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Rückmietverkauf

Fachbegriff aus dem Bereich Allgemein

Rückmietverkauf (auch: Sale-and-Lease-Back oder Sale-and-Rent-Back) ist ein Finanzierungsmodell, bei dem ein Immobilieneigentümer seine Immobilie an einen Investor verkauft und sie anschließend vom neuen Eigentümer zurückmietet, um in ihr weiter wohnen oder arbeiten zu können. Das Modell ermöglicht es dem Verkäufer, gebundenes Kapital zu liquidieren und trotzdem am gewohnten Standort zu bleiben. Im gewerblichen Bereich ist Sale-and-Lease-Back seit Jahrzehnten etabliert; für Privatpersonen - insbesondere Senioren im Eigenheim - gewinnt das Modell zunehmend an Bedeutung, birgt aber erhebliche Risiken.

Wie der Rückmietverkauf funktioniert

Beim Rückmietverkauf werden zwei Verträge gleichzeitig oder unmittelbar nacheinander abgeschlossen: ein Kaufvertrag, der das Eigentum an der Immobilie auf den Investor überträgt, und ein Mietvertrag, der dem bisherigen Eigentümer ein Wohn- oder Nutzungsrecht für eine vereinbarte Laufzeit und zu einer vereinbarten Miete einräumt. Der Verkäufer erhält den Kaufpreis (abzüglich etwaiger Abschläge, die der Investor für die Rückmietbindung einpreist), bleibt aber als Mieter im Objekt.

Er trägt fortan nicht mehr die Eigentümerlasten (Instandhaltung, Grundsteuer, Versicherung), zahlt aber monatliche Miete. Am Ende der Mietlaufzeit gibt es kein automatisches Rückerwerbsrecht. Typischerweise kalkulieren Investoren bei solchen Modellen einen Preisabschlag von 10-25 % gegenüber dem freien Marktwert ein - dieser „Rückmietabschlag” ist der Preis, den der Verkäufer für die Weiternutzungsmöglichkeit bezahlt.

Chancen und typische Einsatzbereiche

Im gewerblichen Bereich nutzen Unternehmen den Sale-and-Lease-Back, um betrieblich gebundenes Immobilienkapital freizusetzen und in das Kerngeschäft zu investieren, ohne den Standort aufzugeben. Für ein Unternehmen mit eigenem Firmengebäude bedeutet das: Das Kapital aus dem Verkauf kann in Maschinen, Personal oder Expansion investiert werden, während das Gebäude weiter genutzt wird. Der jährliche Mietaufwand wird als Betriebsausgabe steuerlich voll abgezogen.

Für Privatpersonen - insbesondere Senioren, die ihr Eigenheim seit Jahrzehnten besitzen - bietet das Modell theoretisch die Möglichkeit, Kapital für Pflegekosten, Renovierungen oder die Altersvorsorge zu erschließen, ohne umzuziehen. Auch Erbengemeinschaften, bei denen ein Teil die Immobilie bewohnen, ein anderer Teil das Kapital herauslösen möchte, können über strukturierte Rückmietmodelle nachdenken.

Risiken und kritische Punkte beim Rückmietverkauf

Der Rückmietverkauf ist mit erheblichen Risiken für den Verkäufer verbunden: Der Kaufpreis liegt oft deutlich unter dem Marktwert, da der Käufer einen Abschlag für die Rückmietbindung und das Verwaltungsrisiko einrechnet. Der Verkäufer gibt die Eigentumsposition und damit alle Wertsteigerungschancen auf. Die Miete kann nach Ablauf der vereinbarten Bindungsfrist steigen oder der neue Eigentümer kann das Mietverhältnis unter Umständen kündigen.

Besonders bei Seniorenmodellen, die von gewerbsmäßigen Anbietern angeboten werden, sind die Vertragskonditionen kritisch zu prüfen. In einigen Fällen haben Anbieter bewusst hohe Mieten oder kurze Mietlaufzeiten vereinbart, was die Situation des Verkäufers mittelfristig verschlechtert hat. Wer heute zu einer Monatsmiete von 800 € seine Wohnung zurückmietet, die nach 5 Jahren auf 1.200 € steigen kann, hat möglicherweise langfristig weniger davon profitiert als mit einem regulären Bankkredit.

Alternativen zum Rückmietverkauf

Bevor eine Entscheidung für einen Rückmietverkauf fällt, sollten folgende Alternativen geprüft werden: eine Leibrente (Verkauf gegen monatliche Rentenzahlung bei gleichzeitigem Wohnrecht), ein Nießbrauch mit Kreditaufnahme (die Immobilie dient als Sicherheit, ohne verkauft zu werden), eine Schenkung mit Nießbrauchsvorbehalt (steueroptimierte Übertragung an Kinder bei lebenslangem Wohnrecht) oder eine klassische Kreditlinie mit Grundschuld (die Immobilie sichert einen Kredit, bleibt aber im Eigentum). In vielen Situationen sind diese Alternativen wirtschaftlich günstiger, weil das Eigentumsrecht erhalten bleibt.

