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Teilungserklärung

Fachbegriff aus dem Bereich Vermietung & Verwaltung

Teilungserklärung - Die Teilungserklärung ist eine notarielle Urkunde, durch die ein Grundstück mit darauf errichtetem Gebäude rechtlich in einzelne Wohnungs- und Teileigentumseinheiten aufgeteilt wird. Sie bildet die Grundlage für das Wohnungseigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und wird im Grundbuch eingetragen.

Was bedeutet Teilungserklärung genau?

Die Teilungserklärung ist in § 8 WEG geregelt und wird vom Grundstückseigentümer gegenüber dem Grundbuchamt abgegeben. Sie ist die rechtliche Voraussetzung dafür, dass aus einem einheitlichen Grundstück mehrere selbstständige Eigentumseinheiten entstehen, die unabhängig voneinander verkauft, belastet und vererbt werden können. Ohne eine wirksame Teilungserklärung ist die Begründung von Wohnungseigentum nicht möglich.

Inhaltlich besteht die Teilungserklärung aus drei wesentlichen Bestandteilen. Der erste ist der Aufteilungsplan - eine von der Baubehörde mit Abgeschlossenheitsbescheinigung versehene Bauzeichnung, die jede Eigentumseinheit mit einer Nummer kennzeichnet und deren räumliche Abgrenzung darstellt. Der zweite Bestandteil ist die Festlegung der Miteigentumsanteile (MEA), die jedem Sondereigentum zugeordnet werden. Diese Anteile bestimmen in der Regel die Stimmrechte in der Eigentümerversammlung sowie die Verteilung der gemeinschaftlichen Kosten. Drittens enthält die Teilungserklärung üblicherweise eine Gemeinschaftsordnung, die das Zusammenleben der Eigentümer regelt - von Tierhaltung über bauliche Veränderungen bis hin zu Nutzungsbeschränkungen.

Die Teilungserklärung unterscheidet klar zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum. Zum Sondereigentum gehören die Räume einer Wohnung einschließlich nicht tragender Innenwände, Bodenbeläge und Innentüren. Gemeinschaftseigentum umfasst dagegen tragende Wände, das Dach, die Fassade, Treppenhäuser, Aufzüge und alle Versorgungsleitungen bis zum Abzweig in die einzelne Einheit. Zusätzlich können Sondernutzungsrechte eingeräumt werden - etwa das exklusive Nutzungsrecht an einem Gartenanteil, einem Stellplatz oder einem Kellerraum, der dem Gemeinschaftseigentum zuzuordnen ist.

Änderungen an der Teilungserklärung erfordern grundsätzlich die Zustimmung aller Wohnungseigentümer und eine erneute Eintragung im Grundbuch. Die WEG-Reform 2020 hat zwar einige Verwaltungsaspekte vereinfacht, an der grundlegenden Bedeutung der Teilungserklärung als verbindliches Grundlagendokument hat sich jedoch nichts geändert.

Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum und Miteigentumsanteile

Die korrekte Abgrenzung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum in der Teilungserklärung ist von erheblicher praktischer Bedeutung. Sie bestimmt, wer für Instandhaltung und Reparaturen zuständig ist und die Kosten trägt. Fehlerhafte oder unklare Formulierungen führen in der Praxis regelmäßig zu Streitigkeiten innerhalb der Eigentümergemeinschaft - etwa bei der Frage, ob die Erneuerung von Fenstern, Balkonen oder Heizungsanlagen Sache des einzelnen Eigentümers oder der Gemeinschaft ist.

Die Miteigentumsanteile werden in der Regel anhand der Wohn- oder Nutzfläche der einzelnen Einheiten berechnet, wobei es keine gesetzliche Vorgabe zur Berechnungsmethode gibt. Abweichungen von einer flächengerechten Verteilung sind zulässig, können aber zu einer ungleichmäßigen Kostenverteilung führen. Käufer einer Eigentumswohnung sollten die MEA-Verteilung vor dem Erwerb sorgfältig prüfen, da sie unmittelbar die Höhe des monatlichen Hausgeldes beeinflusst.

Praxis-Tipp für Eigentümer in Nürnberg und Franken

Wer in der Metropolregion Nürnberg eine Eigentumswohnung kaufen möchte, sollte die Teilungserklärung vor der Kaufentscheidung vollständig lesen und verstehen. In den gründerzeitlichen Mehrfamilienhäusern in Stadtteilen wie Gostenhof, St. Johannis oder der Südstadt finden sich häufig Teilungserklärungen aus den 1970er- und 1980er-Jahren, die nach heutigen Maßstäben lückenhaft oder unklar formuliert sind. Gerade bei älteren Objekten empfiehlt unser Experten-Netzwerk, die Teilungserklärung von einem erfahrenen Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht prüfen zu lassen.

