Telefon
Direkt mit einem Experten sprechen.
Anrufen - 0911 / 88 18 73 80Fachbegriff aus dem Bereich Allgemein
Raumprogramm ist ein systematisches Planungsdokument, das alle für ein Bauprojekt benötigten Räume mit ihren Funktionen, Flächenanforderungen, Ausstattungsmerkmalen und gegenseitigen Beziehungen beschreibt. Es bildet die Grundlage für den Entwurf des Architekten und entsteht typischerweise in der frühen Planungsphase (Leistungsphase 1 und 2 der HOAI) aus dem Dialog zwischen Auftraggeber und Planer. Ein präzises Raumprogramm verhindert kostspielige Planungsänderungen und stellt sicher, dass das fertige Gebäude tatsächlich die Nutzungsanforderungen der späteren Bewohner oder Nutzer erfüllt.
Ein vollständiges Raumprogramm listet alle Raumgruppen (z. B. Wohnbereich, Schlafbereich, Sanitär, Nebenräume) und deren einzelne Räume auf und weist jedem Raum mindestens folgende Parameter zu: Raumname und Funktion, Nutzfläche in Quadratmetern (Soll), Lage im Gebäude (Erdgeschoss, Obergeschoss, Keller), Beziehungen zu benachbarten Räumen (z. B. „Küche direkt an Esszimmer”), besondere technische Anforderungen (z. B. erhöhter Schallschutz, Nasszelleneigenschaften) und spezifische Ausstattungsmerkmale. Die Summe aller Nutzflächen ergibt die Netto-Grundrissfläche, aus der zusammen mit Verkehrs- und Konstruktionsflächen die Brutto-Grundrissfläche (BGF) ermittelt wird - ein wesentlicher Kostentreiber beim Bau.
Aus dem Raumprogramm leitet der Architekt den Entwurf ab. Flächenabweichungen vom Programm in der Entwurfsphase sind sofort sichtbar und können korrigiert werden, bevor teure Planungsleistungen für eine falsch dimensionierte Grundrissstruktur anfallen. Kostenschätzungen der frühen Projektphasen basieren direkt auf dem Raumprogramm: Ein Faustpreis pro Quadratmeter Nutzfläche oder BGF multipliziert mit dem Raumprogramm liefert eine erste Kostengrobschätzung. Bei Änderungen des Raumprogramms während der Planung - zusätzliche Räume, geänderte Flächenvorgaben - entstehen häufig Mehrkosten, weil bereits erbrachte Planungsleistungen angepasst werden müssen.
Im Rahmen der Vermarktung von Neubauprojekten kommuniziert der Bauträger das Raumprogramm als verkaufsförderndes Element: „3 Schlafzimmer, 2 Bäder, Gäste-WC, offene Küche, 2 Stellplätze” beschreibt prägnant das Raumprogramm einer Wohnung. Bei der Immobilienbewertung (Vergleichswertmethode) sind Anzahl und Größe der Zimmer maßgebliche Vergleichsparameter. Besonders beim Kauf von Projektwohnungen sollten Interessenten das Raumprogramm in Grundrissskizzen übersetzen lassen, um die tatsächliche Nutzbarkeit der Flächen beurteilen zu können - denn 70 m² können je nach Raumzuschnitt und -programm völlig unterschiedlich nutzbar sein.
Ein häufig vernachlässigter Aspekt beim Raumprogramm ist die frühzeitige Berücksichtigung von Barrierefreiheit und Altersgerechtheit. Nach DIN 18040-2 (barrierefreies Bauen - Wohnungen) sind für bedingt rollstuhlgerechte und vollständig rollstuhlgerechte Wohnungen bestimmte Mindestflächenanforderungen für Bäder, Türbreiten (mindestens 90 cm lichte Breite) und Flurbreiten (mindestens 120 cm) definiert. Werden diese Maße bereits im Raumprogramm berücksichtigt, entstehen keine Mehrkosten - werden sie nachträglich eingefordert, können umfangreiche Umbaumaßnahmen notwendig sein.
Im Kontext des demographischen Wandels ist ein barrierefreies Raumprogramm auch aus Vermarktungssicht ein Vorteil: Wohnungen, die den Standards der KfW-Förderung “Altersgerecht Umbauen” (Barrierereduzierung) entsprechen, erzielen bei einer zunehmend älteren Käufer- und Mieterschaft höhere Nachfrage und Zahlungsbereitschaft. Gerade in Nürnberg, wo der Anteil der Bevölkerung über 65 Jahren in den nächsten Jahren deutlich wachsen wird, ist dies ein relevanter Markfaktor.
Wer in Nürnberg, Erlangen oder im fränkischen Umland ein Grundstück bebaut oder ein bestehendes Gebäude umbaut, sollte das Raumprogramm vor der Beauftragung des Architekten sorgfältig ausarbeiten. Denken Sie dabei nicht nur an die heutige Nutzung, sondern auch an künftige Lebensphasen: Ein zusätzliches Zimmer für Homeoffice oder pflegebedürftige Angehörige ist im Raumprogramm leicht einzuplanen, im fertig errichteten Bau dagegen teuer nachzurüsten.