Praxis-Tipp für Eigentümer in Nürnberg und Franken

In Nürnberg und der Metropolregion gibt es vereinzelt Anbieter, die Seniorenimmobilieneigentümern Rückmietverkaufsmodelle anbieten. Wir empfehlen äußerste Vorsicht und eine unabhängige Prüfung durch einen Rechtsanwalt und einen Sachverständigen, bevor solche Verträge unterzeichnet werden. In vielen Fällen sind Alternativen besser geeignet: eine klassische Kreditaufnahme mit Grundschuld, eine Schenkung mit Nießbrauchsvorbehalt oder eine Leibrente können wirtschaftlich vorteilhafter sein, ohne das Eigentumsrecht aufzugeben.

Wir beraten Sie neutral zu allen Möglichkeiten, wie Sie den Wert Ihrer Immobilie im Alter nutzen können, ohne sich in abhängige Vertragsverhältnisse zu begeben. Die Entscheidung für oder gegen einen Rückmietverkauf sollte nie unter Zeitdruck oder ohne sorgfältige Prüfung der Alternativen getroffen werden - sprechen Sie uns an.

Häufig gestellte Fragen

Ist ein Rückmietverkauf steuerlich vorteilhaft?

Die steuerliche Behandlung hängt von der individuellen Situation ab. Der Verkauf einer selbstgenutzten Immobilie ist nach zehn Jahren Haltedauer einkommensteuerfrei (§ 23 EStG); wird die Haltefrist unterschritten, fällt Spekulationssteuer an. Die anschließende Mietzahlung ist für den Verkäufer steuerlich nicht relevant (private Lebenshaltung). Für den Käufer sind die Mieteinnahmen steuerpflichtige Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Im gewerblichen Bereich bietet Sale-and-Lease-Back steuerliche Optimierungsmöglichkeiten; für Privatpersonen ist der steuerliche Vorteil meist gering.

Kann der neue Eigentümer das Mietverhältnis kündigen?

Nach deutschem Wohnraummietrecht gilt „Kauf bricht nicht Miete” - der neue Eigentümer tritt in den bestehenden Mietvertrag ein und kann nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen kündigen (Eigenbedarf, wirtschaftliche Unzumutbarkeit, erhebliche Pflichtverletzung). Eine langfristige Mietbindung im Vertrag und der Ausschluss von Eigenbedarfskündigungen für eine bestimmte Periode schützen den Verkäufer. Wir empfehlen, die Mietlaufzeit vertraglich auf mindestens zehn Jahre festzulegen und die Kündigungsmöglichkeiten ausdrücklich einzuschränken.

Gibt es beim Rückmietverkauf ein Wiederkaufsrecht?

Wiederkaufsrechte sind gesetzlich möglich (§ 497 BGB) und können vereinbart werden. In der Praxis sind sie beim Rückmietverkauf selten, da der Investor in der Regel kein Interesse hat, die Immobilie zurückzugeben. Wird ein Wiederkaufsrecht vereinbart, sollte es im Grundbuch als dingliches Vorkaufsrecht gesichert werden, damit es auch im Fall einer Weiterveräußerung durch den Käufer wirksam ist. Die Ausübung des Wiederkaufsrechts setzt voraus, dass der ursprüngliche Verkäufer (oder seine Erben) den vereinbarten Rückkaufpreis aufbringen können.

Welcher Kaufpreisabschlag ist beim Rückmietverkauf üblich?

Investoren kalkulieren beim Rückmietverkauf in der Regel einen Abschlag von 10-25 % gegenüber dem freien Marktwert ein, abhängig von Mietlaufzeit, Mietkonditionen und der Bonität des Mieters (des ehemaligen Eigentümers). Je länger die vereinbarte Mietlaufzeit und je günstiger die Miete für den Mieter, desto höher der Abschlag. Für Verkäufer bedeutet das: Ein Objekt, das auf dem freien Markt 500.000 € erzielen würde, wird beim Rückmietverkauf möglicherweise für 375.000-450.000 € übertragen. Dieser Unterschied sollte den Kosten alternativer Finanzierungsformen gegenübergestellt werden.

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Die in diesem Immobilien-Lexikon enthaltenen Informationen, Einschätzungen und rechtlichen Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Trotz sorgfältigster Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Aufgrund der Komplexität der Materie empfehlen wir ausdrücklich, bei konkreten Vorhaben einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vermittlung eines passenden Fachberaters aus unserem regionalen Netzwerk.

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