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Unbedenklichkeitsbescheinigung

Fachbegriff aus dem Bereich Steuern & Finanzen

Unbedenklichkeitsbescheinigung - Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine Bescheinigung des zuständigen Finanzamts, die bestätigt, dass die beim Immobilienkauf anfallende Grunderwerbsteuer vollständig bezahlt wurde oder dass keine steuerlichen Bedenken gegen die Eigentumsumschreibung bestehen. Sie ist zwingende Voraussetzung dafür, dass das Grundbuchamt den neuen Eigentümer ins Grundbuch einträgt.

Bedeutung und Ablauf im Kaufprozess

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein zentrales Dokument im Ablauf eines Immobilienkaufs. Nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags sendet der Notar eine beglaubigte Abschrift des Vertrags an das zuständige Finanzamt. Das Finanzamt erlässt daraufhin einen Grunderwerbsteuerbescheid an den Käufer, in dem die Höhe der zu zahlenden Grunderwerbsteuer festgesetzt wird. In Bayern beträgt der Grunderwerbsteuersatz derzeit 3,5 Prozent des Kaufpreises.

Sobald der Käufer die Grunderwerbsteuer fristgerecht bezahlt hat, stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus und übermittelt sie direkt an den Notar. Erst mit dem Vorliegen dieses Dokuments kann der Notar die Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt beantragen. Ohne die Unbedenklichkeitsbescheinigung verweigert das Grundbuchamt die Eintragung des neuen Eigentümers, selbst wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind.

Der gesamte Vorgang vom Eingang des Steuerbescheids über die Zahlung bis zur Ausstellung der Bescheinigung nimmt erfahrungsgemäß vier bis acht Wochen in Anspruch. Verzögerungen können entstehen, wenn der Käufer die Steuer nicht rechtzeitig begleicht oder das Finanzamt aufgrund hoher Arbeitslast längere Bearbeitungszeiten benötigt. Die Frist zur Zahlung der Grunderwerbsteuer beträgt in der Regel einen Monat nach Zustellung des Steuerbescheids.

Rechtliche Grundlage und Ausnahmefälle

Die Rechtsgrundlage für die Unbedenklichkeitsbescheinigung findet sich in § 22 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG). Das Grundbuchamt darf nach dieser Vorschrift eine Eintragung, die den Erwerber als Eigentümer ausweist, nur vornehmen, wenn eine Bescheinigung des Finanzamts vorgelegt wird.

In bestimmten Fällen kann die Unbedenklichkeitsbescheinigung auch dann ausgestellt werden, wenn keine Grunderwerbsteuer anfällt, etwa bei Übertragungen zwischen Ehegatten, bei Erbschaften oder wenn der Kaufpreis unterhalb der Freigrenze liegt. In diesen Fällen bestätigt das Finanzamt, dass der Erwerbsvorgang steuerlich unbedenklich ist, also keine Grunderwerbsteuer geschuldet wird.

Nicht zu verwechseln ist die grunderwerbsteuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung mit anderen Bescheinigungen gleichen Namens, die in anderen Rechtsgebieten existieren - etwa die Unbedenklichkeitsbescheinigung im Insolvenzrecht oder die Krankenkassen-Unbedenklichkeitsbescheinigung bei gewerblichen Ausschreibungen. Im Immobilienkauf ist ausschließlich die finanzamtliche Bescheinigung nach § 22 GrEStG gemeint.

Zeitplan und praktische Bedeutung für Käufer

Für Käufer ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung ein kritischer Faktor in der Zeitplanung des Eigentumsübergangs. Die typische Abfolge sieht so aus: Beurkundung des Kaufvertrags → Notar sendet Abschrift an Finanzamt → Grunderwerbsteuerbescheid trifft beim Käufer ein (ca. 2-4 Wochen) → Käufer überweist die Steuer → Finanzamt stellt Unbedenklichkeitsbescheinigung aus (ca. 2-4 Wochen nach Zahlungseingang) → Notar beantragt Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt → Eintragung (ca. 2-6 Wochen).

Insgesamt können also drei bis fünf Monate zwischen Beurkundung und endgültiger Eigentumsumschreibung vergehen. Da viele Banken erst nach vollzogener Eigentumsumschreibung die volle Darlehensvaluta auszahlen, ist die rechtzeitige Zahlung der Grunderwerbsteuer aus Eigenmitteln entscheidend für einen reibungslosen Ablauf.

Praxis-Tipp für Nürnberg und die Metropolregion

In Nürnberg ist das Finanzamt Nürnberg-Süd für die Grunderwerbsteuer und damit für die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung zuständig. Die Bearbeitungszeiten variieren je nach Jahreszeit und Aufkommen, liegen in der Praxis aber meist bei vier bis sechs Wochen nach Zahlung der Steuer.

