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Investitionskosten - Investitionskosten umfassen die gesamten Aufwendungen, die für den Erwerb, die Herstellung oder die grundlegende Modernisierung einer Immobilie anfallen. Sie sind von den laufenden Bewirtschaftungskosten abzugrenzen und bilden die Bemessungsgrundlage für die steuerliche Abschreibung (AfA).
Die Investitionskosten einer Immobilie setzen sich aus mehreren Bestandteilen zusammen, die bei einer wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung vollständig erfasst werden müssen.
Der Kaufpreis bildet den größten Einzelposten. Er umfasst den vertraglich vereinbarten Preis für Grundstück und Gebäude. Für die steuerliche Abschreibung wird der Kaufpreis in einen Grundstücks- und einen Gebäudeanteil aufgeteilt, da nur der Gebäudeanteil abschreibungsfähig ist.
Die Kaufnebenkosten erhöhen die Gesamtinvestition erheblich. In Bayern umfassen sie die Grunderwerbsteuer (3,5 Prozent des Kaufpreises), Notar- und Grundbuchkosten (rund 1,5 bis 2 Prozent) sowie gegebenenfalls die Maklerprovision. In Summe liegen die Kaufnebenkosten in der Metropolregion Nürnberg typischerweise zwischen 7 und 10 Prozent des Kaufpreises - bei einem Provisionskauf mit 3,57 Prozent Maklercourtage für den Käufer sogar darüber.
Sanierungs- und Modernisierungskosten zählen zu den Investitionskosten, wenn sie das Gebäude über seinen bisherigen Zustand hinaus wesentlich verbessern oder erweitern. Hierzu gehören etwa der Einbau einer neuen Heizungsanlage, die energetische Sanierung der Gebäudehülle oder die Schaffung zusätzlicher Wohnfläche. Im Gegensatz dazu gelten reine Instandhaltungsmaßnahmen - also Arbeiten, die den bestehenden Zustand erhalten - als laufende Kosten und sind sofort als Werbungskosten abziehbar.
Finanzierungskosten werden in der Investitionsrechnung gesondert betrachtet. Die Darlehenszinsen gehören steuerlich nicht zu den Anschaffungskosten, sondern werden als Werbungskosten im Jahr der Zahlung abgezogen. Die Tilgung dagegen stellt keine steuerlich abzugsfähige Ausgabe dar, da sie lediglich eine Umschichtung von Bargeld in Immobilienvermögen darstellt.
Die saubere Abgrenzung zwischen Investitionskosten und laufenden Kosten ist steuerlich von großer Bedeutung: Investitionskosten werden aktiviert und über die Nutzungsdauer des Gebäudes abgeschrieben (bei Wohngebäuden typischerweise zwei bis drei Prozent pro Jahr), während laufende Kosten im Entstehungsjahr vollständig steuerlich geltend gemacht werden können.
Eine fundierte Investitionsrechnung stellt die gesamten Investitionskosten den erwarteten Erträgen gegenüber und berücksichtigt dabei den Zeitwert des eingesetzten Kapitals. Die gängigsten Methoden sind die Kapitalwertmethode (Net Present Value), die alle zukünftigen Einnahmen und Ausgaben auf den Investitionszeitpunkt abzinst, und die Renditeberechnung auf Basis der Nettomietrendite oder der Eigenkapitalrendite. Wir empfehlen Kapitalanlegern, bei der Renditeberechnung stets die vollständigen Investitionskosten einschließlich aller Nebenkosten zugrunde zu legen, da eine Kalkulation allein auf Basis des Kaufpreises die tatsächliche Rendite systematisch zu hoch ausweist.
In der Metropolregion Nürnberg variieren die Investitionskosten je nach Objektart und Lage erheblich. Bei Bestandswohnungen in Stadtteilen wie Maxfeld, Wöhrd oder Erlangen-Süd liegen die Kaufpreise auf hohem Niveau, während die Kaufnebenkosten in Bayern dank des vergleichsweise niedrigen Grunderwerbsteuersatzes von 3,5 Prozent moderat ausfallen. Bei älteren Bestandsobjekten - etwa Nachkriegsbauten in Schweinau, Gibitzenhof oder Fürth - ist häufig ein erheblicher Sanierungsaufwand einzuplanen, der die Investitionskosten deutlich über den reinen Kaufpreis hinaus erhöht. Wir empfehlen, vor dem Erwerb eine detaillierte Aufstellung aller zu erwartenden Investitionskosten zu erstellen und dabei insbesondere die Sanierungskosten durch einen Bausachverständigen schätzen zu lassen. So lässt sich die tatsächliche Gesamtinvestition realistisch kalkulieren und die Renditeerwartung belastbar überprüfen - bevor der Notarvertrag unterschrieben wird.
