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Verrentung

Fachbegriff aus dem Bereich Steuern & Finanzen

Verrentung - Die Immobilienverrentung ist ein Modell, bei dem ein Eigentümer seine Immobilie verkauft und dafür statt eines einmaligen Kaufpreises eine lebenslange (Leibrente) oder zeitlich begrenzte Rente erhält - in der Regel kombiniert mit einem lebenslangen Wohn- oder Nießbrauchrecht. Die Verrentung richtet sich vor allem an ältere Eigentümer, die in ihrer Immobilie wohnen bleiben, aber zusätzliche Liquidität benötigen.

Modelle der Immobilienverrentung

Es gibt verschiedene Verrentungsmodelle, die sich in Struktur, Risikoprofil und steuerlicher Behandlung unterscheiden:

Leibrente - der Käufer zahlt eine monatliche Rente bis zum Tod des Verkäufers. Die Rentenhöhe hängt vom Immobilienwert, dem Alter des Verkäufers und dem Wert des Wohnrechts ab. Das Hauptrisiko für den Käufer besteht darin, dass ein langlebiger Verkäufer die Gesamtzahlung weit über den Verkehrswert hinaus treiben kann - dieses Risiko trägt der Käufer bewusst und kalkuliert es in die Konditionen ein.

Zeitrente - die Rente wird für einen fest vereinbarten Zeitraum (z. B. 15 oder 20 Jahre) gezahlt. Sie bietet dem Verkäufer Planungssicherheit, endet aber unabhängig davon, ob der Verkäufer noch lebt. Wer die Zeitrente überlebt, erhält anschließend keine weiteren Zahlungen.

Einmalzahlung plus Wohnrecht - der Käufer zahlt einen reduzierten Kaufpreis auf einmal, der Verkäufer behält ein lebenslanges Wohnrecht. Diese Variante ist für Verkäufer geeignet, die sofort Kapital benötigen, aber in ihrer Immobilie wohnen bleiben möchten.

Teilverkauf - der Eigentümer verkauft einen Anteil (z. B. 50 Prozent) seiner Immobilie und zahlt für den verkauften Anteil ein monatliches Nutzungsentgelt. Dieses Modell gewinnt in Deutschland an Bedeutung, ist jedoch umstritten: Die laufenden Nutzungsgebühren können über die Zeit erheblich werden, und der Verkäufer verliert schrittweise die vollständige Kontrolle über die Immobilie.

Alle Modelle werden durch ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht oder Nießbrauch abgesichert, der die Nutzungsmöglichkeit des Verkäufers rechtlich sichert - unabhängig davon, wer die Immobilie zu welchem Zeitpunkt als Eigentümer hält.

Wirtschaftliche Betrachtung und Rentenberechnung

Die Rentenhöhe berechnet sich aus dem Verkehrswert der Immobilie abzüglich des kapitalisierten Werts des Wohn- oder Nießbrauchrechts. Dieser Kapitalwert hängt vom Alter des Verkäufers und den statistischen Sterbetafeln des Statistischen Bundesamts ab: Je jünger der Verkäufer, desto länger die erwartete Nutzungsdauer, desto höher der Kapitalwert des Wohnrechts und desto niedriger die verbleibende Rentenbasis.

Rechenbeispiel: Immobilie mit Verkehrswert 500.000 Euro, Verkäufer 75 Jahre, kapitaliserter Nießbrauchwert 120.000 Euro - Rentenbarwert 380.000 Euro. Bei einer Leibrente ergibt sich daraus eine monatliche Zahlung von ca. 1.800 bis 2.200 Euro, abhängig vom angewandten Zinssatz und der Laufzeitkalkulation des Käufers.

Steuerlich ist nur der Ertragsanteil der Leibrente einkommensteuerpflichtig. Nach § 22 Nr. 1 EStG beträgt dieser bei einem 75-jährigen Empfänger nur 5 Prozent der monatlichen Rente. Bei 2.000 Euro Monatsrente sind also lediglich 100 Euro steuerpflichtig - eine erhebliche Steuerbegünstigung im Vergleich zur vollen Besteuerung von Mieteinnahmen oder Zinseinnahmen.

Risiken und Schutzmaßnahmen

Die Immobilienverrentung birgt sowohl für Verkäufer als auch für Käufer spezifische Risiken. Für den Verkäufer ist das wichtigste Risiko die Insolvenz des Käufers: Geht der Käufer pleite, können die Rentenzahlungen ausbleiben. Schutz bietet ein erstrangig im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht zusammen mit einer Reallast, die die Rentenzahlungspflicht dinglich sichert - das heißt, auch ein Rechtsnachfolger des Käufers ist zur Zahlung verpflichtet.

