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Parzellierung

Fachbegriff aus dem Bereich Allgemein

Parzellierung bezeichnet die Aufteilung eines größeren Grundstücks in mehrere kleinere Teilflächen (Parzellen), die anschließend separat genutzt, bebaut oder veräußert werden können. Dieser Vorgang ist im Grundbuch und im Kataster zu dokumentieren; die neuen Parzellen erhalten jeweils eigene Flurstücknummern. Für Grundstückseigentümer ist die Parzellierung ein zentrales Instrument zur Wertoptimierung großer Flächen.

Rechtlicher Rahmen und Verfahren

Die Parzellierung setzt eine Teilungsgenehmigung der zuständigen Baubehörde voraus, sofern die neu entstehenden Flächen bebaut werden sollen. Grundlage ist der gültige Bebauungsplan, der Mindestgrundstücksgrößen, Baugrenzen und Nutzungsarten vorschreibt. Der Ablauf umfasst: Antrag auf Teilungsgenehmigung, Vermessungsantrag beim öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder dem Vermessungsamt, Erstellung eines Teilungsplans und schließlich die Einbuchung der neuen Flurstücke ins Liegenschaftskataster und Grundbuch. Je nach Bundesland und Komplexität dauert dieser Prozess drei bis zwölf Monate.

In Bayern ist das Vermessungsamt für die katasteramtliche Umsetzung zuständig; das Bauordnungsamt erteilt die Teilungsgenehmigung. Die Genehmigung wird erteilt, wenn die geplanten Parzellen den Anforderungen des Bebauungsplans entsprechen - insbesondere hinsichtlich Mindestgrundstücksgröße, Bebaubarkeit und Erschließung. Ein häufiger Grund für die Ablehnung: die verbleibenden Parzellen unterschreiten die im Bebauungsplan vorgeschriebene Mindestgröße.

Wirtschaftliche Motive für eine Parzellierung

Durch die Aufteilung eines Großgrundstücks in mehrere Bauparzellen lässt sich häufig ein deutlich höherer Gesamterlös erzielen als beim Verkauf der Gesamtfläche. Entwickler und Investoren nutzen die Parzellierung, um Grundstücke zu erschließen und als Bauplätze zu vermarkten. Auch Privatpersonen, die ein großes Gartengrundstück oder eine Landwirtschaftsfläche besitzen, können durch strategische Parzellierung Vermögenswerte freisetzen - vorausgesetzt, Baurecht ist vorhanden oder kann geschaffen werden.

Der wirtschaftliche Vorteil der Parzellierung basiert auf einem einfachen Prinzip: Während ein Großgrundstück primär von institutionellen Investoren oder Entwicklern erworben wird, sprechen kleine Bauparzellen auch Familien und Privatpersonen an - mit deutlich höherer Zahlungsbereitschaft pro Quadratmeter. In der Metropolregion Nürnberg können gut erschlossene Bauplätze in begehrten Umlandgemeinden Bodenpreise von 300-600 Euro/m² erzielen - ein Vielfaches des Werts der Ausgangsfläche als Landwirtschafts- oder Gartenland.

Erschließung und Infrastruktur

Eine wichtige Voraussetzung für die Bebaubarkeit parzellierter Flächen ist die gesicherte Erschließung: Zufahrt, Wasser, Abwasser, Strom und ggf. Gas müssen für jede Parzelle sichergestellt sein. Die Erschließungskosten werden häufig auf die einzelnen Grundstückseigentümer umgelegt. In manchen Kommunen ist die Übernahme der Erschließungskosten Teil der Verhandlung beim Grundstücksverkauf an die Kommune oder an Erschließungsträger.

Bei der Planung einer Parzellierung empfehlen wir, die Erschließungskosten frühzeitig zu ermitteln und in die Wirtschaftlichkeitsrechnung einzubeziehen. Erschließungskosten von 50.000-150.000 Euro pro Parzelle sind in Ballungsräumen keine Seltenheit - und sie entscheiden darüber, ob das Projekt wirtschaftlich attraktiv bleibt.

