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Jubiläumsabschreibung

Fachbegriff aus dem Bereich Allgemein

Jubiläumsabschreibung ist kein eigenständiger steuerrechtlicher Begriff des deutschen Steuerrechts, sondern bezeichnet umgangssprachlich die steuerpflichtige Rückstellung oder Rücklagenbildung für geplante Jubiläumszuwendungen an Arbeitnehmer - im Unternehmensbereich durchaus relevant, im privaten Immobilienbereich jedoch ohne direkte Anwendung. Im weiteren Sinne wird der Begriff manchmal auch für bestimmte Sonderabschreibungsmodelle oder Bewertungsabschläge bei Immobilien im Jubiläumskontext verwendet, was fachlich ungenau ist. Für Immobilieneigentümer sind stattdessen die regulären Abschreibungsarten (AfA) und steuerlichen Sonderregelungen relevant.

Was ist eine Jubiläumsrückstellung (steuerrechtlicher Kontext)?

Im Unternehmenssteuerrecht dürfen Jubiläumszuwendungen an Arbeitnehmer (Geldleistungen oder Sachzuwendungen anlässlich von Dienstjubiläen) als Rückstellungen passiviert werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind (§ 5 Abs. 4 EStG):

  • Das Jubiläum muss mindestens das 10-jährige Dienstjubiläum betreffen
  • Die Leistung muss schriftlich zugesagt sein
  • Der Barwert der künftigen Zuwendungen muss bilanzmäßig rückgestellt werden (abgezinst mit 5,5 % p. a.)

Für Immobilienunternehmen (z. B. Wohnungsbaugesellschaften, Immobilien-GmbHs mit eigenem Personal) ist diese Regelung relevant; für private Vermieter oder Einzelinvestoren dagegen typischerweise nicht.

Relevante Abschreibungsarten für Immobilieneigentümer

Da die „Jubiläumsabschreibung” im privaten Immobilienbereich keine anerkannte Kategorie ist, sind die tatsächlich relevanten Abschreibungsformen für Eigentümer in Deutschland:

  • Lineare AfA (§ 7 Abs. 4 EStG): 2 % p. a. für Gebäude, die nach dem 31. Dezember 1924 fertiggestellt wurden und zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen. Für ältere Gebäude (vor 1925): 2,5 % p. a.
  • Degressive AfA (§ 7 Abs. 5a EStG): 5 % p. a. auf den Restbuchwert für Neubauten, die ab Oktober 2023 hergestellt wurden. Diese Variante führt in den ersten Jahren zu höheren Abschreibungen.
  • Sonderabschreibung § 7b EStG: Bis zu 5 % p. a. zusätzlich für neu gebaute Mietwohnungen in den ersten vier Jahren nach Fertigstellung, wenn Kostengrenzen eingehalten werden.
  • Denkmalabschreibung (§ 7i EStG): Für denkmalgeschützte Gebäude können in den ersten 8 Jahren 9 % und in den folgenden 4 Jahren 7 % der anerkannten Sanierungskosten abgeschrieben werden - eine echte steuerliche Sonderregelung mit erheblicher Wirkung.
  • Gebäude in Sanierungsgebieten (§ 7h EStG): Ähnliche Sonderabschreibungen für Modernisierungen in festgesetzten Sanierungsgebieten.

Denkmal- und Sanierungsgebietsabschreibung in Nürnberg und Franken

Besonders praxisrelevant für Nürnberg: Die Stadt Nürnberg sowie viele fränkische Kommunen haben Sanierungs- und Erhaltungsgebiete ausgewiesen, in denen Modernisierungsmaßnahmen nach §§ 7h, 7i EStG erhöhte Abschreibungen erlauben. In der Altstadt Nürnberg, im Sanierungsgebiet Gostenhof oder in denkmalgeschützten Altbauvierteln Erlangens können sich diese Regelungen für Anleger als lukrativere Alternative zur Standardinvestition erweisen.

Ein konkretes Rechenbeispiel: Bei Sanierungskosten von 200.000 € an einem denkmalgeschützten Mehrfamilienhaus in Nürnberg beträgt die jährliche Denkmal-AfA in den ersten 8 Jahren 18.000 € (9 %). Bei einem persönlichen Einkommensteuersatz von 42 % ergibt das eine Steuerersparnis von rund 7.560 € pro Jahr - in 8 Jahren also fast 60.000 € steuerlicher Vorteil gegenüber der regulären Abschreibung. Dieser Effekt macht Denkmalinvestitionen für Spitzenverdiener besonders attraktiv.