Wir empfehlen Käufern in der Metropolregion Nürnberg, den Grunderwerbsteuerbescheid unmittelbar nach Erhalt zu prüfen und die Steuer zeitnah zu überweisen. Jede Verzögerung bei der Zahlung verschiebt die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung und damit den gesamten Eigentumsübergang. Wer eine Finanzierung nutzt, sollte sicherstellen, dass die Grunderwerbsteuer aus Eigenmitteln bezahlt werden kann, da Banken diesen Betrag in der Regel nicht mitfinanzieren. Planen Sie die Liquidität für Grunderwerbsteuer, Notargebühren und Grundbuchkosten - insgesamt ca. 4-6 % des Kaufpreises - als Teil des Eigenkapitals fest ein.

Häufige Fragen zur Unbedenklichkeitsbescheinigung

Wer beantragt die Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Der Käufer muss die Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht selbst beantragen. Der Notar übernimmt die Kommunikation mit dem Finanzamt, und die Bescheinigung wird nach Zahlung der Grunderwerbsteuer automatisch vom Finanzamt ausgestellt und an den Notar übermittelt. Der Käufer muss lediglich den Steuerbescheid fristgerecht bezahlen.

Was passiert, wenn die Grunderwerbsteuer nicht gezahlt wird?

Wird die Grunderwerbsteuer nicht fristgerecht bezahlt, stellt das Finanzamt keine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Die Eigentumsumschreibung im Grundbuch ist dann blockiert, und der Käufer wird trotz notariellem Kaufvertrag nicht als Eigentümer eingetragen. Darüber hinaus fallen Säumniszuschläge in Höhe von einem Prozent pro angefangenem Monat auf den offenen Betrag an. Im schlimmsten Fall kann der Kaufvertrag von der Gegenseite angefochten werden, wenn die verzögerte Umschreibung vertragliche Fristen verletzt.

Wie lange ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung gültig?

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung hat keine zeitliche Befristung. Sie bezieht sich auf einen konkreten Erwerbsvorgang und bleibt so lange gültig, bis die Eigentumsumschreibung im Grundbuch vollzogen ist. Allerdings kann das Finanzamt die Bescheinigung widerrufen, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Steuer zu niedrig festgesetzt wurde oder die Zahlung nicht ordnungsgemäß erfolgt ist.

Was passiert, wenn die Eigentumsumschreibung länger als erwartet dauert?

Zwischen der Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung und der tatsächlichen Eintragung im Grundbuch können weitere Wochen vergehen - je nach Auslastung des Grundbuchamts beim Amtsgericht Nürnberg. In Zeiten hoher Transaktionsdichte (z. B. Jahresende, wenn viele Käufer noch im laufenden Steuerjahr abschließen wollen) sind Bearbeitungszeiten von vier bis acht Wochen beim Grundbuchamt nicht ungewöhnlich. Käufer, die für ihren Einzug oder ihre Finanzierung auf eine zügige Eigentumsumschreibung angewiesen sind, sollten den Notar bitten, die Einreichung beim Grundbuchamt prioritär zu behandeln. Eine Auflassungsvormerkung (die in der Regel bereits kurz nach der notariellen Beurkundung eingetragen wird) schützt den Käufer in dieser Zwischenphase vor Verfügungen des Verkäufers über das Grundstück, bietet aber keine vollständige Eigentümerstellung.

Grunderwerbsteuerbefreiungen und ihre Auswirkung auf die Bescheinigung

In bestimmten Fällen fällt beim Grundstückserwerb keine Grunderwerbsteuer an, und das Finanzamt stellt dennoch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus - mit dem Inhalt, dass keine steuerlichen Bedenken gegen die Eigentumsumschreibung bestehen. Dies gilt etwa für Übertragungen zwischen Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern (§ 3 Nr. 4 GrEStG), für Schenkungen und Erbschaften an bestimmte Verwandte ersten Grades (§ 3 Nr. 2 GrEStG) sowie für Grundstücksübertragungen im Rahmen von Umwandlungen nach dem Umwandlungsgesetz (§ 6a GrEStG). Auch in diesen Fällen muss der Notar die Umschreibung beim Grundbuchamt beantragen und die Unbedenklichkeitsbescheinigung - auch wenn keine Steuer anfällt - vorlegte. Das Verfahren läuft dann schneller ab, da keine Steuer abgewartet werden muss, aber die Bescheinigung als verfahrenstechnisches Dokument bleibt unverzichtbar.

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