen, da potenzielle Käufer, die selbst einziehen wollen, zunächst kündigen müssten - was Zeit und ggf. einen Rechtsstreit bedeutet. Wir empfehlen, beim Verkauf eines vermieteten Zweifamilienhauses frühzeitig die Mietsituation transparent zu kommunizieren und ggf. mit dem Mieter eine Einigung über eine vorzeitige Aufhebung des Mietvertrags (gegen Abstandszahlung) zu prüfen.
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Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
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