Wichtige Abgrenzung: Abschreibung vs. Instandhaltungsaufwendungen

Ein häufiges Missverständnis: Nicht alle Ausgaben für ein Mietobjekt werden über AfA abgeschrieben. Unterschieden werden:

  • Anschaffungskosten und Herstellungskosten: Werden über AfA verteilt auf die Nutzungsdauer abgeschrieben (bei Gebäuden 40-50 Jahre)
  • Sofort abzugsfähige Erhaltungsaufwendungen: Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen, die den Zustand des Gebäudes erhalten, ohne wesentliche Verbesserungen vorzunehmen - direkt als Werbungskosten abzugsfähig
  • Anschaffungsnahe Herstellungskosten (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG): Übersteigen Renovierungskosten in den ersten 3 Jahren nach Erwerb 15 % der Gebäude-Anschaffungskosten, müssen diese zwingend aktiviert und über AfA abgeschrieben werden - ein häufig unterschätztes Risiko beim Kauf sanierungsbedürftiger Objekte

Praxis-Tipp für Eigentümer in Nürnberg und Franken

Wer die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten bei Immobilien in der Metropolregion Nürnberg optimal nutzen möchte, sollte die drei wesentlichen Sonderregelungen kennen: Denkmalabschreibung (§ 7i), Sanierungsgebiets-AfA (§ 7h) und die Sonderabschreibung für Neubau-Mietwohnungen (§ 7b). Gerade denkmalgeschützte Mehrfamilienhäuser in der Nürnberger Altstadt oder in Erlangen lassen sich als Kapitalanlage mit erhöhten AfA-Sätzen steueroptimiert strukturieren.

Wir empfehlen außerdem, beim Kauf sanierungsbedürftiger Objekte die 15-%-Grenze der anschaffungsnahen Herstellungskosten stets im Blick zu behalten - und Renovierungsmaßnahmen ggf. gezielt zu strecken, um nicht unbeabsichtigt in die Pflicht zur Aktivierung zu geraten. Für die steuerliche Strukturierung verweisen wir auf erfahrene Immobilien-Steuerberater in unserem Netzwerk.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es eine „Jubiläumsabschreibung” für Immobilien im deutschen Steuerrecht?

Nein, diesen Begriff kennt das deutsche Immobiliensteuerrecht nicht als eigene Kategorie. Er taucht gelegentlich in vereinfachenden Darstellungen auf, ist aber fachlich nicht präzise. Die relevanten Abschreibungsregelungen für Immobilien sind AfA nach § 7 EStG sowie Sonderregelungen nach §§ 7b, 7h, 7i EStG.

Welche Abschreibung ist für eine denkmalgeschützte Altbauwohnung in Nürnberg besonders attraktiv?

Die Denkmal-AfA nach § 7i EStG erlaubt in den ersten 8 Jahren 9 % und in den folgenden 4 Jahren 7 % der anerkannten Sanierungskosten abzuschreiben. Bei Sanierungskosten von z. B. 200.000 € sind das 18.000 € p. a. in den ersten 8 Jahren - eine erhebliche Steuerersparnis, die die Gesamtinvestition attraktiv machen kann.

Was muss ich beachten, wenn ich eine Immobilie in einem Nürnberger Sanierungsgebiet kaufe?

Die erhöhten Abschreibungen nach § 7h EStG gelten nur für Modernisierungskosten, die im Rahmen des städtebaulichen Sanierungsziels anfallen und von der Gemeinde bescheinigt werden. Der Kaufpreis für die unmodernisierte Substanz ist regulär nach § 7 Abs. 4 EStG (2 % p. a.) abzuschreiben. Eine Aufteilung zwischen begünstigten Modernisierungskosten und Restsubstanz ist zwingend erforderlich.

Was ist der steuerliche Unterschied zwischen Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten bei Immobilien?

Erhaltungsaufwand (z. B. Dachreparatur, Heizungswartung) ist im Jahr der Entstehung sofort als Werbungskosten abzugsfähig. Herstellungskosten (z. B. Anbau, Aufstockung, wesentliche Verbesserung) müssen hingegen über AfA auf die Restnutzungsdauer des Gebäudes verteilt werden. Die Abgrenzung ist in der Praxis oft strittig und sollte mit einem Steuerberater abgestimmt werden, da die steuerliche Auswirkung erheblich sein kann.

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