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Sondernutzungsrecht

Fachbegriff aus dem Bereich Vermietung & Verwaltung

Sondernutzungsrecht - Ein Sondernutzungsrecht gewährt einem einzelnen Wohnungseigentümer das exklusive Recht, einen bestimmten Teil des Gemeinschaftseigentums - etwa einen Gartenanteil, einen Pkw-Stellplatz oder eine Terrasse - allein zu nutzen, obwohl dieser Bereich rechtlich weiterhin allen Eigentümern gemeinsam gehört.

Wie entsteht ein Sondernutzungsrecht und was umfasst es?

Ein Sondernutzungsrecht wird in der Regel in der Teilungserklärung begründet, die beim Notar beurkundet und im Grundbuch eingetragen wird. Es kann sich auf verschiedenste Flächen und Bereiche beziehen: Gartenflächen, Terrassen, Balkone, Kellerabteile, Dachbodenräume, Pkw-Stellplätze im Freien oder in Tiefgaragen sowie Abstellflächen im Außenbereich. Entscheidend ist, dass diese Bereiche zum Gemeinschaftseigentum gehören - der begünstigte Eigentümer erhält lediglich das alleinige Nutzungsrecht, nicht aber Eigentum im rechtlichen Sinne.

Die praktischen Auswirkungen sind erheblich: Alle übrigen Eigentümer sind von der Nutzung der betreffenden Fläche ausgeschlossen. Der Berechtigte darf den Bereich im vereinbarten Rahmen nutzen, muss sich jedoch an die Zweckbestimmung halten. Ein als Stellplatz ausgewiesenes Sondernutzungsrecht darf also nicht ohne Weiteres als Lagerfläche oder Werkstatt umfunktioniert werden.

Die Frage der Instandhaltungspflicht ist regelmäßig Streitpunkt innerhalb von Eigentümergemeinschaften. Grundsätzlich obliegt die Instandhaltung von Gemeinschaftseigentum der Gemeinschaft. In vielen Teilungserklärungen wird jedoch vereinbart, dass der Sondernutzungsberechtigte die laufende Pflege und Instandhaltung „seiner” Fläche selbst übernimmt - etwa die Gartenpflege oder die Reinigung eines Stellplatzes. Größere Instandsetzungen (z. B. Erneuerung der Terrassenabdichtung) können je nach Formulierung dennoch der Gemeinschaft obliegen. Wir empfehlen, die entsprechenden Klauseln in der Teilungserklärung genau zu prüfen, um spätere Kostendiskussionen zu vermeiden.

Eine nachträgliche Begründung, Änderung oder Aufhebung eines Sondernutzungsrechts erfordert grundsätzlich die Zustimmung aller Wohnungseigentümer sowie eine Änderung der Teilungserklärung mit notarieller Beurkundung und Grundbucheintragung. Dieser hohe Aufwand unterstreicht, wie wichtig eine durchdachte Regelung bereits bei der Aufteilung ist.

Einfluss auf den Immobilienwert

Sondernutzungsrechte wirken sich spürbar auf den Marktwert einer Eigentumswohnung aus. Eine Erdgeschosswohnung mit exklusivem Gartennutzungsrecht erzielt in der Regel einen deutlich höheren Kaufpreis als eine vergleichbare Wohnung ohne diesen Vorzug. Ebenso steigert ein zugewiesener Tiefgaragenstellplatz den Wert einer Wohnung - insbesondere in innerstädtischen Lagen mit knappem Parkraumangebot.

Bei der Bewertung ist jedoch zu beachten, dass ein Sondernutzungsrecht kein echtes Eigentum darstellt. Es kann nicht unabhängig von der Wohneinheit verkauft oder belastet werden und ist stets an den Miteigentumsanteil gebunden. Für die Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung werden Flächen mit Sondernutzungsrecht (z. B. Terrassen, Gärten) nur anteilig angerechnet - üblicherweise zu 25 bis 50 Prozent.

