Telefon
Direkt mit einem Experten sprechen.
Anrufen - 0911 / 88 18 73 80Fachbegriff aus dem Bereich Allgemein
Festhypothek bezeichnet ein Immobiliendarlehen, bei dem der Zinssatz für die gesamte vereinbarte Laufzeit fest und unveränderlich bleibt. Der Begriff wird in der Schweiz weitaus häufiger als in Deutschland verwendet, wo die entsprechende Form als Annuitätendarlehen mit fester Zinsbindung bezeichnet wird. Das Grundprinzip ist identisch: Planungssicherheit durch einen garantierten Zinssatz über die vereinbarte Bindungsdauer.
Die Festhypothek zeichnet sich durch folgende Eigenschaften aus:
Konstanter Zinssatz: Der bei Abschluss vereinbarte Zinssatz gilt unveränderlich für die gesamte Zinsbindungsdauer - unabhängig davon, wie sich der Markt (EURIBOR, EZB-Leitzins) entwickelt.
Zinsbindungsdauer: Übliche Laufzeiten in Deutschland: 5, 10, 15, 20, 25 oder 30 Jahre. Längere Zinsbindungen bieten mehr Planungssicherheit, sind aber in der Regel etwas teurer (höherer Zinssatz) als kürzere.
Tilgung: Bei der deutschen Variante (Annuitätendarlehen) wird monatlich ein fixer Betrag gezahlt, der Zins und Tilgung enthält. Mit steigender Tilgungsleistung über die Zeit nimmt die Zinslast ab und die Tilgungsleistung zu.
Keine Zinsanpassung: Steigen die Marktzinsen, profitiert der Darlehensnehmer. Fallen sie, hat er keinen unmittelbaren Vorteil - er könnte aber nach 10 Jahren mit einer Sonderkündigung (§ 489 BGB) aus dem Darlehen aussteigen.
| Zinsbindung | Vorteil | Nachteil |
|---|---|---|
| Kurz (5 Jahre) | Geringerer Anfangszins | Zinsrisiko bei Anschlussfinanzierung |
| Mittel (10-15 Jahre) | Guter Kompromiss | Mittlerer Zinssatz |
| Lang (20-30 Jahre) | Maximale Planungssicherheit | Höherer Zins, geringere Flexibilität |
Im Vergleich zu einem variablen Darlehen (EURIBOR-Basis) bietet die Festhypothek:
Vorteile:
Nachteile:
Die Frage nach der optimalen Zinsbindungsdauer ist eine der wichtigsten Entscheidungen bei der Baufinanzierung. Sie hängt von mehreren Faktoren ab:
Aktuelles Zinsniveau: In einer Niedrigzinsphase (wie 2020-2021) empfiehlt sich eine möglichst lange Zinsbindung, um die historisch günstigen Konditionen langfristig zu sichern. In einer Hochzinsphase (wie 2023-2024) ist eine kürzere Bindung oft vorteilhaft, um von erwarteten Zinssenkungen profitieren zu können.
Planungshorizont: Wer die Immobilie langfristig halten möchte und keine vorzeitige Ablösung plant, profitiert von langen Zinsbindungen. Wer in absehbarer Zeit einen Verkauf oder Umzug plant, sollte eine kurze Bindung wählen, um Vorfälligkeitsentschädigungen zu vermeiden.
Eigenkapital und Risikotragfähigkeit: Wer mit wenig Eigenkapital finanziert (Vollfinanzierung oder 90 % Finanzierung) hat bei einem Zinsanstieg nach kurzer Zinsbindung ein hohes Anschlussrisiko. Hier ist eine lange Zinsbindung besonders wichtig.
Tilgungsgeschwindigkeit: Bei hoher Tilgung (3-5 % p.a.) ist die Restschuld am Ende einer 15-jährigen Zinsbindung gering - das Anschlussfinanzierungsrisiko sinkt entsprechend. Bei niedriger Tilgung (1 %) bleibt eine hohe Restschuld, die zu einem Anschlussrisiko wird.
Die Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) ist der Preis für die vorzeitige Rückzahlung einer Festhypothek. Die Bank hat das Geld zu einem fixen Zinssatz verliehen und muss bei vorzeitiger Rückzahlung das frei werdende Kapital zu (möglicherweise niedrigeren) Marktkonditionen wieder anlegen - diesen Zinsschaden ersetzt der Kreditnehmer.
