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Anrufen - 0911 / 88 18 73 80Fachbegriff aus dem Bereich Immobilienbewertung
Wertermittlung - Die Wertermittlung bezeichnet den Oberbegriff für alle Verfahren und Methoden, mit denen der Wert einer Immobilie systematisch ermittelt wird, sei es für einen Verkauf, eine Finanzierung, eine steuerliche Bewertung oder eine gerichtliche Auseinandersetzung. Eine fundierte Wertermittlung schützt Käufer vor Überzahlung, Verkäufer vor zu günstigen Abgaben und schafft die sachliche Grundlage für Verhandlungen, Finanzierungsgespräche und Erbschaftsregelungen.
In Deutschland sind die anerkannten Verfahren der Immobilienwertermittlung in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) geregelt, die auf Grundlage des Baugesetzbuchs erlassen wurde. Es gibt drei normierte Verfahren, die je nach Immobilienart und Bewertungsanlass zur Anwendung kommen.
Das Vergleichswertverfahren stützt sich auf tatsächlich erzielte Kaufpreise vergleichbarer Immobilien. Es eignet sich besonders für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser in Gebieten mit ausreichend Transaktionsdaten. Die Gutachterausschüsse der Kommunen pflegen zu diesem Zweck die Kaufpreissammlungen und leiten daraus Vergleichsfaktoren ab. Je homogener der Markt und je mehr Vergleichskauffälle vorliegen, desto präziser ist das Ergebnis.
Das Ertragswertverfahren bewertet eine Immobilie anhand der nachhaltig erzielbaren Erträge. Es wird vorrangig bei Mietwohnhäusern, Gewerbeimmobilien und gemischt genutzten Objekten eingesetzt. Der Ertragswert ergibt sich aus dem Bodenwert zuzüglich des kapitalisierten Reinertrags des Gebäudes. Der Reinertrag wiederum ist die Jahresmiete abzüglich Bewirtschaftungskosten (Instandhaltung, Verwaltung, Mietausfall). Der Kapitalisierungsfaktor - der sogenannte Liegenschaftszinssatz - wird vom Gutachterausschuss anhand der Kaufpreissammlung abgeleitet und variiert je nach Immobilientyp und Marktlage.
Das Sachwertverfahren ermittelt den Wert über die Herstellungskosten des Gebäudes abzüglich Alterswertminderung plus Bodenwert. Es kommt bei Objekten zum Einsatz, für die weder ausreichend Vergleichsdaten noch belastbare Ertragskennzahlen vorliegen, etwa bei Spezialimmobilien oder selbst genutzten Einfamilienhäusern in ländlichen Regionen. Der Sachwert wird anschließend durch einen Sachwertfaktor marktangepasst, der ebenfalls vom Gutachterausschuss bereitgestellt wird.
Neben diesen normierten Verfahren spielen in der Praxis unterschiedliche Anlässe eine Rolle: Verkauf, Erbschaft, Schenkung, Scheidung, Zwangsversteigerung, Beleihungsprüfung oder steuerliche Feststellung. Je nach Anlass und gewünschter Verbindlichkeit kommen verschiedene Formen der Wertermittlung in Betracht.
Nicht jede Wertermittlung erfordert ein vollständiges Verkehrswertgutachten. In der Praxis haben sich verschiedene Abstufungen etabliert:
Die Makler-Schnellbewertung bietet eine erste Markteinschätzung auf Basis von Erfahrungswerten, aktuellen Angebotsdaten und Objektbesichtigung. Sie genügt häufig als Orientierung für Verkaufsentscheidungen, hat aber keine rechtliche Bindungswirkung. Ein erfahrener Makler mit tiefer Marktkenntnis der Region kommt dabei oft zu präziseren Einschätzungen als ein Sachverständiger ohne lokalen Bezug.
Ein Sachverständigengutachten nach ImmoWertV erstellt ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger. Dieses Gutachten wird von Gerichten, Finanzämtern und Banken anerkannt und ist bei Erbauseinandersetzungen, Scheidungsverfahren oder steuerlichen Nachweisen häufig unentbehrlich. Die Kosten für ein vollständiges Verkehrswertgutachten liegen je nach Objektwert und Aufwand bei ca. 1.500-5.000 Euro.