Praxis-Tipp für Eigentümer in Nürnberg und Franken

In der Metropolregion Nürnberg sind Sondernutzungsrechte besonders bei Eigentumswohnungen im Bestand weit verbreitet. In beliebten Vierteln wie Gostenhof, Galgenhof oder Maxfeld verfügen Erdgeschosswohnungen häufig über Gartennutzungsrechte, die den Kaufpreis um mehrere tausend Euro nach oben treiben können. Gleichzeitig ist der Stellplatz-Markt in der Nürnberger Altstadt und angrenzenden Stadtteilen angespannt - ein Sondernutzungsrecht an einem Tiefgaragenstellplatz stellt hier einen erheblichen Mehrwert dar.

Wir raten Kaufinteressenten, bei der Prüfung des Exposés genau zwischen Sondereigentum und Sondernutzungsrecht zu unterscheiden. Ein Stellplatz im Sondereigentum gehört dem Eigentümer, ein Stellplatz mit Sondernutzungsrecht ist lediglich zur exklusiven Nutzung zugewiesen. Unser Team hilft Ihnen gerne, die Teilungserklärung zu analysieren und den tatsächlichen Wert eines Sondernutzungsrechts in der jeweiligen Nürnberger Lage einzuschätzen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Sondereigentum und Sondernutzungsrecht?

Sondereigentum ist echtes Alleineigentum an bestimmten Räumen (der Wohnung), das im Grundbuch eingetragen ist und dem Eigentümer volle Verfügungsgewalt gibt. Ein Sondernutzungsrecht hingegen ist lediglich das Recht, einen Teil des Gemeinschaftseigentums allein zu nutzen - die Fläche bleibt rechtlich im Eigentum aller. Das Sondernutzungsrecht kann nicht separat verkauft werden und ist immer an die zugehörige Wohneinheit gekoppelt.

Wer trägt die Kosten für die Instandhaltung bei einem Sondernutzungsrecht?

Die Kostentragung richtet sich nach der jeweiligen Teilungserklärung. Häufig wird dem Sondernutzungsberechtigten die laufende Pflege und Instandhaltung übertragen - etwa Gartenpflege oder Reinigung. Grundlegende Instandsetzungen am Gemeinschaftseigentum (z. B. Erneuerung einer Terrassenabdichtung oder Sanierung eines Tiefgaragenstellplatzes) fallen jedoch oft der Eigentümergemeinschaft zur Last. Eine sorgfältige Prüfung der Teilungserklärung schafft hier Klarheit.

Kann ein Sondernutzungsrecht nachträglich eingeräumt werden?

Ja, die nachträgliche Begründung eines Sondernutzungsrechts ist möglich, erfordert aber die Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer. Die Vereinbarung muss notariell beurkundet und als Änderung der Teilungserklärung im Grundbuch eingetragen werden. In der Praxis scheitert dies häufig daran, dass nicht alle Eigentümer einverstanden sind - insbesondere wenn die betreffende Fläche bisher von der Gemeinschaft genutzt wurde.

Wie wirkt sich ein Sondernutzungsrecht auf die Nebenkostenabrechnung aus?

Die Kostentragung für Flächen mit Sondernutzungsrecht ist in der Praxis häufig Streitpunkt. Grundsätzlich können in der Teilungserklärung individuelle Kostentragungsregelungen vereinbart werden. Typischerweise trägt der Sondernutzungsberechtigte die laufenden Pflege- und Betriebskosten „seiner” Fläche selbst - etwa Wasser für den Garten oder Strom für eine Tiefgaragenstellfläche mit eigener Beleuchtung. Die Gemeinschaft hingegen übernimmt größere Instandsetzungen am Gemeinschaftseigentum, soweit die Teilungserklärung keine andere Regelung trifft. Für Käufer einer Eigentumswohnung empfehlen wir, vor dem Erwerb nicht nur die Größe und Lage des Sondernutzungsbereichs zu prüfen, sondern auch die konkreten Kostenregelungen in der Teilungserklärung zu lesen - diese entscheiden maßgeblich über die laufenden monatlichen Belastungen.

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