Wir empfehlen außerdem, bei Neubauvorhaben in der Metropolregion das Raumprogramm mit einem Blick auf die Genehmigungsfähigkeit zu entwickeln - hinsichtlich erlaubter Vollgeschosse, Grundflächenzahl und Bebauungsplan. Die Nürnberger Stadtplanung hat in verschiedenen Stadtteilen unterschiedliche Bebauungsplanvorgaben, die das Raumprogramm direkt beeinflussen - etwa maximale Gebäudetiefe in Reihenhausgebieten oder Mindestabstandsflächen in Mischgebieten. Sprechen Sie uns an, wir kennen die Bebauungsmöglichkeiten in den verschiedenen Nürnberger Stadtteilen und Landkreisgemeinden gut und begleiten Sie von der ersten Programmdiskussion bis zur Baurechtsklärung.
Das hängt von der Projektphase ab. In der frühen Bedarfsermittlung (LP 1) reicht eine grobe Liste mit Raumbezeichnungen und ungefähren Flächenvorgaben. Für die Vorentwurfsplanung (LP 2) sollten Funktionsbeziehungen und technische Anforderungen ergänzt sein. Für die Ausführungsplanung muss das Raumprogramm in das Raumbuch übergehen, das jede Ausstattungsdetail verbindlich festlegt. Je früher die Details festgelegt werden, desto geringer sind die Planungskosten bei Änderungen.
Ja, aber jede Änderung nach der Entwurfsphase verursacht Mehrkosten und verlängert die Planungszeit. Als Faustregel gilt: Eine Änderung im Raumprogramm in der Grundlagenermittlung kostet 1, dieselbe Änderung im Entwurf kostet 10 und auf der Baustelle kostet sie 100. Legen Sie das Raumprogramm daher möglichst vollständig und endgültig fest, bevor Sie den Entwurfsauftrag erteilen.
Das Raumprogramm ist als Planungsgrundlage Bestandteil des Architekten-Werkvertrags, entweder als eigenständige Anlage oder eingebettet in die Leistungsbeschreibung der Leistungsphase 1. Es verpflichtet den Architekten, die vereinbarten Flächen und Funktionen im Entwurf umzusetzen. Weicht der Entwurf ohne Abstimmung wesentlich vom Raumprogramm ab, liegt eine Abweichung von der vereinbarten Leistung vor.
Das Raumprogramm und die daraus resultierende Gebäudegröße (Brutto-Grundfläche, Gebäudehöhe, Vollgeschossanzahl) müssen mit den Vorgaben des geltenden Bebauungsplans oder - bei fehlendem Bebauungsplan - mit § 34 BauGB (Zulässigkeit im Innenbereich) vereinbar sein. In Nürnberg gibt es sehr unterschiedliche Bebauungsplanvorgaben je nach Stadtteil: In dichten Innenstadtquartieren wie der Altstadt oder St. Johannis sind Traufhöhen und Gebäudetiefen streng geregelt; in Neubaugebieten wie den Entwicklungsflächen am Rande von Langwasser oder in den Umlandgemeinden des Landkreises Nürnberger Land bestehen dagegen mehr Freiheiten. Das Stadtplanungsamt Nürnberg bietet im Rahmen einer Bauvoranfrage die Möglichkeit, die Genehmigungsfähigkeit eines Raumprogramms frühzeitig und verbindlich klären zu lassen - gegen eine Gebühr, die sich aber bei größeren Projekten stets lohnt. Wir empfehlen, diese Voranfrage vor der endgültigen Architektenbeauftragung einzuholen, um aufwändige Planungsschleifen zu vermeiden.
Zurück zum Immobilien-Lexikon.
Sie möchten den Wert Ihrer Immobilie wissen?
Ermitteln Sie in 2 Minuten den realen Marktwert - kostenfrei und unverbindlich.
Fachlich geprüft von der myhome-Redaktion
Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
Wichtiger Hinweis zum Haftungsausschluss
Die in diesem Immobilien-Lexikon enthaltenen Informationen, Einschätzungen und rechtlichen Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Trotz sorgfältigster Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Aufgrund der Komplexität der Materie empfehlen wir ausdrücklich, bei konkreten Vorhaben einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vermittlung eines passenden Fachberaters aus unserem regionalen Netzwerk.
Erhalten Sie eine kostenfreie und unverbindliche Einschätzung - persönlich oder online.
Wir sind dort, wo Ihre Immobilie ist - in der gesamten Metropolregion
Um Ihnen maximale Geschwindigkeit bei der Wertermittlung und Vermarktung zu garantieren, haben wir unsere Prozesse voll digitalisiert. Wir beraten Sie exklusiv und persönlich per Telefon oder Video-Call. Besichtigungstermine und Vor-Ort-Termine an Ihrer Immobilie finden selbstverständlich weiterhin persönlich statt. Besuche in unserer Zentrale in der Weißenburger Str. nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Direkt mit einem Experten sprechen.
Anrufen - 0911 / 88 18 73 80Schicken Sie uns Ihr Anliegen gerne per WhatsApp.
WhatsApp-NachrichtWir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.