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Dachgeschosswohnung - Eine Dachgeschosswohnung ist eine Wohneinheit im obersten Geschoss eines Gebäudes, die ganz oder teilweise in den Dachraum hineinreicht und durch Dachschrägen gekennzeichnet ist. Die besondere Raumgeometrie beeinflusst die Wohnflächenberechnung, die Nutzbarkeit und die baurechtlichen Anforderungen.
Die Wohnflächenberechnung folgt der Wohnflächenverordnung (WoFlV): Flächen mit einer Höhe unter einem Meter zählen nicht, zwischen einem und zwei Metern nur zur Hälfte, ab zwei Metern voll. Diese Regelung führt dazu, dass die tatsächlich begehbare Grundfläche erheblich größer sein kann als die formal berechnete Wohnfläche - ein Käufer oder Mieter, der eine Dachgeschosswohnung mit 80 m² Wohnfläche erwirbt, darf nicht von 80 m² vollständig nutzbarer Stehfläche ausgehen.
In der Praxis geben Vermieter die Wohnfläche häufig zu hoch an, weil die Anrechnungsregeln für Schrägen nicht korrekt angewendet werden. Bei einer Abweichung von mehr als zehn Prozent hat der Mieter Anspruch auf Mietminderung (BGH-Rechtsprechung). Käufer sollten bei einer Dachgeschosswohnung stets eine aktuelle Wohnflächenberechnung nach WoFlV anfordern oder nachmessen lassen.
Neben der Grundfläche spielt auch die Anrechnung von Dachterrassen und Loggien eine wichtige Rolle: Balkone und Dachterrassen werden nach WoFlV in der Regel zu 25 Prozent, bei besonderer Qualität und Lage bis zu 50 Prozent der Terrassenfläche angerechnet. Für die Kaufpreisverhandlung ist es daher entscheidend, die tatsächliche Nettowohnfläche von der Terrassen- oder Balkonzone sauber zu trennen.
Damit ein Dachgeschoss als Wohnraum genutzt werden darf, muss es als Aufenthaltsraum genehmigt sein. Die BayBO verlangt eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,40 Metern über mindestens der Hälfte der Grundfläche. Weitere Anforderungen betreffen Belichtung (Fensterfläche mindestens ein Achtel der Grundfläche), Belüftung, Brandschutz (zweiter Rettungsweg - entweder zweite Treppe oder Anleiternmöglichkeit durch Feuerwehr) und Wärmedämmung nach GEG. Der nachträgliche Ausbau eines Dachbodens erfordert in der Regel eine Baugenehmigung, da sich die Nutzung ändert und alle genannten Anforderungen erst mit der Genehmigung als erfüllt gelten.
Beim Kauf einer bereits ausgebauten Dachgeschosswohnung empfehlen wir grundsätzlich, die Baugenehmigung für den Ausbau im Original anzufordern. Nicht selten wurde in Nürnberger Altbauten der Dachboden ohne Genehmigung zu Wohnzwecken umgebaut - was den Käufer vor Probleme stellen kann: fehlende Genehmigung, spätere Auflagen durch die Baubehörde, Haftungsfragen beim Weiterverkauf. Liegt keine Genehmigung vor, sollten Sie die Legalisierungskosten in die Kaufpreisverhandlung einbeziehen.
Dachgeschosswohnungen weisen besondere schalltechnische Eigenschaften auf: Da kein Nachbar oberhalb wohnt, entfällt der lästige Trittschall von oben. Dafür kann Regen auf undichte oder schlecht gedämmte Dachflächen als unangenehmes Geräusch wahrgenommen werden. Qualitativ hochwertige Dachkonstruktionen mit einer schalldämmenden Zwischensparrendämmung und einer massiven Trockenbauverschalung lösen dieses Problem. Die Haustechnik - insbesondere Heizung und Warmwasserversorgung - muss in Dachgeschosswohnungen häufig über längere Steigleitungen geführt werden; Wärmeverluste auf dem Weg nach oben sollten bei der Energiekostenplanung berücksichtigt werden.
Vorteile: Häufig keine direkte Nachbarschaft über der Wohnung (kein Trittschallproblem von oben), mögliche Dachterrasse oder Zugang zum Flachdach, besondere Raumgeometrie mit Charakter, oft schöner Ausblick über die Dachlandschaft, in gut gedämmten Neubauten sehr komfortabel.
Nachteile: Erhöhte Wärmelast im Sommer bei schlechter oder fehlender Dachdämmung, eingeschränkte Möblierbarkeit durch Dachschrägen, höhere Heizkosten im Vergleich zu gleich großen Wohnungen in mittleren Geschossen, keine direkte Stehfläche an allen Stellen der Wohnung.