Praxis-Tipp für Eigentümer in Nürnberg und Franken

In der Metropolregion Nürnberg, insbesondere in wachsenden Gemeinden wie Fürth, Erlangen, Schwabach oder den Umlandgemeinden, herrscht anhaltende Nachfrage nach Baugrundstücken. Wer ein größeres Grundstück besitzt, das sich zur Parzellierung eignet, sollte frühzeitig die planungsrechtliche Machbarkeit prüfen lassen. Wir begleiten Sie dabei: von der ersten Anfrage beim Bauordnungsamt über den Vermessungsauftrag bis zur Vermarktung der einzelnen Bauplätze.

Besonders interessant ist die Parzellierung für Eigentümer großer Gartengrundstücke in etablierten Wohnlagen, die durch die Suburbanisierung in die Nachfragezone gerückt sind. In solchen Fällen kann die Abtrennung eines Teilgrundstücks und dessen Verkauf erhebliche Liquidität freisetzen - bei gleichzeitigem Erhalt des Hauptgrundstücks mit dem eigenen Haus.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich mein Grundstück beliebig aufteilen?

Nein. Die Parzellierung ist an den geltenden Bebauungsplan gebunden. Dieser schreibt Mindestgrundstücksgrößen, Baugrenzen und Nutzungsarten vor. In Gebieten ohne Bebauungsplan gelten die Vorgaben der §§ 34/35 BauGB. Eine Rücksprache mit der Baubehörde ist daher vor jeder Parzellierung unbedingt erforderlich.

Was kostet eine Grundstücksteilung?

Die Kosten umfassen Vermessungsgebühren (je nach Bundesland und Grundstücksgröße 500-5.000 €), ggf. Notarkosten für die Grundbucheintragung sowie behördliche Gebühren. Hinzu können Erschließungskosten kommen, falls die neuen Parzellen noch nicht erschlossen sind.

Erhöht eine Parzellierung den Gesamtwert meines Grundstücks?

In der Regel ja - besonders wenn durch die Parzellierung Baurecht entsteht oder mehrere Käufer angesprochen werden können, die jeweils einen Marktpreis für ein Baugrundstück zahlen. Der Mehrwert gegenüber dem Gesamtverkaufspreis hängt stark von der Lage und dem aktuellen Baulandmarkt ab.

Muss ich für eine Parzellierung Steuern zahlen?

Gewinne aus dem Verkauf parzellierter Flächen können steuerpflichtig sein - abhängig von der Haltedauer des Grundstücks und dem Umfang der Tätigkeit. Bei gewerbsmäßiger Parzellierung und Vermarktung kann das Finanzamt Gewerbesteuer und Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn erheben. Wir empfehlen eine steuerliche Beratung vor Beginn des Parzellierungsvorhabens.

Grundbuch, Kataster und Vollzug der Parzellierung

Nach der behördlichen Genehmigung und dem Vermessungsauftrag werden die neu entstandenen Flurstücke zunächst ins Liegenschaftskataster eingetragen. Anschließend werden die veränderten Grundstücksverhältnisse durch eine Notarbeurkundung und Eintragung ins Grundbuch rechtswirksam. Bestehende Grundschulden, Hypotheken oder Dienstbarkeiten, die auf dem Ausgangsgrundstück lasten, müssen auf die einzelnen Parzellen aufgeteilt oder von den neuen Teilflächen freigestellt werden - ein Schritt, der die Mitwirkung der finanzierenden Bank erfordert. Wir empfehlen, diese Abstimmung frühzeitig zu führen, da Banken für die Freistellung Bearbeitungszeiten von mehreren Wochen benötigen können.

Kann eine Parzellierung rückgängig gemacht werden?

Eine einmal vollzogene Grundstücksteilung kann durch eine Vereinigung oder Zusammenlegung der Flurstücke im Kataster rückgängig gemacht werden - allerdings nur mit Zustimmung aller Eigentümer und der finanzierenden Banken sowie nach erneuter Vermessung und Grundbucheintragung. Diese Umkehr ist daher aufwendig und kostspielig. Die Entscheidung zur Parzellierung sollte deshalb wohlüberlegt und auf Basis einer fundierten Wirtschaftlichkeitsanalyse getroffen werden. Wir begleiten Eigentümer in der Metropolregion Nürnberg von der ersten Prüfung der baurechtlichen Machbarkeit über den Vermessungsauftrag bis zur Vermarktung der entstandenen Bauplätze.

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