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Verzugszinsen

Fachbegriff aus dem Bereich Steuern & Finanzen

Verzugszinsen - Verzugszinsen sind gesetzlich festgelegte Zinsen, die ein Schuldner zahlen muss, wenn er eine Geldforderung nicht fristgerecht begleicht. Im Immobilienbereich fallen Verzugszinsen typischerweise bei verspäteter Kaufpreiszahlung, Mietrückständen und nicht fristgerecht gezahltem Hausgeld an. Der gesetzliche Verzugszinssatz beträgt für Verbraucher 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, für Unternehmer 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§§ 288, 247 BGB).

Voraussetzungen des Verzugs

Verzug tritt ein, wenn der Schuldner eine fällige Leistung nach Mahnung nicht erbringt (§ 286 BGB). Eine Mahnung ist entbehrlich, wenn:

  • eine kalendermäßig bestimmte Leistungszeit vereinbart ist (z. B. “Miete bis zum 3. Werktag des Monats”) - dann tritt Verzug automatisch bei Fristablauf ein
  • der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert
  • 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder eines gleichwertigen Zahlungsaufrufs vergangen sind (bei Verbrauchern nur, wenn die Rechnung ausdrücklich darauf hinweist)

Bei Mietverhältnissen gilt: Die Miete ist spätestens am 3. Werktag des Monats fällig (§ 556b BGB). Ab dem 4. Werktag ist der Mieter automatisch in Verzug, wenn der Mietvertrag eine entsprechende Regelung enthält - ohne weitere Mahnung.

Verzugszinsen bei Immobilientransaktionen

Bei verspäteter Kaufpreiszahlung schuldet der Käufer dem Verkäufer Verzugszinsen ab dem Tag, an dem die Fälligkeitsmitteilung des Notars abgelaufen ist. In notariellen Kaufverträgen wird häufig ein Verzugszinssatz von 5 Prozent über Basiszins vereinbart; in manchen Verträgen auch 8 Prozent pauschal. Bei typischen Kaufpreisen in der Metropolregion Nürnberg zwischen 300.000 und 600.000 Euro summieren sich Verzugszinsen selbst bei wenigen Wochen Verzug auf erhebliche Beträge.

Bei Mietrückständen kann der Vermieter ab dem Tag des Verzugs Zinsen verlangen. Zusätzlich kann er den tatsächlich entstandenen Verzugsschaden ersetzt verlangen - etwa Mahnkosten, Anwaltskosten und entgangene Zinseinnahmen aus dem ausstehenden Betrag.

Bei Hausgeld-Rückständen in der WEG schuldet der säumige Eigentümer der Gemeinschaft Verzugszinsen. Die WEG hat ein direktes Interesse an konsequentem Mahnwesen, weil die Gemeinschaft die fehlenden Beiträge anderweitig vorfinanzieren muss - notfalls durch höhere Sonderumlagen. Wir empfehlen Hausverwaltungen in Nürnberg, ein klar strukturiertes Mahnverfahren mit definierten Eskalationsstufen zu etablieren.

Verzugszinsen und Wohnungseigentumsrecht

Die WEG hat besondere Möglichkeiten, Hausgeldschulden durchzusetzen: Sie kann gegen säumige Eigentümer ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten und einen Vollstreckungstitel erwirken. Hausgeldforderungen genießen nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG ein gesetzliches Vorrecht in der Zwangsversteigerung - sie werden vor nachrangigen Grundpfandrechten befriedigt (begrenzt auf die laufenden und rückständigen Beträge der letzten zwei Jahre). Dieses Privileg stärkt die WEG gegenüber zahlungsunwilligen Eigentümern erheblich.

Praxis-Tipp für Eigentümer in Nürnberg

Wir empfehlen Vermietern in der Metropolregion Nürnberg, bei Mietrückständen zeitnah und systematisch zu mahnen. Eine erste schriftliche Mahnung sollte spätestens nach fünf Tagen Verzug erfolgen, eine zweite mit konkreter Fristsetzung nach weiteren zehn Tagen. Dokumentieren Sie alle Zahlungseingänge, Mahnungen und den Schriftverkehr mit dem Mieter sorgfältig - im Streitfall tragen Sie als Vermieter die Beweislast.