Die Berechnung der VFE folgt dem Barwertmodell der Deutschen Kreditwirtschaft (DK-Methode). Sie hängt ab von:
Bei einer langen Restlaufzeit und einem deutlich über dem Marktzins liegenden Vertragszins kann die VFE mehrere Zehntausend Euro betragen. Rechner-Tools der Verbraucherzentrale können eine Schätzung liefern, bevor Sie eine Entscheidung treffen.
Wir empfehlen Käufern in Nürnberg, Fürth und Erlangen in Zeiten steigender oder hoher Zinsen eine lange Zinsbindung von 15 bis 20 Jahren zu wählen - das schützt vor dem Risiko deutlich teurerer Anschlussfinanzierungen. In Niedrigzinsphasen kann eine kürzere Bindung mit anschließender Neuverhandlung interessant sein.
Die regionale Sparkasse Nürnberg und die VR Bank Nürnberg bieten einen breiten Überblick über aktuelle Festzinskonditionen. Wir arbeiten mit unabhängigen Finanzierungsberatern zusammen, die marktübergreifend vergleichen und nicht auf bestimmte Bankprodukte festgelegt sind - sprechen Sie uns an, wir stellen gerne den Kontakt her.
Nach Ablauf von 10 Jahren Zinsbindung können Sie jede Festhypothek mit einer Frist von 6 Monaten kündigen, ohne Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Innerhalb der 10 Jahre ist eine vorzeitige Kündigung nur bei berechtigtem Interesse möglich (z. B. Verkauf der Immobilie) - dann wird eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig.
Das Darlehen wird zur Anschlussfinanzierung fällig. Der verbleibende Restbetrag muss entweder vollständig getilgt, umgeschuldet oder zu neuen Konditionen verlängert werden. Idealerweise verhandeln Sie bereits 12 bis 24 Monate vor Ende der Zinsbindung die Anschlusskonditionen - mit der bestehenden Bank oder einem Wettbewerber, der möglicherweise bessere Konditionen anbietet.
Ein Forward-Darlehen (Voraus-Festzins für eine zukünftige Anschlussfinanzierung, bis zu 5 Jahre im Voraus) kann sich lohnen, wenn steigende Zinsen erwartet werden. Der Aufschlag beträgt je nach Vorlaufzeit ca. 0,01-0,02 % pro Monat. In einem Umfeld sinkender Zinsen ist das Forward-Darlehen weniger attraktiv, da man günstigere Konditionen zum Zeitpunkt der tatsächlichen Anschlussfinanzierung erzielen könnte.
Ja - auch für Vermieter ist die Planungssicherheit der Festhypothek in der Regel vorteilhaft, da die Kreditkosten langfristig kalkulierbar sind. Allerdings ist für Kapitalanleger, die die Zinsen vollständig als Werbungskosten absetzen können, das Festdarlehen (endfällig, keine Tilgung) steuerlich oft attraktiver. Welche Form die günstigere ist, hängt vom persönlichen Steuersatz und der geplanten Haltedauer ab.
Zurück zum Immobilien-Lexikon.
Sie möchten den Wert Ihrer Immobilie wissen?
Ermitteln Sie in 2 Minuten den realen Marktwert - kostenfrei und unverbindlich.
Fachlich geprüft von der myhome-Redaktion
Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
Wichtiger Hinweis zum Haftungsausschluss
Die in diesem Immobilien-Lexikon enthaltenen Informationen, Einschätzungen und rechtlichen Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Trotz sorgfältigster Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Aufgrund der Komplexität der Materie empfehlen wir ausdrücklich, bei konkreten Vorhaben einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vermittlung eines passenden Fachberaters aus unserem regionalen Netzwerk.
Erhalten Sie eine kostenfreie und unverbindliche Einschätzung - persönlich oder online.
Wir sind dort, wo Ihre Immobilie ist - in der gesamten Metropolregion
Um Ihnen maximale Geschwindigkeit bei der Wertermittlung und Vermarktung zu garantieren, haben wir unsere Prozesse voll digitalisiert. Wir beraten Sie exklusiv und persönlich per Telefon oder Video-Call. Besichtigungstermine und Vor-Ort-Termine an Ihrer Immobilie finden selbstverständlich weiterhin persönlich statt. Besuche in unserer Zentrale in der Weißenburger Str. nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Direkt mit einem Experten sprechen.
Anrufen - 0911 / 88 18 73 80Schicken Sie uns Ihr Anliegen gerne per WhatsApp.
WhatsApp-NachrichtWir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.