Telefon
Direkt mit einem Experten sprechen.
Anrufen - 0911 / 88 18 73 80Fachbegriff aus dem Bereich Allgemein
Das Planungsrecht (auch: Bauplanungsrecht) regelt, wie Grundstücke genutzt und bebaut werden dürfen - es ist das öffentliche Recht der Bodennutzungsplanung. Es bestimmt, ob und in welchem Umfang auf einem Grundstück gebaut werden darf, welche Gebäudearten zulässig sind und welche Nutzungen erlaubt sind. Das Bauplanungsrecht ist im Baugesetzbuch (BauGB) und den Baunutzungsverordnungen (BauNVO) geregelt; daneben treten landesrechtliche Bauordnungen (in Bayern: BayBO).
Das Planungsrecht unterscheidet zwei zentrale Planebenen:
Der Flächennutzungsplan (FNP) ist ein gemeindliches Planungsinstrument, das die beabsichtigte Bodennutzung im gesamten Gemeindegebiet grob darstellt. Er ist behördenverbindlich, aber nicht direkt für den Bürger bindend. Aus dem FNP werden die verbindlichen Bebauungspläne entwickelt.
Der Bebauungsplan (B-Plan) ist rechtlich verbindlich: Er regelt konkret für ein bestimmtes Gebiet die Art der baulichen Nutzung (z. B. Allgemeines Wohngebiet WA, Mischgebiet MI, Gewerbegebiet GE), das Maß der baulichen Nutzung (GRZ, GFZ, Traufhöhe, Firsthöhe), die Bauweise (offen, geschlossen, Einzel- oder Doppelhaus), überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien) sowie Verkehrsflächen und ggf. Stellplatzanforderungen. Verstöße gegen den B-Plan sind nicht genehmigungsfähig - es sei denn, die Gemeinde erteilt eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB, was an strenge Voraussetzungen geknüpft ist.
Nicht überall gibt es einen Bebauungsplan. In Bereichen ohne B-Plan richtet sich die Zulässigkeit nach anderen Vorschriften:
Für Käufer von Grundstücken oder Immobilien mit Erweiterungsplänen ist die Abgrenzung Innen-/Außenbereich entscheidend. Was nach Ortslage wirkt, kann baurechtlich bereits Außenbereich sein.
Das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein von Baurecht ist der entscheidende Werttreiber für Grundstücke. Ein Grundstück mit genehmigungsfähigem Baurecht für ein Mehrfamilienhaus kann ein Vielfaches des Werts eines gleich großen Ackerlands ohne Baurecht haben. In der Nürnberger Metropolregion wird der Unterschied zwischen Bauland und Ackerland deutlich: Bauland kostet je nach Lage 300-1.200 Euro/m², Ackerland ohne Baurecht 5-15 Euro/m².
Die Schaffung von Baurecht (z. B. durch Aufstellung eines Bebauungsplans) ist daher eine zentrale Aufgabe kommunaler Planung und ein begehrtes Instrument für Grundstückseigentümer und Investoren. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan (§ 12 BauGB) ermöglicht es, das Verfahren in Abstimmung mit einem konkreten Investor zu beschleunigen - er verpflichtet den Investor dabei zur Realisierung des Vorhabens innerhalb bestimmter Fristen.
Wer ein Grundstück in Nürnberg oder den Umlandgemeinden kauft oder verkauft, sollte den geltenden Bebauungsplan oder die §-34-Situation kennen. Beim Stadtplanungsamt Nürnberg können B-Pläne eingesehen werden; für Umlandgemeinden sind die jeweiligen Gemeindeverwaltungen zuständig. Viele Gemeinden im Nürnberger Umland stellen ihre B-Pläne inzwischen online zur Verfügung.
Wir prüfen im Rahmen unserer Maklertätigkeit die planungsrechtliche Situation und erläutern Käufern wie Verkäufern, welche Nutzungen auf einem Grundstück realistisch sind und welche Entwicklungspotenziale vorhanden oder absehbar sind. Ein Grundstück mit angehendem Baurecht kann eine attraktive Investition sein - wenn man die Realisierungswahrscheinlichkeit realistisch einschätzt.