In Bayern setzen sich die Kaufnebenkosten aus der Grunderwerbsteuer (3,5 Prozent), den Notar- und Grundbuchkosten (circa 1,5 bis 2 Prozent) und gegebenenfalls der Maklerprovision zusammen. Seit der Provisionsteilung nach dem Bestellerprinzip im Kaufrecht (2020) teilen sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovision üblicherweise hälftig. In Nürnberg beträgt die übliche Gesamtprovision 7,14 Prozent inklusive Mehrwertsteuer, sodass auf den Käufer 3,57 Prozent entfallen.
Investitionskosten im engeren Sinne - also Anschaffungs- und Herstellungskosten - können nicht sofort abgesetzt werden, sondern werden über die Nutzungsdauer des Gebäudes abgeschrieben. Lediglich bestimmte Erhaltungsaufwendungen, die den bestehenden Zustand erhalten, sind als Werbungskosten im Jahr der Zahlung sofort abzugsfähig. Die sogenannte 15-Prozent-Grenze für anschaffungsnahe Herstellungskosten (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG) ist dabei besonders zu beachten.
Für eine realistische Renditeberechnung teilen wir die jährliche Nettokaltmiete (abzüglich nicht umlagefähiger Kosten und Instandhaltungsrücklage) durch die gesamten Investitionskosten - also Kaufpreis plus alle Nebenkosten plus eingeplante Sanierungskosten. Diese Nettomietrendite liegt in der Metropolregion Nürnberg aktuell je nach Lage und Objektzustand zwischen 2,5 und 5 Prozent. Wir empfehlen ergänzend, die Eigenkapitalrendite unter Berücksichtigung der Fremdfinanzierung zu berechnen, da der Leverage-Effekt die Rendite auf das eingesetzte Eigenkapital deutlich verändern kann.
Die sogenannte 15-Prozent-Grenze des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG ist eine steuerliche Regelung, die Investoren und Käufer häufig überrascht: Wenn die Kosten für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Erwerb 15 Prozent des Gebäude-Kaufpreises übersteigen, gelten diese Aufwendungen steuerlich als Herstellungskosten - auch wenn es sich rein sachlich um Erhaltungsmaßnahmen handelt. Sie müssen dann aktiviert und über die AfA abgeschrieben werden, statt sofort als Werbungskosten abgezogen zu werden. Bei einem Gebäude-Kaufpreisanteil von 200.000 Euro bedeutet das: Wer in den ersten drei Jahren mehr als 30.000 Euro netto für Renovierungen ausgibt, verliert für diesen Betrag den sofortigen Steuerabzug. Investoren sollten diese Grenze beim Kauf sanierungsbedürftiger Objekte im Nürnberger Bestand genau kennen und die zeitliche Verteilung von Baumaßnahmen mit einem Steuerberater abstimmen.
Bei der Entscheidung zwischen dem Kauf eines Neubaus und der Sanierung eines Bestandsobjekts spielen die Gesamtinvestitionskosten eine zentrale Rolle. Neubauten in der Metropolregion Nürnberg kosten 2025/2026 in guten Lagen 4.500 bis 6.500 Euro pro Quadratmeter - dafür entfallen Sanierungskosten, und die Energieeffizienz ist auf aktuellem Standard. Bestandsobjekte sind im Einstiegspreis günstiger (2.800 bis 4.500 Euro je m²), verlangen aber häufig Sanierungs-Investitionskosten von 500 bis 1.500 Euro je m² für energetische Maßnahmen, Badsanierungen und Elektroanlagen-Erneuerungen. Die Gesamtinvestitionskosten beider Varianten nähern sich daher oft an - entscheidend ist eine belastbare Kostenschätzung vor dem Kauf durch einen unabhängigen Bausachverständigen, der das Objekt kennt.
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Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
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