Für den Käufer besteht das Risiko der Langlebigkeit des Verkäufers: Lebt er deutlich länger als statistisch erwartet, übersteigen die Gesamtzahlungen den Verkehrswert der Immobilie erheblich. Seriöse Anbieter kalkulieren dieses Risiko ein und bilden entsprechende Rückstellungen.

Ein weiteres Risiko betrifft die Instandhaltung: Wer trägt die Kosten für Reparaturen und Modernisierungen während der Verrentungszeit? Diese Frage muss vertraglich klar geregelt sein. Bei Leibrenten mit langem Zeithorizont empfehlen wir Klauseln, die Instandhaltungspflichten und deren finanzielle Abwicklung exakt beschreiben.

Praxis-Tipp für Eigentümer in Nürnberg

Wir empfehlen älteren Eigentümern in der Metropolregion Nürnberg, die über eine Verrentung nachdenken, mindestens drei Angebote einzuholen und die Konditionen von einem unabhängigen Berater prüfen zu lassen. In Nürnberg bieten mehrere spezialisierte Anbieter Leibrenten- und Teilverkaufsmodelle an - die Qualität der Konditionen variiert erheblich.

Achten Sie besonders auf folgende Punkte: die Rangstelle des Wohnrechts (erstrangige Eintragung im Grundbuch vor allen Grundschulden), die Instandhaltungspflicht (wer zahlt welche Reparaturen?), die Wertsicherung der Rente (ist die Rente an den Verbraucherpreisindex gekoppelt?) und die Konsequenzen bei Auszug (z. B. Umzug ins Pflegeheim - erlischt das Wohnrecht, und wie wird der Verkäufer dafür entschädigt?).

In Nürnberger Stadtteilen mit besonders stabilen Immobilienwerten wie Johannis, Maxfeld oder Erlenstegen bietet die Verrentung für ältere Eigentümer eine interessante Option, das in der Immobilie gebundene Kapital zu aktivieren, ohne die vertraute Wohnumgebung aufgeben zu müssen. Wir analysieren die konkrete Situation und begleiten Eigentümer bei der Bewertung von Verrentungsangeboten - damit die Entscheidung auf solider Grundlage getroffen wird.

Häufig gestellte Fragen

Für wen lohnt sich die Immobilienverrentung?

Die Verrentung lohnt sich für ältere Eigentümer (ab ca. 65-70 Jahren), die in ihrer Immobilie wohnen bleiben möchten, aber zusätzliche Liquidität benötigen - z. B. für Lebenshaltungskosten, Pflege, Reisen oder Unterstützung der Kinder. Sie lohnt sich weniger, wenn Sie die Immobilie ungeschmälert vererben möchten: Die Erben erhalten nach dem Tod des Verkäufers nur das Wohnrecht erlischt, aber die Immobilie gehört bereits dem Käufer. Je älter der Verkäufer bei Vertragsabschluss, desto höher die monatliche Rente - weil der kapitalisierte Wohnrechtsabzug mit steigendem Alter sinkt.

Was passiert mit der Rente, wenn ich ins Pflegeheim ziehe?

Das hängt vom Vertrag ab. Bei den meisten Leibrentenmodellen läuft die Rente weiter, auch wenn der Verkäufer ins Pflegeheim zieht - das Wohnrecht kann dann vom Käufer durch Vermietung genutzt werden, oder der Verkäufer erhält eine erhöhte Rente als Ausgleich für den Verzicht auf das Wohnrecht. Bei Teilverkaufsmodellen entfällt das Nutzungsentgelt häufig bei dauerhaftem Auszug, und der noch im Eigentum des Verkäufers befindliche Anteil wird verwertet. Klären Sie diese Regelung unbedingt vor Vertragsabschluss - am besten mit einem Anwalt für Immobilienrecht.

Wie wird das Wohnrecht im Grundbuch gesichert?

Das Wohnrecht (§ 1093 BGB) oder der Nießbrauch (§ 1030 BGB) wird als beschränkt persönliche Dienstbarkeit in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen. Entscheidend ist die Rangstelle: Das Wohnrecht sollte an erster Stelle vor allen Grundschulden stehen, damit es auch bei einer Zwangsversteigerung bestehen bleibt. Wird die Immobilie des Käufers zwangsversteigert, hat ein erstrangiges Wohnrecht Bestand - der neue Eigentümer muss es dulden. Ein nachrangiges Wohnrecht kann dagegen im Zwangsversteigerungsverfahren erlöschen, was den Verkäufer schutzlos stellt. Die Reallast zur Sicherung der Rentenzahlungspflicht sollte ebenfalls erstrangig eingetragen werden.

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Die in diesem Immobilien-Lexikon enthaltenen Informationen, Einschätzungen und rechtlichen Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Trotz sorgfältigster Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Aufgrund der Komplexität der Materie empfehlen wir ausdrücklich, bei konkreten Vorhaben einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vermittlung eines passenden Fachberaters aus unserem regionalen Netzwerk.

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