In Nürnberg können Bebauungspläne beim Stadtplanungsamt oder online über das Stadtportal (stadtplan.nuernberg.de) eingesehen werden. Für Umlandgemeinden stehen die Gemeindeverwaltungen und regionale Geoinformationsportale (BayernAtlas) zur Verfügung. Der BayernAtlas zeigt auf einer Karte, welche Flächen in Bayern Bebauungsplänen unterliegen. Unser Büro prüft die planungsrechtliche Situation auf Anfrage und kann Pläne für Sie interpretieren.
Als Privatperson können Sie einen Antrag auf Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans stellen. Die Entscheidung liegt jedoch bei der Gemeinde, die dabei erhebliches Planungsermessen hat - sie ist nicht verpflichtet, dem Antrag zu folgen. Alternativ gibt es den vorhabenbezogenen Bebauungsplan (§ 12 BauGB), der in Abstimmung mit dem Investor auf ein konkretes Projekt zugeschnitten wird. Dieser Weg ist schneller, weil der Investor den Verfahrensaufwand trägt und die Gemeinde eine Realisierungsgarantie erhält.
Das Bauplanungsrecht (BauGB, BauNVO) regelt die Frage, ob und was gebaut werden darf - Gebäudeart, Nutzung, Maß. Das Bauordnungsrecht (in Bayern: BayBO) regelt das Wie - Abstandsflächen, Sicherheitsanforderungen, Brandschutz, Stellplatzpflicht und weitere technische Anforderungen. Beide Rechtsbereiche müssen für eine Baugenehmigung eingehalten werden. Ein Vorhaben kann planungsrechtlich zulässig, aber bauordnungsrechtlich nicht genehmigungsfähig sein - zum Beispiel, wenn die erforderlichen Abstandsflächen nicht eingehalten werden.
Ein Bauvorbescheid (auch: Voranfrage) ist ein Verwaltungsakt, der bestimmte Fragen zur Genehmigungsfähigkeit eines Vorhabens vorab klärt, bevor ein vollständiger Bauantrag gestellt wird. Er kostet weniger als eine vollständige Baugenehmigung (ca. 200-500 Euro), dauert 6-10 Wochen und bindet die Behörde für drei Jahre. Wer ein Grundstück kaufen und später bebauen möchte, kann durch einen Bauvorbescheid das Risiko eines nicht genehmigungsfähigen Vorhabens erheblich reduzieren.
Zurück zum Immobilien-Lexikon.
Sie möchten den Wert Ihrer Immobilie wissen?
Ermitteln Sie in 2 Minuten den realen Marktwert - kostenfrei und unverbindlich.
Fachlich geprüft von der myhome-Redaktion
Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
Wichtiger Hinweis zum Haftungsausschluss
Die in diesem Immobilien-Lexikon enthaltenen Informationen, Einschätzungen und rechtlichen Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Trotz sorgfältigster Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Aufgrund der Komplexität der Materie empfehlen wir ausdrücklich, bei konkreten Vorhaben einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vermittlung eines passenden Fachberaters aus unserem regionalen Netzwerk.
Erhalten Sie eine kostenfreie und unverbindliche Einschätzung - persönlich oder online.
Wir sind dort, wo Ihre Immobilie ist - in der gesamten Metropolregion
Um Ihnen maximale Geschwindigkeit bei der Wertermittlung und Vermarktung zu garantieren, haben wir unsere Prozesse voll digitalisiert. Wir beraten Sie exklusiv und persönlich per Telefon oder Video-Call. Besichtigungstermine und Vor-Ort-Termine an Ihrer Immobilie finden selbstverständlich weiterhin persönlich statt. Besuche in unserer Zentrale in der Weißenburger Str. nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Direkt mit einem Experten sprechen.
Anrufen - 0911 / 88 18 73 80Schicken Sie uns Ihr Anliegen gerne per WhatsApp.
WhatsApp-NachrichtWir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.