Besonderes Augenmerk verdienen Sondernutzungsrechte an Innenhöfen, Dachterrassen oder Stellplätzen, die in fränkischen Altbauten nicht immer eindeutig zugewiesen sind. Auch die Gemeinschaftsordnung sollte auf versteckte Nutzungsbeschränkungen geprüft werden - etwa Verbote gewerblicher Nutzung, die bei einer geplanten Vermietung als Ferienwohnung relevant werden können. Die zuständigen Grundbuchämter in Nürnberg und Fürth erteilen auf Antrag beglaubigte Abschriften der eingetragenen Teilungserklärung.

Häufig gestellte Fragen

Kann die Teilungserklärung nachträglich geändert werden?

Ja, eine Änderung ist möglich, erfordert aber grundsätzlich die Zustimmung aller Wohnungseigentümer sowie eine notarielle Beurkundung und die Eintragung im Grundbuch. In der Praxis scheitern Änderungen häufig daran, dass einzelne Eigentümer ihre Zustimmung verweigern. Die WEG-Reform 2020 hat diesen Grundsatz nicht aufgehoben - bei Änderungen der sachenrechtlichen Grundlagen bleibt die Allstimmigkeit erforderlich.

Was passiert, wenn die Teilungserklärung der tatsächlichen Bauausführung widerspricht?

Weicht die tatsächliche Bauausführung vom Aufteilungsplan ab, kann dies die Zuordnung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum beeinflussen. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt grundsätzlich auf den im Grundbuch eingetragenen Aufteilungsplan ab. Eigentümer sollten Abweichungen dokumentieren und eine Anpassung der Teilungserklärung anstreben, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden.

Worauf sollte man beim Kauf einer Eigentumswohnung in der Teilungserklärung besonders achten?

Käufer sollten prüfen, welche Räume und Flächen als Sondereigentum ausgewiesen sind und ob Sondernutzungsrechte bestehen. Die Gemeinschaftsordnung gibt Aufschluss über Kostenverteilung, Stimmrechte und Nutzungsbeschränkungen. Unser Experten-Netzwerk empfiehlt außerdem, die Höhe der Miteigentumsanteile mit der tatsächlichen Wohnfläche abzugleichen und auf etwaige Öffnungsklauseln zur Kostenverteilung zu achten.

Wie können Öffnungsklauseln in der Teilungserklärung die Kostenverteilung verändern?

Moderne Teilungserklärungen enthalten häufig sogenannte Öffnungsklauseln, die der Eigentümergemeinschaft ermöglichen, mit qualifizierter Mehrheit (z. B. drei Viertel der Stimmen) von der ursprünglichen Kostenverteilung abzuweichen. Das kann sinnvoll sein, wenn einzelne Maßnahmen - etwa die Sanierung eines Dachgeschossfensters - nur bestimmte Eigentümer betreffen. Fehlen solche Klauseln in einer alten Teilungserklärung, bleibt die Kostenverteilung starr, selbst wenn das wirtschaftlich unbillig erscheint. Käufer sollten daher nicht nur die aktuelle Kostenverteilung, sondern auch die Handlungsmöglichkeiten der Gemeinschaft für die Zukunft prüfen - gerade in Nürnberger Bestandsanlagen, wo anstehende Sanierungsmaßnahmen (Dach, Aufzug, Heizung) erhebliche Investitionskosten auslösen können.

Teilungserklärung und Kurzzeitvermietung

In der Metropolregion Nürnberg werden Eigentumswohnungen zunehmend als Ferienwohnung auf Plattformen wie Airbnb angeboten. Die Teilungserklärung kann die Kurzzeitvermietung ausdrücklich verbieten oder von einer Zustimmung der Eigentümergemeinschaft abhängig machen. Wer eine Wohnung als Kapitalanlage mit dem Ziel der Ferienvermietung erwerben möchte, muss die Gemeinschaftsordnung der Teilungserklärung daher zwingend auf entsprechende Nutzungsbeschränkungen prüfen - sonst droht nach dem Kauf eine Untersagung durch Beschluss der Eigentümerversammlung oder per einstweiliger Verfügung. Das Bayerische Wohnungseigentumsrecht lässt solche Beschränkungen ausdrücklich zu; Nürnberger Gerichte haben in der Vergangenheit entsprechende Unterlassungsverpflichtungen bestätigt.

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