Online-Bewertungstools liefern eine algorithmische Schätzung auf Basis statistischer Modelle. Sie können eine erste Größenordnung vermitteln, ersetzen aber weder die Marktkenntnis eines erfahrenen Maklers noch die Detailtiefe eines Gutachtens. Gerade bei älteren Gebäuden, Sonderlagen oder sanierungsbedürftigen Objekten liegen automatisierte Schätzungen häufig 15-25 % vom tatsächlichen Marktwert entfernt.
Der Marktwert einer Immobilie wird von einer Vielzahl von Faktoren bestimmt, die jede fundierte Wertermittlung berücksichtigen muss:
In der Metropolregion Nürnberg stellt der Gutachterausschuss für Grundstückswerte (angesiedelt beim Stadtmessungsamt Nürnberg) regelmäßig Marktberichte und Bodenrichtwerte bereit, die als Grundlage jeder seriösen Wertermittlung dienen. Wir empfehlen Eigentümern in Nürnberg, Fürth, Erlangen und den Landkreisen der Region, vor einem geplanten Verkauf zunächst die aktuellen Bodenrichtwerte beim Gutachterausschuss einzusehen - diese sind in Bayern kostenfrei über das BORIS Bayern-Portal abrufbar.
Für eine fundierte Einschätzung des erzielbaren Verkaufspreises bieten wir eine kostenfreie Immobilienbewertung an, bei der wir die konkreten Marktdaten der Nachbarschaft, den Zustand des Objekts und die aktuelle Nachfragesituation berücksichtigen. Besonders in Stadtteilen mit hoher Dynamik - wie Gostenhof, Johannis, Mögeldorf oder Gibitzenhof - können sich Werte innerhalb weniger Quartale erheblich verschieben, sodass eine aktuelle Marktbewertung stets einer automatisierten Schätzung vorzuziehen ist.
Das hängt von der Immobilienart ab. Eigentumswohnungen und Reihenhäuser werden meistens im Vergleichswertverfahren bewertet, vermietete Mehrfamilienhäuser im Ertragswertverfahren und selbst genutzte Einfamilienhäuser in Lagen mit wenig Vergleichsdaten im Sachwertverfahren. In der Praxis kombinieren erfahrene Gutachter häufig mehrere Verfahren und gewichten die Ergebnisse anhand der Marktgegebenheiten - sogenannte Plausibilitätsprüfung durch Quervergleich.
Als erste Orientierung kann ein Online-Tool nützlich sein. Für eine realistische Preisfindung empfehlen wir jedoch eine professionelle Bewertung vor Ort. Algorithmen erfassen weder den baulichen Zustand noch besondere Ausstattungsmerkmale oder die Mikrolage. Gerade in der Region Nürnberg können Preisunterschiede zwischen benachbarten Stadtteilen erheblich sein - zwischen Thon und Erlenstegen liegen oft 1.000-2.000 Euro pro Quadratmeter.
Ein förmliches Gutachten ist immer dann sinnvoll, wenn rechtliche Verbindlichkeit gefordert ist. Typische Anlässe sind Erbauseinandersetzungen, Scheidungsverfahren, die Vorlage beim Finanzamt zum Nachweis eines niedrigeren Grundbesitzwerts oder Zwangsversteigerungen. Auch Banken können bei hohen Beleihungssummen ein unabhängiges Gutachten verlangen. In der Regel veranlasst die Bank die Bewertung selbst durch einen internen oder externen Sachverständigen - die Kosten trägt der Kreditnehmer.
Ja. Das Finanzamt setzt bei Erbschaften und Schenkungen den steuerlichen Grundbesitzwert nach einem eigenen Verfahren (§§ 157 ff. BewG) fest, der häufig vom tatsächlichen Marktwert abweicht. Liegt der festgesetzte Wert über dem tatsächlichen Verkehrswert, kann der Steuerpflichtige durch ein Sachverständigengutachten nach ImmoWertV den niedrigeren Marktwert nachweisen (§ 198 BewG). Das Finanzamt ist dann verpflichtet, diesen niedrigeren Wert zugrunde zu legen - was die Erbschaft- oder Schenkungsteuer erheblich reduzieren kann.
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Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
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Die in diesem Immobilien-Lexikon enthaltenen Informationen, Einschätzungen und rechtlichen Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Trotz sorgfältigster Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Aufgrund der Komplexität der Materie empfehlen wir ausdrücklich, bei konkreten Vorhaben einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vermittlung eines passenden Fachberaters aus unserem regionalen Netzwerk.
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