Dachgeschosswohnungen in Altbauvierteln wie St. Johannis, Gostenhof oder der Südstadt sind bei Käufern und Mietern beliebt - das besondere Flair, Deckenhöhen von oft 2,70 m oder mehr und die schrägenbedingte Raumgeometrie sprechen eine wachsende Zielgruppe an. Wir empfehlen, vor dem Kauf den energetischen Zustand der Dachdämmung prüfen zu lassen - undichte oder fehlende Dämmung kann im Sommer zu unangenehm hohen Temperaturen führen und im Winter erhebliche Heizmehrkosten verursachen. Lassen Sie außerdem die tatsächliche Wohnfläche nach WoFlV nachmessen, bevor Sie den Kaufpreis verhandeln. In einigen Nürnberger Gründerzeithäusern weicht die tatsächliche WoFlV-Fläche um 15-20 % von der angegebenen Fläche ab - was erheblichen Einfluss auf einen angemessenen Kaufpreis hat.
Achten Sie zudem auf das Baujahr der Dachflächenfenster: Ältere Velux- oder Roto-Fenster aus den 1980er und 1990er Jahren sind nicht selten undicht oder schlecht isoliert. Der Austausch kostet je Fenster 800-1.500 Euro inklusive Montage, ist aber im Hinblick auf Wärmedämmung und Schallschutz eine lohnende Investition. Bei einer Wohnungseigentumsanlage ist zu klären, ob die Dachflächenfenster dem Gemeinschaftseigentum oder dem Sondereigentum zugehören - davon hängt ab, wer für Reparatur und Erneuerung zuständig und kostenpflichtig ist.
Eine gut geplante und ausreichend gedämmte Dachgeschosswohnung ist auch im Sommer komfortabel. Wirksame Maßnahmen sind außenliegende Jalousien oder Rollläden an Dachflächenfenstern (Außenrollos sind wesentlich effektiver als Innenrollos), eine hochwertige Dachdämmung nach aktuellem GEG-Standard (mind. 20-24 cm Mineralwolle oder Äquivalent) und kontrollierte Nachtlüftung über zu öffnende Dachflächenfenster. Bei Neubauten ist das Problem durch Wärmeschutzplanung beherrschbar. Bei älteren Bestandswohnungen ohne ausreichende Dämmung ist eine Nachrüstung vor dem Kauf zu kalkulieren. Wer die Wohnung kaufen möchte, sollte die Dämmstärke durch einen Energieberater messen lassen - ein Sanierungsgutachten kostet rund 300-600 Euro und liefert eine belastbare Grundlage für die Preisverhandlung.
Eine Dachterrasse wird wie ein Balkon behandelt und nach der WoFlV in der Regel zu 25 Prozent der tatsächlichen Fläche angerechnet, bei überdurchschnittlicher Qualität (besondere Lage, Ausblick, Ausstattung) bis zu 50 Prozent. Die genaue Anrechnungsquote liegt im Ermessen des Berechners - im Zweifelsfall sollte ein Sachverständiger herangezogen werden, um eine marktgerechte Einschätzung zu erhalten. In Nürnbergs innerstädtischen Lagen - etwa Altstadt, St. Sebald oder Gostenhof - kann eine großzügige Dachterrasse mit Blick über die Dächer der Stadt den Wohnwert und damit den Kaufpreis einer Dachgeschosswohnung erheblich steigern, selbst wenn die Wohnfläche auf dem Papier gleich bleibt.
In Bayern grundsätzlich ja, da sich die Nutzung von Speicher zu Wohnraum ändert und die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an Aufenthaltsräume (Raumhöhe, Belichtung, Rettungsweg, Dämmung) nachgewiesen werden müssen. In bestimmten Fällen kommt die Genehmigungsfreistellung nach Art. 58 BayBO in Betracht, wenn das Vorhaben die Anforderungen ohne weiteres erfüllt - aber auch dann muss ein Architekt die Unterlagen einreichen. Sprechen Sie vor Beginn der Planung immer mit dem Bauordnungsamt der Stadt Nürnberg, da die Anforderungen je nach Lage (Denkmalschutz, Ensembleschutz, Bebauungsplan) erheblich variieren können. Für Gebäude in den denkmalgeschützten Bereichen der Nürnberger Altstadt oder Gostenhof ist zusätzlich die Zustimmung der Unteren Denkmalschutzbehörde einzuholen, was die Planungs- und Genehmigungsphase um mehrere Monate verlängern kann.
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Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
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