Ab einem Rückstand von zwei Monatsmieten können Sie eine fristlose Kündigung aussprechen (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB). Parallel dazu empfehlen wir immer auch eine ordentliche Kündigung auszusprechen - als Absicherung für den Fall, dass die fristlose Kündigung durch Nachzahlung des Mieters geheilt wird. Wir beraten Vermieter in Nürnberg bei der rechtssicheren Umsetzung von Mahnverfahren und Kündigungen.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch sind die Verzugszinsen aktuell?

Der gesetzliche Verzugszins beträgt 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz für Verbraucher (§ 288 Abs. 1 BGB) und 9 Prozentpunkte für Unternehmer (§ 288 Abs. 2 BGB). Der Basiszinssatz wird halbjährlich von der Deutschen Bundesbank festgelegt und beträgt seit 2022 wieder deutlich über null - zuletzt rund 3,37 Prozent. Damit ergibt sich für Verbraucher ein Verzugszins von ca. 8,37 Prozent und für Unternehmer von ca. 12,37 Prozent pro Jahr. Im notariellen Kaufvertrag kann ein abweichender Verzugszinssatz vereinbart werden; dieser muss jedoch angemessen sein.

Kann ich als Vermieter höhere Verzugszinsen verlangen?

Nein, der gesetzliche Verzugszinssatz ist ein Mindestanspruch - darüber hinaus kann der Vermieter nur den konkreten, nachgewiesenen Verzugsschaden ersetzt verlangen (§ 288 Abs. 4 BGB). Eine vertragliche Vereinbarung höherer Verzugszinsen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Formular-Mietverträgen) ist in der Regel unwirksam, weil sie den Mieter unangemessen benachteiligt. In individuell ausgehandelten Verträgen zwischen Unternehmern - etwa bei gewerblichen Mietverhältnissen - kann ein höherer Zinssatz wirksam vereinbart werden.

Ab wann kann ich bei Mietrückstand kündigen?

Eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs ist möglich, wenn der Mieter an zwei aufeinanderfolgenden Terminen mit einem nicht unerheblichen Teil der Miete in Verzug ist, oder wenn der Gesamtrückstand zwei Monatsmieten erreicht oder übersteigt (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB). Der Mieter kann die fristlose Kündigung durch vollständige Nachzahlung innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage heilen - allerdings gilt dies nur einmal innerhalb von zwei Jahren. Parallel zur fristlosen Kündigung sollte stets auch eine ordentliche Kündigung ausgesprochen werden, damit die Kündigung auch bei einer Heilung durch Nachzahlung rechtliche Wirkung entfaltet.

Verzugszinsen im Kontext des notariellen Kaufvertrags

Bei Immobilientransaktionen spielt die Verzugszinsregelung eine besondere Rolle: Der notarielle Kaufvertrag enthält üblicherweise eine genaue Fälligkeitsklausel, nach der der Kaufpreis nach Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, Eintragung der Auflassungsvormerkung, Löschung bestehender Grundpfandrechte) innerhalb einer festgelegten Frist zu zahlen ist. Zahlt der Käufer nicht innerhalb dieser Frist, gerät er automatisch in Verzug und schuldet Verzugszinsen. In der Metropolregion Nürnberg liegen die vereinbarten Kaufpreise typischerweise zwischen 300.000 und 800.000 Euro - bei einem Verzugszins von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ergeben sich bereits bei vier Wochen Verzug Zinszahlungen von 1.000 bis 3.000 Euro.

Für Verkäufer in Nürnberg empfehlen wir, die Fälligkeitsmitteilung des Notars genau zu lesen und dem Käufer frühzeitig den voraussichtlichen Zahlungstermin mitzuteilen. Käufer sollten die Finanzierungsfreigabe ihrer Bank rechtzeitig anfordern, damit die Kaufpreiszahlung nicht durch bankinterne Verzögerungen in den Verzug rutscht - Banken benötigen für die Auszahlung eines Baudarlehens nach Eingang aller Unterlagen in der Regel zwei bis fünf Werktage.

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Die in diesem Immobilien-Lexikon enthaltenen Informationen, Einschätzungen und rechtlichen Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Trotz sorgfältigster Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Aufgrund der Komplexität der Materie empfehlen wir ausdrücklich, bei konkreten Vorhaben einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vermittlung eines passenden Fachberaters aus unserem regionalen Netzwerk.

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